Den meisten ist es aber bewußt und nutzen das auch. Siehe http://www.skiline.cc
Und ich habe nix dagegen, dass der Liftbetreiber weiß wo ich wann langgefahren bin.
So kann er auch sehen wann und wo Stoßzeiten an Liften entstehen und so einfacher einen Ersatz planen.
Und wer nicht am Eingang fotografiert werden will, muß halt mit Burka Skifahren gehen.
Spitzingsee/Bayrischzell - Vorsicht Kamera: Seit dieser Saison lassen die Liftbetreiber in den großen Skigebieten des Landkreises von den Skifahrern am Eingang ein Foto machen. Die Überwachung soll den Tickethandel unter der Hand stoppen.
"Datenschutzrechtlich ist die Überwachung Asenstorfer zufolge unbedenklich. „Die Fotos werden nur für die Nutzungsdauer der Karte gespeichert.“ Außerdem würden sie nicht mit weiteren Daten zur Person verknüpft. Aushänge an den Liften würden auf die Überwachung hinweisen.
Auch Peter Meier vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach hat keine Bedenken [...]"
danke für eure antworten. es ist schön, daß ihr in die systeme und vertraut und an das gute im menschen glaubt - vor alle, weil es hier im das thema "verhindern vom betrug" geht.
ich kenne es aus der geschichte und aus der praxis, daß wenn die daten erstmal erhoben sind und die grundlage dazu geschafft wurde (siehe z.b. kennzeichen-scans auf den autobahnen oder konteneinsicht durch behörden / finanzamt, internet datenspeicherung usw.), dann wird es auch reichlich genutzt. daher möchte ich so wenig wie möglich daten von mir preisgeben, gerade weil ich eben nichts zu verbergen habe. und daher habe ich etwas dagegen, daß mein foto auf verdacht und auf vorrat gespeichert wird, weil ich möglicherweise einen betrug begehen könnte... nun ja, jeder muß es natürlich für sich entscheiden.
Ausserdem: Wenn du da mit Helm oder Mütze, Sonnen- oder Skibrille und evtl. Noch Kälteschutz um Hals und Kinn am Drehkreuz auftauchst, wird die Ähnlichkeit zum gespeicherten Foto relativ klein sein.
duhit hat geschrieben:Das System vergleicht doch auch die Körpergröße, oder?
das vielleicht nicht, aber sicherlich andere merkmale, wie z.b. jackenfarbe, haarfarbe, ob jemand einen bart oder eine brille trägt usw.
und wenn du einmal mit schwarzem helm und ein anderes mal mit einer gelben mütze abfotografiert wurdest, dann mußt du dich sicherlich "rechtfertigen", warum du jetzt plötzlich anders aussiehst?
OliK hat geschrieben:Mal ne Frage, hat eigentlich einer der hier mit Paragraphen um sich werfenden Anwesenden wenigstens ein Jura-Studium, oder wird hier genauso mit Halbwissen um sich geworfen wie beim Thema Versicherungen im Allgemeinen...
wozu hat die Weinbergschnecke Internet, Google und Wikipedia??? Du würdest Ihr mit Deiner Aussage ja jegliche Daseinsberechtigung nehmen...
gregorius007 hat geschrieben:ich kenne es aus der geschichte und aus der praxis, daß wenn die daten erstmal erhoben sind und die grundlage dazu geschafft wurde (siehe z.b. kennzeichen-scans auf den autobahnen oder konteneinsicht durch behörden / finanzamt, internet datenspeicherung usw.), dann wird es auch reichlich genutzt.
Jetzt nochmal die Frage: welche personenbezogenen Daten werden deiner Meinung nach am Lift mit Kamera erfasst und gespeichert?
gregorius007 hat geschrieben:daher möchte ich so wenig wie möglich daten von mir preisgeben, gerade weil ich eben nichts zu verbergen habe.
Dann hast du sicher auch keine Payback-Karte, kein Konto bei Amazon oder itunes, benutzt keine Apps auf dem Smartphone und zahlst nie mit Karte ... oder? Nur dann könntest du dich über ein anonymes Foto mit Racht aufregen ...
