Durch die Erwirkung des Abbruchbescheides ginge es jetzt aber nicht mehr um die Verlängerung einer bestehenden Betriebsbewilligung der Weissensteinbahn sondern um deren Neuausstellung und da verunmöglicht nun der Passus in den EU - Verordnungen das ne Niederhalteroba auch bei entgleistem Seil von den Klemmen passiert werden können muß eine neue Konzession weil dafür alle aktuell geltenden Vorgaben erfüllt sein müssten.
Und selbst wenn die Bahn jetzt unter Heimatschutz gestellt würde, wäre eine Ausnahme zur Erreichung einer Wiederinbetriebsetzung meiner Meinung nach unmöglich weil die Seilbahnrichtlinien dafür meiner Kenntnis nach keine Ausnahme vorsehen. Man könnte sie maximal als laufendes technisches Denkmal ohne Personenbeförderung betreiben weil dann nur die Voraussetzungen für eine Materialseilbahn erfüllt werden müssten.
Ich bin auch sicher das die Bahn zumindest zum größten Teil im Hochofen landet (paar Seilbahnfreaks werden vermutlich paar Teile kaufen) und sehe aufgrund der rechtlichen Lage ehrlich gestanden jede weitere Diskussion darüber als relativ sinnlos an...
