Urheberrecht bei Bildern
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Re: Nachtfotos (für alle Fans der Langzeitbelichtung)
Das Netz ist voll von Eiffel"türmen" bei Nacht, Christo's Reichstag etc. Auf Fotoplattformen - nicht nur in der FC - werden und wurden fortwährend solche Aufnahmen veröffentlicht.
Ich halte es für juristsch nicht begründbar, die Veröffentlichung derartiger Bilder als urheberrechtlich illegal zu deklarieren.
Der Photograph vervielfältigt ja hier nicht ein Werk oder Kunstwerk, wie es bei kopierten Bildern/Photos der Fall ist.
Dass in irgend einem Forum steht, dass die VÖ derartiger Bilder ohne Lizenzentrichtung illegal ist, kann ja sein, nur wissen wir ja alle, dass in Foren erstens auch viel Quatsch geschrieben wird, der dann nie mehr verschwindet oder zweitens Vieles mittlerweile überholt und damit unrichtig geworden ist. Auf irgend ein 2 Jahre altes posting würde ich daher nichts geben, besonders, da sich auch postings im Netz finden lassen dürften, die das Gegenteil behaupten.
@Museen und Photoverbot: Das liegt oft einfach im für viele Gemälde etc. schädlichen Blitzlicht (entspr. ebenso schädlichen Tageslicht) begründet, das außerdem andere Besucher stört. Selbst ich habe schon in Museen Kunstwerke photographiert, was mir erlaubt wurde, solange ich kein Blitzlicht verwendete.
Man kann also nicht per se davon ausgehen, dass ein pauschales Photoverbot im Urheberrecht begründet ist.
Ich halte es für juristsch nicht begründbar, die Veröffentlichung derartiger Bilder als urheberrechtlich illegal zu deklarieren.
Der Photograph vervielfältigt ja hier nicht ein Werk oder Kunstwerk, wie es bei kopierten Bildern/Photos der Fall ist.
Dass in irgend einem Forum steht, dass die VÖ derartiger Bilder ohne Lizenzentrichtung illegal ist, kann ja sein, nur wissen wir ja alle, dass in Foren erstens auch viel Quatsch geschrieben wird, der dann nie mehr verschwindet oder zweitens Vieles mittlerweile überholt und damit unrichtig geworden ist. Auf irgend ein 2 Jahre altes posting würde ich daher nichts geben, besonders, da sich auch postings im Netz finden lassen dürften, die das Gegenteil behaupten.
@Museen und Photoverbot: Das liegt oft einfach im für viele Gemälde etc. schädlichen Blitzlicht (entspr. ebenso schädlichen Tageslicht) begründet, das außerdem andere Besucher stört. Selbst ich habe schon in Museen Kunstwerke photographiert, was mir erlaubt wurde, solange ich kein Blitzlicht verwendete.
Man kann also nicht per se davon ausgehen, dass ein pauschales Photoverbot im Urheberrecht begründet ist.
Zuletzt geändert von 3303 am 14.07.2011 - 22:00, insgesamt 1-mal geändert.
- Dachstein
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Re: Nachtfotos (für alle Fans der Langzeitbelichtung)
http://www.eiffel-tower.com/faq3303 hat geschrieben: Ich halte es für juristsch nicht begründbar, die Veröffentlichung derartiger Bilder als urheberrechtlich illegal zu deklarieren.
Der Photograph vervielfältigt ja hier nicht ein Werk oder Kunstwerk, wie es bei kopierten Bildern/Photos der Fall ist.
Dass in irgend einem Forum steht, dass die VÖ derartiger Bilder ohne Lizenzentrichtung illegal ist, kann ja sein, nur wissen wir ja alle, dass in Foren erstens auch viel Quatsch geschrieben wird, der dann nie mehr verschwindet oder zweitens Vieles mittlerweile überholt und damit unrichtig geworden ist. Auf irgend ein 2 Jahre altes posting würde ich daher nichts geben, besonders, da sich auch postings im Netz finden lassen dürften, die das Gegenteil behaupten.
http://www.eiffel-tower.com/the-eiffel- ... ower-brand
Und da stehts eindeutig drinnen. Punkt, aus fertig. Egal, obs uns passt oder nicht. Darüber gibts keine Diskussion, das sind Fakten.
