Dann hat man deiner Meinung nach einen für diesen komplexen und insbesondere technischen Ausgangssachverhalt keinen explizit sachkundigen Richter bestimmt? Einen Spezialisten für derartige Fälle hätte es doch wohl gegeben, oder nicht? Im Normalfall beruft man eine für den Sachverhalt geeignete Kammer. Lässt auch tief blicken.Dachstein hat geschrieben:Es stellt sich immer die Frage, wie weit vertraut der jeweilige Jurist mit der Materie ist. Jeder Richter muss sich vermutlich erst mal in den Gesetzestext einlesen, vor allem dann, wenn es sich um Texte handelt, die nicht alltäglich sind, wie beispielsweise das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch oder das Strafrecht. Und meines Erachtens hat er zumindest die Unterscheidung FBM - Fahrzeug richtig herausgelesen.
Solche Vorgehensweisen kenne ich ansonsten nur aus US-amerikanischen Filmproduktionen. Da wird dann irgendein Platzhalter bestimmt, von dem man sich ein Urteil in gewünschter Richtung erhofft(erwartet). Wie es im vorliegenden Fall m.M.n. auch gekommen ist.
Nochmals zum Urteil insgesamt: Dieser Richter hat so entschieden, das Urteil hätte, von einer anderen Kammer gefällt, auch ganz anders aussehen können. Richter "Gnadenlos"(Schill) hat in Hamburg auch putzige Urteile gesprochen. In diesem Kontext geht mir jedenfalls jegliche generelle Urteilshörigkeit ab.
Gruß
Matthias