Ich halte die zur Nichtübertragbarkeit relevanten Passagen nicht für angreifbar. Und ob das Foto auf die Karte geklebt wird oder ob ein digitales Bild mit der Kartennummer verknüpft und nach Ablauf der Kartengültigkeit gelöscht wird, macht keinen Unterschied.fettiz hat geschrieben: Und alle AGB's und Videoüberwachungen sind hier sicher rechtlich nicht einwandfrei. Und eine einfache Kartensperrungen dadurch auch nicht.
Angriff auf die Schwarzfahrer
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
dadurch das ich mal bei nem Handyunternehmen in der Datawarehouse Abteilung gearbeitet habe:jens.f hat geschrieben:Oh doch - das können und tun sie.starli hat geschrieben:.. nur dass die Telekomgesellschaften nicht überprüfen (können), ob du deine Sim-Karte oder gleich dein Handy heute mal deinem Kollegen gegeben hast...jens.f hat geschrieben:Das ist bei ALLEN Pauschalmodellen so - egal ob jetzt Autobahnvignette, Telefon-Flatrate,
Tritt wirklich eine übermäßige Nutzung einer Flatrat auf, gibt es hier durchaus Rückfragen - oder gleich Kündigungen.
Z.b. wird ja auch die IMEI des Handy im Netz registriert - ich wette, wenn die gleiche Simmkarte jeden Tag mit x-verschiedenen Handy benutzt wird und dann auch noch 20 Stunden am Tag telefoniert wird, hast Du ganz schnell ärger mit dem Provider..
Und selbst wenn nicht: Dadurch, das etwas nicht überwacht wird, wird das vergehen auch nicht besser...
Ja, benutzte Sim-Karte und IMEI werden zusammen abgespeichert
Dadurch weiss der Provider mit welchem Handy oder welchem USB Stick du die benutzt hast. (In der Praxis gibts da aber Probleme Click)
Je nachdem welche Informationen beim Kauf des Geräts erhoben werden kann man damit auch vermuten ob eine SIM Karte von mehren Leuten benutzt wird (vermuten deshalb, weil man Geräte ja auch weiterverkaufen kann)
Dafür hat sich aber zumindest vor 3 Jahren keiner interessiert.
Üblicherweise werden da eher Auswertungen gemacht wie sich die Nutzung nach Handytyp unterscheidet.
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
Wieso ist der Fotovergleich rechtlich Kritisch? Die Fotos werden ja nicht veröffentlicht - und es wird auch nicht in geschützte Bereiche eingegriffen.fettiz hat geschrieben: Und wenn der Fotovergleich rechtlich kritisch ist, dann müssen sich die Liftbesitzer eben andere Maßnahmen einfallen lassen um den Betrug zu unterbinden.
Ich sehe hier nicht, wo das rechtlich kritisch sein sollte..
Bitte genauer Begründen.fettiz hat geschrieben:Und die Bergbahnen müssen halt auch rechtlich einwandfrei handeln. Und alle AGB's und Videoüberwachungen sind hier sicher rechtlich nicht einwandfrei. Und eine einfache Kartensperrungen dadurch auch nicht. Und da ist sicher auch nicht alles rechtlich überprüft.
Ich sehe wie gesagt kein Argument, dass eine Videoüberwachung nicht rechtlich einwandfrei sein sollte.
Kartensperrungen: Auch das ist rechtlich einwandfrei - der Betreiber hat selbstverständlich ein Hausrecht und ihm steht es - wie jedem - frei, bestimmte Personen von seinen Anlagen auszuschließen. Da die Seilbahnen ja in der Regel keine Öffentlichen Verkehrsmittel sind, greift nicht mal die Beförderungspflicht.
Genauso, wie Dich z.B. der Discobetreiber rausschmeissen kann, kann Dich natürlich auch ein Seilbahnbetreiber Rausschmissen.
Nur an den Stellen, wo Seilbahnen Teile öffentlich Verkehrsmittel sind, könnte es etwas problematischer werden (eben wegen der Beförderungspflicht)
Eine andere Frage wäre natürlich, ob die Seilbahn bei Sperre eine Karte evtl. eine Teil des Kaufpreises zurückzahlen müsste (da ja die bezahlte Leistung verweigert wird) - aber das ist eine rein zivilrechtliche Sache und hat nichts mit der Rechtmäßigkeit einer Sperre zu tun. Wobei ich davon ausgehen würde, dass bei so einem eklatanten Verstoß gegen die Beförderungsbedienungen hier ein Entzug ohne Schadensersatz gerechtfertigt ist.
