Entschuldige wenn ich dir als Neuling widersprechen muss. Vielleicht liegt es auch daran, dass in der Schweiz nicht der gesamte Sachverhalt des Urteils korrekt kommuniziert wurde.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Fall nur angenommen, weil es einen Eingriff in die Grundrechte durch die Ländergesetze gesehen hat. Entgegen deiner Postulierung macht das BVG aber keine Gesetze. Es urteilt nur über Sachverhalte die im Kontext eines Gesetzes stehen, welche durch die Legislative seinerzeit verabschiedet und immer wieder verändert wurde.
Das Grundgesetz ist eines welches das Parlament verabschiedet hat. Es herrscht in Deutschland leider immer mehr die Tendenz seitens der Legislative Gesetze einfach erstmal nach Gutdünken zu verabschieden und dann die Rechtmäßigkeit dem BVG zu überlassen. So betrachtet liegt der Fall genau andersherum wie du ihn wahrnimmst:
Nicht das Gericht mischt sich in die Politik ein, sondern die Politik überlässt aus Feigheit, populärer Kommunikation oder was auch immer die letzendliche Auslegung dem Gericht. Und dieses bewegt sich dann im Rahmen des höchsten bundesdeutschen Gesetzes.
Und hier ist dann auch der Grund für die Aufhebung der Ländergesetze zu sehen.
Das Grundgesetz ist in seiner Wichtigkeit mehr oder weniger in der Reihenfolge seiner Paragraphen zu betrachten (was jetzt sehr laienhaft und juristisch auch nicht gänzlich korrekt formuliert ist). Und demnach ist das Volkswohl, ergo die Volksgesundheit ein sehr hohes Gut. Und diesbezüglich ist ein Satz der Urteilsbegründung ungemein wichtig:
"Wenn der Gesetzgeber im Sinne der Volksgesundheit ein ABSOLUTES Rauchverbot für angemessen hält, so ist dies rechtens."
Die Aufhebung der bestehenden Regeln in Berlin und BaWü zielen auf ein anderes Grundrecht ab: Das des Diskrimierungsverbots, ergo Gleichheitsgrundsatzes, und der Berufsfreiheit. Ersteres steht über der Berufsfreiheit, wobei in konkretem Fall beide sich maßgeblich bedingen.
Man kann also genauso sagen, dass hier die Politik mal wieder eine Regelung gefunden hat die für sie recht bequem erscheint. Vermeintlich handelt es sich um einen Kompromiss, mit dem die meisten doch leben können müssten. Wie aber schon weiter oben angedeutet wurde hier seitens der Legislative mal wieder nicht zu Ende gedacht. Immerhin hat die Legislative seinerzeit das Grundgesetz erlassen. Und entweder wird dies in sehr fragwürdiger Weise abgeändert oder das Gericht hat keine Wahl widrige Gesetze zu kippen.
In vorliegendem Fall wurde allerdings mit zweierlei Maß gemessen, was im Sinne des Diskriminierungsverbots ein Eingriff in die Berufsfreiheit darstellt. Eingeschränkt wurde die Aufhebung, wie schon oben zitiert, durch die Option eines generellen Verbots. Es wurde also nicht wirklich das Rauchverbot ausgehebelt, sondern vielmehr der Dilletantismus der Legislative.
Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass ich im weitesten Sinne das Rauchverbot auch für eine gute Sache halte. Besonders in Restaurants ist hierdurch ein wirklicher Gewinn der Gaumenfreuden zu vernehmen. Und dies sage ich als recht starker Raucher. Ob hingegen in Schankkneipen grundsätzlich ein Verbot zu herrschen hat vermag ich nicht zur Gänze zu beurteilen.
Was ich ganz persönlich jedoch für fragwürdig halte ist die Regelung des Verbots von gesonderten Bereichen (in Bayern) - und damit wären wir wieder bei dem Dilemma von oben angekommen;