MFG Dachstein
Skitage 2012/13: 62 Stubaier Gletscher 11.10.12 Kurzbesuch, Hintertuxer Gletscher - 8.11.12 - Nach getaner Arbeit..., KSH 15.11.12 - Überm Nebelmeer, Obertauern (S) / 26.11.2012 / (Noch) klein, aber fein, Loferer Alm 8.12.12 - 8er Schwarzeck, Flachauwinkl - Kleinarl 9.12.12 - eine unbekannte Seite...,Schiwelt 13.12.12 - ein kalter Skinachmittag, Verbindungsbahn Alpbachtal 14.12.12,Dachstein West - 24.12.12 Antiweihnachtsstressski, Zinken, 31.12.12 --Jahresendski--, Heutal, 9.1.13 - Spaß im Schnee in der Näh', Rauris 9.1.13, Gemischte Gefühle, Gaißau Hintersee - 16.1.13 *Nebelflucht* Zauchensee 23.1.13, Reitherkogel 24.1.13 - Nachtschi überm Inntal, SFL - Ersatz Stubaier Gletscher 25.1.13, Fanningberg 2.3.13, Silvretta - Arena 24. / 25. 4. 13 - Ischg(ei)l, Sölden 5.5.13 - und die wollen wirklich zusperren?!
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Re: Nachtfotos (für alle Fans der Langzeitbelichtung)
"Punkt, aus fertig", wieso habe ich mit keinem anderen Ton gerechnet?
Und: Wer zweifelt daran, dass das da steht?
Ich halte es für juristisch nicht begründbar.
Aber - es wird weiter in großer Anzahl veröffentlicht - und zwar ohne Konsequenzen für die Photograpen.
Und jetzt überlasse ich Dir gerne wieder das Letzte Wort ;)
Und: Wer zweifelt daran, dass das da steht?
Ich halte es für juristisch nicht begründbar.
Aber - es wird weiter in großer Anzahl veröffentlicht - und zwar ohne Konsequenzen für die Photograpen.
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“Wir sind gewohnt, daß die Menschen verhöhnen, was sie nicht versteh'n,
Dass sie vor dem Guten und Schönen, das ihnen oft beschwerlich ist, murren.“
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Re: Nachtfotos (für alle Fans der Langzeitbelichtung)
Es macht aber für mich schon einen Unterschied, ob wir von einem Gemälde in einem Museum oder einem 300m hohen, praktisch von überall in der Stadt zu sehenden Objekt sprechen!
Hibernating
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Re: Nachtfotos (für alle Fans der Langzeitbelichtung)
Hmm, ja klar, aber es hat doch auch wiederrum niemand etwas anderes bahauptet oder?
Den Eiffelturm hat man selbstverständlich (im Gegensatz zu Objekten in Museen) in Paris in nicht wenigen Situationen quasi automatisch zumindest mit im Bild, auch wenn er nicht das Hauptmotiv ist.
Zum Beispiel, um zum Thema Langzeitbelichtung zurückzukommen, bei diversen Stadtansichten, nachts wie tags.
Den Eiffelturm hat man selbstverständlich (im Gegensatz zu Objekten in Museen) in Paris in nicht wenigen Situationen quasi automatisch zumindest mit im Bild, auch wenn er nicht das Hauptmotiv ist.
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Re: Nachtfotos (für alle Fans der Langzeitbelichtung)
Ich hab die Links mal an die juristische Abteilung weitergeleitet
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Re: Nachtfotos (für alle Fans der Langzeitbelichtung)
Weil Du genau weisst,wer das Recht auf das letzte Wort hat, also halte Dich gefälligst dran3303 hat geschrieben:"Punkt, aus fertig", wieso habe ich mit keinem anderen Ton gerechnet?

Bzgl. Eiffelturm, macht halt das Copyright aus dem Link rein und gut ist. Ich glaube kaum, dass eine Firma oder Gesellschaft einfach mal ins geradewohl ohne rechtliche Hintegründe auf ein Copyright pocht, zumal wir hier ja von franz. Recht sprechen mit dem sich hier wohl sehr wenige auskennen werden.
Recht haben und recht bekommen sind 2 Paar Stiefel, was ja die diversen Abmahn-Fallen und Fälle immer wieder zeigen.