OliK hat geschrieben:Mal ne Frage, hat eigentlich einer der hier mit Paragraphen um sich werfenden Anwesenden wenigstens ein Jura-Studium, oder wird hier genauso mit Halbwissen um sich geworfen wie beim Thema Versicherungen im Allgemeinen...
wozu hat die Weinbergschnecke Internet, Google und Wikipedia??? Du würdest Ihr mit Deiner Aussage ja jegliche Daseinsberechtigung nehmen...
Sicherlich um sich langzeitbelichtete Schwarzfahrer auf mühevoll bearbeiteten Bildern, im Großformat, auf Monsterbildschirmen anzugucken.
Da mein Bildhoster seine Verzeichnisstruktur geändert hat, werden die Bilder in meinen Berichten z.T. nicht mehr angezeigt. Auf konkreten Wunsch stelle ich sie wieder her.
gregorius007 hat geschrieben:außerdem frech finde ich, daß mein ticket zwar "personalisiert" wird (also kartennumer + foto), aber bei verlust bekomme ich trotzdem keinen ersatz ("bitte haben sie verständnis dafür"). es wäre doch einfach, anhand des fotos einen neuen ticket auszustellen
Das ist schlicht und einfach falsch.
In fast allen Skigebieten gibt es mittlerweile eine Ersatzkarte, wenn man die Kartennummer der Karte noch hat - Foto alleine reicht natürlich natürlich nicht, da es ja nicht eindeutig ist.
9.1 Werden verlorene Mehrtageskarten (ab 2 Tagen) nicht mehr gefunden, ersetzt sie MV oder WBE gegen Vorweisung der Kaufquittung oder eines gleichwertigen Beleges.
In einem solchen Fall wird eine Sperrgebühr von CHF 20.-- und eine Gebühr von CHF 5.-- für den Datenträger erhoben.
Das Tagestickets nicht ersetzt werden, ist im Fall von Laax relativ logisch, da ja bei den Liften oben keine Kartenkontrolle mehr erfolgt, so dass sich hier die Sperre auch nicht auswirken kann.
Ähnliche Bedingungen findet man mittlerweile in fast allen Skigebieten.
gregorius007 hat geschrieben:danke für eure antworten. es ist schön, daß ihr in die systeme und vertraut und an das gute im menschen glaubt - vor alle, weil es hier im das thema "verhindern vom betrug" geht.
ich kenne es aus der geschichte und aus der praxis, daß wenn die daten erstmal erhoben sind und die grundlage dazu geschafft wurde (siehe z.b. kennzeichen-scans auf den autobahnen oder konteneinsicht durch behörden / finanzamt, internet datenspeicherung usw.), dann wird es auch reichlich genutzt.
Vielleicht fehlt mir ja die Fantasie.. Aber was bitte soll jemand mit den Bildern anfangen wollen? Wo ist hier das Geschäftsmodell?
Da die Fotos nicht mal eindeutig einer Person zuzuordnen sind, sind sie eh relativ wertlos. Klar, wenn man an der Kasse mit Kredit/EC-Karte verkauft, wäre es theoretisch möglich - aber dadurch, dass Du mit EC/Kreditkarte bezahlst, ist ja eh schon bekannt, dass Du in den entsprechenden Skigebiet bist - hier bringen die Bilder auch keinen Mehrwert.
Dazu kommt: Das Du einen Skilift benutzt, kann ja jeder sehen, der in der Nähe ist - das sind also keine "geheimen" oder "privaten" Daten. Das auf die gleiche Stufe zu stellen wie Konteneinsicht oder Verfolgung der Internetnutzung ist schon haarsträubend.
habs am Samstag in Söll mal probiert (leider kein Monitor in der Nähe um meine Resultate zu checken), aber an den Freemotion kann man mit ein wenig Geschick seine Ski in der linken so halten (bei EUBs), dass sie die Kamera verdecken. Was passiert denn dann?
