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Auto ...

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Widdi
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Re: Auto ...

Beitrag von Widdi »

Bei mir herrscht endlich wieder Ruhe im Auto, zum das rausnehmen wars leider schon zu spät (hätt mir die Spielerei besser gleich kurz nach dem Kauf rausmachen lassen), also halt mein Geburtstagsgeschenk zuvor bekommen, nämlich eine neue Gurtpeitsche, da diese Verschlissen war, allerdings nach 100000km gesamt doch schon etwas mager.

Der Oberbrüller das Teil selber kostet 270€ (direkt bei Opel bestellt) und der Einbau ne Halbe Stunde (bei den 60€, die die Werkstatt für Mechanik veranschlagt 30€) dann noch Mehrwertsteuer drauf, schon kostet so ein nerviges Elektrikproblem gleich mal gut 350€ (Hab dafür den nächstgelegenen Vertragshändler genommen, der passenderweise auch noch auf halbem Weg liegt (zwischen Arbeitsstelle und Home.
Zum Vergleich das neue Fahrrad (kein Mountainbike, sondern nen simples Trekkingrad, da ich ja nur bei mir und im MVV-Gebiet damit rumfahren will) hat dank Gutschein "nur" 320€ gekostet (statt 399€). Meine Wanderungen sind nämlich nciht Hike & Bike-tauglich, mal abgesehen, dass das Rad eh bei mir ned ins Auto reingeht. (Dazu ist das Auto zu klein)

Aber wenns piept sobald man über 30km/h hat, dies auch noch fast permanent und nur durch reindrücken des Gurtes selbst abstellbar ist, dann nervt das gewaltig. Auch auf kürzeren Strecken!

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Wiede
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Re: Auto ...

Beitrag von Wiede »

So, mein Auto hat nun auch etwas Zubehör bekommen.
Eine feste Anhängerkupplung und dazu dann auch gleich einen 1,3 Tonnen Einachsanhänger mit Innenmaß 2510 x 1300 mm - siehe Bild anbei.
Da macht u.a. die Garten- und Transportarbeit doch gleich viel mehr Freude! :wink:

Gezogen wird das ganze immer noch von 163 A4Avant-Pferdchen.
Den A4Avant habe ich seit April 2006 und bin damit immer noch SEHR zufrieden! :mrgreen:

Hier im Forum haben sich einige Leute einen Autoanhänger - oder?
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Pistencruiser
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Re: Auto ...

Beitrag von Pistencruiser »

Wir haben auch einen Einachser gleicher Größe.
Soweit ich's im Kopf habe hat der aber nur 750kg max.Zuladung.
An dem Format hat mich jedesmal genervt, dass keine Standard-Gipskartonplatte (2,60m) reinpasst.

Steht allerdings schon zwei Jahre ungetüvt im Stall und dient als Winterreifenlager.
Aber schon Praktisch so'n Teil, wenn ich überlege was wir schon an Tonnage mit dem Ding bewegt haben....!

Gebe jedoch gerne zu, dass Anhängerfahren nicht so unbedingt mein Ding ist, ... eher nach dem Motto " Vorwärts immer, rückwärts nimmer". :lach:

Gute Fahrt,... und immer schön das Stützrad reinkurbeln - und vor allem ordentlich arretieren. :wink:
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Re: Auto ...

Beitrag von markus »

1,3 tonnen ist aber schon ein gebremster Anhänger, oder?
Mir reicht der 750er leicht aus, obwohl er schon des öfteren überladen wird, da Liftteile meist doch ein bisserl schwerer sein. :wink:
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Wiede
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Re: Auto ...

Beitrag von Wiede »

markus hat geschrieben:1,3 tonnen ist aber schon ein gebremster Anhänger, oder?
Ja, er ist gebremst (Auflaufbremse).

Werde künftig damit auch Holz transportieren (es kommt noch ein zweiter Bordwandsatz oben drauf) , daher war mir wichtig, dass er auch gebremst ist :wink:
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GMD
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Re: Auto ...

Beitrag von GMD »

Ausserdem immer dran denken: Vmax 100 km/h oder es drohen unnötige Ausgaben und Punkte im hohen Norden.
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Re: Auto ...

Beitrag von markus »

VMax 100 wo denn?

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Re: Auto ...

