Eltern verklagen Zugspitzbahn
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Eltern verklagen Zugspitzbahn
Eltern verklagen Zugspitzbahn:
http://www.merkur-online.de/lokales/gar ... 77466.html
Edit: Verschoben, bei den infrastrukturiellen Neuigkeiten irrelevant.
Mfg jack90, moderator
http://www.merkur-online.de/lokales/gar ... 77466.html
Edit: Verschoben, bei den infrastrukturiellen Neuigkeiten irrelevant.
Mfg jack90, moderator
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Re: Eltern verklagen Zugspitzbahn
Fest steht dieser Richterspruch kann wegweisende Auswirkungen für die künftige Sicherung der Pisten haben.
http://www.skichablais.net, die Bergbahnen der Region Chablais und Umgebung.
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Re: Eltern verklagen Zugspitzbahn
Schau doch mal in den Medienlink von Wiesel. Dort ist die Talstation des Liftes abgebildet.GMD hat geschrieben:Hat jemand ein Foto von der Lokalität?
Bei allem Bedauern für das Mädel dem ich hier auch Gute Besserung wünschen möchte - aber so bedauerlich ich die Sache auch finde: Es gibt einfach unvorhersehbare Kausalketten bei Unfällen die man einfach nicht voraussehen kann. Es gibt keine Absicherung gegen alle Eventualitäten. Einen besonderen Unfallschwerpunkt kann ich da jetzt nicht ausmachen. Das das Mädel scheinbar äußerst unglücklich vor diese Strebe gerutscht ist, ist mM den Bergbahnen nicht anzulasten. Klingt jetzt in diesem Zusammenhang vllt. etwas hart, gerade weil ein Kind beteiligt ist: aber man kann nicht die ganze Welt in Watte packen.
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Konrad Adenauer
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Re: Eltern verklagen Zugspitzbahn
Ich denke für das Gericht gibt es drei Varianten:
a) Freispruch
b) Verletzung der Sicherungspflicht
Will gar nicht daran denken welche Auswirkungen ein solcher Richterspruch hätte...
c) Gefährdungshaftung.
Selbst wenn die Betreiber die Pisten ausreichend gesichert haben, können sie zur Verantwortung gezogen werden.
In diesem Fall wird wohl die Versicherung das Schmerzensgeld bezahlen und die Sache ist vergessen.
a) Freispruch
b) Verletzung der Sicherungspflicht
Will gar nicht daran denken welche Auswirkungen ein solcher Richterspruch hätte...
c) Gefährdungshaftung.
Selbst wenn die Betreiber die Pisten ausreichend gesichert haben, können sie zur Verantwortung gezogen werden.
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Re: Eltern verklagen Zugspitzbahn
Es handelt sich um einen Zivilprozess - keinen Strafprozess. Damit gibt es keinen "Freispruch".TPD hat geschrieben:Ich denke für das Gericht gibt es drei Varianten:
a) Freispruch
Die Eltern haben - laut dem Bericht - auf 5000 EUR Schmerzensgeld geklagt.
"Freispruch" wäre sozusagen, wenn das Gericht den Anspruch ablehnt.
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Re: Eltern verklagen Zugspitzbahn
Ok, ich bin kein Jurist. Aber in diesem Fall spielt es ja keine Rolle ob Freispruch oder Ablehnung der Klage"Freispruch" wäre sozusagen, wenn das Gericht den Anspruch ablehnt.

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Re: Eltern verklagen Zugspitzbahn
Was ist denn daran so schwer, an dieser einen Stelle auch so eine Polsterung anzubringen?
Die Stellungnahme des Betreibers (siehe Zeitungsbericht) klingt ja auch nicht gerade einsichtig.... sinngemäß: "ist außerhalb der Piste, also geht uns nix an".
Laut deren Augenmaß soll es 13Meter abseits sein - auf dem Bild sieht es aber aus wie 3-4 Meter.
Die Stellungnahme des Betreibers (siehe Zeitungsbericht) klingt ja auch nicht gerade einsichtig.... sinngemäß: "ist außerhalb der Piste, also geht uns nix an".
Laut deren Augenmaß soll es 13Meter abseits sein - auf dem Bild sieht es aber aus wie 3-4 Meter.