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
zuallererst: Dass die Karten nicht übertragbar sind, ist juristisch ok und solange keiner dagegen klagt, bleibt das auch so.
Meine persönliche Meinung dazu: ich finde es einerseits für mich persönlich eine Frechheit, andererseits ziehe ich meinen Hut vor den Seilbahngesellschaften und deren Lobby, dass sie diese kundenunfreundlichen AGBs so viele Jahre schon durchbekommen haben und andererseits sie auch noch marketingtechnisch viel Phantasie sich erlauben dürfen.
Wenn ich eine Tageskarte kaufe, kaufe ich damit das Recht, von Betriebsbeginn bis Ende die Karte zu nutzen. Fahre ich nun normal und hab am Mittag keine Lust mehr, was spricht dagegen sie zu verkaufen? Meiner Meinung nach nix. (aber wie gesagt, ist halt laut AGBs nicht erlaubt). So bin ich nun einerseits beim Kartenkauf gegängelt, andererseits werden mir in vielen Gebieten nicht vorhandene Pistenkilometer und nicht vorhandene Schneequalitäten (Pulver! 2m Schnee! etc.) vorgeschwärmt (von offizieller Seite) und andererseits nimmt man sich das Recht, Bahnen ohne Grund abzuschalten bzw. diese nicht mit der spezifizierten Geschwindigkeit laufen zu lassen. Man stelle sich vor, der neue VW Golf würde in der Werbung mit 2l Verbrauch, keine Geräusche, 250km/h max beworben und dann wird das nicht eingehalten... aber c'est la vie!
Noch was wegen der Kameras: wann wird das Photo gemacht? Beim ersten Mal durchgehen an der Talstation oder an jeder Kontrollstelle? Wo die Kamera beim Freemotion ist sollte ja bekannt sein... linke Hand austrecken/Ski davor halten etc. glaub das wird ein Spass
Meine persönliche Meinung dazu: ich finde es einerseits für mich persönlich eine Frechheit, andererseits ziehe ich meinen Hut vor den Seilbahngesellschaften und deren Lobby, dass sie diese kundenunfreundlichen AGBs so viele Jahre schon durchbekommen haben und andererseits sie auch noch marketingtechnisch viel Phantasie sich erlauben dürfen.
Wenn ich eine Tageskarte kaufe, kaufe ich damit das Recht, von Betriebsbeginn bis Ende die Karte zu nutzen. Fahre ich nun normal und hab am Mittag keine Lust mehr, was spricht dagegen sie zu verkaufen? Meiner Meinung nach nix. (aber wie gesagt, ist halt laut AGBs nicht erlaubt). So bin ich nun einerseits beim Kartenkauf gegängelt, andererseits werden mir in vielen Gebieten nicht vorhandene Pistenkilometer und nicht vorhandene Schneequalitäten (Pulver! 2m Schnee! etc.) vorgeschwärmt (von offizieller Seite) und andererseits nimmt man sich das Recht, Bahnen ohne Grund abzuschalten bzw. diese nicht mit der spezifizierten Geschwindigkeit laufen zu lassen. Man stelle sich vor, der neue VW Golf würde in der Werbung mit 2l Verbrauch, keine Geräusche, 250km/h max beworben und dann wird das nicht eingehalten... aber c'est la vie!
Noch was wegen der Kameras: wann wird das Photo gemacht? Beim ersten Mal durchgehen an der Talstation oder an jeder Kontrollstelle? Wo die Kamera beim Freemotion ist sollte ja bekannt sein... linke Hand austrecken/Ski davor halten etc. glaub das wird ein Spass

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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
Weshalb wird dann z.B. bei einer Disco die Eintrittskarte von der Security eingesammelt und dafür ein Stempel auf die Hand gedrückt ?
Ist doch die selbe Frechheit wie die nicht übertragbaren Skipässe
Und ich denke durch die Weitergabe eines nicht übertragbaren Fahrscheins , verliert der Fahrschein seine Gültigkeit.
Ist doch die selbe Frechheit wie die nicht übertragbaren Skipässe

Da bin ich mir nicht mal so sicher. Damit man Anspruch auf eine Beförderung hat, muss man im Besitz eines gültigen Fahrschein sein.Nur an den Stellen, wo Seilbahnen Teile öffentlich Verkehrsmittel sind, könnte es etwas problematischer werden (eben wegen der Beförderungspflicht)
Und ich denke durch die Weitergabe eines nicht übertragbaren Fahrscheins , verliert der Fahrschein seine Gültigkeit.