Beitrag von br403 »

Nicht für alle Anhänger, aber viele. http://www.boeckmann-anhaengerprofi.com ... er_61.html
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Re: Auto ...

Beitrag von markus »

Da würde ich aber eher sagen nicht für alle Anhänger, aber für einige Ausnahmen, die meisten fahren 80km/h.
Der Umbauaufwand für einen 100km/h Hänger ist doch sehr hoch.
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Petz
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Re: Auto ...

Beitrag von Petz »

Auch in Österreich bitte aufpassen denn 100 Km/h auf Autobahnen geht nur mit sogg. leichten Anhängern bis 750 Kg HZGG, darüber nur LKW - Tempo von 80 Km/h; das wussten speziell einige Pferdefreunde mit ihren Doppelachshängern nicht...:ja:
Außerdem ist für die schweren Anhänger über 750 Kg oder wenn die höchstzulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger 3500 Kg überschreiten (z. B. auch schwerer Geländewagen mit leichtem Anhänger unter 750 Kg. HZGG) der Anhängerführerschein vonnöten.
Petz beendet seine Mitgliedschaft mit Ende Juni 2020 aufgrund unüberbrückbarer Differenzen bez. der Auslegung der Forennettique welche ich in der aktuell von den Moderatoren praktizierten Form als Zensur einstufe. Ich bleibe aber bis auf weiteres im persönlichen Ausstiegstopic und per PN für Fragen, Hilfe beim Modellbau etc. noch aktiv.
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Re: Auto ...

Beitrag von Wiede »

markus hat geschrieben:Da würde ich aber eher sagen nicht für alle Anhänger, aber für einige Ausnahmen, die meisten fahren 80km/h.
Der Umbauaufwand für einen 100km/h Hänger ist doch sehr hoch.
Eben.

Habe mich auch gegen den Umbau entschieden. 80 km/h reicht auf den Landstraßen hier (vor allem im beladenen Zustand) doch völlig aus. Zudem dürfen bei einem 100 km/h-Anhänger die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein.

Manchmal hat es übrigens doch auch was für sich, schon etwas älter zu sein. In dem Fall ist es nämlich der Besitz des "guten alten Dreiers", welcher u.a. zum Fahren des Hängers berechtigt :D
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Re: Auto ...

Beitrag von kaldini »

@Petz: was meinst du mit Anhängerführerschein? Wenn ich einen alten deutschen "3er" Führerschein habe, darf ich bis 7,5t fahren. Der sollte dann doch auch in Österreich gelten, oder gibts wieder ein neues Abzockloch? Und wie ist das mit Anhängern die in Deutschland für 100 zugelassen sind, dürfen die dann in AT nur 80 fahren?
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Dachstein
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Re: Auto ...

Beitrag von Dachstein »

In Österreich ist der Hängerschein der E. Den kannst du zu B (E zu B), zu C (E zu C). usw. machen. Und gerade da würde man es eigentlich lernen, dass man mit schweren Hängern auf der Autobahn nur 80 fahren darf... Kurzum, für jedes Gespann, welches über 3,5 Tonnen geht, braucht man den E. Das Gespann darf dann meines Wissens maximal 7,5 Tonnen haben, wozu aber dann ein entsprechendes Zugfahrzeug (Nissan Patrol oder ähnliches) benötigt wird.

Wie rennt das in D? Wenn ich nicht über 3,5 Tonnen komme, dürfte es doch kein Problem sein, mit einem normalen Schein zu fahren? Das Gespann von Wiede dürfte (es sei denn es wäre entsprechend typisiert), diese Grenze wohl nicht knacken? In Österreich wäre ein Gespann aus PKW und Hänger, das unter 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht, jedenfalls noch mit dem einfachen B Schein fahrbar.

MFG Dachstein

PS.: als hobbymäßger Seilbahnteiltransporteur (möglichst unhandlich) ist so ein E zu B schon eine gewisser Erleichterung. ;)

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Re: Auto ...

Beitrag von br403 »

Ist bei uns auch so. Wiede hat ja eh noch den guten alten Klasse III (ich auch), da kann man eh fast alles unterhalb LKW fahren.
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Re: Auto ...

