Hat man da einfach alles stehen und liegen gelassen?Im Gegensatz zu den Gletscherbahnen gewährte der zuständige Richter den Zutritt zum zerstörten Zug.
Kaprun Prozess
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- snowflat
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Quelle: ORFFagan zu Seilbahnunglück: Neue Diskussion über Kaprun-Unglück
Vorgeblich neue Erkenntnisse zum Seilbahnunglück in Kaprun, bei dem am 11. November 2000 155 Menschen den Tod fanden, hat eine Gruppe von Juristen um den US-Anwalt Ed Fagan am Freitag bei einer Pressekonferenz in Wien vorgelegt.
Wahre Ursache explodierender Tank
Man habe die Angehörigen glauben machen wollen, ein "kleiner, schadhafter Heizstrahler" habe ihre Kinder das Leben gekostet. In Wahrheit seien jedoch mehrere gefährliche Tanks explodiert, die den Opfern den Fluchtweg abgeschnitten hätten.
Fagan und sein Münchner Kollege Michael Witti bestritten "die Integrität der österreichischen Ermittlungen".
Am Vorabend des sechsten Jahrestages des Unglücks führten die Anwälte in Anwesenheit mehrerer Angehöriger von Opfern ein Video vor, das die These von den explodierenden Tanks als Unfallursache untermauern sollte.
"Beweismittel vorenthalten und zerstört"
Die im Strafverfahrenen getroffenen Feststellungen, wonach der Brand eindeutig von einem Heizstrahler im Unglückszug ausgegangen sei, der einen Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler gehabt habe, während bei den verwendeten Materialien sowie bei den Sicherheitsvorkehrungen der Stand der Technik eingehalten worden sei, bezeichnete Fagan wörtlich als "Bullshit".
In Wahrheit seien bei der Suche nach dem Unglückshergang "Beweismittel vorenthalten und zerstört", den Gerichtsgutachtern "nicht voller Zugang zum Beweismaterial" gewährt worden, so Fagan und Witti.
Wie die Anwälte das Unglück schildern
Die Anwälte schilderten den Ablauf folgendermaßen: In Folge eines Öldruckverlusts sei zunächst der Zug stehen geblieben. Als im hinteren Bereich das Feuer ausbrach, wären vorerst 180 Leuchtstäbe explodiert.
Die Hydraulikleitung habe dann zündschnurartig funktioniert und die Flammen zu im vorderen Zugbereich bzw. in der Mitte an der Unterseite angebrachten, jeweils 100 Kilo schweren Tanks geleitet.
"Die sind mit hochexplosivem Gas gefüllt gewesen und aufgeplatzt wie eine Rose im Frühjahr", stellte Witti fest. Die mittlerweile ins Freie geflüchteten Insassen - sie hatten eine Scheibe zertrümmert - hätten keine Chance zu entkommen gehabt, wären zwischen den einzelnen Explosionsorten gefangen gewesen.
Wo befindet sich der Unglückszug?
Diese Beweise fänden sich mit keinem Wort im Gerichtsakt, so der Vorwurf von Fagan und Witti. Zwei Tanks hätten sie bei Besichtigungen des Unglückszugs im Mai bzw. Juli 2006 "im Müll gefunden". Der Verbleib der anderen sechs sei unklar.
Ebenso wenig wisse man über den Verbleib des mittlerweile von der Staatsanwaltschaft freigegebenen Zugs.
Gletscherbahnen dementieren Fagan
Der Sprecher der Gletscherbahnen Kaprun AG, dementierte die vorgeblich neue Erkenntnisse zum Seilbahnunglück. "In dem Tank, der kein Tank war, sondern ein Hydraulikausgleichsgerät, war kein hochexplosives Gas drinnen, wie Fagan und Witti behaupten, sondern Hydrauliköl", sagte Schiffl zur APA.
Wie der Sprecher betonte, hätten in dem rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren - sämtliche Angeklagte waren vom Vorwurf freigesprochen worden, zu der Katastrophe wenn auch nur fahrlässig beigetragen zu haben - mehrere Gutachten in akribischer Arbeit die Unglücksursache ermittelt. Schiffl wies daher die Behauptungen Fagans und Wittis zurück, Beweismittel wären unterschlagen worden.
"Da wird eine künstliche Aufregung produziert." Die Gletscherbahnen halten auch die scharfe Kritik an der Vermittlungskommission für kontraproduktiv. Diese sei vielmehr "um Rechtsfrieden bemüht", schloss Schiffl.
Wiederaufnahme des Strafverfahrens?
Fagan und sein Team wollen noch heuer in den USA endgültig den Klagsweg gegen Unternehmen wie Bosch, Siemens oder Mannesmann sowie die Republik Österreich beschreiten, sollten auf den 5. Dezember angesetzte Vergleichsgespräche ohne Erfolg verlaufen.
Der Wiener Rechtsanwalt Gerhard Podovsovnik hält es außerdem für möglich, dass im Hinblick auf die neuen Erkenntnisse auch das Strafverfahren in Österreich neu aufgerollt wird: Er werde am Montag bei der Generalprokuratur eine Wiederaufnahme des Verfahrens anregen, kündigte er im Gespräch mit der APA an.
Wiener Opfer-Anwalt mahnt zu Besonnenheit
Demgegenüber mahnte der Wiener Opfer-Anwalt Johann Stieldorf zu Besonnenheit. Stieldorf, der bei der Katastrophe selbst seinen Sohn verloren hat und nunmehr 20 Angehörige vertritt, sieht wenig Sinn darin, "mit ziemlicher Aggressivität flächendeckend gegen Gott und die Welt vorzugehen".