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Re: Eltern verklagen Zugspitzbahn
Die Probleme liegen sicher nicht darin, diese Stütze zu polstern sondern in den Gesamtfolgen, die sich ergeben könnten, wenn man der Argumentation der Klagenden folgt.
Ein Zwang, derartige Bauteile abzupolstern wäre meines Erachtens dem Zwang, sämtliche Verkehrsschilder abzupolstern gleichzusetzen, denn es könnte ja ein Radfahrer dagegenfahren oder bei einem Sturz dagegenrutschen.
Das Kind scheint ja wirklich enorm unglücklich dagegengerutscht zu sein. Vielleicht sollte man einfach mal akzeptieren, dass gewisse Unfälle passieren können.
Anstelle der Bergbahn würde ich übrigens argumentieren, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (was natürlich nicht haltbar wäre, denn man kann die Kinder ja nicht ständig festhalten)
Irgendwann unterschreibt man eine Haftungsausschlusserklärung beim Eintritt ins Skigebiet ähnlich der Prozedur vor Operationen, wo man auch alles bis zum Tode unterschreibt - sonst wird man nicht operiert.
Ein Zwang, derartige Bauteile abzupolstern wäre meines Erachtens dem Zwang, sämtliche Verkehrsschilder abzupolstern gleichzusetzen, denn es könnte ja ein Radfahrer dagegenfahren oder bei einem Sturz dagegenrutschen.
Das Kind scheint ja wirklich enorm unglücklich dagegengerutscht zu sein. Vielleicht sollte man einfach mal akzeptieren, dass gewisse Unfälle passieren können.
Anstelle der Bergbahn würde ich übrigens argumentieren, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (was natürlich nicht haltbar wäre, denn man kann die Kinder ja nicht ständig festhalten)
Irgendwann unterschreibt man eine Haftungsausschlusserklärung beim Eintritt ins Skigebiet ähnlich der Prozedur vor Operationen, wo man auch alles bis zum Tode unterschreibt - sonst wird man nicht operiert.
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Re: Eltern verklagen Zugspitzbahn
Diese eine Stelle sicher nicht - aber wie weit soll es gehen?Wiesel hat geschrieben:Was ist denn daran so schwer, an dieser einen Stelle auch so eine Polsterung anzubringen?
Soll wirklich irgendwann jede Stütze, Jeder Baum, jeder Fels abgepolstert werden?
Irgendwo muss man hier eine Granze setzen.
Ich kenne nun die genaue Sitatuation dort nicht, daher kann ich dieses Fall nicht beurteilen.
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Re: Eltern verklagen Zugspitzbahn
nee das hat doch keiner gesagt! Es geht doch in dem Fall um den Anstehbereich.
Übertreibt doch nicht immer gleich!!
Natürlich hat da keiner dran gedacht das man sich dort so schwer verletzen kann.
Übertreibt doch nicht immer gleich!!
Natürlich hat da keiner dran gedacht das man sich dort so schwer verletzen kann.
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Re: Eltern verklagen Zugspitzbahn
Es übertreibt niemand. Nur wurde darauf hingewiesen, dass man dann schwer differenzieren kann und die Sicherheitsvorschriften irgendwann komplett unverhältnismäßig werden könnten.mic hat geschrieben:nee das hat doch keiner gesagt! Es geht doch in dem Fall um den Anstehbereich.
Übertreibt doch nicht immer gleich!!.
Es wird jawohl noch erlaubt sein, etwas weiter zu denken als bis zum nächsten Pfosten.
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Re: Eltern verklagen Zugspitzbahn
Das sicher nicht, aber es geht hier um den unmittelbaren Bereich, wo sich die Gäste aufhalten.jens.f hat geschrieben:Diese eine Stelle sicher nicht - aber wie weit soll es gehen?Wiesel hat geschrieben:Was ist denn daran so schwer, an dieser einen Stelle auch so eine Polsterung anzubringen?
Soll wirklich irgendwann jede Stütze, Jeder Baum, jeder Fels abgepolstert werden?
Es ist auf dem Foto gut zu sehen, dass diese Gefahrenquelle nur durch eine Schnur "gesichert" ist.
