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Stützenpodeste bei Sesselbahnen in A: Plicht oder optional?

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Kris
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Stützenpodeste bei Sesselbahnen in A: Plicht oder optional?

Beitrag von Kris »

Frage:
Müssen alle Sesselbahnen in Österreich (im speziellen in Tirol) mit Podesten ausgestattet sein, oder gibt es hier Ausnahmen für ESL? Der vom Schröcksnadel am Patscherkofel hat jedenfalls keine...
>> Die unaufhaltsame Industrialisierung des Skiraums führt zu Banalisierung und somit zum Verlust der magischen Skisportfreude<<

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falk90
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Re: Stützenpodeste bei Sesselbahnen in A: Plicht oder option

Beitrag von falk90 »

Nagle mich bitte jetzt nicht fest, aber meines Wissens nach mussten ältere Bahnen bei größeren Rollerbatterien mit Podesten nachgerüstet werden.
Bsp: DSB Acherkogel II Bild
Die 4-Rolligen sind nach wie vor ohne Arbeitspodeste, die 6 und 8 Rolligen wurden mit Podesten nachgerüstet.
mckini
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Re: Stützenpodeste bei Sesselbahnen in A: Plicht oder option

Beitrag von mckini »

Meines Wissens müssen alle Bahnen gleich ob Schlepp , Sesselift oder Gondel laut neuer Seilbahnverordnung mit Wartungspotesten und auch mit Abhebeböcke versehen bzw nachgerüstet werden.
Chense
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Re: Stützenpodeste bei Sesselbahnen in A: Plicht oder option

Beitrag von Chense »

Also zmd. in der Seilbahnveordnung hab ich dazu nichts gefunden.
Meine mich auch dunkel zu errinern dass das evtl. eine EU-Veordnung war?
Erst wenn der letzte SL stillgelegt,
die letzte PB abgebrochen,
und die letzte Piste modelliert ist,
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Dachstein
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Re: Stützenpodeste bei Sesselbahnen in A: Plicht oder option

Beitrag von Dachstein »

Kris hat geschrieben:Frage:
Der vom Schröcksnadel am Patscherkofel hat jedenfalls keine...
Wegen Patscherkofel: die Sache ist meiner Info nach bereits obsolet. ;) Obsteig ist beispielsweise nachgerüstet worden, Hochsölden hat meines Wissens wiederum keine; der ESL m Gschwandtkopf hat meiner Erinnerung nach ebenso keine Wartungspodeste.

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mckini
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Re: Stützenpodeste bei Sesselbahnen in A: Plicht oder option

Beitrag von mckini »

So ich hab mich nochmals schlau gemacht !

Bei Neu, bzw Umbauten wird ein Sicherheitsbericht von Akkredierter Stelle verlangt, die schreiben unter dem § Fachbereich Seilbahntechnik "Infrastruktur" Wartungspoteste bzw Abhebeböcke vor ( auch bei Anlagen mit Portalstütze ).
Sonst findet alle 5 Jahre die "Große" Inspektion statt, in der normalerweise diese Wartungspoteste bzw Abhebeböcke beanstandet werden, und nachgerüstet werden müssen, und eine Meldung an die zuständigen Stellen ( BH, oder Magistrat ) erfolgen muss.
Ich glaub so passts !
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Re: Stützenpodeste bei Sesselbahnen in A: Plicht oder option

Beitrag von Chense »

mckini hat geschrieben:So ich hab mich nochmals schlau gemacht !

Bei Neu, bzw Umbauten wird ein Sicherheitsbericht von Akkredierter Stelle verlangt, die schreiben unter dem § Fachbereich Seilbahntechnik "Infrastruktur" Wartungspoteste bzw Abhebeböcke vor ( auch bei Anlagen mit Portalstütze ).
Sonst findet alle 5 Jahre die "Große" Inspektion statt, in der normalerweise diese Wartungspoteste bzw Abhebeböcke beanstandet werden, und nachgerüstet werden müssen, und eine Meldung an die zuständigen Stellen ( BH, oder Magistrat ) erfolgen muss.
Ich glaub so passts !
Das würde aber wiederum doch z.B. nicht zu Hochsölden passen.
Könnte es nicht eher sein, dass es nur bei Neubauten so ist? Oder ist die große Revision die damit gemeint ist vllt. die die in Italien alle 20(?) Jahre drankommt?
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starli
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Re: Stützenpodeste bei Sesselbahnen in A: Plicht oder option