"Die amerikanische Methodik konterkariert das, was wir hier in Österreich schon erreicht haben", gab Stieldorf gegenüber der APA zu bedenken. Die unter dem damaligen Justizminister Dieter Böhmdorfer eingerichtete Vermittlungskommission habe "Instrumente entwickelt, die weit über das österreichische Schadenersatzrecht hinausgehen".
So stünde bereits ein Betrag von 16 Mio. Euro zur Verfügung, der nach einem bestimmten Vergabeschlüssel auf die betroffenen Angehörigen aufgeteilt werden könnte.
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Ähm. Eigentlich möchte ich jetzt noch vom Ed Fagan wissen, weshalb man bei einer Standseilbahn Gastanks benötigt 
Einer solchen Bahn würde in Europa wohl sofort die Betriebsbewilligung entzogen...

Ach so, und Sesselbahnen ohne Schliessbügel entsprechen dem aktuellen Stand der Technik ?während bei den verwendeten Materialien sowie bei den Sicherheitsvorkehrungen der Stand der Technik eingehalten worden sei, bezeichnete Fagan wörtlich als "Bullshit".
Einer solchen Bahn würde in Europa wohl sofort die Betriebsbewilligung entzogen...
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Wir mal Zeit das jemand Fagan wegen seiner unseriösen und nicht beweisbaren Aussagen vom Verfahren ausschließt und vor Gericht stellt, aber es scheint in Österreich zumindest Usus zu sein das Staatsanwälte und Verteidiger in und um ein Verfahren herum alles verbreiten können was sie wollen ohne Konsequenzen dafür erwarten zu müssen. Wenn Fagan was behauptet was er nicht beweisen kann gehört er angeklagt.
Petz beendet seine Mitgliedschaft mit Ende Juni 2020 aufgrund unüberbrückbarer Differenzen bez. der Auslegung der Forennettique welche ich in der aktuell von den Moderatoren praktizierten Form als Zensur einstufe. Ich bleibe aber bis auf weiteres im persönlichen Ausstiegstopic und per PN für Fragen, Hilfe beim Modellbau etc. noch aktiv.
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Problem ist aber, Fagan will in Amerika klagen.Wir mal Zeit das jemand Fagan wegen seiner unseriösen und nicht beweisbaren Aussagen vom Verfahren ausschließt
Denn gemäss amerikanischem Recht kann eine ausländische Firma, die eine Tochtergesellschaft in den USA hat, in den USA verklagt werden. Selbst dann wenn der Grund für die Klage im Ausland ist.
Um diesen Schwachsinn zu verhindern, müssten sich im Prinzip alle europäischen Firmen vom US-Markt zurückziehen...
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Quelle: ORFKAPRUN-KATASTROPHE: Nach sechs Jahren noch Verfahren anhängig
In Kaprun (Pinzgau) gedenken am Samstag Angehörige und Freunde der 155 Opfer des Standseilbahnbrandes am 11. November 2000. Nach sechs Jahren sind aber nach wie vor Gerichtsverfahren zu der Katastrophe anhängig.
Wird Heizlüfter-Hersteller belangt?
Nach den 16 Freisprüchen im österreichischen Strafprozess um die Ursache des verheerenden Feuers gibt es weitere Gerichtsschauplätze. So gibt es in Deutschland noch keine Entscheidung, ob der Heizlüfter-Hersteller Fakir strafrechtlich belangt wird oder ob das Verfahren eingestellt wird.
Nach den Gutachter-Erkenntnissen aus dem österreichischen Kaprun-Prozess, dass ein fehlerhaft produzierter Heizlüfter das Feuer verursacht hat, sind die Vorerhebungen gegen die in Baden-Württemberg ansässige Firma von der Staatsanwaltschaft Salzburg nach Heilbronn abgetreten worden.
"Verfahrensabschluss nicht absehbar"
Dort gibt es bislang keine neuen Erkenntnisse, betont Staatsanwältin Michaela Molnar: "Ein Verfahrensabschluss ist derzeit noch nicht absehbar. Es wurden bisher unter anderem Sachverständigen-Gutachten in Auftrag gegeben, die erst teilweise vorliegen. Weitere Ermittlungen sind erforderlich."
Schadenersatz-Prozesse ruhend gestellt
Rund 100 Zivilprozesse von Hinterbliebenen um Schadenersatz und Schmerzensgeld am Salzburger Landesgericht sind ruhend gestellt. Sie warten auf das Ergebnis der von der Republik einberufenen Vermittlungskommission, die außergerichtlich um Schadenersatz verhandelt.
Hier könnten 16 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Diese oder eine höhere Summe würde an die Hinterbliebenen der Opfer des Seilbahnbrandes vor sechs Jahren nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel ausbezahlt werden, sagt Johannes Stieldorf. Er hat in Kaprun seinen Sohn verloren und ist Mitglied in der Kommission.
Geld gegen Rechtsfrieden
"Es gibt noch etwa sechs Millionen Euro aus der Haftpflichtversicherung und es gibt eine Zusage über zusätzlich noch zehn Millionen", weiß Stieldorf, "Allerdings sind diese zehn Millionen mit der Bedingung einer gesamthaften Beendigung aller anhängigen Verfahren verknüpft."
Voraussetzung ist die Zustimmung aller Opferfamilien und Rechtsfrieden. Das heißt, keine weiteren Klagen oder Verfahren.