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
Das macht einen Riesenunterschied. Beim Fotomachen ist es ein aktiver Prozess, bei dem der Nutzer einbezogen wird. Hier könnte auch gleich widersprochen werden.chianti hat geschrieben:Ich halte die zur Nichtübertragbarkeit relevanten Passagen nicht für angreifbar. Und ob das Foto auf die Karte geklebt wird oder ob ein digitales Bild mit der Kartennummer verknüpft und nach Ablauf der Kartengültigkeit gelöscht wird, macht keinen Unterschied.fettiz hat geschrieben: Und alle AGB's und Videoüberwachungen sind hier sicher rechtlich nicht einwandfrei. Und eine einfache Kartensperrungen dadurch auch nicht.
Während das Digitalfoto an der Schranke für den Nutzer nicht erkennbar ist und er nicht einbezogen wird. Hier hat der Nutzer keine Chance zum Widerspruch.
Zudem trägt der Nutzer das Bild bei sich und muss es nach Benutzung nicht mehr abgeben. Währenddessen hat er beim Digitalbild keine Möglichkeit auf Speicherung und Verwendung.
Ausserdem ist zumindest in Deutschland das BDSG und das KUG eindeutig.
Zur Video-/Fotoüberwachung steht da eindeutig, dass hier Gefahr im Verzug sein muss oder konkret eine Straftat abgewendet wird. Beides ist auszuschliessen. Prophylaktisch Fotos zu machen von vielen ehrenwerten Nutzern schließt das hier sicher aus. Allein der Hintergrund, dass jemand die Skipässe mißbräuchlich zu verwenden, rechtfertigt hier sicher keine Bildspeicherung. Trotzdem ist natürlich noch eine Bildüberwachung theoretisch möglich. Aber es müssen dann konkret an den Plätzen der Kameras auf die Fotoüberwachung hingewiesen werden, es muss konkret der Zweck deutlich gemacht werden und es muss konkret auf den Ansprechpartner mit Kontaktmöglichkeiten hingewiesen werden. Zudem muss jedem Nutzer auch die Möglichkeit gegeben werden dieser Nutzung zu widersprechen.
Zudem könn(t)en mit den Fotos ja noch einiges anderes gemacht werden: Komplette Bewegungsmuster mit Verknüpfung zu Aussehen, Geschlecht, eingeschränkt auch Markenverwendung, etc.... Dann mache ich noch eine Verknüpfung mit den Kassendaten über die Skipassnummer. Dann habe ich Bild, Bewegungsmuster, Bankdaten. Und das alles ohne Einwilligung des Nutzers.
Big Brother is watching you...
Noch Fragen zum Unterschied des Bild auf dem Liftpass und dem Fotovergleich?!?
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
Wo genau steht das? Bitte Quelle angeben.fettiz hat geschrieben: Ausserdem ist zumindest in Deutschland das BDSG und das KUG eindeutig.
Zur Video-/Fotoüberwachung steht da eindeutig, dass hier Gefahr im Verzug sein muss oder konkret eine Straftat abgewendet wird. Beides ist auszuschliessen.
Wobei: konkrete Straftat: Das ist gegeben - Die Anlagen sind zur Abwehr von Betrug mit den Skipässen.
Und: Jedes Kaufhaus hat doch mittlerweile auch eine Videoüberwachung - die ist also auch illegal?
Noch ein Beispiel: Drive-In Schalter bei McDonald, BurgerKing etc.
Hat auch eine Video-Überwachug vorhanden.
Und auf Bahnhöfe gibt es auch tausende Kameras. Alle Illegal?
Und die ganzen Verkehrs-Kameras. Alle Illegal?
Und die ganzen Webcams an öffentliche Orten (und auch in Skigebieten) - hier ist weder Gefahr im Verzug noch wird eine Straftat abgewehrt.
Also sind alle Webcams illegal?
Also, so einfach ist es sicher nicht.
KUG: Du meinst das KunstUrhG?
Das verbietet nur die VERÖFFENTLICHUNG von Bildern:
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
D.h. die Bergbahnen dürfen die mit Überwachungskameras gemachten Bilder nicht veröffentlichen - das ist alles, was hier ausgesagt wird.Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
Es handelt sich nicht um eine Videoüberwachung.fettiz hat geschrieben:Ausserdem ist zumindest in Deutschland das BDSG und das KUG eindeutig.
Es handelt sich um ein digital erstelltes Foto, das einer Skipassnummer zugeordnet wird. Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert.
Das (B)DSG greift also genauso wenig wie das KUG.
