Konzession versus Betriebsbewilligung
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- Chasseral
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Konzession versus Betriebsbewilligung
Beim Lesen vieler Beiträge in diesem Forum kommt der Verdacht auf, dass nicht allen Usern der Unterschied zwischen Konzession und Betriebsbewilligung vertraut ist. Daher stelle ich diesen hier mal kurz da.
Konzession ist die Erlaubnis der Behörden für das Errichten und Betreiben einer gewerblichen Infrastruktur. Im Folgenden gehen wir nur noch auf den speziellen Fall einer Seilbahnanlage ein. Um eine Konzession zu erlangen, müssen mindestens folgende vier Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Umweltverträglichkeit der geplanten Infrastruktur
2. Übereinstimmung der Infrastruktur mit den bestehenden regionalen Entwicklungsplänen (Freizeitzonen, Kapazitätsbeschränkungen, etc.)
3. Zu erwartende betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit der infrastrukturellen Einrichtung (Seilbahnanlage mit Nebenanlagen) über den gesamten Konzessionszeitraum (Nachweise wie z.B. testierter Business-Plan erforderlich)
4. Übereinstimmung der geplanten Seilbahnanlage mit den aktuell geltenden Vorschriften und Normen
Die Konzession wird normalerweise über einen längeren Zeitraum (50-80 Jahre) erteilt. Die Konzession wird durch die für die jeweilige Branche und den jeweiligen Konzessionsgegenstand zuständige Behörde erteilt. In der Schweiz sind dies für Transportanlagen z.B. das BAV oder die kantonalen Behörden.
Ist die Seilbahn dann gebaut und ist die Abnahme durch Behörden und TÜV erfolgt, wird mit Bezug auf Position 4. die Betriebsbewilligung erteilt. Die Betriebsbewilligung bezieht sich nicht auf die Errichtung, sondern nur auf den Betrieb und kann nicht länger laufen als die Konzession. In der Regel läuft die Betriebsbewilligung kürzer als die Konzession, z.B. 20 Jahre.
Nach Ablauf der Betriebsbewilligung ist diese durch die Behörden zu verlängern. Voraussetzung ist aber, dass die Anlage den aktuell gültigen Vorschriften (s. Konzession, Punkt 4.) entspricht oder die Sicherheit des Betriebs durch andere Maßnahmen sichergestellt ist, die ein vergleichbares Sicherheitsniveau sicherstellen. In der Realität sind dazu oft Erneuerungs- oder Anpassungsmaßnahmen erforderlich. Der Verlängerungszeitraum richtet sich nach der zu erwartenden Veränderung des tatsächlichen Sicherheitsniveaus in Relation zum geforderten (ältere Bahnen sind wartungsintensiver als neue).
Nach Ablauf der Konzession ist dann mit dem Bahnbetrieb definitiv Schluss. Die Konzession muss dann neu beantragt werden und alle 4 oben genannten Kriterien werden geprüft.
Hier jetzt ein anschauliches und typisches Beispiel:
- Ein Seilbahnunternehmer möchte eine Seilbahnanlage errichten und beantragt die Konzession. Alle 4 Kriterien werden positiv beschieden und er erhält im Jahre 0 die Konzession über 60 Jahre.
- Nach Errichtung der Anlage und den behördlichen Abnahmen erhält er im Jahre 1 die Betriebsbewilligung über 20 Jahre (bis zum Jahre 21).
- Nach 19 Jahren Betrieb (also im Jahre 20) beschliesst er aus wirtschaftlichen Gründen, die Bahn vollständig zu erneuern. Er kann das allerdings erst im Jahre 22 verwirklichen und stellt einen entsprechenden Antrag bei den Behörden.
- Die Behörden geben dem Gesuch statt und verlängern die Betriebsbewilligung um 1 Jahr bis zum Jahre 22.
- Im Jahre 22 wird die Bahn komplett erneuert und nach Abnahme wird eine neue Betriebsbewiligung über 20 Jahre erteilt, also bis zum Jahre 42.
- Die Bahn ist im Jahre 42 noch in einem guten Zustand. Einzelne technische Anforderungen können nicht mehr erfüllt werden, aber der Betreiber baut ersatzweise zusätzliche Überwachungseinrichtungen ein und erweitert die Betriebsrichtlinien. Dies teilt er den Behörden mit. Nach entsprechnder Prüfung verlängern die Behörden die Betriebsbewilligung um weitere 10 Jahre, also bis zum Jahre 52.
- Im Jahre 52 erfolgt nochmal eine letzte Verlängerung der Betriebsbewilligung bis zum Konzessionsablauf im Jahre 60.
- Im Jahre 58 beschliesst der Seilbahnunternehmer, eine neue Bahn zu bauen und eine neue Konzession zu beantragen. Ihm wird eine neue Konzession über 50 Jahre erteilt.