Es grüsst der Oli
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Re: Nachtfotos (für alle Fans der Langzeitbelichtung)
Genau das ist es! Ich selbst quäl mich tagtäglich mit nationalen und internationalen (insbesondere EU-) Gesetzen. Ich kann Euch mit Sicherheit bestätigen, dass man in Deutschland nicht auf das französische Recht achten muss. Es kann nur sein, dass es eine Vorgabe der EU gibt, die aber auch nicht automatisch gültig ist sondern erst in nationales Gesetz überführt werden muss (oft sagt aber die nationale Rechtsprechung, dass die EU-Vorgabe beachtet werden soll oder wiederspricht sogar der EU-Vorgabe). Und da warte ich momentan halt auf eine juristische Bestätigung, ob es da was von der EU bzw. vom Bund gibt.ChaosB99 hat geschrieben:...zumal wir hier ja von franz. Recht sprechen...
Auch mit dem Urheberrecht hatte ich schon Kontakt, wenn auch im wissenschaftlichen Bereich, wo es in Deutschland noch eine Gesetzeslücke gibt. Und da gab es vom Bundesministerium der Justiz dann eine öffentliche Stellungnahme, dass das Urheberrecht grundsätzlich nur bei gewerblicher Anwendung greift. Selbst mittelbar gewerbliche Anwendung ist erlaubt, wenn es vorrangig einem wissenschaftlichen Zwecke dient. Noch viel einfacher wird es dann hier bei privaten Fotos im Internet, da wir hier nicht mal gewerblich agieren!
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Re: Nachtfotos (für alle Fans der Langzeitbelichtung)
Ohne Konsequent für den Fotografen - da bin ich mir nicht so sicher. Aber in Internetforen ist ja der Fotograf hinter einen Nick versteckt, und dem Betreiber fällts auf den Kopf.3303 hat geschrieben: Ich halte es für juristisch nicht begründbar.
Aber - es wird weiter in großer Anzahl veröffentlicht - und zwar ohne Konsequenzen für die Photograpen.
Und jetzt überlasse ich Dir gerne wieder das Letzte Wort
Und jetzt kommts:
Wenn du das Bild nur in Deutschland veröffentlichen würdest, hättest vermutlich gar kein Problem. Jetzt hat aber das Internet so eine bescheuerte Angewohnheit, nicht vor Grenzen Halt zu machen, ergo ist das Bild auch in Frankreich aufrufbar und sichtbar. Ergo wird hier nach Französischem Urheberrecht imo. eine Verletzung des Selbigen begangen (weil in Frankreich sichtbar) und hier besteht die Möglichkeit, dass die Betreiberfirma einhakt und glatt gewinnt. Und daher werden, egal ob's euch passt oder nicht, Nachtbilder vom Eiffelturm gelöscht. Gegeben falls werden Kosten, die dadurch bestehen, auch an den Verursacher weitergegeben.
Nebenbei: alleine wenn ich in ein Land fahre, unterliege ich dem dortigen Recht. Wenn ich dort eine Urheberrechtsverletzung begehe.... Wessen Recht unterliege ich dann?
MFG Dachstein
Skitage 2012/13: 62 Stubaier Gletscher 11.10.12 Kurzbesuch, Hintertuxer Gletscher - 8.11.12 - Nach getaner Arbeit..., KSH 15.11.12 - Überm Nebelmeer, Obertauern (S) / 26.11.2012 / (Noch) klein, aber fein, Loferer Alm 8.12.12 - 8er Schwarzeck, Flachauwinkl - Kleinarl 9.12.12 - eine unbekannte Seite...,Schiwelt 13.12.12 - ein kalter Skinachmittag, Verbindungsbahn Alpbachtal 14.12.12,Dachstein West - 24.12.12 Antiweihnachtsstressski, Zinken, 31.12.12 --Jahresendski--, Heutal, 9.1.13 - Spaß im Schnee in der Näh', Rauris 9.1.13, Gemischte Gefühle, Gaißau Hintersee - 16.1.13 *Nebelflucht* Zauchensee 23.1.13, Reitherkogel 24.1.13 - Nachtschi überm Inntal, SFL - Ersatz Stubaier Gletscher 25.1.13, Fanningberg 2.3.13, Silvretta - Arena 24. / 25. 4. 13 - Ischg(ei)l, Sölden 5.5.13 - und die wollen wirklich zusperren?!