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Wenn man gegen Fagan Verfahren wegen Verleumdung und Rufschädigung einleitete und ne vernünftig lange Untersuchungshaft wegen Flucht - und Verdunkelungsgefahr verhängte gäbs mal in nächster Zeit mangels Kläger keine Klage vor nem amerikanischen Gericht......TPD hat geschrieben:Problem ist aber, Fagan will in Amerika klagen.
Denn gemäss amerikanischem Recht kann eine ausländische Firma, die eine Tochtergesellschaft in den USA hat, in den USA verklagt werden. Selbst dann wenn der Grund für die Klage im Ausland ist.
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Quelle: ORFKAPRUN-KATASTROPHE: Einigung über Schadenersatz in Sicht?
Bis zum Sommer will die Vermittlungskommission eine Lösung für Hinterbliebene der Brandkatastrophe in Kaprun mit 155 Toten finden. Rund 16 Mio. Euro könnten für Entschädigungen ausbezahlt werden.
Viele Gespräche
"Die Kommission ruht nicht. Es wird gearbeitet und geprüft. Wir sind bemüht, noch vor dem Sommer eine Lösung zu finden", erklärte Christine Stockhammer, Pressesprecherin von Justizministerin Maria Berger (SPÖ), gegenüber der Austria Presse Agentur (APA).
Innerhalb der Subkommission würden derzeit viele Gespräche laufen, versichert der Wiener Advokat Johannes Stieldorf, der 20 Angehörige vertritt und selbst einen Sohn verloren hat.
Ergebnis für Spätsommer erwartet
Wann die formelle, große Kommission unter der Leitung von Nationalbank-Gouverneur Klaus Liebscher zu einer Sitzung zusammentrifft, steht noch nicht fest.
Harald Ropper, zuständiger Abteilungsleiter in der Finanzprokuratur und Mitglied der Subkommission, erwartet ein Ergebnis für Spätsommer. Auch Uschi Geiger, Mutter eines Kaprun-Opfers, nannte diesen Zeitpunkt.
Von Fagans Aktivitäten abhängig
Ob Gespräche zu einem positiven Abschluss kommen, hängt weiterhin von Ed Fagans Klage-Aktivitäten ab. Der 54-jährige Hinterbliebenen-Anwalt hat sich bisher weder kooperativ noch gesprächsbereit gezeigt. Er fordert von der Republik Österreich, den Gletscherbahnen Kaprun und vielen betroffenen Firmen Millionen Euro an Schadensersatz.
In einer Klage verlangt er beispielsweise zehn Mio. Dollar pro Todesopfer. Stieldorf bezeichnete Fagans Vorgehensweise als "hinderlich, skurril und merkwürdig": "Den Beklagten wurde bisher keine Klage zugestellt. Nach meinen Kenntnissen ist auch keine Klage zugelassen.
Nur im Fall der Leuchtstäbe-Firma Omniglow gibt es nach meinem Wissensstand ein eingeleitetes Verfahren." Ropper bestätigte diese Angaben.
Außergerichtliche Lösung?
Eine Reihe von potenziellen Beitragszahlern für die aufzubringende Summe von 16 Mio. Euro machen aber nur dann Geld locker, wenn es zu einer außergerichtlichen Lösung kommt. Dieses Ziel könne nicht zu 100 Prozent erreicht werden, schränkte der Wiener Rechtsanwalt ein.
Dass Ed Fagan Anfang dieses Jahres einen Konkurs beim US-Gericht "United States Bankruptcy Court, Middle District of Florida, Tampa Division" einreichte, hat zwar nach seinen eigenen Angaben keine Auswirkungen auf die Kaprun-Klagen, der Vertrauensverlust seiner Mandanten sinkt aber in Richtung Gefrierpunkt.
"In den Konkursprotokollen habe ich gelesen, dass er in den USA seine Anwaltszulassungen außer in New Jersey verloren oder zurückgelegt hat, weil offenbar die jährlichen Anwaltsgebühren nicht bezahlt worden sind", erklärte Stieldorf. Ob Fagan sich weiterhin als Mitvertreter bei einem Anwalt anhängen kann, ist fraglich.
Republik will "befriedigende Lösung"
"Die Republik will eine befriedigende Lösung für die Betroffenen. Die persönliche Aufarbeitung dieses schrecklichen Ereignisses wird durch jahrelanges Prozessieren nur erschwert", sagte Ropper.
Eine Schuldeingeständnis durch die Republik sei das aber keineswegs. "Österreich will mit den Opfern umgehen, wie sich das gehört." Voraussetzung ist, dass internationaler Rechtsfriede eine Folge dieser Vereinbarung sein wird. Die Hoffnung darauf steige, berichtet die Austria Presse Agentur (APA).
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Der Standard berichtet
Fall Kaprun: Wiener Opfer-Anwälte erschüttert
Eingebauter Heizlüfter war für kein Fahrzeug erlaubt, da er nicht für einen bewegten Standort gebaut war
Salzburg - Der Wiener Opfer-Anwalt Johannes Stieldorf zeigte sich vom Ermittlungsergebnis der deutschen Polizei erschüttert: "Es hat sich das bewahrheitet, was ich schon immer kommuniziert habe: Von Seiten der Gletscherbahnen und der Firma Swoboda,die den Heizlüfter eingebaut hat, wurde nicht richtig gehandelt. Es gab damals jedoch keine vernünftigen Beweise."