Beitrag von starli »

Die DSB am Glungezer hat auch keine Wartungspodeste, wie mir letztes WE aufgefallen ist.
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Kris
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Re: Stützenpodeste bei Sesselbahnen in A: Plicht oder option

Beitrag von Kris »

Abhebeböcke hat die Gipfelbahn am Patscherkofel, aber keine Podeste. Frage mal andersherum: Gibt es ESL in Österreich, die mit Stützenpodesten ausgestattet wurden?

Komische Sache, wenn auch die Glungezer DSB keine hat.

Ich könnte mir auch vostellen, dass wie mcKini schreibt, diese Ausstattung im Zuge von Revisionen erstellt werden muss. Da jedoch Podeste bereits eine zeitlang Pflicht sind, 5 Jahre allemal, so wundert es mich schon weshalb an manchen Anlagen keine Stützenpodeste angebracht sind, während manche andere sehr wohl retrofitted wurden...
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Kris
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Re: Stützenpodeste bei Sesselbahnen in A: Plicht oder option

Beitrag von Kris »

Dachstein hat geschrieben:
Kris hat geschrieben: Frage mal andersherum: Gibt es ESL in Österreich, die mit Stützenpodesten ausgestattet wurden?
Sicher - wie oben schon geschrieben, ESL Grünberg / Obsteig hat welche bekommen.
Dann stellt sich mir aber schon die Frage, aufgrund welcher gesetzlicher Vorschriften am Grünberg Podeste montiert wurden, und am Patscherkofel diese Investition nicht nötig zu sein scheint.

Welches ist das Interesse dort von der Norm abzuweichen?

Oder hängt dies etwa mit dem etwaigen (Netzwerk-) Gewicht des Eigentümers zusammen?
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Re: Stützenpodeste bei Sesselbahnen in A: Plicht oder option

Beitrag von darkstar »

Kris hat geschrieben: Frage mal andersherum: Gibt es ESL in Österreich, die mit Stützenpodesten ausgestattet wurden?
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Kris
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Re: Stützenpodeste bei Sesselbahnen in A: Plicht oder option

Beitrag von Kris »

Dachstein hat geschrieben:
Kris hat geschrieben: Dann stellt sich mir aber schon die Frage, aufgrund welcher gesetzlicher Vorschriften am Grünberg Podeste montiert wurden, und am Patscherkofel diese Investition nicht nötig zu sein scheint.
Ich glaube, dass diese Anlage nie Podeste bekommen wird. ;)

Und auf Grundlage welcher Informationen glaubst Du das?
Weshalb muß ein Eigentümer zB. der Bischlingbahn (die ich jetzt nicht kenne) Geld in Podeste investieren, während am Patschkofel das Geld gespart werden kann?
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Re: Stützenpodeste bei Sesselbahnen in A: Plicht oder option

Beitrag von Dachstein »

So wie mein Kenntnissstand im Moment ist, ist die Anlage LSAP und wird nicht mehr in Betrieb genommen.

Nebenbei halte ich nichts von der Unterstellung, dass man am Kofel aufgrund von Vitamin B sich die Podeste gespart hat. Es gibt noch genügend Sesselbahnen, wo keine vorhanden sind (Glungezer, Kaiserlift II, Hochsölden, Gschwandtkopf etc, etc, etc...).

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Re: Stützenpodeste bei Sesselbahnen in A: Plicht oder option

Beitrag von Petz »

Möglicherweise ist das auch vom Vorhandensein eines entsprechenden gebauten Wartungsgehänges mit hochliegender Arbeitsplattform abhängig sprich entweder Podeste oder Gehänge.
Petz beendet seine Mitgliedschaft mit Ende Juni 2020 aufgrund unüberbrückbarer Differenzen bez. der Auslegung der Forennettique welche ich in der aktuell von den Moderatoren praktizierten Form als Zensur einstufe. Ich bleibe aber bis auf weiteres im persönlichen Ausstiegstopic und per PN für Fragen, Hilfe beim Modellbau etc. noch aktiv.
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Re: Stützenpodeste bei Sesselbahnen in A: Plicht oder option