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
Stimmt nicht. §6 BDSG beinhaltet die optisch-elektronische Überwachung. Das beinhaltet auch Cams.chianti hat geschrieben:Es handelt sich nicht um eine Videoüberwachung.fettiz hat geschrieben:Ausserdem ist zumindest in Deutschland das BDSG und das KUG eindeutig.
Es handelt sich um ein digital erstelltes Foto, das einer Skipassnummer zugeordnet wird. Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert.
Das (B)DSG greift also genauso wenig wie das KUG.
Und es wird eindeutig klar gemacht, dass eine optisch-elektronische Überachung nur eingesetzt werden darf, wenn sie als einzig sinnvolle Maßnahme in Betracht kommt. Das ist aber sicher nicht der Fall. Eine Personalisierung der Karte mit Name oder Bild (wie früher üblich) wäre genauso möglich.
Zudem sollten Daten nach spätestens 72 h gelöscht werden. Was bei der 6 Tagespass wieder zu Problemen in der Durchführbarkeit führt. Entweder wird länger gespeichert oder die Daten sind beim Mehrtagespass nach 3 Tagen obsolet.
Zuletzt geändert von fettiz am 13.02.2013 - 14:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
Der Unterschied wird durch die Verarbeitung gemacht.jens.f hat geschrieben:Wo genau steht das? Bitte Quelle angeben.fettiz hat geschrieben: Ausserdem ist zumindest in Deutschland das BDSG und das KUG eindeutig.
Zur Video-/Fotoüberwachung steht da eindeutig, dass hier Gefahr im Verzug sein muss oder konkret eine Straftat abgewendet wird. Beides ist auszuschliessen.
Wobei: konkrete Straftat: Das ist gegeben - Die Anlagen sind zur Abwehr von Betrug mit den Skipässen.
Und: Jedes Kaufhaus hat doch mittlerweile auch eine Videoüberwachung - die ist also auch illegal?
Noch ein Beispiel: Drive-In Schalter bei McDonald, BurgerKing etc.
Hat auch eine Video-Überwachug vorhanden.
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Und die ganzen Webcams an öffentliche Orten (und auch in Skigebieten) - hier ist weder Gefahr im Verzug noch wird eine Straftat abgewehrt.
Also sind alle Webcams illegal?
Also, so einfach ist es sicher nicht.
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Das verbietet nur die VERÖFFENTLICHUNG von Bildern:
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.htmlD.h. die Bergbahnen dürfen die mit Überwachungskameras gemachten Bilder nicht veröffentlichen - das ist alles, was hier ausgesagt wird.Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Deswegen reicht ein normales Anzeigen durch ein Schild der Videoüberwachung aus.
Aber sicherlich steht hier ein ordendtliches Verfahren mit offenen Ausgang noch aus - und es besteht deswegen Interpretationsspielraum.
Im Gegensatz zu euch, sehe ich diese Verarbeitung alsrechtlich kritisch an...
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
Welche Verarbeitung? Beziehst du Dich auf die Speicherung der Bilder?fettiz hat geschrieben: Der Unterschied wird durch die Verarbeitung gemacht.
Auch die Video-Überwachungen von Kaufhäuser, Bahnhöfen, Tankstellen usw. werden in der Regel gespeichert.
Wie gesagt: Auch bei einer normalen Videoüberwachung werden die Videos in der Regel gespeichert.fettiz hat geschrieben: Deswegen reicht ein normales Anzeigen durch ein Schild der Videoüberwachung aus.
Mir wäre nicht bekannt, das hier irgendwo ein Verfahren läuft...fettiz hat geschrieben: Aber sicherlich steht hier ein ordendtliches Verfahren mit offenen Ausgang noch aus - und es besteht deswegen Interpretationsspielraum.
Im Gegensatz zu euch, sehe ich diese Verarbeitung alsrechtlich kritisch an...
Wie gesagt: Bitte um Begründung und Verweis auf des Gesetz/den Paragraphen, den Du verletzt siehst.
Mit einfach nur: "Ich sehe es als kritisch an" kommen wir hier nicht weiter.
Und hier steht:fettiz hat geschrieben:6 BDSG beinhaltet die optisch-elektronische Überwachung. Das beinhaltet auch Cams.
Was ist Deiner Meinung nach nicht erfüllt? Das erkennen von Schwarzfahren ist eindeutig ein berechtigtes Interesse und ein konkreter Zweck.(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
Welche schutzwürdigen Interessen des Betroffenen sollen hier überwiegen?
