Nope aber eine Vergütung durch steuerliche Pauschalbetragabsetzbarkeit gibt es generell erst bei einer Entfernung vom Wohnort zur Arbeitsstätte von mehr als 20 Km; darunter nur wenn z. B. aufgrund der Arbeitszeiten kein öffentliches Verkehrsmittel genutzt werden kann.
Abgesehen davon das auf die normale Pendlerpauschale nicht nur Autofahrer sondern jeder Pendler der die Entfernungsvoraussetzung erfüllt Anspruch hat, deckt die auch nur einen Teil der für Öffipendler entstehenden Kosten - ein Autofahrer zahlt beim Pendeln generell immer sauber drauf auch wenn man dafür nur Sprit und Maut einkalkulierte. Außerdem gab es die Pendlerpauschalenregelung schon lange vor der österreichischen Mauteinführung, diese wird auch nur alle paar Jahre in ihrer Höhe angepasst und vermutlich fiel eine wie immer längst überfällige Erhöhung damals mit der Vignetteneinführung gerade zeitlich zusammen. Aus obgenannten Gründen kann hier meiner Ansicht nach wirklich nicht von einer Art Inländerkompensation gesprochen werden und wurde deshalb von der EU richtigerweise auch als nicht diskriminierend betrachtet.