Beitrag von mckini »

Bei uns ist das so, das für Schlepplifte und Fixgekelmmte Sesselbahnen die Bezirkshauptmannschaft zuständig ist, die kommen mittlerweile alle 5 Jahre zur
Anlagenüberprüfung, diese wird von der Behörde vorher Bekanntgegeben, bei uns kommen 3 Personen : Gewerbefreferent, Arbeitsinspektor und ein zuständiger Mann von Seilbahnbehörde, wir ziehen in er regel unsere §20 Person hinzu, die kommen bei uns mit Skiern und fahren mit den Anlagen und kontrollieren diese auch, dannach git es ein Abschlussgespräch wo bei uns in der Regel der Arbeitsinspektor und die Seilbahnbehörde Poteste und Abhebeböcke vorschreiben, dies bekommen wir dannach von der BH schriftlich eine Frist in der wir die Installation bestätigen müssen. ( Sogar auf Portalstützen wurden Abehebeböcke vorgeschrieben ).
Zumindest ist das, glauch ich in der ganzen Steiermark so.
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Re: Stützenpodeste bei Sesselbahnen in A: Plicht oder option

Beitrag von Petz »

mckini hat geschrieben:Sogar auf Portalstützen wurden Abehebeböcke vorgeschrieben
Wart noch ne Zeit dann wird unsere Bürokratenintelligenz die sicher auch noch für Niederhalter vorschreiben...:wink: :rofl:
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Re: Stützenpodeste bei Sesselbahnen in A: Plicht oder option

Beitrag von ATV »

Petz hat geschrieben:Wart noch ne Zeit dann wird unsere Bürokratenintelligenz die sicher auch noch für Niederhalter vorschreiben...:wink: :rofl:
So schlimm ist das gar nicht. Man kann wenn man die ganze Rollenbatterie demontieren will, da oben den Flaschenzug einhängen und die Batterie so auf den Boden ablassen. Gar nicht so schlecht. Bei Portalmasten ist es aber wirklich nicht nötig.

BTW in der Schweiz muss jeder Mast dessen Joch mehr als 3m vom Boden entfern ist, mit Wartungspodest ausgerüstet sein. Ausser man hat eine Speziallösung wie zum Beispiel Hebebühne auf Bully wie bei den Gletscherliften....
Ich schliesse mich Starli an: Boykott dem neuen, unübersichtlichen Alpinforum-Design.

Bis auf weiteres werde ich hier nicht mehr präsent sein -> meine Fotos könnt ihr weiterhin auf meiner Webseite --> www.stahlseil.ch ansehen.
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Re: Stützenpodeste bei Sesselbahnen in A: Plicht oder option

Beitrag von mckini »

Wir hatten bei einen Schlepplift mit Portalstützen ein eigenes Werkzeug das wir am Joch montierten und so das Seil mittels Flaschenzug aus der Rolle gehoben haben.
Das reichte aber nicht, und wir mussten auch dort Abhebeböcke montieren ! Zusätzlich mussten wir unter der 1.Stütze ( Seilniederhalter ) im Boden einen Haken in Beton einlassen, damit das Seil mit dem Kettenzug nach unten aus der Rollenbatterie gezogen werden kann.
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Re: Stützenpodeste bei Sesselbahnen in A: Plicht oder option

Beitrag von Petz »

ATV hat geschrieben:Bei Portalmasten ist es aber wirklich nicht nötig.
Bei jenen T - Stützen die abgehängte Robas haben meiner Ansicht nach auch nicht aber erklär das mal nem Justitiabürokraten der nicht mal weiß wie ne Roba überhaupt ausschaut.

Auch die Wartungspodeste halte ich in der meist ausgeführten Form für absoluten Schwachsinn denn wenn dann müssten die meiner Meinung nach mindestens einen Meter zwanzig unter dem Seillevel liegen damit man stehend vernünftig arbeiten kann; nicht am Podest talabwärts liegend mit nem Robabolzen "kämpfen" muß und sich letztendlich noch drüber ärgern darf, das man das Schwein dann deshalb nicht rauskriegt weil es intelligenterweise nach halbem Wege exakt am Podestrahmen ansteht...8O :motz: :stupid:
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