In einem neuen Ermittlungsbericht der deutschen Polizei werden vier Mitarbeiter der Heizlüfterfirma Fakir und ein Mitarbeiter einer deutschen Kunststofftechnikfirma von jeglicher Schuld an der Seibahnkatastrohe von Kaprun am 11. November 2000 mit 155 Toten freigesprochen.
Heizlüfter nicht für Fahrzeuge geeignet
Die Stuttgarter Polizei ortete als Unglücksursache, dass der Heizlüfter nicht für einen Einbau in ein Fahrzeug bestimmt war. Laut Gebrauchsanweisung hätte der Heizlüfter in keinem Fahrzeug verwendet werden dürfen, weil der Heizlüfter ruhig stehen und sich nicht mit etwas bewegen sollte.
Seilbahn sei kein Fahrzeug
Der Salzburger Richter Seiss erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass die Standseilbahn dem Gesetz nach nicht als Fahrzeug gelte. "Hier klopfte er auf Formalismen, wie es ärger nicht mehr geht", wetterte der Wiener Opfer-Anwalt Johannes Stieldorf, der bei der Katastrophe einen Sohn verloren hat.
Von Konstruktionsfehler ausgegangen
Den Freispruch aller 16 Beschuldigten im Februar 2004 hatte der Salzburger Einzelrichter Manfred Seiss damit begründet, dass am Heizlüfter ein Produktions- und Konstruktionsfehler vorgelegen sei.
Kritik von Gletscherbahnen Kaprun
Die Gletscherbahnen Kaprun, welche die Firma Fakir angezeigt hatte, kritisierte, dass dem deutschen Ermittlungsbericht ein Privatgutachten von Fakir sowie ein Gutachten des im Kaprun-Verfahren ausgeschiedenen Sachverständigen Anton Muhr zu Grunde liege.
Muhrs Gutachten sei "in allen Punkten von den anderen Gerichtsgutachtern widerlegt" worden, so Schiffl. Zudem "wurden für den Ermittlungsbericht keine neuen Untersuchungen gemacht." Der Bericht habe auch keine Antwort zu dem Vorwurf gegeben, dass der Heizlüfter Mängel aufgewiesen habe. "Zu sagen: Die Schuld liegt in Österreich, das verwundert uns schon."
Konsequenzen
"Es wäre ungewöhnlich, wenn die Staatsanwaltschaft Heilbronn das Verfahren gegen den deutsche Heizlüftererzeuger Fakir nicht einstellen würde", erklärte der Wiener Opfer-Anwalt Johannes Stieldorf auf den Ermittlungsbericht der Landespolizeidirektion Stuttgart. Das österreichische Verfahren könne aber nicht mehr aufgenommen werden, erklärte Stieldorf. Allerdings könnte auf Grund des Ermittlungsergebnisses eine Verbesserung der Fond-Datierung in der Kaprun-Vermittlungskommission erreicht werden. "Aus meiner Sicht besteht dazu eine moralische, aber keine juristische Verpflichtung."
Für den Opfer-Anwalt Podovsovnik "sind die Karten neu gemischt". Opfer-Anwalt Gerhard Podovsovnik will "sämtliche rechtliche Schritte überlegen, wie der Strafprozess wieder aufgenommen werden kann". Rechtsanwalt Podovsovnik erklärte, es müssten sich nun alle betroffenen Firmen überlegen, ob sie nicht doch zur Prozessvermeidung bereit seien, einen weitaus höheren Betrag in den derzeit mit 16 Mio. Euro gefüllten Topf der Vermittlungskommission einzuzahlen. Die nächste Sitzung ist für Anfang August geplant. (APA)
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Quelle: ORFIN DEN USA : Fagan aus Kaprun-Verfahren ausgeschlossen
Anwalt Ed Fagan ist in den USA von den von ihm selbst angestrengten Kaprun-Verfahren ausgeschlossen worden. Wegen seines Privatkonkurses könne es bei Fagan zu einem Interessenkonflikt kommen, begründet die Richterin.
Kaprun-Prozess für Anwalt Konkurssanierung
Fagan bemüht sich, in den USA einen Schadenersatzprozess nach der Kaprun-Katastrophe vom November 2000 mit 155 Toten zu führen - bisher aber erfolglos. Nun hat ihn die zuständige Richterin Shira Scheindlin aus den von ihm angestrengten Verfahren ausgeschlossen.
Fagan ist seit Februar in Konkurs, seine Schulden belaufen sich laut Konkursakt auf rund 13,6 Millionen US-Dollar. Gegenüber den Konkursrichtern gab er an, sich durch das Kaprun-Verfahren entschulden zu wollen - es gebe ein Angebot von 16 Millionen Dollar für eine globale Einigung, behauptet der Anwalt.
"Finanzielle Verantwortungslosigkeit"
Fagans "Vermögensverzeichnis schweigt aber darüber, wie dieses Geld aufgeteilt werden soll und wie hoch sein Honorar daraus sein wird", schreibt Richterin Shira Scheindlin in der Begründung für den Verfahrensausschluss, der der APA vorliegt.
Der Entschuldungsplan Fagans gebe Anlass für einen unzulässigen Interessenskonflikt zwischen dem Anwalt und seinen Klienten, ergänzt die Richterin. Er "illustriert einen Grad der finanziellen Vewantwortungslosigkeit, der dem Gericht den Glauben daran nimmt, dass er in der Lage ist, die ausländischen Kläger in diesem Verfahren angemessen zu vertreten."
