Naja m.W. sind die Rechte aber doch eingeschränkt. Einem Ladendetektiv darfst Du Deine Tasche (bzw. deren Inhalt) schon zeigen, zwingen kann und darf er dich nicht. Er kann versuchen Dich - ohne Einsatz körperlicher Gewalt - festzuhalten, bis die zuständigen Exekutivorgane anrücken.Chasseral hat geschrieben:Aber ich bitte dich! Ein Unternehmen hat doch das Recht zu überprüfen, ob die Kunden die "gekaufte" Ware auch bezahlt haben. Mit deiner Logik dürften weder Warenhäuser ihre Kunden mittels Detektiven kontrollieren noch dürften ÖV-Unternehmen ihre Fahrgäste kontrollieren.Dieter WISSEKAL hat geschrieben:... Ich kann mir außerdem nicht vorstellen, dass ein Mitarbeiter einer Bergbahn, der ja kein Exekutivorgan ist, das Recht hat, mich auf der Piste anzuhalten.
Auch Videoüberwachung (mit deutlichem Hinweis oder deutlich sichtbar) und Detektive sind im Kaufhaus wohl statthaft.
Ob aber Bergbahnen (nicht bei Wochen/Saison Karten mit Photo(*)) heimlich eine Aufnahme machen dürfen und diese im Zusammenhang mit der Liftkarte speichern dürfen halte ich aus Datenschutzgründen doch für ziemlich zweifelhaft.jack90 hat geschrieben:Hab ich in Hoch Oetz schon öfters erlebt.
Wenn ich in HochOetz durchs Drehkreuz an einem lift geh kommt ein Foto von mir auf dem Bildschirm im Führerstand.
Noch dazu bei Mehrtageskarten für wenig praktikabel, die sind doch schnell mal versehentlich vertauscht.
Kann mir nicht vorstellen, dass so etwas passiert - aber heutzutage ist ja alles vorstellbar.
(*)In meinem Fitnessstudio erscheint das Photo von der Karte auch auf einem Monitor am Eingangstresen.
HHer