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Re: Eltern verklagen Zugspitzbahn
Das ist doch genau so schwammig. Guck doch mal bitte, wo sich Gäste überall aufhalten. Da müsste in der Tat dann jeder Felsen nahe der Piste abgepolstert werden, ebenso müsste vermutlich jede Pistenmarkierung eine Polsterung erhalten.den unmittelbaren Bereich, wo sich die Gäste aufhalten
Ich hatte vor ein paar Wochen erst einen ähnlichen Fall, bei dem ein Kind aus meiner Gruppe auf einer babyblauen Piste in einen gut sichtbaren Fangzaun gedüst ist und sich so unglücklich selbst aufgespießt hat, dass notoperiert werden musste. Das könnte man theoretisch auch als Grund nehmen, den Fangzaun...ääh...abzupolstern?!
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Re: Eltern verklagen Zugspitzbahn
Sicherlich hätte man die Schnur durch die sonst vielfach verwendeten Netze ersetzten und den Unfall somit höchstwahrscheinlich verhindern können.Wiesel hat geschrieben: Es ist auf dem Foto gut zu sehen, dass diese Gefahrenquelle nur durch eine Schnur "gesichert" ist.
Dies setzt jedoch voraus, diese Stelle erstmal als Gefahrenquelle zu identifizieren.
Nach dieser Logik stellt jeder Felsen, jeder Baum, ja sogar jede Stange der Pistenmarkierungen, jede Hinweistafel eine Gefahrenquelle dar.
Selbst diese Holzpfähle an denen die Absperrschnur befestigt ist könnten in Sich schon eine Gefahrenquelle bergen wenns ganz dumm läuft.
Jemand rutscht im oftmals eisig ausgerutschten Einstiegsbereich aus, knallt gegen den Pfahl, dieser bricht und die Person stürzt auf den Stumpf und wird gepfählt wie Dracula.
Theoretisch denkbar...aber kann man sich gegen sowas absichern bzw. dann jemanden dafür zur Verantwortung ziehen weil die Pfähle nicht ausreichend auf Bruchsicherheit
geprüft wurden?

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Re: Eltern verklagen Zugspitzbahn
.. Inbesondere sieht man auf den Foto, das es hier sehr flach ist - die Piste scheint hier fast eben zu sein.
Ich weiss natürlich nicht, wie es links von dem Bild weitergeht - aber das jemand auf so einem ebenen Stück so wegrutscht, ist m.E. kaum vorauszusehen.
Ich kenne tausend Stellen, wo sogar direkt neben einer Piste Hindernisse sind, die nicht ab gepolstert sind...
Wobei ich sagen muss, das mir die Unfallbeschreibung Rätsel aufgibt:
b) Wie kann es hier überhaupt passieren, das man soweit rutscht?
c) Wieso waren die Skier in der Luft? Auch wenn man aufs Gesäß fällt, kann man auf so einem flachen Stück noch einen Ski zum Bremsen in den Schnee bringen.
d) Wie hat sie überhaupt im Anstehbereich soviel Schwung haben können?
Die einzige Erklärung, die ich mir herleiten könnte, wäre, dass das Mädchen mit viel zu viel Schwung den Hang von links runterkam (leider habe ich keine Ahnung, wie steil es dort war), nicht bremsen konnte und sich dann auf den Hintern geschmissen hat - und weiter gerutscht ist.
Ich weiss natürlich nicht, wie es links von dem Bild weitergeht - aber das jemand auf so einem ebenen Stück so wegrutscht, ist m.E. kaum vorauszusehen.
Ich kenne tausend Stellen, wo sogar direkt neben einer Piste Hindernisse sind, die nicht ab gepolstert sind...
Wobei ich sagen muss, das mir die Unfallbeschreibung Rätsel aufgibt:
a) Der Anstehberich ist doch quer zum Hang (wenn ich es richtig sehe) - wie kann sie hier beim Fallen runter rutschen?Im Anstellbereich gerieten dem Mädchen die Skispitzen übereinander, weshalb es sich aufs Gesäß fallen lassen musste. Dann rutschte Pia unter dem Markierungsseil hindurch und prallte - weil ihre Skier in der Luft waren - mit dem Steißbein gegen die ungesicherte Stützstrebe aus Metal
b) Wie kann es hier überhaupt passieren, das man soweit rutscht?
c) Wieso waren die Skier in der Luft? Auch wenn man aufs Gesäß fällt, kann man auf so einem flachen Stück noch einen Ski zum Bremsen in den Schnee bringen.
d) Wie hat sie überhaupt im Anstehbereich soviel Schwung haben können?