Kein Büro, Mitarbeiter nicht bezahlt
Fagan hat laut seiner Vermögensaufstellung auch keine Mittel, seiner Klienten in den USA zu vertreten - er habe weder Personal noch Büro. Experten, die für ihn arbeiteten, seien nicht bezahlt worden, betont die Richterin.
Die Klagen seien zudem von dem Anwalt alleine eingebracht worden und verursachten hohe Kosten: So wurde Fagan zu 5.000 Dollar Geldstrafe verurteilt, weil er versichert hatte, dass es in Deutschland zwei Zeugen mit wichtigen Informationen gebe. Als Anwälte dorthin reisten, um sie zu befragen, stellte sich das als Falschangabe heraus. Für Richterin Scheindlin ist das "unprofessionell" und "höchste Missachtung gegenüber dem Gericht".
60 Tages-Frist
Die beiden Partner von Ed Fagan in den USA müssen jetzt binnen 30 Tagen vor Gericht Kopien der Vollmachten ihrer Mandaten vorlegen. Sollten sie das nicht machen, haben die angeblich Vertretenen weitere 30 Tage Zeit, um sich selbst zu melden. Wenn auch das nicht der Fall ist, werden alle Klagen abgewiesen.
Fagan will berufen
Gegenüber der APA hat Ed Fagan am Freitag angekündigt, gegen den Ausschluss zu berufen. Er habe die Kaprun-Klagen nicht wegen des Geldes eingebracht, sondern einzig, um den Menschen zu helfen, die ihre Liebsten verloren hätten und noch heute darunter leiden.
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Schön, dass es auch in den USA noch vernünftige Richter gibt 
Hoffen wir mal dass dieser Herr nun erledigt ist und sich somit Europa mit anderen Problemen beschäftigen kann.

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Ich hoffe immer noch das sich jemand Hrn. Fagans erbarmt und ihn betreffs seiner Aussagen bei der Pressekonferenz in Wien wegen Verleumdung vor Gericht bringt. Wäre jetzt die beste Gelegenheit dazu denn falls er verurteilt würde käme er hinter schwedische Gardinen weil er eine eventuell mögliche Ersatzgeldstrafe aufgrund seiner finanziellen Situation nicht begleichen könnte und er meiner Ansicht nach nur im "Hotel Gitterblick" Zeit und Muße finden würde seine Verhaltensweisen mal in Ruhe zu überdenken.
Die Heizlüftergeschichte ist ein eigenes Thema.
1) Falls der Heizlüfter im Fahrzeug stärkeren Erschütterungen ausgesetzt war für die er nicht ausgelegt war kann er klarerweise Schaden nehmen und hätte nicht verwendet werden dürfen. Wenn der Heizlüfter von Anfang an im Fahrzeug verbaut gewesen war hätte dieses aber auch der Aufsichtsbehörde bzw. deren Sachverständigen bei der Abnahme oder den wiederkehrenden Überprüfungen auffallen müssen.
2) Im Gegensatz zu früher verfügen einzig manche Industrieheizlüftertypen noch über einen Überhitzungsschutz der seinem Namen noch gerecht wird nämlich über einen Schalter der nach erfolgter Überhitzung mechanisch rückgestellt werden muß.
Alles andere was mir bis dato unterkam (und das waren einige die ich zur Reparatur bekam) ist mit Thermoschaltern ausgerüstet die nach erfolgter Abkühlung das Gerät selbsttätig wieder einschalten und so unterdimensioniert sind das die Kontakte nach einigen Schaltspielen miteinander verschweißen und dann keine Schutzfunktion mehr gegeben ist; so einem Scheißding hatte ich einen Wohnungsbrand zu verdanken weil ein Ventilatormotorlager festging und der Heizlüfter dann wegen verschweißter Sicherheitsthermostatkontakte Feuer fing.
Solche Konstruktionen sind für mich absolut indiskutabel, auch weil es zum Preis von paar Cent Thermosicherungen gibt die bei Überschreitung einer gewissen Temperatur einmalig den Stromkreis unterbrechen und dann getauscht werden müssen, sowas findet man komischerweise fast in jeder Filterkaffeemaschine und Friteuse und ich verstehe nicht warum man diese Bauteile nicht auch zusätzlich in Heizlüftern verwendet.
Bei denen die ich instandgesetzt habe verbaute ich diese zusätzlich, bei einem dieser Exemplare brach irgendwann später der Ventilatorflügel; das Gerät überhitzte dadurch und schaltete dann zuverlässig ab.
Vielleicht klopfen die Produkthaftpflichtversicherer den Herstellern mal diesbezüglich auf die Finger.
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1) Falls der Heizlüfter im Fahrzeug stärkeren Erschütterungen ausgesetzt war für die er nicht ausgelegt war kann er klarerweise Schaden nehmen und hätte nicht verwendet werden dürfen. Wenn der Heizlüfter von Anfang an im Fahrzeug verbaut gewesen war hätte dieses aber auch der Aufsichtsbehörde bzw. deren Sachverständigen bei der Abnahme oder den wiederkehrenden Überprüfungen auffallen müssen.
2) Im Gegensatz zu früher verfügen einzig manche Industrieheizlüftertypen noch über einen Überhitzungsschutz der seinem Namen noch gerecht wird nämlich über einen Schalter der nach erfolgter Überhitzung mechanisch rückgestellt werden muß.