Bei Sesselbahnen kann man die Hand auch geschickt hinhalten, so dass nur schwarz zu sehen sein müsste...
gregorius007 hat geschrieben:daher möchte ich so wenig wie möglich daten von mir preisgeben, gerade weil ich eben nichts zu verbergen habe.
Dann hast du sicher auch keine Payback-Karte, kein Konto bei Amazon oder itunes, benutzt keine Apps auf dem Smartphone und zahlst nie mit Karte ... oder? Nur dann könntest du dich über ein anonymes Foto mit Racht aufregen ...[/quote]
richtig: ich habe keine payback-karte (auch keine anderen sammel-punkte-karten), kein ebay und kein paypal konto (beides gelöscht). bei amazon bin ich noch registriert.
smartphone habe ich auch keins, somit auch keine apps zum telefonieren reicht ja ein einfaches handy, welches ich beim nicht benutzen einfach ausschalte.
und ja, ich versuche, meistens bar zu bezahlen - also ohne EC- oder kreditkarte.
kaldini hat geschrieben:habs am Samstag in Söll mal probiert (leider kein Monitor in der Nähe um meine Resultate zu checken), aber an den Freemotion kann man mit ein wenig Geschick seine Ski in der linken so halten (bei EUBs), dass sie die Kamera verdecken. Was passiert denn dann?.
Normalerweise gar nichts... Kommt dem Kontrolleur das sehr verdächtig vor, kann er Dich natürlich raus winken und sich das manuell noch manuell Kontrollieren - per AGB bist Du ja verpflichtet, die Tickets auf Anforderung vorzuzeigen.
Wie auch auf: http://www.merkur-online.de/lokales/mie ... 53924.html
schön beschrieben - es wird ja normalerweise keine Dauer-Kontrolle gemacht, sondern eben Stichproben.
Die Kamera sind meistens nur bei den Zubringeranlagen montiert.
Im Skigebiet selbst wird kein Foto mehr gemacht.
So ist das z.B. auf der Steinplatte und in der Skiwelt soweit ich darauf geachtet habe auch.
Va ist das meines Erachtens nach vollkommen egal. Bild haben sie eh, dass er personalisiert ist weiß man (eigentlich) auch und die Skiline haben sie auch,..was interessiert es einen dann noch, ob und wo sie einen fotografieren? Verstehe das nicht, aber nuja ^^
duhit hat geschrieben:Das System vergleicht doch auch die Körpergröße, oder?
das vielleicht nicht, aber sicherlich andere merkmale, wie z.b. jackenfarbe, haarfarbe, ob jemand einen bart oder eine brille trägt usw.
Doch das System checkt sehr wohl auch die Körpergröße, irgendwann wurde das auch hier besprochen und entsprechende Links zum Hersteller gepostet. Mit der Suchfunktion findest du das bestimmt...
gregorius007 hat geschrieben:außerdem frech finde ich, daß mein ticket zwar "personalisiert" wird (also kartennumer + foto), aber bei verlust bekomme ich trotzdem keinen ersatz ("bitte haben sie verständnis dafür"). es wäre doch einfach, anhand des fotos einen neuen ticket auszustellen
Das ist schlicht und einfach falsch.
In fast allen Skigebieten gibt es mittlerweile eine Ersatzkarte, wenn man die Kartennummer der Karte noch hat - Foto alleine reicht natürlich natürlich nicht, da es ja nicht eindeutig ist.
Nun ja, Kitzbühel hat beispielsweise sogar die Saisonkarte (Allstarcard) als "nicht ersatzfähig" in Ihren AGBs ausgewiesen, was ich persönlich eine Frechheit finde.
Einem Freund von mir sogar tatsächlich vor ein paar Jahren passiert, Saisonkarte verloren. Er war mit Foto und mit Ausweis bei der BAG registriert, als er zur Kassa ging um den Verlust zu melden sagte man Ihm, er sei zwar verpflichtet den Verlust zu melden damit die Karte gesperrt werden kann, eine Ersatzkarte bekomme er aber nicht. Das stände so in den Bedingungen, kein Ersatz für verlorene Karten. Auch nicht gegen Bearbeitungsgebühr. Er müsse sich ne neue Saisonkarte kaufen.