Das einzige, was interessant ist, wäre:
D.h. die Bergbahnen müssen also sicherstellen, das die Fotos nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums des Passen gelöscht werden, da sie dann nicht mehr erforderlich sind.(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
Wenn Du der Meinung bist, dass das nicht korrekt ist, steht es Dir ja frei, dagegen zu Klagen.
Anmerkung: Etwas anderes wäre es natürlich, wenn die Bilder noch zu anderen Zwecken verwendet werden würden - da könnten sich natürlich je nach Art der Nutzung und Verknüpfung kritische Punkte ergeben.
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
Nein, das steht dort NICHT. Ich habe den Paragraphen oben schon mal zitiert.fettiz hat geschrieben: Stimmt nicht. §6 BDSG beinhaltet die optisch-elektronische Überwachung. Das beinhaltet auch Cams.
Und es wird eindeutig klar gemacht, dass eine optisch-elektronische Überachung nur eingesetzt werden darf, wenn sie als einzig sinnvolle Maßnahme in Betracht kommt.
Dann brauchst Du aber nirgendwo Videoüberwachung - es könnte ja einfach mehr Personal eingestellt werden.fettiz hat geschrieben:Eine Personalisierung der Karte mit Name oder Bild (wie früher üblich) wäre genauso möglich.
Z.b. im Kaufhaus kann man ja anhand der Kameras einfach mehr Ladendetektive nehmen - also wäre nach Deiner Argumentation auch die Videoüberwachung in Kaufhäusern, Tankstellen und Bahnhöfen nicht zulässig, da all die Sachen auch anders zu realisieren wären.
Auch steht nicht im Gesetzt. Hier steht:fettiz hat geschrieben: Zudem sollten Daten nach spätestens 72 h gelöscht werden.
Und das ist der Fall, wenn der Pass abgelaufen ist.(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
Im Falle von Österreich können sich Zweifler ja an folgende Stelle wenden, eigentlich müssten diese Anlagen ja dort registriert sein:
http://www.dsk.gv.at/site/6301/default.aspx
http://www.dsk.gv.at/site/6301/default.aspx
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
Nochmals: durch die Kamera im Zugangssystem des Lifts wird kein (öffentlich zugänglicher) Raum überwacht. Die Kamera wird nur dann aktiviert, wenn eine Keycard am Leser "vorbeikommt" und dann ist da ein Gesicht drauf und mehr nicht.
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
Wer sagt dir, dass nur die Person mit der Keycard auf dem Foto ist?
Da mein Bildhoster seine Verzeichnisstruktur geändert hat, werden die Bilder in meinen Berichten z.T. nicht mehr angezeigt. Auf konkreten Wunsch stelle ich sie wieder her.
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
Ratet mal was manches Personal mit den Fotos macht. Vor allem die hübschen Frauen sind beliebt als Hintergrundbild oder Paninibildchensammlung.

Ich schliesse mich Starli an: Boykott dem neuen, unübersichtlichen Alpinforum-Design.
Bis auf weiteres werde ich hier nicht mehr präsent sein -> meine Fotos könnt ihr weiterhin auf meiner Webseite --> www.stahlseil.ch ansehen.
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
Nacktscanner sollen auch schon zum Einsazt gekommen sein...ATV hat geschrieben:Ratet mal was manches Personal mit den Fotos macht. Vor allem die hübschen Frauen sind beliebt als Hintergrundbild oder Paninibildchensammlung.
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
Natürlich, es wird der Eingangsbereich des Liftes überwacht - eine Videoüberwachungsanlage muss auch nicht permanent aufzeichnen um als solche zu gelten (Auslösung zB. durch Bewegungsmelder oder halt eben eine Keycard).chianti hat geschrieben:Nochmals: durch die Kamera im Zugangssystem des Lifts wird kein (öffentlich zugänglicher) Raum überwacht. Die Kamera wird nur dann aktiviert, wenn eine Keycard am Leser "vorbeikommt" und dann ist da ein Gesicht drauf und mehr nicht.
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
Die Aktivierung der Kamera mittels Keycard hat aber zumindest nach BdsG keine Relevanz hinsichtlich der Deklarierung "öffentlich zugänglicher Raum oder nicht". Wenn der von der Kamera einsehbare Bereich auch öffentlich zugänglichen Raum erfassen könnte, so ist das genehmigungspflichtig. Selbst ein Kameradummy im öffentlichen Raum ist genehmigungspflichtig (Zweckbindung, Datensparsamkeit, Transparenz), suggeriert diese den Menschen doch, dass Ihre wie auch immer gearteten Aktivitäten überwacht und oder aufgezeichnet werden.mightyjust hat geschrieben:chianti hat geschrieben:Nochmals: durch die Kamera im Zugangssystem des Lifts wird kein (öffentlich zugänglicher) Raum überwacht. Die Kamera wird nur dann aktiviert, wenn eine Keycard am Leser "vorbeikommt" und dann ist da ein Gesicht drauf und mehr nicht.