Alles andere was mir bis dato unterkam (und das waren einige die ich zur Reparatur bekam) ist mit Thermoschaltern ausgerüstet die nach erfolgter Abkühlung das Gerät selbsttätig wieder einschalten und so unterdimensioniert sind das die Kontakte nach einigen Schaltspielen miteinander verschweißen und dann keine Schutzfunktion mehr gegeben ist; so einem Scheißding hatte ich einen Wohnungsbrand zu verdanken weil ein Ventilatormotorlager festging und der Heizlüfter dann wegen verschweißter Sicherheitsthermostatkontakte Feuer fing.
Solche Konstruktionen sind für mich absolut indiskutabel, auch weil es zum Preis von paar Cent Thermosicherungen gibt die bei Überschreitung einer gewissen Temperatur einmalig den Stromkreis unterbrechen und dann getauscht werden müssen, sowas findet man komischerweise fast in jeder Filterkaffeemaschine und Friteuse und ich verstehe nicht warum man diese Bauteile nicht auch zusätzlich in Heizlüftern verwendet.
Bei denen die ich instandgesetzt habe verbaute ich diese zusätzlich, bei einem dieser Exemplare brach irgendwann später der Ventilatorflügel; das Gerät überhitzte dadurch und schaltete dann zuverlässig ab.
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Der Heizlüfter wurde doch erst nachträglich eingebaut ? Wobei bei einer Kontrolle sollte dies doch eigentlich auffallen, dass da was neues im Führerstand eingebaut worden ist.Wenn der Heizlüfter von Anfang an im Fahrzeug verbaut gewesen war hätte dieses aber auch der Aufsichtsbehörde bzw. deren Sachverständigen bei der Abnahme oder den wiederkehrenden Überprüfungen auffallen müssen.
Andererseits ist es extrem schwierig den Staat zur Verantwortung zu ziehen.
Die Behörden wissen schon, wie sie den eigenen Hals aus der Schlinge ziehen können

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Da müsste man die genauen Revisionsvorschriften kennen. Wenn z.B. eine augenscheinliche Prüfung des Führerstandes vorgeschrieben ist stellt sich die Frage, ob der Lüfter offen oder verdeckt angebracht war. Aber da sind wir wieder im Reich der Spekulationen.Der Heizlüfter wurde doch erst nachträglich eingebaut ? Wobei bei einer Kontrolle sollte dies doch eigentlich auffallen, dass da was neues im Führerstand eingebaut worden ist.
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Quelle:Seilbahnunglück - Heizlüfter-Firma nicht schuld
Nach dem Brand einer Seilbahn in Kaprun, bei dem vor sieben Jahren 155 Menschen starben, sind die Ermittlungen gegen eine Firma aus Vaihingen-Enz (Kreis Ludwigsburg) eingestellt worden. Ein defekter Heizstrahler der Firma hatte das Unglück ausgelöst.
Gegen die Firma wurde wegen des Verdachts fahrlässiger Tötung ermittelt. Der Tatverdacht habe sich jedoch nicht erhärtet, teilte die Staatsanwaltschaft Heilbronn mit, die seit November 2005 ermittelte. Sie berief sich auf ein umfangreiches Gutachten.
Demnach habe der Heizlüfter dem Stand der Technik entsprochen. Referenzgeräte waren vom Verband deutscher Elektrotechniker (VDE) überprüft und freigegeben worden. Zudem habe das Kunststoffgehäuse entgegen den Vorwürfen der Bahnbetreiber besonders gute Flammschutzeigenschaften gehabt. Das Gerät sei von der Firma zur Verwendung im Haushalt konstruiert, produziert und vertrieben worden. Beim vorgesehenen Betrieb als Haushaltsgerät stelle es keine Gefahr dar. Allerdings habe der Betrieb des Heizlüfters in dem Zug der Gletscherbahn weder der vorgesehenen, noch der üblichen Verwendung entsprochen.
Technische Veränderung bei Einbau
Durch den Einbau in das Steuerpult des Zuges sei das Gerät zudem noch technisch verändert worden, hieß es weiter. Weil für den Einbau das Gehäuse geöffnet worden war, habe möglicherweise Hydrauliköl aus einer lecken Leitung auf die Heizspiralen tropfen und sich entzünden können. Laut Staatsanwaltschaft konnten Techniker des baden-württembergischen Landeskriminalamts in dem anderen Zug der Gletscherbahn chemische Spuren von Hydrauliköl im dortigen Heizlüfter nachweisen.
Im September 2005 hatte das Oberlandesgericht Linz bereits alle angeklagten Bahnmitarbeiter und Behördenvertreter in einem Berufungsverfahren freigesprochen. Damit gibt es für die schlimmste Brandkatastrophe der österreichischen Nachkriegsgeschichte juristisch gesehen keinen Schuldigen. Bei dem Brand in der Standseilbahn zum Kitzsteinhorn in Kaprun am 11. November 2000 konnten sich nur zwölf Fahrgäste vor den Flammen in dem Fahrstollen in Sicherheit bringen. Die meisten der 155 Opfer verbrannten oder erstickten - die meisten von ihnen kamen aus Österreich, Japan und den USA. 37 waren Deutsche.
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1 ... index.html
- Petz
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Auch der bei mir abgebrannte Heizlüfter war TÜV und VDE geprüft und hatte trotzdem diesen konstruktiven Mangel weil vermutlich nur geprüft wird ob er einmal abschaltet aber nicht ob er das Spielchen über eine längere Zeit beim Test auch übersteht.
