WackelPudding hat geschrieben: ↑06.11.2020 - 21:22
Für Baden-Württemberger bleibt daher zu hoffen, dass - wenn es die Gesamtumstände erlauben - diese "Tourismusausnahmeregelung" (§2, Absatz 3, Punkt 6) irgendwie greift, bei der bestimmte Regionen wieder "sauber" wären, wenn man spätestens 48h vor Abreise einen Test macht.
Ich glaube nicht, dass es diese Regelung bereits gibt; zumindest sehe ich nicht die Rechtsgrundlage dafür.
Und selbst wenn es diese Ausnahmeregelung gäbe (die ja wiederum überzeugende und erstnzunehmende (!!!) Hygienekonzepte voraussetzte), würde sie bei den momentanen Infektionszahlen um D herum sicherlich nicht zur Anwendung kommen. Das kann man eher unter Träumereien gewisser TourismusministerInnen verbuchen.
Eine abgeschlossene Vereinbarung dieser Art wäre mir bislang auch noch nicht bekannt.
Die österreichischen Verantwortlichen hatten diese Ausnahme aber schon einmal irgendwie ins Rennen geworfen (wurde hier auch mal in einem Medienbericht gepostet). Wie realistisch das Ganze ist, ist aber natürlich eine andere Frage...
HBB,
du hast doch den Link selbst gepostet.
Dein 2. Link, Paragraph 4 "Ausnahmen von der Absonderung"...unter Punkt 4.:
"...die sich weniger als 48 Stunden oder zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst im Ausland aufgehalten haben..."
PapaTomba hat geschrieben: ↑06.11.2020 - 22:13
HBB,
du hast doch den Link selbst gepostet.
Dein 2. Link, Paragraph 4 "Ausnahmen von der Absonderung"...unter Punkt 4.:
"...die sich weniger als 48 Stunden oder zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst im Ausland aufgehalten haben..."
Ich liege da nicht komplett falsch
Das steht aber "nur" in der bis Sonntag gültigen Verordnung.
PapaTomba hat geschrieben: ↑06.11.2020 - 22:13
HBB,
du hast doch den Link selbst gepostet.
Dein 2. Link, Paragraph 4 "Ausnahmen von der Absonderung"...unter Punkt 4.:
"...die sich weniger als 48 Stunden oder zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst im Ausland aufgehalten haben..."
Ich liege da nicht komplett falsch
Jo, da steht aber auch:
Vom 24. August 2020
(in der ab 17. Oktober 2020 bis 7. November 2020 geltenden Fassung)
Ja, das hätte ich vielleicht noch dazuschreiben sollen, dass der Link zur neuen Verordnung unten ist. Das war in der Tat unglücklich von mir verlinkt. Ändert aber (leider) nichts daran, dass die 48h-Regelung in der neuen Verordnung nicht mehr existiert.
Die Regelung in § 2 Abs. 3 Nr. 6 der BaWü-Verordnung dürfte für Länder wie Österreich die einzige Möglichkeit sein, die Wintersaison zu retten:
Personen, die als Urlaubsrückkehrer aus einem Risikogebiet im Sinne des
§ 1 Absatz 4 zurückreisen und die unmittelbar vor Rückreise in ihrem
Urlaubsort einen Test mit negativem Ergebnis in Bezug auf eine Infektion
mit dem Coronavirus durchgeführt haben, sofern
a) auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der betroffenen nationalen Regierung vor Ort
besondere epidemiologische Vorkehrungen (Schutz- und
Hygienekonzept) für einen Urlaub in diesem Risikogebiet getroffen
wurden,
b) die Infektionslage in dem jeweiligen Risikogebiet der Nichterfüllung der
Verpflichtung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht entgegensteht und
c) das Auswärtige Amt nicht wegen eines erhöhten Infektionsrisikos eine
Reisewarnung unter https://www.auswaertigesamt.de/de/Reise ... tshinweise für die
betroffene Region ausgesprochen hat.
Die österreichische Regierung wird auf eine solche Vereinbarung drängen.
Was mich wundert ist, der letzte Teil unter c): Solange eine Ausweisung als Risikogebiet auch automatisch eine Reisewarnung wegen erhöhten Infektionsrisikos beinhaltet, dürfte sich kaum ein Anwendungsfall finden lassen.