- Im Jahre 60 wird eine neue Bahn auf Basis der neuen Konzession gebaut und von den Behörden abgenommen. Er erhält eine Betriebsbewilligung über 20 Jahre, also bis zum Jahre 80.
- Nach 11 Jahren, also im Jahre 71 ist aufgrund einer unvorhersehbaren Klimaerwärmung kein wirtschaftlicher Betrieb mehr möglich und der Seilbahnunternehmer legt die Bahn still. Die Betriebsbewilligung erlischt, die Konzession besteht weiter.
- Im Jahre 78 pachtet eine neue Betreibergesellschaft die Bahn und erhält nach Instandsetzung und behördlicher Abnahme und eine neue Betriebsbewilligung über 5 Jahre.
- Im Jahre 81 ist auch die neue Betreibergesellschaft insolvent und legt die Anlage still. Die Betriebsbewilligung erlischt. Die Konzession besteht weiter (noch bis zum Jahre 110).
- Im Jahre 86 beantragt der Eigentümer die Löschung der Konzession. Die Behörden geben diesem Antrag statt mit der Auflage, die Bahn restlos abzubauen. ... Da der Eigentümer das Geld für den Abbau nicht hat, stehen Reste der Bahn noch 20 Jahre später ....
Alternative zum letzten Punkt:
- Im Jahre 86 baut der Eigentümer mit Hilfe der Gemeinde die Bahn restlos ab. Die Konzession wird anschliessend automatisch durch die Behörden gelöscht.
Ich hoffe, der Unterschied ist jetzt klar geworden. Die Konzession ist die Erlaubnis für Bau und Betrieb; sie setzt keine Betriebsbereitschaft voraus. Die Betriebsbewillgung bezieht sich nur auf den Betrieb. Sie setzt Betriebsbereitschaft voraus.
Grundsätzlich funktioniert das in allen Ländern so. Unterschiede gibt es nur im Detail.
Konzession ist die Erlaubnis der Behörden für das Errichten und Betreiben einer gewerblichen Infrastruktur. Im Folgenden gehen wir nur noch auf den speziellen Fall einer Seilbahnanlage ein. Um eine Konzession zu erlangen, müssen mindestens folgende vier Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Umweltverträglichkeit der geplanten Infrastruktur
2. Übereinstimmung der Infrastruktur mit den bestehenden regionalen Entwicklungsplänen (Freizeitzonen, Kapazitätsbeschränkungen, etc.)
3. Zu erwartende betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit der infrastrukturellen Einrichtung (Seilbahnanlage mit Nebenanlagen) über den gesamten Konzessionszeitraum (Nachweise wie z.B. testierter Business-Plan erforderlich)
4. Übereinstimmung der geplanten Seilbahnanlage mit den aktuell geltenden Vorschriften und Normen
Die Konzession wird normalerweise über einen längeren Zeitraum (50-80 Jahre) erteilt. Die Konzession wird durch die für die jeweilige Branche und den jeweiligen Konzessionsgegenstand zuständige Behörde erteilt. In der Schweiz sind dies für Transportanlagen z.B. das BAV oder die kantonalen Behörden.
Ist die Seilbahn dann gebaut und ist die Abnahme durch Behörden und TÜV erfolgt, wird mit Bezug auf Position 4. die Betriebsbewilligung erteilt. Die Betriebsbewilligung bezieht sich nicht auf die Errichtung, sondern nur auf den Betrieb und kann nicht länger laufen als die Konzession. In der Regel läuft die Betriebsbewilligung kürzer als die Konzession, z.B. 20 Jahre.
Nach Ablauf der Betriebsbewilligung ist diese durch die Behörden zu verlängern. Voraussetzung ist aber, dass die Anlage den aktuell gültigen Vorschriften (s. Konzession, Punkt 4.) entspricht oder die Sicherheit des Betriebs durch andere Maßnahmen sichergestellt ist, die ein vergleichbares Sicherheitsniveau sicherstellen. In der Realität sind dazu oft Erneuerungs- oder Anpassungsmaßnahmen erforderlich. Der Verlängerungszeitraum richtet sich nach der zu erwartenden Veränderung des tatsächlichen Sicherheitsniveaus in Relation zum geforderten (ältere Bahnen sind wartungsintensiver als neue).
Nach Ablauf der Konzession ist dann mit dem Bahnbetrieb definitiv Schluss. Die Konzession muss dann neu beantragt werden und alle 4 oben genannten Kriterien werden geprüft.
Hier jetzt ein anschauliches und typisches Beispiel:
- Ein Seilbahnunternehmer möchte eine Seilbahnanlage errichten und beantragt die Konzession. Alle 4 Kriterien werden positiv beschieden und er erhält im Jahre 0 die Konzession über 60 Jahre.