Die Überwachung ist in D grundsätzlich nur zulässig, wenn sie zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechtes oder anderer berechtigter, konkret definiter Interessen erforderlich wird und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Aus meiner Sicht ist die Kombination meiner Bewegungsdaten im Skigebiet und meinem von jedem Angestellten einsehbaren Bild zumindest mit einem komischen Geschmäckle verbunden. Können die Angestellten mein Bild auch selektiv aufrufen? Können Sie es lokal speichern (geht mit einem Snapshot fast immer), dann sehe ich das problematisch! Speichert irgendein testosterongepeitscher Depp am Lift das Bild bspw. hübscher Frauen, so verletzt er deren Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild), denn die Zweckbindung der Daten wurde durchbrochen. Dies muss durch geeignete TOM´s (technisch organisatorisch Maßnahmen) verhindert werden! Selbst die beste Software und oder Hardwarelösung kann aber beispielsweise das Abfotografieren des Bildschirms nicht verhindern, und genau wegen solcher nicht sauber lösbaren Sachverhalte ist sowas in D zum Schutz der Betroffenen genehmigungspflichtig.
Kleine Anekdote: In einem öffentlich zugänglichem Raum wurde meinem Arbeitgeber von der zuständigen Landesbehörde die Installation einer Kamera mit Aufzeichnungsmöglichkeit verwehrt, welche nur eine Kassenautomaten überwachen sollte, an dem nachweislich mehrfach Straftaten begangen bzw. vollendet wurden. Die Kamera sollte mit dem Automaten gekoppelt aktiviert werden um immer nur den Zusammenhang zwischen Kartendaten und dem Bild des Menschen herzustellen, welcher die Karte abgegeben hat.
Faktisch muss man aber feststellen, dass die Landesbehörden in Deutschland zumeist völlig unzureichend mit Personal ausgestattet sind, die Kontrollmöglichkeiten vor Ort sind nur sehr begrenzt möglich.
Auch wenn mir die Erlösmaximierung über die Kriminalisierung der Kunden nicht gefällt, gegen eine vom der Landesbehörde genehmigte Videoüberwachung ist nichts einzuwenden.
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
Quelle?terestric hat geschrieben:Selbst ein Kameradummy im öffentlichen Raum ist genehmigungspflichtig (Zweckbindung, Datensparsamkeit, Transparenz), suggeriert diese den Menschen doch, dass Ihre wie auch immer gearteten Aktivitäten überwacht und oder aufgezeichnet werden.
In Österreich z.B. Ausdrücklich NICHT (laut Webseite der Datenschutzkommission):
http://www.dsk.gv.at/site/6301/default.aspx
Absatz 11:
11. Müssen Kamera-Attrappen gemeldet werden?
Da bei Attrappen keine Bildaufzeichnung stattfinden kann, müssen diese der Datenschutzkommission auch nicht gemeldet werden.
a) Die Frauen laufen ja nicht im Bikini rum - sondern in Skiausrüstung.. Ich glaube nicht, dass das wirklich realistisch ist...Speichert irgendein testosterongepeitscher Depp am Lift das Bild bspw. hübscher Frauen, so verletzt er deren Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild)
b) Das Recht am eigenen Bild definiert nur, dass man bei einer VERÖFFENTLICHUNG des Bildes gefragt werden muss.
Das PRIVATE Fotografieren von Personen ist NICHT verboten, solange hierbei nicht in geschützte Lebensbereiche eingegriffen wird (z.b. Fotos aus der Wohnung).
Siehe hierzu §201a STGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen:
http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html:
D.h. Fotos aus einer Wohnung, Umkleidekabine, Sonnenbank dürfen natürlich nicht gemacht werden - in einen "nicht Geschützen" Bereich wie dem Eingangsbereich einer Seilbahn aber sehr wohl!(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt [..]
Natürlich hat das auch Grenzen - wenn ich eine Person regelrecht verfolge und dauerhaft Fotografiere, wäre das natürlich Belästigung.