Die einzige Erklärung, die ich mir herleiten könnte, wäre, dass das Mädchen mit viel zu viel Schwung den Hang von links runterkam (leider habe ich keine Ahnung, wie steil es dort war), nicht bremsen konnte und sich dann auf den Hintern geschmissen hat - und weiter gerutscht ist.
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Re: Eltern verklagen Zugspitzbahn
Schon mal daran gedacht das das Absperrseil am Zeitpunkt des Unfalles evtl. viel weiter an der Strebe war?
Nur ne Vermutung.....
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Re: Eltern verklagen Zugspitzbahn
Macht eigentlich kein Sinn, da es dann bergauf zum Einstieg gehen würde - aber klar: Möglich ist alles.. Ich persönlich kenne die Stelle leider nicht...baeckerbursch hat geschrieben:Schon mal daran gedacht das das Absperrseil am Zeitpunkt des Unfalles evtl. viel weiter an der Strebe war?
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Re: Eltern verklagen Zugspitzbahn
Immer wenn hier im AF von einem Unfall berichtet wird kommt zunächst eine Beileids- bzw. Genesungsbekundung und dann gehen gleich die Spekulationen los. Da wir alle nicht genau wissen, wie sich der Unfall zugetragen hat, würde ich mich auf diesen Fall nicht beziehen wollen.
Als Vater einer 10 und 12 jährigen Tochter kann ich nur sagen, dass ich immer mit einem gewissen Risiko lebe, wenn ich mit den Kindern zum Skifahren gehe. Mir ist vor Augen geblieben, wie meine kleine Tochter zu Ostern in Kaltenbach gegen den Holzpfosten einer Pistenbegrenzung geknallt ist. Ihr hat´s im Ziehweg (von der Bergstation Sonnenjet hinüber zur Neuhüttenlift) die Ski verschlagen und ist im vollen Tempo dagegen gefahren. Ich bin vor ihr gefahren und habe mich genau in dem Moment umgedreht. Mir ist fast das Herz stehen geblieben. Ich hätte gewettet, dass sie sich mindestens das Schienbein gebrochen hätte. Zum Glück ist nichts passiert, weil der Pfosten nachgegeben hat. Das wichtigste ist für mich aber, dass, egal was auch passiert wäre, ich wäre nie auf die Idee gekommen, die Bergbahn dafür zu verklagen. Es kann ja nicht sein, dass man, wie oben schon angemerkt, die Pfosten demnächst mit Schaumstoff zum ummanteln.
Ich meine, skifahren ist eine Risikosportart. Ich habe diesen Sport bewusst gewählt. Wenn ich das Risiko nicht tragen möchte, dann hätte ich Synchronschimmen zu meinem Hobby erklären können.
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Re: Eltern verklagen Zugspitzbahn
Ein Sicherheitselement als Gefahrenquelle.axisofjustice hat geschrieben: Ich hatte vor ein paar Wochen erst einen ähnlichen Fall, bei dem ein Kind aus meiner Gruppe auf einer babyblauen Piste in einen gut sichtbaren Fangzaun gedüst ist und sich so unglücklich selbst aufgespießt hat, dass notoperiert werden musste. ...!
Hat der Fangzaun denn wenigstens einen noch schlimmeren Absturzunfall verhindert?
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Re: Eltern verklagen Zugspitzbahn
Es gibt auf Lift-World Bilder von diesem Lift. Also wenn zum Unfallzeitpunkt die Situation mit den Seilen im Anstehbereich gleich war wie zum Zeitpun kt wo die Bilder aufgenommen wurden haben die Kläger schlechte Chancen. Um überhaupt bis dorthin zu rutschen muss das Kind aber ein für in die Einfahrt des Anstehbreichs zu hohes Tempo gehabt haben. Was wenn da noch ein anderes kleineres Kind gestanden hätte?