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Re: Nachtfotos (für alle Fans der Langzeitbelichtung)
Ahja. Und wenn jetzt z.B. in Usbekistan ein Verbot erlassen wird, dass Fotos von Seilbahnen in Internetforen nicht gezeigt werden dürfen, müssen wir uns auch daran halten und sämtliche Seilbahnbilder löschen. Diese Argumentation ist jetzt nicht dein Ernst?Dachstein hat geschrieben:Wenn du das Bild nur in Deutschland veröffentlichen würdest, hättest vermutlich gar kein Problem. Jetzt hat aber das Internet so eine bescheuerte Angewohnheit, nicht vor Grenzen Halt zu machen, ergo ist das Bild auch in Frankreich aufrufbar und sichtbar. Ergo wird hier nach Französischem Urheberrecht imo. eine Verletzung des Selbigen begangen (weil in Frankreich sichtbar)
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Re: Nachtfotos (für alle Fans der Langzeitbelichtung)
Ojee...da hab ich ja was angerichtet
...Gott sein dank sind Juristen mit an Board


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Re: Nachtfotos (für alle Fans der Langzeitbelichtung)
Du übersiehst was entscheidendes: du bist nach Frankreich gefahren, um dort ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk zu fotografieren, welches du dann ins Internet stellst. Wenn Usbekistan sagt, dass sie keine Seilbahn im Internet keine Seilbahnen sehen wollen, können sie uns die Schuhe aufblasen, wenn die Usbeken jedoch ein Fotoverbot für Seilbahnen auf ihrem Staatsgebiet erlassen, so hast du dich daran zu halten. Tust du es nicht, begehst du dort eine Straftat, sobald du eine fotografierst.starli hat geschrieben:Ahja. Und wenn jetzt z.B. in Usbekistan ein Verbot erlassen wird, dass Fotos von Seilbahnen in Internetforen nicht gezeigt werden dürfen, müssen wir uns auch daran halten und sämtliche Seilbahnbilder löschen. Diese Argumentation ist jetzt nicht dein Ernst?
Andere Beispiele: Wie ist das beispielsweise mit Fotoverboten in der Schweiz was Militärseilbahnen betrifft, die gelöscht wurden? Wie ist das mit dem Verhüllten Reichstag, den du nicht veröffentlichen darfst, weil es ein Kunstwerk ist? Da gibt es viele Beispiele, die zwar aus Absurdistan kommen könnten, jedoch real sind.
Fotografieren in Paris war lange Zeit sowieso ziemlich komplex. Fotografieren mit Stativ? Da konnte es schon Ärger geben, wenn du keine Genehmigung hattest. Mittlerweile ist vieles besser geworden in der Grande Natione. Ach übrigens: versucht mal am Münchner Viktualienmarkt mit einer größeren Kamera zu fotografieren und sagt uns bitte nachher, wie es euch ergangen ist...
MFG Dachstein
Skitage 2012/13: 62 Stubaier Gletscher 11.10.12 Kurzbesuch, Hintertuxer Gletscher - 8.11.12 - Nach getaner Arbeit..., KSH 15.11.12 - Überm Nebelmeer, Obertauern (S) / 26.11.2012 / (Noch) klein, aber fein, Loferer Alm 8.12.12 - 8er Schwarzeck, Flachauwinkl - Kleinarl 9.12.12 - eine unbekannte Seite...,Schiwelt 13.12.12 - ein kalter Skinachmittag, Verbindungsbahn Alpbachtal 14.12.12,Dachstein West - 24.12.12 Antiweihnachtsstressski, Zinken, 31.12.12 --Jahresendski--, Heutal, 9.1.13 - Spaß im Schnee in der Näh', Rauris 9.1.13, Gemischte Gefühle, Gaißau Hintersee - 16.1.13 *Nebelflucht* Zauchensee 23.1.13, Reitherkogel 24.1.13 - Nachtschi überm Inntal, SFL - Ersatz Stubaier Gletscher 25.1.13, Fanningberg 2.3.13, Silvretta - Arena 24. / 25. 4. 13 - Ischg(ei)l, Sölden 5.5.13 - und die wollen wirklich zusperren?!
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Re: Nachtfotos (für alle Fans der Langzeitbelichtung)
Halten wir mal folgende Tatsachen fest:
- Unser Forum wird in Deutschland betrieben.
- Wir betreiben weder ein länderspezifisches Portal für Frankreich noch haben wird dort eine Tochtergesellschaft gegründet.
Von dem her könnte es für die Franzosen schwierig werden das AF direkt anzugreifen. Und es kann beim besten Willen auch nicht erwartet werden, dass sich ein deutsches Forum auch mit den französichen Gesetzen auskennen muss. Da können wir den Laden gerade so gut dicht machen, weil wir garantiert gegen irgend ein Gesetz verstossen, das auf dieser Welt existiert.
