Das und das was Du in Deinem vorherigen Beitrag schreibst, stimmt m.E. einfach nicht.Foto-Irrer hat geschrieben: Wenn Du aber in Deutschland sitzt, kommt französisches Recht nicht zur Anwendung! "Punkt aus fertig"![]()
Der Fotograph bekommt keinen Ärger bei der Einreise nach Frankreich, wenn er die Urheberrechtsverletzung ausserhalb von Frankreich begangen hat.
Welches Recht ein deutsches Gericht anwendet, ist eine Frage des internationalen Privatrechts. Es kann durchaus sein, das bei einer Klage in Deutschland ausländisches Recht durch das deutsche Gericht angewendet wird.
Ich habe bereits einmal dazu in zwei Beiuträgen ein paar Ausführungen gemacht:
http://www.alpinforum.com/forum/viewtop ... &start=275
Gerade im Falle des Urheberrechts gilt jeweils das Recht des Landes, in welchem die Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Bei einer Publikation im Internet kann also jedes Recht der Welt anwendbar sein. Wenn das missbräuchlich verwendete Foto in Frankreich abrufbar wäre, könnte der Rechteinhaber gegen den in Deutschland wohnhaften (= ggf. deutscher Gerichtsstand) Rechteverletzer wegen der Rechteverletzung in Frankreich klagen und das deutsche Gericht hätte (wenn ein Gerichtsstand besteht) zu prüfen, ob nach französischem Recht ein Anspruch besteht. Er könnte dann übrigens gegen den Rechteverletzer in Deutschland auch wegen der gleichzeitig (= Internet) auch in anderen Ländern (z.B. auch in Deutschland) begangenen Rechteverletzung vorgehen, wobei dann das Gericht die Sachlage nach verschiedenen ausländischen Rechtsordnungen zu beurteilen hätte.
Ist aber alles nicht unumstritten:
http://www.ifross.org/ifross_html/art23.html (dort insbesondere Territorialitätsprinzip und die beiden folgenden Abschnitte)
Und eines ist jedenfalls sicher: Der Fotograf kann, anders als Du schreibst, wenn er sich nach Frankreich begibt, dort (theoretisch) bestimmt Ärger bekommen, wenn er die Rechtsverletzung dort begangen (=fotografiert / veröffentlicht / Internetabruf in Frankreich möglich) hat.
Etwas anderes ist, dass diese Diskussion doch recht theoretisch ist und die SETE als Betreibergesellschaft des Eiffelturms wahrscheinlich nicht weltweit Foren abmahnen wird.
