Natürlich müssen die Betreiber dafür sorgen, dass vorgegebene Maßnahmen (AHA+L) umgesetzt werden. Nur diese wissen doch am Besten, wie sie welches Konzept sinnvoll umsetzen können, damit es funktionieren kann. So etwas kann nicht einheitlich von einer Behörde für zig Betriebe gleichermaßen funktionieren. Die Betreiber sind eindeutig dazu verpflichtet, einen gefahrlosen Betrieb gewährleisten zu können (Pistenbeschilderungen, Sicherheitsmatten an Liftstützen, funktionierende Bahnen, Abtransport für Verletzte,...).
Ich würde es nicht mit Verletzungen und Ärzte vergleichen, sondern eher mit der Brandschutzverordnung. Da steht auch nur drin, was das Ziel ist aber nicht im Detail, wie es für das jeweilige Gebäude umgesetzt werden muss. Für den Brandschutz gibt es dann extra Gutachten, welche die Architekten befolgen müssen und von der staatlichen Seite wird dann höchstens geprüft, ob das so in Ordnung ist. Da kommt es aber auch zum Teil auf den behördlichen Mitarbeiter drauf an, wie was ausgelegt wird.
In diesem Fall sind es dann die Gesundheitsämter, die dann quasi die "Abnahme" machen, ob das ausgearbeitete Hygienekonzept passt oder wo nachgearbeitet werden muss. Zumindest ist es in D so.
Und gerade für diesen Winter hatten sie doch einige Monate Zeit, sich intensiv Gedanken zu machen, um ein ordentliches Konzept zu entwickeln. Der Staat müsste dann allerdings auch so konsequent sein und nur denen ein grünes Licht geben, die ein gutes Konzept haben. Nicht einfach generell alle schließen oder offen lassen.