Aber es wäre durchaus denkbar, dass das AF innerhalb Frankreichs nicht mehr aufgerufen werden kann ! Da in Frankreich auch die Provider aktiv dafür sorgen müssen, dass ihre Kunden nur legale Inhalte anschauen bzw. herunterladen können.
Und es stellt sich natürlich die Frage ob der Photograph bei der erneuten Einreise nach F Ärger kriegt ?
- Unser Forum wird in Deutschland betrieben.
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Von dem her könnte es für die Franzosen schwierig werden das AF direkt anzugreifen. Und es kann beim besten Willen auch nicht erwartet werden, dass sich ein deutsches Forum auch mit den französichen Gesetzen auskennen muss. Da können wir den Laden gerade so gut dicht machen, weil wir garantiert gegen irgend ein Gesetz verstossen, das auf dieser Welt existiert.
Aber es wäre durchaus denkbar, dass das AF innerhalb Frankreichs nicht mehr aufgerufen werden kann ! Da in Frankreich auch die Provider aktiv dafür sorgen müssen, dass ihre Kunden nur legale Inhalte anschauen bzw. herunterladen können.
Und es stellt sich natürlich die Frage ob der Photograph bei der erneuten Einreise nach F Ärger kriegt ?
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Re: Nachtfotos (für alle Fans der Langzeitbelichtung)
Unter den Links steht nur, dass die nächtliche Illumination urheberrechtlich geschützt ist.
Frage wäre dann vielleicht, ob es in Frankreich verboten ist, urheberrechtlich geschützte Dinge zu fotographieren. Das glaube ich aber nicht.
Also wäre nur noch die Frage, was mit dem Veröffentlichen ist. Wenn Du nicht in Frankreich sitzt, kannst Du es veröffentlichen. Anders wäre es natürlich, wenn Du das von Frankreich, z.B. aus dem Hotel, aus machst.
Wenn Du aber in Deutschland sitzt, kommt französisches Recht nicht zur Anwendung! "Punkt aus fertig"
Das einzige, was zählen könnte, wäre EU-Recht und dann auch nur, wenn dieses entsprechend ins deutsche Urheberrecht übernommen wurde.
@TPD: Ganz genau, ein deutsches Forum sitzt in Deutschland und muss sich nur mit dem deutschen Recht auseinander setzen. Denk doch mal an chinesische Gesetze
Genauso könnte Frankreich höchstens überlegen, die Adresse zu sperren.
Der Fotograph bekommt keinen Ärger bei der Einreise nach Frankreich, wenn er die Urheberrechtsverletzung ausserhalb von Frankreich begangen hat. Ich verliere ja auch nicht den Führerschein in Deutschland, wenn ich mit 200 Sachen durch Rom bretter. Selbst eine Frau aus Saudi-Arabien bekommt keine Strafe, wenn sie in Europa Auto fährt
Frage wäre dann vielleicht, ob es in Frankreich verboten ist, urheberrechtlich geschützte Dinge zu fotographieren. Das glaube ich aber nicht.
Also wäre nur noch die Frage, was mit dem Veröffentlichen ist. Wenn Du nicht in Frankreich sitzt, kannst Du es veröffentlichen. Anders wäre es natürlich, wenn Du das von Frankreich, z.B. aus dem Hotel, aus machst.
Wenn Du aber in Deutschland sitzt, kommt französisches Recht nicht zur Anwendung! "Punkt aus fertig"

Das einzige, was zählen könnte, wäre EU-Recht und dann auch nur, wenn dieses entsprechend ins deutsche Urheberrecht übernommen wurde.
@TPD: Ganz genau, ein deutsches Forum sitzt in Deutschland und muss sich nur mit dem deutschen Recht auseinander setzen. Denk doch mal an chinesische Gesetze

Der Fotograph bekommt keinen Ärger bei der Einreise nach Frankreich, wenn er die Urheberrechtsverletzung ausserhalb von Frankreich begangen hat. Ich verliere ja auch nicht den Führerschein in Deutschland, wenn ich mit 200 Sachen durch Rom bretter. Selbst eine Frau aus Saudi-Arabien bekommt keine Strafe, wenn sie in Europa Auto fährt

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Re: Nachtfotos (für alle Fans der Langzeitbelichtung)
Thanks for that one...Selbst eine Frau aus Saudi-Arabien bekommt keine Strafe, wenn sie in Europa Auto fährt

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Re: Nachtfotos (für alle Fans der Langzeitbelichtung)
Aber das Bild ist auf französischem Boden entstanden. Sonst könnte man ja im Ausland sämtliche Fotographierverbote ignorierenDer Fotograph bekommt keinen Ärger bei der Einreise nach Frankreich, wenn er die Urheberrechtsverletzung ausserhalb von Frankreich begangen hat.

