Ein verurteilter Dieb hat normalerweise mit Vorsatz gehandelt. Hat er es nicht (in Skihütte eingebrochen, da in Bergnot) ist das normalerweise leicht zu belegen und ein Verfahren wird wohl eingestellt.GMD hat geschrieben:Die Iniative beinhaltet einen Strafenkatalog der nur nach Art der Straftat und nicht der Schwere unterscheidet. Diebstahl ist drin, Körperverletzung nicht. Deswegen muss der Kaugummidieb gehen, der Prügler hingegen nicht. Auch Raser müssen nichts befürchten. Deswegen ist die Iniative schlecht, weil sie unausgegoren und unverhältnismässig ist! Oder anders gesagt: Richtiger Ansatz aber völlig am Ziel vorbeigeschossen!
Bei Körperverletzungen ist es in den Jahren zur "Mode" gewurden, dass sich die Kontrahenten gegenseitig anzeigen. Später hat der Richter kaum mehr Möglichkeiten den Tatverhalt zu ermitteln und so sind diese Urteile oft ziemlich willkürlich.
Erinnert sich noch jemand an "den Helden Dominik Brunner"? Der wurde bei einer Schlägerei getötet, weil er "Zivilcourage" zeigte. Jugendliche hatten Kinder in der U-Bahn angepöbelt, woraufhin Brunner eingriff. Später wurde dann von Zeugen ausgesagt, dass Brunner zuerst zugeschlagen hatte, und das nachdem die "Jugendlichen" (ob es Ausländer waren oder keine spielt keine Rolle, ich glaube es waren sogar Deutsche) eigentlich schon im Abzug waren.
Natürlich war das Verhalten der Jungs grausam, aber es gibt wie immer meist eine Vorgeschichte.
Es mag absurd klingen, aber ein Kaugummidieb hat oft eine höhere kriminelle Energie als ein "Schläger" und sowieso als ein Raser oder "zu tief ins Glas schauer..."