Meinem Kumpel wars dann wurscht weil er in der Saison eh nur noch 2 Tage fahren konnte, der Stress wär für Ihn größer gewesen da mitm Anwalt zu kommen oder so als einfach 2 Tageskarten zu kaufen. Aber das war kurz nach Fasching - im Normalfall find ich das schon eher unverschämt. Daß jetzt Tageskarten nicht ersetzt werden OK, aber Karten von Personen die mit Ausweis registriert sind??? Das ist fast schon dreist aber leider Praxis.
Und ich habe nix dagegen, dass der Liftbetreiber weiß wo ich wann langgefahren bin
Wirklich? Hättest du auch nichts dagegen, wenn er diese Daten dauerhaft speichert und auf Anfrage Bsp. deiner Krankenversicherung mitteilt die dir dann, natürlich ohne dir den wahren Grund zu nennen, deien Beiträge in Zukunft stärker erhöht als anderen Mitgliedern, die weniger 'Risikosport' betreiben.
Spätestens dann könnte die späte Erkenntniss eintreten, dass es vielleicht sinnvoll ist Datensammeln bereits in der Entstehung einzuschränken.
Ein solchses Verbot lässt sich dann auch kontrollieren, sind die Daten erstmal in elektronischer Form vorhanden habe ich wenig Vertrauen, das dies auch nach x-tagen wieder gelöscht werden und nicht auf einem Backup oder einem USB-Sick eines Admin dorch wieder auftauchen und vertrauensvoll damit umgegangen wird.
So kann er auch sehen wann und wo Stoßzeiten an Liften entstehen und so einfacher einen Ersatz planen.
freerider13 hat geschrieben:Servus!
Daß jetzt Tageskarten nicht ersetzt werden OK, aber Karten von Personen die mit Ausweis registriert sind??? Das ist fast schon dreist aber leider Praxis.
Nochmal: Das ist NICHT die Praxis. Fast alle Gebiete bieten einen Ersatz der Karten an.
Wenn die Allstarcard das nicht macht, ist DASS die Ausnahme - und ein Grund, die Karte nicht zu kaufen.
Wobei natürlich bei solchen Verbundkarten zu beachten ist:
Ist hier eine sperre in ALLEN Skigebieten, wo die Karte gilt, technisch überhaupt möglich? Wenn das aus irgendwelchen Gründen (verschiedene Systeme) nicht möglich ist, wäre natürlich zu verstehen, dass es keine Ersatzkarten gibt, da mit der Orginalkarte ja weitergefahren werden kann.
Bei Verlust der TIROL SNOW CARD ist der Nutzer verpflichtet, dies umgehend bei jener Verkaufsstelle, bei der die TIROL SNOW CARD erworben wurde, zu melden. Die Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt nur gegen Vorlage einer amtlichen Verlustanzeige und/oder einer amtlichen Diebstahlsanzeige. Für die Ausstellung der Ersatzkarte sind vom Nutzer Euro 25,-- als Bearbeitungsgebühr und Euro 2,-- für die Keycard zu entrichten.
Die Ausstellung einer Ersatzkarte ist bei jener Verkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde, zu beantragen.
Ich bin jetzt die AGB von einigen großen Skigebieten durchgegangen - in allen Stand, das Mehrtageskarten ersetzt werden (oftmals gegen eine kleine Gebühr). Die Allstarscard scheint hier echt eine Ausnahme zu sein
Letzte Woche sind mir noch ein paar Gedanken zum Thema gekommen, die ich hernach niedergeschrieben hatte und noch ergänzen möchte (ohne dass ich gerade Zeit hätte, ob das schon irgendwann gesagt wurde, eine Woche AF nachlesen ist extrem anstrengend...):
Die genannten Gegenargumente sind ja teilweise schon ein ziemlicher Krampf. Man kann Tageskarten doch nicht mit Mehrtageskarten vergleichen, auf denen ein Foto aufgedruckt ist, und auch nicht mit Saisonkarten, die auf einen Namen ausgestellt sind.
