Hier geht es aber auch um die Sicherungspflicht. Selbst wenn sich nur 5 Gäste an diesem Eis gestört hätten....sobald ein Gast aufgrund dieses Eises stürzt und sich verletzt, kann es schnell auf eine Klage hinauslaufen.extremecarver hat geschrieben: ↑27.11.2019 - 11:54 da hätte man das aufreißen auch sein lassen können und eine schön eisige glatte Piste anbieten können. Niemand mag eisig wenns dazu noch sehr uneben ist - aber schön vereist und gut gewalzt - dass hätten viele die derzeit rauffahren sicher geschätzt.
Und dann muss die Bergbahn erstmal wieder nachweisen, warum sie die Piste nicht hätten sicherer machen können...