- Nach Errichtung der Anlage und den behördlichen Abnahmen erhält er im Jahre 1 die Betriebsbewilligung über 20 Jahre (bis zum Jahre 21).
- Nach 19 Jahren Betrieb (also im Jahre 20) beschliesst er aus wirtschaftlichen Gründen, die Bahn vollständig zu erneuern. Er kann das allerdings erst im Jahre 22 verwirklichen und stellt einen entsprechenden Antrag bei den Behörden.
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- Im Jahre 22 wird die Bahn komplett erneuert und nach Abnahme wird eine neue Betriebsbewiligung über 20 Jahre erteilt, also bis zum Jahre 42.
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- Im Jahre 52 erfolgt nochmal eine letzte Verlängerung der Betriebsbewilligung bis zum Konzessionsablauf im Jahre 60.
- Im Jahre 58 beschliesst der Seilbahnunternehmer, eine neue Bahn zu bauen und eine neue Konzession zu beantragen. Ihm wird eine neue Konzession über 50 Jahre erteilt.
- Im Jahre 60 wird eine neue Bahn auf Basis der neuen Konzession gebaut und von den Behörden abgenommen. Er erhält eine Betriebsbewilligung über 20 Jahre, also bis zum Jahre 80.
- Nach 11 Jahren, also im Jahre 71 ist aufgrund einer unvorhersehbaren Klimaerwärmung kein wirtschaftlicher Betrieb mehr möglich und der Seilbahnunternehmer legt die Bahn still. Die Betriebsbewilligung erlischt, die Konzession besteht weiter.
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Grundsätzlich funktioniert das in allen Ländern so. Unterschiede gibt es nur im Detail.
Zuletzt geändert von Chasseral am 30.04.2006 - 19:57, insgesamt 2-mal geändert.
Winter 2012/13: 22 Skitage
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- Chasseral
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Ach ja, noch was: Der Upgrade einer Bahn (Sesselbahn auf Kabinenbahn oder Erhöhung der Kapazität über den ursprünglich genehmigten Maximalwert hinaus) erfordert eine neue Konzession. Das ist über die Betriebsbewilligung nicht zumachen. Ist ja auch logisch, denn dies verändert die Beurteilungskriterien gemäß der oben genannten 4 Punkte.
Winter 2012/13: 22 Skitage
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- TPD
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Nicht ganz, es sind fünf Jahre mehr.läuft die Konzession für Seilbahnen 20 Jahre.

Wobei ich hätte gedacht, dass die Konzessionsdauer wesentlich länger ist.
http://www.skichablais.net, die Bergbahnen der Region Chablais und Umgebung.
-
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@ TPD
Richtig, im Gesetz steht < ....längstens 25 Jahre.....>
www.admin.ch/ch/d/sr/7/743.11.de.pdf (Art.9)
In der Regel wird sie aber nur 20 Jahre erteilt. Keine Ahnung,warum, ist aber so.
Gruss Andi
Richtig, im Gesetz steht < ....längstens 25 Jahre.....>

In der Regel wird sie aber nur 20 Jahre erteilt. Keine Ahnung,warum, ist aber so.
Gruss Andi
- Chasseral
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Früher war sie auch länger. Am Pilatus wurde die Konzession für 40 jahre erteilt. Im letzten Jahr gabe es umfangreiche politische Diskussionen (zumindest im Ständerat) und Ziel war es, die Laufzeiten von Konzession und Betriebsbewilligung zu synchronisieren. Ich weiss jetzt nicht 100 %ig, ob max. 25 Jahre das Ergebnis sind, oder man 20 Jahr im Gesetz festschreiben wird.TPD hat geschrieben:Wobei ich hätte gedacht, dass die Konzessionsdauer wesentlich länger ist.
Mit ein Grund für die Verkürzung der Konzessionsdauer ist wohl, dass man Seilbahnruinen à la Chasseral und Pic Chaussy künftig vermeiden will.
Im Gegenzug zur Verkürzung der Konzession und Synchronisierung mit der Betriebsbewilligung wurde auf eine komplette Neuüberprüfung der Konzessionsvoraussetzungen bei Konzessionsverlängerung verzichtet.
@all: Diese Beiträge hier betreffen jetzt speziell nur die Schweiz.
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- TPD
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Das ist sicher ein Grund.Mit ein Grund für die Verkürzung der Konzessionsdauer ist wohl, dass man Seilbahnruinen à la Chasseral und Pic Chaussy künftig vermeiden will.
Andererseits hat eine Seilbahn eine theoretische Lebensdauer von ca. 20 Jahre. Da die Förderleistung einer Ersatzanlage meistens grösser ist als die +50% der alten Anlage muss man eh eine neue Konzession einholen.
http://www.skichablais.net, die Bergbahnen der Region Chablais und Umgebung.