Naja, dann kann der Angestellte ja genauso gut direkt Fotografieren - da kriegt er wesentlich bessere Fotos hin, als wenn er den Bildschirm fotografiert.denn die Zweckbindung der Daten wurde durchbrochen. Dies muss durch geeignete TOM´s (technisch organisatorisch Maßnahmen) verhindert werden! Selbst die beste Software und oder Hardwarelösung kann aber beispielsweise das Abfotografieren des Bildschirms nicht verhindern, und genau wegen solcher nicht sauber lösbaren Sachverhalte ist sowas in D zum Schutz der Betroffenen genehmigungspflichtig.
Aber natürlich müssen hier Maßnahmen ergriffen werden, die Missbrauch vermeiden - dass ist unbestritten.
Übrigens: Auch fast jeder Geldautomat macht Fotos der Person, die Geld abhebt - und die Fotos werden sogar länger gespeichert...
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
Mal ne Frage, hat eigentlich einer der hier mit Paragraphen um sich werfenden Anwesenden wenigstens ein Jura-Studium, oder wird hier genauso mit Halbwissen um sich geworfen wie beim Thema Versicherungen im Allgemeinen...
Es grüsst der Oli
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
[quoteSpeichert irgendein testosterongepeitscher Depp am Lift das Bild bspw. hübscher Frauen,][/quote]
In der Zeit wo ich zum speichern eines solchen Bildes brauche bin ich abgelenkt und verpasse dadurche mindestens fünf andere Heisse Hasen.
Ist das Thema damit geklärt?
In der Zeit wo ich zum speichern eines solchen Bildes brauche bin ich abgelenkt und verpasse dadurche mindestens fünf andere Heisse Hasen.
Ist das Thema damit geklärt?
Der letzte Regierungsvertreter wo an einer Pressekonferenz etwas für die Menschen positives gesagt hat und dies dann auch später eingehalten hat war Günter Schabowski am 9.11.1989.
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
Öhm...reicht jedesmal wenn ich einen Lift benutze?jens.f hat geschrieben: ... wenn ich eine Person regelrecht verfolge und dauerhaft Fotografiere...

Zum Rest schweige ich mal, hab kein Jura studium.
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
ich habe mich auch vor kurzem mit diesem thema auseinander gesetzt und bin hier im forum gelandet.
konkret finde ich es schon ein unding, daß man zwar beim durchgehen durch ein drehkreuz (z.b. zum ski-lift) heimlich (!) fotografiert wird und somit die karte "personalisiert" wird, aber ich beim kauf eines tikets gar nicht drauf hingewiesen wird. auf anfrage hieß es, das stünde "in unserem prospekt".
ich glaube, das vorgehen verstößt definitiv gegen das datenschutzgesezt, denn:
- mit meinen EC- bzw. Kreditkarten daten (falls ich nicht bar bezahle) und
- mit dem am eingang gemachten foto und
- dem ticket, der an jedem ski-lift (sesselbahn oder schlepper) extra mit zeitstempel registriert wird
kann ich wunderbar ein persönliches profil erstellen, welche person (name+foto) wie lange und wo unterwegs war. das ist den meistens ski-fahrern gar nicht so bewußt.
und es ist nicht verhältnismäßig, denn jeder wird erstmal unter generalverdacht gestellt, er sei ein schwarzfahrer und vorsorglich wird ein foto von ihm gemacht (ticket wird personalisiert) - also wieder vorratsdatenspeicherung!
außerdem frech finde ich, daß mein ticket zwar "personalisiert" wird (also kartennumer + foto), aber bei verlust bekomme ich trotzdem keinen ersatz ("bitte haben sie verständnis dafür"). es wäre doch einfach, anhand des fotos einen neuen ticket auszustellen - aber das bringt den betreibern ja kein zusätzliches geld!
und daß im zweifelsfall das foto tatsächlich gelöscht wird, das bezweifele ich, wenn ich mir die "verflechtungen" der verschiedenen "betreiber" anschaue: der an der kasse ist nur der "vermittler" (wie es auf manchen tickets heißt) und nicht der leistungserbringer und dann kannst du mal suchen und nachweisen (der vermittler oder der leistungserbringen oder wer auch immer), falls deine daten dann doch an dritte weitergegeben wurden, wer dran schuldig ist...
konkret finde ich es schon ein unding, daß man zwar beim durchgehen durch ein drehkreuz (z.b. zum ski-lift) heimlich (!) fotografiert wird und somit die karte "personalisiert" wird, aber ich beim kauf eines tikets gar nicht drauf hingewiesen wird. auf anfrage hieß es, das stünde "in unserem prospekt".