Von dem her sehr naheliegend, dass es bei einer erneuten Einreise Ärger gibt.
Da wäre ich mir nicht mal so sicher !Selbst eine Frau aus Saudi-Arabien bekommt keine Strafe, wenn sie in Europa Auto fährt![]()
Logisch in Europa muss diese Frau keine juristischen Konsequenzen befürchten.
Jedoch in ihrem Heimtland könnte sie durchaus ein Problem haben, falls die Geheimpolizei Wind davon bekommt.
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Re: Nachtfotos (für alle Fans der Langzeitbelichtung)
Wenn es ein Fotographierverbot gäbe, wie z.B. im Louvre, dann ist es klar.TPD hat geschrieben:Aber das Bild ist auf französischem Boden entstanden. Sonst könnte man ja im Ausland sämtliche Fotographierverbote ignorieren
Dies hier bezieht sich nicht auf ein Fotographierverbot sondern nur auf ein Urheberrecht, welches auch nur auf französischem Boden gebrochen werden kann.various illuminations are subject to author’s rights as well as brand rights. Usage of these images is subject to prior request
/edit: ok, jetzt bin ich schlauer und revidiere meine Aussagen

Zuletzt geändert von Foto-Irrer am 16.07.2011 - 09:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nachtfotos (für alle Fans der Langzeitbelichtung)
Sehe ich genauso- Schwachsinn in Dosen!!3303 hat geschrieben:Das Netz ist voll von Eiffel"türmen" bei Nacht, Christo's Reichstag etc. Auf Fotoplattformen - nicht nur in der FC - werden und wurden fortwährend solche Aufnahmen veröffentlicht.
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Der Photograph vervielfältigt ja hier nicht ein Werk oder Kunstwerk, wie es bei kopierten Bildern/Photos der Fall ist.
Dass in irgend einem Forum steht, dass die VÖ derartiger Bilder ohne Lizenzentrichtung illegal ist, kann ja sein, nur wissen wir ja alle, dass in Foren erstens auch viel Quatsch geschrieben wird, der dann nie mehr verschwindet oder zweitens Vieles mittlerweile überholt und damit unrichtig geworden ist. Auf irgend ein 2 Jahre altes posting würde ich daher nichts geben, besonders, da sich auch postings im Netz finden lassen dürften, die das Gegenteil behaupten.
Wo kommen wir den da hin. ...kommt ein Franzose nach Berlin und darf nicht das Brandenburgertor fotografieren weil das Licht an ist. Kunstwerk hin oder her Blödsinn, da könnte ja jeder kommen!
Bitte alle Bilder von der Gaislachkoglbahn am Abend löchen wenn das Licht an ist.

Und St.Anton bitte auch!!!!

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Re: Urheberrecht bei Bildern
Ich finde es sehr stossend, dass ein einzelner so massiv in den öffentlichen Raum eingreifen und beschränken kann. Gibt es nicht auch ein Gesetz dagegen?
Jetzt habe ich eine Idee: Wir schicken denen eine Mail mit folgendem Inhalt: Wir würden gerne Paris bei Nacht fotografieren, aber das dürfen wir ja nicht weil der Eiffelturm omnipräsent ist. Da es uns zu mühsam ist, den Turm per Fotomanipulation herauszubasteln, bitten wir sie, die Beleuchtung am (Datum) um (Uhrzeit) für ein paar Minuten auszuschalten. Wenn wir das koordinieren, können wir sicher eine Nacht abdecken!
Jetzt habe ich eine Idee: Wir schicken denen eine Mail mit folgendem Inhalt: Wir würden gerne Paris bei Nacht fotografieren, aber das dürfen wir ja nicht weil der Eiffelturm omnipräsent ist. Da es uns zu mühsam ist, den Turm per Fotomanipulation herauszubasteln, bitten wir sie, die Beleuchtung am (Datum) um (Uhrzeit) für ein paar Minuten auszuschalten. Wenn wir das koordinieren, können wir sicher eine Nacht abdecken!
