Standort ist, Höhe, Hotel Hochschober bzw. ehemaliger Winterstützpunkt, auf der B95!
Und ich sag Euch, da blitzt es ................, ärger als in der Disco


Da werden sehr viele Motorradfahrer ein nettes Briefchen bekommen

Hmmm, aber auch aus dem Artikel geht hervor, dass diese Vergehen in Deutschland nicht vollstreckt werden konnten/können.maartenv84 hat geschrieben:Ich lese dein Post erst jetzt. Aber so einfach ist es nicht, glaub ich. Auch in NL haben wir Halterhaftung und wird (meistens) nur von hinten geblitzt. Aber trotzdem muss der Deutscher Autobesitzer zahlen. Egal ob er/sie fuhr oder nicht.snowflat hat geschrieben:Alle genannten gibt es m.M. schon länger ...
Aber eine Frage hat mich schon länger beschäftigt, da bei diesen Messstellen nur von hinten geblitzt wird: Können Geschwindigkeitsüberschreitungen an diesen Messstellen in Deutschland vollstreckt werden?
Zur Beantwortung habe ich mich über das österreichische Recht informiert, warum von hinten geblitzt werden darf. In Österreich gilt die Halterhaftung, sprich für jedes Vergehen muss der Halter geradestehen, egal ob er gefahren ist oder nicht. Das österr. Verkehrsrecht setzt wohl voraus, dass der Halter zu jeder Zeit weiß, wer sein Auto bewegt. Dieses Prozedere macht die bürokratischen Abläufe recht schlank.
In Deutschland hingegen gilt die Fahrerhaftung, also der, der mit dem Fahrzeug ein Vergehen begeht, muss auch für dieses einstehen, auch wenn der Halter erster Empfänger des Bußgeltbescheides ist, weil der Wagen auf ihn zugelassen ist. Allerdings ist die Fahrerhaftung nur umsetzbar, wenn ein Bild von vorne mit dem Fahrer existiert.
Soweit die Ausgangslage.
Werde ich als Führer eine deutschen KFZ in Österreich von hinten geblitzt, so ist der Bußgeldbescheid - soweit der im Rahmen des Rechtshilfeabkommens überhaupt erstellt wird - in Deutschland nicht vollstreckbar. Sollte man einen erhalten, kann man gegen diesen Einspruch einlegen, z.B. ein gewisser Personenkreis (Familien etc.) hat ständig Zugriff auf den Wagen und man kann leider nicht mehr nachvollziehen, wer zu dem Zeitpunkt den Wagen geführt hat. Die österr. Behörden müssen dann nachweisen, dass der Halter, gegen den der Bußgeldbescheid ausgestellt wurde, auch der Fahrer war, um den Bescheid vollstrecken zu können. Und dies ist auf Grund des Fotos von hinten nicht möglich. Daher werden solche Vergehen i.d.R. erst gar nicht versucht in Deutschland zu vollstrecken.
Daher dürften Blitzer von hinten für uns in AT eigentlich "ungefährlich" sein, es sei denn, kurz darauf stehen die Männchen und ziehen Dich raus ... das wurde mir von Österreichern zwar regelmäßig bestätigt, aber das es so "einfach" für uns ist, konnte ich mir bisher irgendwie nicht vorstellen.
Aber ausprobieren will ich es nicht, man will sich ja nicht mutwillig so ein Theater aufhalsten ... und es soll jetzt auch keine Empfehlung zum Freifahrtsschein für uns sein, denn im Gebüsch mit Laserpistole verstecken sich dir Jungs ja auch sehr gerne![]()
Oder hat einer von Euch schon andere Erfahrungen mit den "Von-Hinten-Blitzer" gemacht? Oder kann obiges bestätigen, sprich von hinten geblitzt aber nie einen Bußgeldbescheid bekommen?
wenn man im Aussland ein Verstoss gegen die gesetzte macht, gillt doch das Recht im Ausland und nicht im eigene Land (Fahrerhaftung gegen Halterhaftung).
Das stimmt zwar aber:snowflat hat geschrieben:Hmmm, aber auch aus dem Artikel geht hervor, dass diese Vergehen in Deutschland nicht vollstreckt werden konnten/können.