Buckelpistenfan hat geschrieben: ↑06.11.2020 - 22:30
Was mich wundert ist, der letzte Teil unter c): Solange eine Ausweisung als Risikogebiet auch automatisch eine Reisewarnung wegen erhöhten Infektionsrisikos beinhaltet, dürfte sich kaum ein Anwendungsfall finden lassen.
Ich halte die Voraussetzungen b) und vor allem c) derzeitig und auch mittelfristig nicht erfüllbar. Da müssten gleich mehrere Ebenen mitspielen, um für so eine Lex Austria die Voraussetzungen zu schaffen - das erachte ich im Moment als extrem unrealistisch, und in naher Zukunft doch auch. Wie schon oft geschrieben, glaube ich kaum, dass man Fragen des österreichischen Wintertourismus Priorität einräumt, so lange die Sorgen so groß wie im Augenblick sind. Diese Regelung ist theoretisch vielleicht ein kleines Trostpflästerchen für Touristiker, die Erfüllung der Voraussetzungen aber kaum vorstellbar. (Ich bezweifle sogar, dass Punkt a) erfüllbar ist, denn das setzte ja voraus, dass man seitens D auch Vertrauen in die Umsetzung der Hygienekonzepte haben müsste. Kann man das im Falle von AT/Tirol haben?)
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor HBB für den Beitrag:
Ihr habt recht.
Ich habe lediglich das neue Datum gesehen und wie gewohnt runtergescrollt....und da ist die derzeit noch aktuelle Fassung und nicht die neue....
Thx und lg
Skitage 21/22:9
7 x Dolomiten, 1 x Sölden, 1 x Allgäu
Buckelpistenfan hat geschrieben: ↑06.11.2020 - 22:30
Die Regelung in § 2 Abs. 3 Nr. 6 der BaWü-Verordnung dürfte für Länder wie Österreich die einzige Möglichkeit sein, die Wintersaison zu retten:
Personen, die als Urlaubsrückkehrer aus einem Risikogebiet im Sinne des
§ 1 Absatz 4 zurückreisen und die unmittelbar vor Rückreise in ihrem
Urlaubsort einen Test mit negativem Ergebnis in Bezug auf eine Infektion
mit dem Coronavirus durchgeführt haben, sofern
a) auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der betroffenen nationalen Regierung vor Ort
besondere epidemiologische Vorkehrungen (Schutz- und
Hygienekonzept) für einen Urlaub in diesem Risikogebiet getroffen
wurden,
b) die Infektionslage in dem jeweiligen Risikogebiet der Nichterfüllung der
Verpflichtung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht entgegensteht und
c) das Auswärtige Amt nicht wegen eines erhöhten Infektionsrisikos eine
Reisewarnung unter https://www.auswaertigesamt.de/de/Reise ... tshinweise für die
betroffene Region ausgesprochen hat.
Die österreichische Regierung wird auf eine solche Vereinbarung drängen.
Was mich wundert ist, der letzte Teil unter c): Solange eine Ausweisung als Risikogebiet auch automatisch eine Reisewarnung wegen erhöhten Infektionsrisikos beinhaltet, dürfte sich kaum ein Anwendungsfall finden lassen.
Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt. Hiervon ausgenommen sind bis zum 8. November 2020 (einschließlich) die Provinzen Aydin, Izmir und Muğla in der Ägäisregion sowie die Provinz Antalya in der Mittelmeerregion unter der Voraussetzung der strikten Einhaltung des von der türkischen Regierung verfügten umfassenden Tourismus- und Hygienekonzepts. Dieses beinhaltet vor Rückreise nach Deutschland u.a. eine verpflichtende PCR-Testung für alle Reisenden in der Türkei innerhalb von 48 Stunden vor der Ausreise und gilt auch bei Ausreise aus anderen als den vorgenannten vier Provinzen. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden.
Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Ab dem 9. November 2020 wird die Reisewarnung auch für die Provinzen Aydin, Izmir und Muğla in der Ägäisregion sowie die Provinz Antalya in der Mittelmeerregion gelten.
Die Türkei ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Daraus resultiert grundsätzlich (ggf. nochmals) ein verpflichtender PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung bei Einreise nach Deutschland.
PapaTomba hat geschrieben: ↑06.11.2020 - 22:43
Ihr habt recht.
Ich habe lediglich das neue Datum gesehen und wie gewohnt runtergescrollt....und da ist die derzeit noch aktuelle Fassung und nicht die neue....
