Quelle: Anwalt will Skigebiet Meribel verklagen"Der Standard ist nicht erfüllt, die Zeichen und Markierungen waren unzureichend und nicht konform."
Er bezieht sich dabei auf die die Norm "AFNOR NF S 52-102" von Juli 2001 mit dem Titel "Ski-alpin-Pisten, Markierung, Beschilderung, Information". Derzufolge müssten Skifahrer durch Markierungen darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie sich einer unpräparierten und ungesicherten Piste nähern. Die Frage, ob Meribel deshalb verurteilt werden sollte, beantwortet er: "Wenn es nach objektiven Faktoren geht – ja."
Also, wenn diese Klage wirklich erhoben wird und auch von Familie Schuhmacher unterstütz wird, sinken seine Sympathiewerte aber drastisch in den Keller!