Soweit mir der verwendete Heizlüftertyp bekannt ist (größere "Kiste" mit Axialventilator und dadurch relativ großem Frontgitter) müßte der sichtbar eingebaut gewesen sein d. h. falls eine Sichtprüfung des Führerstandes bei den Kontrollen vorgesehen war hat jemand von der Aufsichtsbehörde die Verantwortung. Vielleicht hat einer der Opferangehörigen ne gute Rechtsschutzversicherung und streitet das doch noch bis Straßburg durch.
Zeit wärs jedenfalls das den Behörden mal klar vor Augen geführt wird das sie nicht nur Anordnungen zu geben haben sondern für diese und eventuell geschehene Unterlassungen zu haften haben.
Soweit mir der verwendete Heizlüftertyp bekannt ist (größere "Kiste" mit Axialventilator und dadurch relativ großem Frontgitter) müßte der sichtbar eingebaut gewesen sein d. h. falls eine Sichtprüfung des Führerstandes bei den Kontrollen vorgesehen war hat jemand von der Aufsichtsbehörde die Verantwortung. Vielleicht hat einer der Opferangehörigen ne gute Rechtsschutzversicherung und streitet das doch noch bis Straßburg durch.
Zeit wärs jedenfalls das den Behörden mal klar vor Augen geführt wird das sie nicht nur Anordnungen zu geben haben sondern für diese und eventuell geschehene Unterlassungen zu haften haben.
Petz beendet seine Mitgliedschaft mit Ende Juni 2020 aufgrund unüberbrückbarer Differenzen bez. der Auslegung der Forennettique welche ich in der aktuell von den Moderatoren praktizierten Form als Zensur einstufe. Ich bleibe aber bis auf weiteres im persönlichen Ausstiegstopic und per PN für Fragen, Hilfe beim Modellbau etc. noch aktiv.
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Bei uns ist vor ca. einem halben Jahr fast eine große Friteuse für Krapfen (ca. 50l Fett) in Brand geraten. Das Fett hat schon geraucht
Das Gerät war gerade einmal 1 Jahr alt. Grund: Die Heizschlange trennt beim erreichen der Solltemperatur gerade einmal 1 Phase. Dieser Schütz ist außerdem nicht einmal doppelt überdimensioniert. Zudem schlägt sich in dem Geräuse des Gerätes mit der Zeit zwingend Fett nieder, was den Schütz auch beeinträchtigt. Nach nur einem Jahr war der Schütz defekt und die Kontakte haben sich verschweißt.
Den Hersteller haben wir um eine Stellungsnahme gebeten: Fazit: Stand der Technik!
Wir haben von diesem Hersteller auch noch ältere Geräte= Die trennen zuverlässig 3Phasig und funktionieren seit Jahrzehnten!

Das Gerät war gerade einmal 1 Jahr alt. Grund: Die Heizschlange trennt beim erreichen der Solltemperatur gerade einmal 1 Phase. Dieser Schütz ist außerdem nicht einmal doppelt überdimensioniert. Zudem schlägt sich in dem Geräuse des Gerätes mit der Zeit zwingend Fett nieder, was den Schütz auch beeinträchtigt. Nach nur einem Jahr war der Schütz defekt und die Kontakte haben sich verschweißt.
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- snowflat
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Quelle: SNFall Kaprun: Ermittlungen gegen Heizlüfterfirma eingestellt
Knapp sieben Jahre nach der Brandkatastrophe von Kaprun, bei der 155 Menschen ums Leben kamen, ist nun auch in Deutschland das strafrechtliche Verfahren eingestellt.
Salzburg, Kaprun (APA). Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat am Dienstag die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Heizlüfter-Firma Fakir aus Vaihingen/Enz wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, wie die Behörde in einer Aussendung informierte.
Bei ersten Strafverfahren hatte im Februar 2004 der Salzburger Einzelrichter Manfred Seiss nach 20-monatigem Prozess alle 16 Beschuldigten im Kaprun-Strafverfahren freigesprochen, weil ihnen kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden konnte. Daraufhin hatten die Gletscherbahnen Kaprun die Firma Fakir angezeigt, weil sie der Ansicht waren, dass bei dem im Zug der Standseilbahn eingebauten Heizlüfter ein Konstruktions- und ein Produktionsfehler schuld an der Katastrophe war.
Über die weiteren Pläne der Staatsanwaltschaft Salzburg, die das Verfahren 2005 nach Deutschland abgetreten hat, war zunächst nichts bekannt.
Du kannst Dir Glück nicht kaufen.
Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
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- snowflat
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Quelle: ORFKAPRUN-UNGLÜCK: Gletscherbahn und Republik zahlen
Fast sieben Jahre nach dem verheerenden Brand der Gletscherbahn bei Kaprun erhalten die Familien der 155 Todesopfer Schmerzengeld. Firmen und die Republik Österreich zahlen freiwillig.
Erstmals Geld für Hinterbliebene
Erstmals in der Geschichte Österreichs zahlen Firmen und die Republik Geld an Hinterbliebene nach einer Katastrophe - und zwar ohne gesetzliche Verpflichtung.
Ausgehandelt wurden die Zahlungen von einer eigens dafür gegründeten Vermittlungskomission.
Budget und Verteilungsplan erarbeitet
Die Vermittlungskommission hat in den vergangenen Jahren versucht, für die Familien der 155 Toten der Brandkatastrophe von Kaprun außergerichtlich ein Budget für Schmerzensgeld-Zahlungen aufzustellen und dafür einen Verteilungsplan zu erarbeiten.
Eingerichtet hat dieses Gremium der damalige Justizminister Dieter Böhmdorfer. Nach mehreren Jahren und etlichen Sitzungen sind die Verhandlungen jetzt abgeschlossen.