Hibernating
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Re: Urheberrecht bei Bildern
Ich habe mal ein bisschen gegooglet und bin zu folgendem Schluss gekommen:
- Panoramabilder (der beleuchtete Turm als Beigemüse auf dem Foto ) sind möglich.
Jedoch kann man bei diesem Punkt darüber streiten, ab welchem Kriterium der Turm nur als Beigemüse gilt...
- Es wird zwischen kommerziellen und nicht kommerziellen Aufnahmen unterschieden.
- Nicht kommerzielle Aufnahmen können mit dem Copyrightvermerk "Copyright Tour Eiffel - Illuminations Pierre Bideau" auf der eigenen Website veröffentlicht werden.
- Alle anderen Veröffentlichungen werden von der Betreibergesellschaft als kommerziell betrachtet. Darunter fällt auch eine Veröffentlichung in einem Forum, selbst wenn dies ehrenamtlich und ohne kommerziellen Absichten betrieben wird.
- Und wer sich dabei nicht sicher ist, soll halt der Betreibergesellschaft ein Mail schreiben.
- Panoramabilder (der beleuchtete Turm als Beigemüse auf dem Foto ) sind möglich.
Jedoch kann man bei diesem Punkt darüber streiten, ab welchem Kriterium der Turm nur als Beigemüse gilt...
- Es wird zwischen kommerziellen und nicht kommerziellen Aufnahmen unterschieden.
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Re: Nachtfotos (für alle Fans der Langzeitbelichtung)
Wenn bloß der Satz: "Unwissenheit schützt nicht vor der Strafe". nicht existieren würde, wären wir fein raus.TPD hat geschrieben: Erscheint mir sehr problematisch wenn das Gericht plötzlich einen Staatsbürger verurteilen muss, der in seinem Heimatland gar nichts illegales getan hat und auch nicht wissen konnte, dass er im Ausland etwas strafbares getan hat. (Wer liest schon die AGB vom Eiffelturm ?)
@ mic: es gibt in München beispielsweise auch Orte, wo man als professionell wirkender Fotograf Ärger bekommen kann - am Viktualienmarkt hat es, wenn man dem Internet glauben darf, bereits solche Vorfälle gegeben. Auch die DB hat sich bereits mit Fotografen angelegt (ICE) und gottseidank verloren. Interessant ist beispielsweise die Tatsache, dass man auch für die Münchner U Bahn eine Fotoerlaubnis braucht, und auch in London bei der Tube kassieren die Herrschaften ab. Du wirst erstaunt sein, wenn du wüsstest, wo überall Restriktionen existieren und auch exekutiert werden - der Eiffelturm ist hier nur die Spitze des Eisbergs.
MFG Dachstein
Skitage 2012/13: 62 Stubaier Gletscher 11.10.12 Kurzbesuch, Hintertuxer Gletscher - 8.11.12 - Nach getaner Arbeit..., KSH 15.11.12 - Überm Nebelmeer, Obertauern (S) / 26.11.2012 / (Noch) klein, aber fein, Loferer Alm 8.12.12 - 8er Schwarzeck, Flachauwinkl - Kleinarl 9.12.12 - eine unbekannte Seite...,Schiwelt 13.12.12 - ein kalter Skinachmittag, Verbindungsbahn Alpbachtal 14.12.12,Dachstein West - 24.12.12 Antiweihnachtsstressski, Zinken, 31.12.12 --Jahresendski--, Heutal, 9.1.13 - Spaß im Schnee in der Näh', Rauris 9.1.13, Gemischte Gefühle, Gaißau Hintersee - 16.1.13 *Nebelflucht* Zauchensee 23.1.13, Reitherkogel 24.1.13 - Nachtschi überm Inntal, SFL - Ersatz Stubaier Gletscher 25.1.13, Fanningberg 2.3.13, Silvretta - Arena 24. / 25. 4. 13 - Ischg(ei)l, Sölden 5.5.13 - und die wollen wirklich zusperren?!
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Re: Urheberrecht bei Bildern
Im Prinzip hast Du recht. Aber ich würde die Kompetenz und Fähigkeit eines Gerichts in Frage stellen, wenn dies einen Staatsbürger nach ausländischem Recht verurteilen muss. Vorallem wenn es sich noch um eine Tat handelt, die im Heimatland nicht strafbar ist.Wenn bloß der Satz: "Unwissenheit schützt nicht vor der Strafe". nicht existieren würde, wären wir fein raus.