Thx und lg
icedtea hat geschrieben: ↑06.11.2020 - 22:52
Ist ja auch kaum möglich, den Überblick zu behalten
Da hilft hier mitlesen manchmal sehr
Das ist extrem ungeschickt gemacht, da sind beide Verordnungen auf einer Seite:
Zuerst kommt die Überschrift: "Neue Verordnung ab 8. November 2020"
Dann kommt die alte Verortnung.
Es folgen eine Menge Referenzen.
Dann kommt die neue Verordnung...
Also ich gehe mal davon aus, dass mit Ende des Lockdowns auch die Skilifte wieder laufen werden. Der Lockdown wird denke ich mal spätestens zu Weihnachten zu Ende sein, denn spätestens dann treffen sich eh wieder mehr Menschen (und länger hält man das eh nicht aus). Wir können nur hoffen, dass die Infektionszahlen wieder so schnell sinken, wie sie gestiegen sind, wobei sich ja einzelne Bezirke in Ö derzeit der 1000er Inzidenz nähern oder schon überschritten haben.
Ich versteh ja auch nicht warum man die Seite zu den Coronaverordnungen so kompliziert aufbaut. Was interessiert mich denn als Bürger ob in Paragraf so und so Abschnitt xyz ein Wort geändert wurde oder sonst was.
Wichtig ist doch, dass ich die aktuell gültige und die neue Version immer irgendwo schnell und einfach auffindbar parat habe.
Und zwar komplett
Ist doch egal, ob 90% unverändert aus der letzten kopiert wurde, ich will nicht an 10 Stellen zusammensuchen müssen, was jetzt gilt
Also ich bin teilweise auch extrem durcheinander gekommen, weil es eine neue Fassung gab wo dann aber altes Zeug trotzdem noch gegolten hat und man weiß dann einfach nicht mehr was eigentlich in welcher Version mal stand.
Ist es so schwer 1 sinnvolles komplettes und verständliches Dokument zu erstellen?
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Julian96 für den Beitrag (Insgesamt 4):
Hessen ist mit den Lesefassungen (das ist das, was du suchst) inzwischen immer recht schnell online. Leider ist das von Land zu Land und Kreis zu Kreis sehr unterschiedlich.
Wo ich schon war:
Hochzeiger (1989), Ski-Zillertal 3000 außer Gletscher (viele Jahre ab 1993 ), Kronplatz (2006), Söllereck (2008), Hauser Kaibling (2009 und 2014), Wildkogel (2010 - 2012), Maiskogel, Pass Thurn/Resterhöhe; Schmittenhöhe (2013), Hochzillertal/Hochfügen, Spieljoch (2016 - 2019), Alpendorf/Wagrain/Flachau (2015 und 2018), Damüls/Mellau (2017), Planai/Hochwurzen (2019), Willingen (2019), Schnalstaler Gletscher (2019), Laax, Silvretta-Montafon, Brandnertal, Golm (2020), Hundseck (2021), Winterberg (2021), Arosa-Lenzerheide (2022)
Für Hessen bedeutet das 10 Tage zu Hause oder nach 5 Tagen den Test.
Das gilt aktuell bis 31.01.2021.
Möglich das sich das nach Ablauf des Lock Down noch ändert. Glaube ich aber nicht wirklich.
Da dadurch die Tür für den Skiurlaub ein Stück geöffnet wird. Schüler würden ca. 3 bis 4 Schultage verpassen, Erwachsene manche 3 bis 4 Tage Home Office, unbezahlten Urlaub oder bauen Ü Stunden ab, die sie wahrscheinlich nicht haben.
Der Test ist möglich nach fünf Tagen, das Ergebnis hast Du also allerfrühestens am sechsten Tag. Dieses Szenario ist allerdings auch sehr unwahrscheinlich. Bei zwei Fällen aus meinem Bekanntenkreis war es kürzlich so, dass sie nach fünf (!) Tagen über das negative Testergebnis informiert wurden; dann bringt die Freitestungsmöglichkeit also effektiv gar nichts.
Seriöserweise sollte man also schon mit den zehn Tagen planen...
Also mit der Testmöglichkeit am Flughafen in München hab ich auch schon gedanklich gespielt, die bayrische EQV erlaubt es ja immerhin die Absonderung für den Test zu unterbrechen.
Allerdings...
- steht auf den Seiten immer der Hinweis "für Passagiere"
- ist der Test mit 128 EUR "vor Abflug" nicht ganz billig.
Wenn ich das für Bayern richtig interpretiere, kann sich der Test-Stau aber auch noch auflösen, zunächst heißt es:
Das negative Testergebnis nach Satz 1 muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die frühestens fünf Tage nach der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden ist.