Die Gletscherbahnen Kaprun AG, deren Versicherung und die Republik stellen 13 Millionen Euro zur Verfügung. Fast die Hälfte des Auszahlungsbetrag kommt von den Kapruner Seilbahn-Betreibern.
"Für psychischen Schmerz durch den Verlust"
In den kommenden Monaten wird nach einem speziellen Verteilungsschlüssel Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen ausbezahlt werden, sagt der Anwalt der Gletscherbahnen Kaprun AG, Thomas Frad:
"Im Rahmen der Kommission geht es ausschließlich um ein Schmerzensgeld für den erlittenen psychischen Schmerz auf Grund des Verlustes eines Angehörigen."
"Bei Einigung alle Ansprüche abgegolten"
Wenn Summe und Auszahlungsschlüssel angenommen werden, dann gelten gerichtliche Ansprüche als gegenstandlos - die Forderungen sind in diesem Fall abgegolten, lautet die Vereinbarung zwischen den Verhandlungspartnern, erläutert Frad:
"Wenn wir gemeinsam eine Lösung finden, dann sind alle zivilrechtlichen Angelegenheiten erledigt. Es gibt dann einen Verteilungsschlüssel.
Ausschlaggebend dafür ist der Verwandschaftsgrad zwischen Todesopfer und Hinterbliebenem. Mit der Zahlung sind dann aber praktisch alle Ansprüche aus dem Unglück erledigt - dann ist wirklich Schluss."
"Ed Fagan könnte Lösung torpedieren"
Ob alle Beteiligten mit dem Ergebnis zufrieden sind, sei jedoch noch ungewiss, ergänzt Frad:
"Ich befürchte, dass insbesondere von Herr Fagan, aber auch von einzelnen österreichischen Anwälten eine Lösung torpediert werden könnte."
Im Frühjahr 2008 soll das Schmerzensgeld an die Angehörigen überwiesen werden. Am elften November jährt sich das Unglück zum siebenten Mal.
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Leute: Elektrogeräte werden immer unzuverlässiger! Das erleben wir Netzbetreiber täglich und die Industrie auch. Die Industrie hat nämlich die Produktionsausfälle und Schäden (-> Bäckerbursch) und wir bekommen das Geschrei der angeschlossenen Letztverbraucher zu hören.
Und woran liegt das? -> Weil alle Welt beim Kauf von Geräten auf die letzte Euro-/Franken-Stelle achtet und dadurch vernünftig konstruierte Geräte aus dem Markt gedrängt werden. Geiz ist geil! Aber geschenkt bekommt man nichts! Die Rechnung zahlen wir alle - machen heftiger (-> Kaprun), manche moderater.
Und woran liegt das? -> Weil alle Welt beim Kauf von Geräten auf die letzte Euro-/Franken-Stelle achtet und dadurch vernünftig konstruierte Geräte aus dem Markt gedrängt werden. Geiz ist geil! Aber geschenkt bekommt man nichts! Die Rechnung zahlen wir alle - machen heftiger (-> Kaprun), manche moderater.
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Re: Kaprun Prozess
Gerade bein den OÖN gelesen:
Endlich Vergleich nach Kaprun-Katastrophe erzielt
(APA, 17.06.2008)
Für alle Lesefaulen hier die Kurzfassung:
Im Rechtsstreit um die Entschädigungszahlungen kam es nun endlich zu einer Einigung. 13,9 Millionen Euro werden auf die 451 Anspruchssteller nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt. Die Summe wird finanziert von den Gletscherbahnen Kaprun, der Republik Österreich und Generali.
mfg Andi
Endlich Vergleich nach Kaprun-Katastrophe erzielt
(APA, 17.06.2008)
Für alle Lesefaulen hier die Kurzfassung:
Im Rechtsstreit um die Entschädigungszahlungen kam es nun endlich zu einer Einigung. 13,9 Millionen Euro werden auf die 451 Anspruchssteller nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt. Die Summe wird finanziert von den Gletscherbahnen Kaprun, der Republik Österreich und Generali.
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Re: Kaprun Prozess
Ich persönlich finde den betrag einen Witz.
Wenn man vergleicht, was die für die neue Seilbahn rauf gezahlt haben, und was ihnen die über 100 Toten wert sind, dann gehört das Gebiet einfach nicht mehr besucht.
(Meine persönliche Meinung)
Wenn man vergleicht, was die für die neue Seilbahn rauf gezahlt haben, und was ihnen die über 100 Toten wert sind, dann gehört das Gebiet einfach nicht mehr besucht.
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Re: Kaprun Prozess
Da gebe ich dir recht, der Betrag ist viel zu gering. Es wäre auch eine positive Werbung für des Unternehmen Kitzsteinhorn gewesen, wenn sie die Opfer großzügig entschädigt hätten. Nein, da wird um jeden Cent jahrelang gekämpft. Auf der anderen Seite werden für positives Marketing auch Millionen rausgeschmissen.seilbahner hat geschrieben:Ich persönlich finde den betrag einen Witz.
Wenn man vergleicht, was die für die neue Seilbahn rauf gezahlt haben, und was ihnen die über 100 Toten wert sind, dann gehört das Gebiet einfach nicht mehr besucht.
(Meine persönliche Meinung)
Wie es auch anders geht, zeigt das Seilbahnunglück von Cavalese: http://www.rp-online.de/public/comments ... ama/272561
Das sind angemessene Beträge.
Danke Bulgarien !