Aber es ist klar im Ausland kann man natürlich schon für Straftaten verurteilt werden, die im Heimatland nicht verboten sind.
Richtig. Aber in den meisten Fällen wird zwischen privaten und kommerziellen Aufnahmen unterschieden. Dies z.B. auch in der Schweiz bei der SBB !Du wirst erstaunt sein, wenn du wüsstest, wo überall Restriktionen existieren und auch exekutiert werden - der Eiffelturm ist hier nur die Spitze des Eisbergs.
Jedoch der Begriff "kommerziell" ist natürlich ein Gummibegriff. Mir sind Fälle bekannt, wo ein Hobbyfotograph seine Eisenbahnbilder einer Eisenbahnzeitschrift gegeben hat und es dann mit der Bahngesellschaft ziemlich Ärger gab.
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Re: Urheberrecht bei Bildern
Bitte auf dem Boden bleiben!
Für den Eiffelturm gilt:
Droit à l'image / la marque tour Eiffel
La tour Eiffel construite en 1889 est dans le domaine public.
Les vues de jour de la tour Eiffel sont libres de droits.
En revanche ses différents éclairages sont soumis à des droits d’auteurs et des droits de marque. Toute utilisation de ces images doit faire l’objet d’une demande préalable auprès de la Société d’Exploitation de la Tour Eiffel (SETE).
La mention « Tour Eiffel », les dénominations des différents services offerts sur le monument et ainsi que des noms de domaine sont également déposés.
resp. auf englisch:
Image rights / the Eiffel Tower brand
The Eiffel Tower, built in 1889, falls within the public domain.
Daytime views from the Eiffel Tower are rights-free.
However, its various illuminations are subject to author’s rights as well as brand rights. Usage of these images is subject to prior request from the "Société d’Exploitation de la Tour Eiffel" (the Eiffel Tower’s operating company, or SETE).
The citation "Eiffel Tower", the names of the various services offered on the monument as well as domain names are also registered
auf deutsch haben sie jene Regelung aber nicht auch noch ins Netz gestellt ...
Nun - was heisst es dort: Tagesaufnahmen des Turms sind rechtefrei - jedoch unterstehen die Beleuchtungen dem Urheberrecht wie auch Markenrechten. Nutzung solcher Aufnahmen ist nur nach vorgängiger Genehmigung durch die Eiffelturmausbeutungs- resp. -verwertungs- resp. -betreibergesellschaft SETE erlaubt. Also nicht einfach verboten - und photographieren darf man - sogar auch auf Vorrat; aber bevor man solche Bilder publiziert, muss man die Genehmigung zur Publikation einholen ... nicht mehr und nicht weniger.
Was natürlich nicht steht, sind zum einen die Gebühren, die verlangt werden - und zum anderen, wie restriktiv die Genehmigung überhaupt gehandhabt wird.
Für den Eiffelturm gilt:
Droit à l'image / la marque tour Eiffel
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En revanche ses différents éclairages sont soumis à des droits d’auteurs et des droits de marque. Toute utilisation de ces images doit faire l’objet d’une demande préalable auprès de la Société d’Exploitation de la Tour Eiffel (SETE).
La mention « Tour Eiffel », les dénominations des différents services offerts sur le monument et ainsi que des noms de domaine sont également déposés.
resp. auf englisch:
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auf deutsch haben sie jene Regelung aber nicht auch noch ins Netz gestellt ...
Nun - was heisst es dort: Tagesaufnahmen des Turms sind rechtefrei - jedoch unterstehen die Beleuchtungen dem Urheberrecht wie auch Markenrechten. Nutzung solcher Aufnahmen ist nur nach vorgängiger Genehmigung durch die Eiffelturmausbeutungs- resp. -verwertungs- resp. -betreibergesellschaft SETE erlaubt. Also nicht einfach verboten - und photographieren darf man - sogar auch auf Vorrat; aber bevor man solche Bilder publiziert, muss man die Genehmigung zur Publikation einholen ... nicht mehr und nicht weniger.
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... es kann sein, dass ich nicht alle eMail-Benachrichtigungen erhalte, die bei abonnierten Threads oder PN-Eingängen ausgelöst werden sollten; direkt an mich adressierte eMails müßten aber ankommen ...
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Re: Urheberrecht bei Bildern
Hat jemand etwas anderes behauptet ?Bitte auf dem Boden bleiben!
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