Allerdings wird das in den Fußnoten ergänzt:
Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:
„Dem Testergebnis nach Satz 2 steht eine Bestätigung der testenden Stelle in deutscher oder englischer Sprache über eine negative Testung durch einen CE-zertifizierten und zugelassenen Antigenschnelltest gleich.“
Vielleicht werden diese Tests ja zum ersten "Game Changer", noch vor Therapie und Impfung.
Übrigens muss man sich dann auch Gedanken machen, ob beide Testarten äquivalent sensitiv sind.
OK Bergbahnen (Oberstdorf-Kleinwalsertal) suchen für die Wintersaison „Ranger“ (Ski oder Snowboard-Fahrer). Aufgabe: Gäste im Skigebiet an die Hygienevorschriften erinnern.
HBB hat geschrieben: ↑07.11.2020 - 12:31
Der Test ist möglich nach fünf Tagen, das Ergebnis hast Du also allerfrühestens am sechsten Tag. Dieses Szenario ist allerdings auch sehr unwahrscheinlich. Bei zwei Fällen aus meinem Bekanntenkreis war es kürzlich so, dass sie nach fünf (!) Tagen über das negative Testergebnis informiert wurden; dann bringt die Freitestungsmöglichkeit also effektiv gar nichts.
Seriöserweise sollte man also schon mit den zehn Tagen planen...
nein, das geht schon mittlerweile schneller, in Wien z.B. hatte ich 5 Stunde später mein Ergebnis
Julian96 hat geschrieben: ↑07.11.2020 - 08:00
Ich versteh ja auch nicht warum man die Seite zu den Coronaverordnungen so kompliziert aufbaut. Was interessiert mich denn als Bürger ob in Paragraf so und so Abschnitt xyz ein Wort geändert wurde oder sonst was.
Ist es so schwer 1 sinnvolles komplettes und verständliches Dokument zu erstellen?
Wovon träumst Du denn? Juristen sind nicht dafür bekannt, in einer für die Allgemeinheit verständlichen Sprache zu schreiben.
Aber genau dort könnte der Ansatzpunkt liegen, denn für jeden juristischen Laien ist es quasi unmöglich alle Verordnungen zu kennen und diese auch richtig anwenden zu können. Falls man mal unwissentlich gegen irgendwas verstoßen hat, mit dieser Tür wird man meistens wieder raus kommen, ohne Konsequenzen
Zusammengefasst: Es braucht mehr Disziplin und die Einhaltung einfacher Regeln, dann geht es auch ohne Lockdown. Dann wäre nach meinem Verständnis sogar Skifahren möglich, zumindest wenn man die Gondeln nicht vollstopft...
Die Zahlen sind ganz interessant. Der Rest ist wischi-waschi und nichts neues. Was soll es auch neues geben? Letzten Endes fällt jedes Land mit Reisewarnung als Urlaubsziel für die Masse aus.
Ich kann mir aktuell nicht vorstellen, dass eines der klassischen Skiländer da noch rausfällt. Die Reisewarnungen werden bestehen bleiben. Noch schlimmer wäre es, wenn die Reisewarnung für 2-3 Wochen aufgehoben wird und dann von neuem beginnt.
Ich glaube billiger wäre es, die Saison 20/21 einfach ausfallen zu lassen. Das gäbe Planungssicherheit und würde die Kosten minimieren.
Ich weiß von vielen Hotels in Südtirol und dem Trentino, die genau das panen. Keine Saisonkräfte, minimale Heizkosten, keine Kosten für Pools und Co.. Für die meisten dürften die weiterlaufenden Kredite das Problem sein. Es wurde eben irre viel investiert die letzten Jahre.
3 Wochen aufmachen und dann wieder schließen, das wäre weit teurer.
Gruß!
der Joe
16/17 47T Dolomiti
17/18 48T Dolomiti
18/19 14T Sella/2T Gitschberg/8T Carezza/11T Latemar/2T Cermis/1T Catinaccio/1T San Martino/1T P-Rolle/2T P-Pelleg./3T A-Lusia/1T Civetta
19/20 1T Kronplatz, 10T. rund um die Sella, 1T Meransen/Gitschberg, 2T Alpe Lusia, 2T Pellegrino, 2T Latemar, 1T Cermis, 1T San Martino, 1T. Catinaccio, 1T. Jochgrimm, 1T. Passo Rolle