ich glaube, das vorgehen verstößt definitiv gegen das datenschutzgesezt, denn:
- mit meinen EC- bzw. Kreditkarten daten (falls ich nicht bar bezahle) und
- mit dem am eingang gemachten foto und
- dem ticket, der an jedem ski-lift (sesselbahn oder schlepper) extra mit zeitstempel registriert wird
kann ich wunderbar ein persönliches profil erstellen, welche person (name+foto) wie lange und wo unterwegs war. das ist den meistens ski-fahrern gar nicht so bewußt.
und es ist nicht verhältnismäßig, denn jeder wird erstmal unter generalverdacht gestellt, er sei ein schwarzfahrer und vorsorglich wird ein foto von ihm gemacht (ticket wird personalisiert) - also wieder vorratsdatenspeicherung!
außerdem frech finde ich, daß mein ticket zwar "personalisiert" wird (also kartennumer + foto), aber bei verlust bekomme ich trotzdem keinen ersatz ("bitte haben sie verständnis dafür"). es wäre doch einfach, anhand des fotos einen neuen ticket auszustellen - aber das bringt den betreibern ja kein zusätzliches geld!

und daß im zweifelsfall das foto tatsächlich gelöscht wird, das bezweifele ich, wenn ich mir die "verflechtungen" der verschiedenen "betreiber" anschaue: der an der kasse ist nur der "vermittler" (wie es auf manchen tickets heißt) und nicht der leistungserbringer und dann kannst du mal suchen und nachweisen (der vermittler oder der leistungserbringen oder wer auch immer), falls deine daten dann doch an dritte weitergegeben wurden, wer dran schuldig ist...
- Theo
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer
Hallo und Willkommen in Forum.
Deine Bedenken dass so ein Persönlichkeitsprofil, wo auch Name und Adresse bekannt sind, erstellt werden kann ist unbegründet. Das Ticketsystem und das Eletronische Zahlungssystem sind zwei völlig getrennte Sachen die miteinander nichts zu tun haben. In der Regel werden die Kreditkartenbelege den Tag durch gesammelt und am abend zusammen gezählt, dann wird das Kreditkartensystem abgelesen und wenn alles richtig gemacht wurde sollte es beide male den selben Betrag geben. Dann wird lediglich der Kreditkartenbetrag im Tickestsystem von Bar auf Kredit umgebucht damit die Buchhaltung stimmt und die Geschicht ist gelaufen. Auf den Kartenbelegen wo wir Betreiber für die Abrechnung erhalten ist nicht mal die vollständige Kartennummer drauf sondern nur soviele Ziffern wie nötig um einen Beleg wieder zu finden falls ein Gast nochmals zur Kasse kommen würde und seinen Beleg nicht mehr findet. Wie es dann bei der Zahlung von der Kreditkartenfirma an uns aussieht weis ich nicht, die eindeutigen Transaktionsnummern reichen da aber völlig aus.
Einfach ein bisschen weniger CSI Serien schauen, kann man sowieso nicht alles glauben was da kommt.
Deine Bedenken dass so ein Persönlichkeitsprofil, wo auch Name und Adresse bekannt sind, erstellt werden kann ist unbegründet. Das Ticketsystem und das Eletronische Zahlungssystem sind zwei völlig getrennte Sachen die miteinander nichts zu tun haben. In der Regel werden die Kreditkartenbelege den Tag durch gesammelt und am abend zusammen gezählt, dann wird das Kreditkartensystem abgelesen und wenn alles richtig gemacht wurde sollte es beide male den selben Betrag geben. Dann wird lediglich der Kreditkartenbetrag im Tickestsystem von Bar auf Kredit umgebucht damit die Buchhaltung stimmt und die Geschicht ist gelaufen. Auf den Kartenbelegen wo wir Betreiber für die Abrechnung erhalten ist nicht mal die vollständige Kartennummer drauf sondern nur soviele Ziffern wie nötig um einen Beleg wieder zu finden falls ein Gast nochmals zur Kasse kommen würde und seinen Beleg nicht mehr findet. Wie es dann bei der Zahlung von der Kreditkartenfirma an uns aussieht weis ich nicht, die eindeutigen Transaktionsnummern reichen da aber völlig aus.
Einfach ein bisschen weniger CSI Serien schauen, kann man sowieso nicht alles glauben was da kommt.
Der letzte Regierungsvertreter wo an einer Pressekonferenz etwas für die Menschen positives gesagt hat und dies dann auch später eingehalten hat war Günter Schabowski am 9.11.1989.