Kaprun: auch kein Betrieb für Profisportler
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Kaprun: auch kein Betrieb für Profisportler
https://salzburg.orf.at/stories/3074057/
Ich würde ja vermute, dass es für die Gletscherbahnen finanziell günstiger ist, ganz zu schließen und den Großteil der Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schließen, als für eine Handvoll Spitzensportler die Infrastruktur offen zu halten.
Ich würde ja vermute, dass es für die Gletscherbahnen finanziell günstiger ist, ganz zu schließen und den Großteil der Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schließen, als für eine Handvoll Spitzensportler die Infrastruktur offen zu halten.
Daß wir echt waren, werde ich auch noch erfinden! (Josef Zoderer)
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Re: Kaprun: auch kein Betrieb für Profisportler
natürlich, zudem es in Ö 80% vom Umsatz im Vergleich zu 2019 im November geben soll. In D werden es ja 75%. So mancher Gastronom, der viele freie Mitarbeiter angestellt hat, macht im trüben November damit ein Gewinn fürs Nichtstun.gerrit hat geschrieben: ↑02.11.2020 - 13:09 https://salzburg.orf.at/stories/3074057/
Ich würde ja vermute, dass es für die Gletscherbahnen finanziell günstiger ist, ganz zu schließen und den Großteil der Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schließen, als für eine Handvoll Spitzensportler die Infrastruktur offen zu halten.
Gruß,
Markman
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Re: Kaprun: auch kein Betrieb für Profisportler
Kann man den beides kassieren?
Kurzarbeitergeld und Umsatzentschädigung?
das wäre ja der Hammer in personalintensiven Betrieben...
80% Umsatz zur Deckung der sonstigen Fixkosten, da verdient man mega gut...
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Re: Kaprun: auch kein Betrieb für Profisportler
Umsatzentschädigung ist doch generell sehr gut, selbst wenn man letztes Jahr 1 Mio Umsatz gemacht hat, aber 100.000 Verlust, bekommt man nun 750/800k.
Ich weiß nicht, wo in Kaprun üblicherweise trainiert wird, aber dort braucht man ja viel mehr Zubringerbahnen, als z. B. in Sölden,wo ja im Prinzip Schwarze Schneid 1 + SL Karleskogl ausreichen.
Ich weiß nicht, wo in Kaprun üblicherweise trainiert wird, aber dort braucht man ja viel mehr Zubringerbahnen, als z. B. in Sölden,wo ja im Prinzip Schwarze Schneid 1 + SL Karleskogl ausreichen.
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Ski Alpin (14): 8x Willingen, 5x Winterberg, 1x Winterberg+Willingen
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Re: Kaprun: auch kein Betrieb für Profisportler
also ich halte Entschädigung anhand vom Umsatz auch problematisch. Aber zumindest in D ist es nicht so rosig, wie es sich Anfangs angehört hat.
Der Gastronom bekommt 75% eines durchschnittlichen Wochenumsatz für den Monat November.
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Re: Kaprun: auch kein Betrieb für Profisportler
Für mich liest sich das anders:ortlerrudi hat geschrieben: ↑03.11.2020 - 09:58 also ich halte Entschädigung anhand vom Umsatz auch problematisch. Aber zumindest in D ist es nicht so rosig, wie es sich Anfangs angehört hat.
Der Gastronom bekommt 75% eines durchschnittlichen Wochenumsatz für den Monat November.
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... ilfen.htmlUnternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 erhalten. Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats, gezahlt wird sie für jede angeordnete Lockdown-Woche.
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Re: Kaprun: auch kein Betrieb für Profisportler
natürlich, Kurzarbeitergeld hat er ersteinmal nichts mit dem Lockdown zu tun und das bekommt ja der Arbeitnehmer. Muss der Betrieb nun schließen, bekommt der Arbeitgeber etwas Sind doch dann beide zufrieden, niemand muss arbeiten und alle freuen sich und können Netflix schauen.
Viel gravierender ist die Situation bei den Künstlern, Kreativen, Eventbranche, etc. Die haben Dauer-Lockdown, der November ist da nun ein Tropfen auf dem heißen Stein,
Gruß,
Markman
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Re: Kaprun: auch kein Betrieb für Profisportler
Ausbezahlt wird das KUG aber über den Arbeitgeber, quasi ein durchlaufender Posten.markman hat geschrieben: ↑03.11.2020 - 10:55natürlich, Kurzarbeitergeld hat er ersteinmal nichts mit dem Lockdown zu tun und das bekommt ja der Arbeitnehmer. Muss der Betrieb nun schließen, bekommt der Arbeitgeber etwas Sind doch dann beide zufrieden, niemand muss arbeiten und alle freuen sich und können Netflix schauen.
Gruß,
Markman
Folgender hypothetischer Fall:
Betrieb mit 1.000.000€ Umsatz in 2019
Kostenstruktur:
300.000€ Fixkosten (ohne Personal)
400.000€ Personal
200.000€ Materialeinsatz
Bleiben unter dem Strich 100.000€ EBIT
Dieses Jahr
800.000€ Umsatzersatz
300.000 Fixkosten
keine Personalkosten
kein Materialeinsatz
Bleiben unter dem Strich 500.000€ EBIT
Sind das jetzt völlig verschobene Quoten? Aber das wäre ja wirklich das Geld zum Fenster raus....
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Re: Kaprun: auch kein Betrieb für Profisportler
das dann durch 12 teilen, da es sich derzeitig nur auf den November bezieht.
Gruß,
Markman
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Re: Kaprun: auch kein Betrieb für Profisportler
Nur für Profis lohnt sich der betrieb nicht.
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Re: Kaprun: auch kein Betrieb für Profisportler
ist ja Wurst meinte es jeweils auf den Monat bezogen, kannst auch alles durch 10 teilen, aber auf den Monat gesehen ist es ja völlig irre.
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Re: Kaprun: auch kein Betrieb für Profisportler
Schulsport ist eh nicht mehr erlaubt. Aber ein guter Teil der Schüler der Skiinternate sollte eigentlich unter die Definition von Spitzensport in der VO fallen.der Wächter hat geschrieben: ↑03.11.2020 - 11:52 Nur für Profis lohnt sich der betrieb nicht.
Die Ski Internate fallen nicht unter den Profi Status. Oder doch als Schulsport ?
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Re: Kaprun: auch kein Betrieb für Profisportler
Das hätte dann zur Folge, dass es 8333 € EBIT für 11/2019 wären und 41667 € EBIT für 11/2020. Der Betrag ändert sich, das Verhältnis bleibt gleich.
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Re: Kaprun: auch kein Betrieb für Profisportler
Stimmt, ich hatte meine Info wohl aus einem unvollständigen Zitat.Jan Tenner hat geschrieben: ↑03.11.2020 - 10:15Für mich liest sich das anders:ortlerrudi hat geschrieben: ↑03.11.2020 - 09:58 also ich halte Entschädigung anhand vom Umsatz auch problematisch. Aber zumindest in D ist es nicht so rosig, wie es sich Anfangs angehört hat.
Der Gastronom bekommt 75% eines durchschnittlichen Wochenumsatz für den Monat November.https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... ilfen.htmlUnternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 erhalten. Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats, gezahlt wird sie für jede angeordnete Lockdown-Woche.