Auf eine Anfrage an den östereichischen Zeitschriften- und Fachmedienverband bezüglich der Sonderausgabe der Zeitschrift "Der Fremdenverkehr" erhielt ich jedoch folgende Antwort:
Meine Frage an die Juristen im Forum: Gelten für diese Bilder in Österreich Schutzfristen von 70 oder 40 Jahren?Sehr geehrter Herr Schurr,
leider hat meine Recherche etwas länger gedauert.
Den Rechtsnachfolger der genannten Zeitschrift konnte ich zwar nicht
herausfinden (eventuell könnte Ihnen die Abteilung Wissenschaftliche
Information in der Österreichischen Nationalbibliothek, Tel. +43-1-534
10-444 bzw. awi@onb.ac.at weiterhelfen), ich habe allerdings die Auskunft
erhalten, dass nach derzeit gültigem Recht das Urheberrecht für Bilder, die
vor 1964 veröffentlicht wurden, bereits verjährt ist, es sei denn, es handle
sich um "künstlerische" Bilder. Demnach könnten Sie problemlos das genannte
Bildmaterial verwenden, ohne sich dafür extra die Erlaubnis holen zu müssen.
Falls Sie unsicher sind, können Sie ja noch bei der genannten Abteilung
nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Gabriel
Sekretariat ÖZV
Österreichischer Zeitschriften-
und Fachmedien-Verband
Renngasse 12/6
A-1010 Wien
Tel. & Fax +43 (1) 319 70 01
oezv@oezv.or.at
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