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Norm für Betrieb von Seilbahnen

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Bugger
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Norm für Betrieb von Seilbahnen

Beitrag von Bugger »

Hey

Im Seilbahnbereich gibt es eine Vielzahl von Normen technischer Natur, so z.B. die EN12927 (Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für die Personenbeförderung - Seile)
Gibt es auch Normen die den Betrieb einer Bahn regelt? Z.B. ob bzw. unter welchen Voraussetzungen bestimmte Sicherheitseinrichtungen während des Fahrgastbetriebs deaktiviert werden können?

Gruß
Kurt

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Ram-Brand
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Re: Norm für Betrieb von Seilbahnen

Beitrag von Ram-Brand »

In der Betriebsanleitung vom Hersteller wird dazu sicher einiges stehen.

Auch das dass deaktivieren im Normalbetrieb nicht zulässig ist.
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Re: Norm für Betrieb von Seilbahnen

Beitrag von Bugger »

Ram-Brand hat geschrieben: 29.10.2020 - 09:28 In der Betriebsanleitung vom Hersteller wird dazu sicher einiges stehen.

Auch das dass deaktivieren im Normalbetrieb nicht zulässig ist.
das ist schon klar. Ich möchte aber wissen, ob gewisse Sicherheitseinrichtungen herstellerübergreifend geregelt sind.
Mich würde beispielsweise interessieren, mit welchen Konsequenzen ein Betreiber zu rechnen hat, wenn er über längere Zeit Teile des Liniensicherheitskreis resp. der Stützenüberwachung deaktivert und weiterhin Personen befördert. Solange er "nur" die Anleitung vom Hersteller nicht berücksichtigt aber gegen keine Norm verstoßt, ist davon auszugehen, dass die Seilbahnbehörde keine Handhabe hätte...
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Theo
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Re: Norm für Betrieb von Seilbahnen

Beitrag von Theo »

Das was du meinst ist eher nicht in einer Norm geregelt sondern in einem Gesetz und da haben die Seilbahnbehörden sehr wohl Befugnisse dir je nach schwere des Vergehens den ganzen Betrieb still zu legen.
Ausserdem gehört z.B. die Streckenüberwachung zu einem der Punkte wo das Gesetz, zumindest in CH, sogar ausdrücklich verlangt dass man dies Überwachung überbrücken können muss. Es steht da dann aber auch drin was man in diesem Fall noch sonst so zu tun hat.
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Re: Norm für Betrieb von Seilbahnen

Beitrag von Bugger »

Theo hat geschrieben: 29.10.2020 - 13:50 Ausserdem gehört z.B. die Streckenüberwachung zu einem der Punkte wo das Gesetz, zumindest in CH, sogar ausdrücklich verlangt dass man dies Überwachung überbrücken können muss.
hast du eine Quelle dafür, Der Gesetzestext würd mich interessieren..
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Theo
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Re: Norm für Betrieb von Seilbahnen

Beitrag von Theo »

So und jetzt sollte auch der Link passen
https://www.bav.admin.ch/dam/bav/de/dok ... rdnung.pdf
Punkt 926 auf Seite 137 und dann im Anhang 1 ab Seite 142
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Re: Norm für Betrieb von Seilbahnen

Beitrag von Chense »

Interessant könnte hier auch die 1709 sein die regelt welche Funktionskontrollen vor dem Betrieb nötig sind.
Erst wenn der letzte SL stillgelegt,
die letzte PB abgebrochen,
und die letzte Piste modelliert ist,
werdet Ihr herausfinden, daß der Skisport tot ist!

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