Bei mir geht es reletiv steil zur Station hin, den Vorplatz muss ich aber regelmässig den Tag durch putzen. Solange ich am arbeiten bin sind natürlich Schneehexe und Schaber direkt bei mir, sobald die Arbeit ferig ist wird das werkzeug versorgt. Der Grund ist ganz einfach: Knallt einer in den Kommandoraum rein und verletzt sich ist das seine Schuld, steht beim genau gleichen Unfall noch eine Schaufel da geht der Typ zum Anwalt und behauptet er hätte sich an der Schaufel verletzt und wir sollen zahlen. Es ist übrigens schon mal einer reingeknallt dass ich mir nacher in meiner Hütte den Arsch abgefroren habe weil zwei Fenster fehlten.
Irgendwo in A hat vor Jahren einer die BB eingeklagt wei er in eine ungepolsterte Stationswand gefahren war. Der Richter war damals der Meinung dass es logisch sei das am Ender der Piste halt die Station stehe und diese sogar schon von weitem sichbar gewesen sei.
Bei mir geht es reletiv steil zur Station hin, den Vorplatz muss ich aber regelmässig den Tag durch putzen. Solange ich am arbeiten bin sind natürlich Schneehexe und Schaber direkt bei mir, sobald die Arbeit ferig ist wird das werkzeug versorgt. Der Grund ist ganz einfach: Knallt einer in den Kommandoraum rein und verletzt sich ist das seine Schuld, steht beim genau gleichen Unfall noch eine Schaufel da geht der Typ zum Anwalt und behauptet er hätte sich an der Schaufel verletzt und wir sollen zahlen. Es ist übrigens schon mal einer reingeknallt dass ich mir nacher in meiner Hütte den Arsch abgefroren habe weil zwei Fenster fehlten.
Irgendwo in A hat vor Jahren einer die BB eingeklagt wei er in eine ungepolsterte Stationswand gefahren war. Der Richter war damals der Meinung dass es logisch sei das am Ender der Piste halt die Station stehe und diese sogar schon von weitem sichbar gewesen sei.
Der letzte Regierungsvertreter wo an einer Pressekonferenz etwas für die Menschen positives gesagt hat und dies dann auch später eingehalten hat war Günter Schabowski am 9.11.1989.
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Re: Eltern verklagen Zugspitzbahn
Nein, leider hat er in Zusammenhang mit dem Stock des Unfallopfers für solch einen unglücklichen Aufprall gesorgt, dass dem Kurzen eine Niere entfernt werden musste.Ein Sicherheitselement als Gefahrenquelle.
Hat der Fangzaun denn wenigstens einen noch schlimmeren Absturzunfall verhindert?

Und in dem Moment (und jetzt auch noch!) wäre niemand auf die Idee gekommen, der Zaun habe falsch gestanden oder so.
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Re: Eltern verklagen Zugspitzbahn
Im Augenblick gibt es hinsichtlich Sicherung und Abpolsterung eine pikante, ja fast groteske Situation, zumindestens in den Gebieten, die in letzter Zeit sehr reichlich mit Neuschnee beglückt worden sind. Die meisten Liftmasten, Trafokästen, Schneianschlüsse, ja selbst Schneekanonenpodeste wurden bei Saisonbeginn in der Höhe abgesichert, die den Erfahrungen hinsichtlich Schneehöhe der vorangegangenen Winter entsprach. Viele dieser Matten sind inzwischen vollständig im Schnee versunken, und dort wo die eigentlich abzusichernden Objekte noch über die derzeitige Schneeoberfläche rausschauen, kann jemand, wenn's blöd läuft, gegen das in der möglichen Aufprallhöhe nicht mehr abgepolsterte Objekt prallen. Besonders bei Schleppliftspuren habe ich das jetzt mehrfach beobachtet. Natürlich wird die Gefahr durch den in vielen Fällen rundherum liegenden Lockerschnee gemildert, aber an einigen Stellen stehen die Verantwortlichen jetzt vor der blöden Situation, dass die Polstermatten einen Meter unter der Schneeoberfläche vergraben sind. Ausbuddeln, neue besorgen und oben drüber setzen oder gar nichts tun und auf Glück und/oder Tauwetter hoffen?