Nein, dass sind in der Regel Fahrer, die kein Fahrtenbuch führen wollen.Ganz nebenbei, in Deutschland wird jetzt auch nur von hinten geblitzt. Ganz intensiv u.a. in einem norddeutschen Landkreis. Im Bekanntenkreis wurde ein Verfahren eingestellt, weil nur ein Heckfoto existierte und kein Nachweis gebracht werden konnte, wer der Fahrer zum Tatzeitpunkt war. Was das soll, verstehe einer, unnötige Bürokratie, Anzeigen die offensichtlich entsprechender Rechtsgrundlage entbehren ... aber wahrscheinlich gibt es noch Autofahrer, die blind bezahlen oder gar den Lappen abgeben, weil sie sich von solchen Schreiben einschüchtern lassen.
Das kann ich leider nur bestätigen. Ich hab im letzten Jahr 20 Euro zahlen müssen, weil man mich mit dem Wohnwagen zu schnell fahrend geblitzt hat.maartenv84 hat geschrieben:...Die Niederlanden haben seit 2008 auf jeden fall mit Deutschland, ...einen Vertrag zum Austausch der Daten um die Geldbusse auch im Ausland zu fordern.
Ja wer sich am Irschenberg nicht an das Tempo-limit hält ist selber schuldArlbergfan hat geschrieben:
- A8 München/ Salzburg
- Richtung Salzburg am Irschenberg, das 2. Leitsystem bevor es zum Irschenberg "runtergeht"
- Richtung München direkt am Irschenberg, am höchsten Punkt direkt nach der Ein/ Ausfahrt Irschenberg vom Verkehrsleitsystem runter
- Richtung München ca. 400m nach dem vorrangegangen Blitzer oft von der Seite aus einem Bus (direkt nach der Kurve)
Das ist der sogenannte "Kindi" am Kindinger-Berg Vorsicht dieser Blitzer ist sehr oft anzutreffen, richtig hinterlistig und gemein - 80 km/h bei steiler Abfahrt und dann auch noch direkt nach einer Kurve.Arlbergfan hat geschrieben:
- A9 München / Nürnberg
- Richtung Nürnberg, dort wo die Autobahn geteilt ist, steht an der linken Seite der PKW-Spur den Berg runter öfter mal ein Blitzer
nicht nur am Roppener- Tunnel, an allen Tunnel Ein- und Ausfahrten Richtung Arlberg wird schwarf geschossen.Arlbergfan hat geschrieben:
Österreich:
- Inntalautobahn: oft mal beim Tunnel in Imst
Also da musst ich jetzt schmunzeln....Ich hab im letzten Jahr 20 Euro zahlen müssen, weil man mich mit dem Wohnwagen zu schnell fahrend geblitzt hat.
Ja und soweit ich weiß ist dies auch weiterhin zulässig.3303 hat geschrieben:Früher gab es mal des Gerücht, dass die Polizei in Ö die Geschwindigkeit ohne Messgerät schätzen dürfte und aufgrund dieser Schätzung des Beamten auch Strafen verhängen dürften; stimmt das?
Fuck, dann wird es demnächst mehrmals Post aus Österreich geben!Dachstein hat geschrieben:Allerdings, die ist schärfer als scharf!
Bringt nach Medienberichten so 10000 Euro pro Tag.
Notitz an mich selber: ich glaub ich stell jetzt auch so ein Ding auf!![]()
MFG Dachstein
Es gelten die IG-L-Strafbestimmungen. Fuer Zuwiderhandlungen gegen den § 14. IG-L Maßnahmen für Kraftfahrzeuge gibt es derzeit einen Strafrahmen von 2180 Euro, der wohl ab einer Ueberschreitung jenseits von 30km/h angewendet werden kann. Bis dorthin ist man mit 50 oder 70 Euro dabei, je nachdem, ob die Beschraenkung permanent (billiger) oder temporaer (teurer) angeordnet wurde.snowflat hat geschrieben:Also ich glaube mal gelesen zu haben, dass die Strafe doppelt so hoch ist im Vgl. zu einer Geschwindigkeitsübertretung außerhalb VG-L.