Das Beispiel mit dem Autokennzeichen hinkt, denn in AT wäre das tatsächlich erlaubt. Wechselkennzeichen. Die Fahrzege müssen halt dem gleichen Besitzer gehören. Aber der kann ja verschiedenen Leuten eine Benützungsbewilligung geben. Weiß nicht, ob es das Wechselkennzeichen nur für Privatpersonen gibt, aber wenn nicht, könnten auch mehrere Personen zu einer Gesellschaft oder einem Verein evtl. zusammenschließen und die Fahrzeuge gemeinsam kaufen.
Zum Argument, dass Mehrtageskarten deshalb günstiger sind, weil sie weniger ausgenützt werden als Tageskarten: Vielleicht sind die Tageskarten historisch betrachtet auch deshalb so teuer, weil sie einst übertragbar waren (?)
Zum Argument, dass man den Skipass als Karte verkaufen kann aber nicht die dahinterstehende Dienstleistung:
Könnte es nicht sein, dass das Recht, an einem bestimmten Tag mit den Liften fahren zu dürfen, mit dem Dokument des Skipassess verbrieft ist? Somit hätte jeder, der das Dokument besitzt, das Recht, die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.
Zum Argument, dass es ja verboten sei, den Skipass weiter zu geben:
Steht eigentlich in den AGBs, dass der Skipass nur von einer Person gekauft werden darf? Ansonsten könnten doch z.B. 2 Personen den Skipass als Käufergemeinschaft o.ä. gemeinsam kaufen, sie wären dann beide der Besitzer der Karte?!
Zum Argument, dass der Skipass persönlich sei:
Wie kann ein Dokument, das in keinster Weise eine personelle Identifikation hat weder namentlich auf eine bestimmte Person, noch ein Foto, noch eine Unterschrift, als "persönliches Dokument" gelten? Wäre es nicht vielmehr logischer, dass jeder Besitzer dieses Dokuments die damit verbrieften Dienstleistungen in Anspruch nehmen darf?
Historisch betrachtet: Früher war es usus, dass Mehrtagesskipässe ab meist 3-4 Tagen beim Kauf mit einem Foto und ggf. noch mit einem Namen versehen wurden. Somit war das Dokument eindeutig einer Person zugeordnet. Wurde das vielleicht deshalb erst bei Mehrtagesskipässen gemacht, weil Tagesskipässe früher generell übertragbar waren?
starli hat geschrieben:Früher war es usus, dass Mehrtagesskipässe ab meist 3-4 Tagen beim Kauf mit einem Foto und ggf. noch mit einem Namen versehen wurden. Somit war das Dokument eindeutig einer Person zugeordnet. Wurde das vielleicht deshalb erst bei Mehrtagesskipässen gemacht, weil Tagesskipässe früher generell übertragbar waren?
Nein, das hat man gemacht weil es früher nicht nur teurer war, ein Passbild machen zu lassen sondern auch zeitaufwendiger und es für einen Gast in keinem Verhältnis zum Preis eines Tagesskipasses gestanden hätte. Das Skigebiet, das eine Tageskarte mit Foto eingeführt hätte, hätte sofort Gäste an andere Destinationen verloren, die eine solche Zusatzaufwendung nicht vorausgesetzt hätten und auch einen spontanen Besuch ohne vorheriges Suchen eines Fotoautomaten ermöglichten. Bei Wochenpässen und Wochengästen fielen die Kosten dagegen nicht ins Gewicht und die wussten, dass sie ein Foto brauchen.
Zur Übertragbarkeit bzw. was das "Dokument Skipass" bedeutet hat Jens F. schon genug Zutreffendes geschrieben - kurz: es ist laut Vertrag bzw. AGB kein Inhaberpapier, genauso wenig wie eine persönliche Monatskarte bei der Bahn.
Auszug aus den aktuellen Nutzungsbedingungen der ASC:
Rückvergütung - bei Sportunfällen:
Auf Rückvergütung besteht kein rechtlicher Anspruch; allfällige Rückvergütungen sind reine Kulanzleistungen. Voraussetzung dafür ist jedenfalls die unverzügliche Hinterlegung des Skipasses des Verunfallten an einer unserer Kassen sowie die Beibringung eines ärztlichen Attestes eines am Urlaubsort ansässigen Arztes oder Krankenhauses. Ausnahmslos keine Rückvergütung für Tageskarten. Es gelten die von uns festgesetzten Rückverrechnungsmodalitäten. Wir behalten uns eine Ablehnung von Rückvergütungen ohne die Angabe von Gründen vor.
Verlust von Skipässen/Saisonkarten:
Kein Ersatz für verlorene und vergessene AllStarCards. Der Verlust einer Saisonkarte muss bei einer der Verkaufsstellen gemeldet werden.
(Quelle: Allstarcard.at)
Wie man sieht bekommt man sein Geld noch nicht mal bei Verletzung zurück inzwischen. Warum sollten die auch eine Rückvergütung machen wenn Sie diese ohne Angabe von Gründen ablehnen können.
Und zum Technischen:
Warum sollte eine Sperre der ASC in allen Gebieten nicht möglich sein, wenn eine solche Sperre augenscheinlich bei der TSC funktioniert? Die technischen Systeme sind ja die gleichen...
Ah, Ergänzung:
Die Nicht-Erstattungsregel steht in anderer Form auch in den AGBs der Skiwelt Scheffau. Also kommt von denen die Keule:
Verlorene Skipässe werden nicht ersetzt.
Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreisen, Betriebsunterbrechungen, Sperrung von Skiabfahrten, vorzeitige Beendigung des Liftbetriebes usw. geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung. Eine Rückvergütung ist nur bei Sportunfällen (keinesfalls aber bei Krankheit) für Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer ab 3 Tagen möglich, ausgenommen Saisonskipässe. Rückerstattet wird nur der Skipass des Verunfallten - keine Rückerstattung von Begleitpersonen. Jeder angefangene Tag wird zum Tageskartenpreis verrechnet. Die Vorlage des Sportunfall-Attestes muss innerhalb von 2 Tagen nach der Verletzung erfolgen. Spätere Ansprüche können nicht berücksichtigt werden.
(Quelle: Skiwelt.at)
Die ersetzen sogar bei Unfall prinzipiell keine Saisonkarten (siehe fett gedrucktes).
Da sind ja sogar die Kitzbüheler kulanter...
Prinzipiell ist es doch normal, dass eine Erstattung von nicht in Anspruch genommener Dienstleistung reine Kulanz ist (anders sieht es bei nicht erbrachter Dienstleistung aus: da wird schon unterschieden, ob der Liftbetreiber alles Zumutbare versucht hat um die Leistung zu erbringen und so einige AGB bzw. Beförderungsbedingungen sind da mMn nicht gesetzeskonform).
Bekommt man eine Erstattung bei Bus und Bahn, wenn man in der letzten Woche seiner Monatskarte krank ist und nicht fährt? Nicht einmal mit Attest.
Bekommt man eine Erstattung der Grundgebühr, wenn man ein paar Wochen Krankenhaus ist und sein Handy nicht mitnehmen darf? Ebenfalls nicht.
Kann man die Miete nicht zahlen, weil man drei Monate die Wohnung wegen Auslandssemester nicht nutzen kann? Auch nicht, wenn man keine Kündigung riskieren will.
Wie schon gesagt: wer damit nicht einverstanden ist, der kann jederzeit auf Tageskarten oder Punktekarten umsteigen. Die Mehrtages- und Saisonkarten sind auch deshalb günstiger, weil der Kunde damit das Risiko einer Nichtinanspruchnahme übernimmt, zumindest zum Teil.