Beitrag von i-Sl »

Nicht ganz, einen Anhänger bis 750kg darf man in D immer fahren, also auch dann wenn das Zugfahrzeug schon 3,5t zulässiges Gesamtgewicht hat.
Die 3,5t Grenze für das Gespann gilt hier erst bei Anhängern über 750kg zulässiges Gesamtgewicht.
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Re: Auto ...

Beitrag von Delirium »

Um hier schlussendliche Aufklärung zu schaffen, hier mal ein paar Beispiele zur Anhängeregelung ein Ö:

Kfz < 3,5t und Anhänger HZGG <= 750kg -> B-Schein, selbst wenn HZGG Anhänger + HZGG Zugfahrzeug > 3,5t
Kfz < 3,5t und Anhänger HZGG > 750kg, HZGG Kfz + HZGG Anhänger <= 3,5t -> B-Schein
Kfz < 3,5t und Anhänger HZGG > 750kg, HZGG Kfz + HZGG Anhänger > 3,5t -> E zu B-Schein benötigt.

Für leichte Anhänger gilt: 50/100/100
Für schwere Anhänger gilt: 50/80/100

Nebenbei muss man auch noch im Hinterkopf behalten, dass es noch mehr Gewichtsbeschränkungen gibt:
Eigenmasse Kfz +75kg (für den Fahrer) muss größer sein als (momentane Gesamtmasse des leichten Anhängers * 2)
HZGG Kfz muss größer oder gleich sein als die momentane Gesamtmasse des leichten, gebremsten Anhängers
Eigenmasse des KFZ muss größer oder gleich sein als die HZGG des schweren Anhängers und beide HZGGe dürfen zusammen nicht mehr als 3,5t betragen.
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Re: Auto ...

Beitrag von markus »

Und wie ist das in AT mit Anhängern und Maut?
Wenn ich mit dem Mitsubishi L200 und einem 2 Achs Anhänger mit 1,5 to unterwegs bin habe ich ja über 3,5 tonnen gesamtgewicht. Reicht da die normale Vignette?
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Dachstein
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Re: Auto ...

Beitrag von Dachstein »

markus hat geschrieben:Und wie ist das in AT mit Anhängern und Maut?
Wenn ich mit dem Mitsubishi L200 und einem 2 Achs Anhänger mit 1,5 to unterwegs bin habe ich ja über 3,5 tonnen gesamtgewicht. Reicht da die normale Vignette?
So der L200 nicht als LKW typisiert ist, reicht eine Vignette am Zugfahrzeug aus. Der Hänger ist nicht vignettenpflichtig. Für dein Gespann reicht die Vignette aus.
Delirium hat geschrieben:Kfz < 3,5t und Anhänger HZGG <= 750kg -> B-Schein, selbst wenn HZGG Anhänger + HZGG Zugfahrzeug > 3,5t
Bist du dir dem sicher? Du sagst, dass das Kfz. und der leichte Hänger zusammen mehr als 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht haben, der B Schein reicht?! Kann ich mir nicht vorstellen. Das höchstzulässige Gesamtgewicht des Gespannes darf die 3,5 Tonnen nicht überschreiten! Daher musst du dir den Hänger runtertypisieren lassen(was mein Vater machen musste ) oder den E machen (was ich getan hab). Bei der Prüfung hatte ich ein interessantes Problem deswegen. Ich wollte mit dem Hänger (runtertypisiert) die Prüfung machen. Da der Hänger aber runtertypisiert war, durfte ich den Hänger (Pferdehänger für zwei Pferde!!!!, also auf drei Toinnen kann das Vehikel schon kommen) nicht verwenden, da er damit die geltenden Bestimmungen nicht erfüllt hat, und zwar nur am Papier. Daher musste auf die Schnelle ein Hänger gefunden werden, der nicht runtertypisiert war, was nicht ganz trivial gewesen ist.

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Re: Auto ...

Beitrag von Delirium »

Doch, ja, das stimmt so^^ Auch wenns komisch klingt, durch das maximale HZGG von 750kg ist das ein leichter Anhänger. Wenn ich jetzt nen Pickup hab, mit, sagen wir, ner Eigenmasse von 3,5t (weil richtig schön voll mit Liftzeugs geladen) und nen leichten (!) Anhänger mit 750kg HZGG habe, dann hab ich die Bedingung, dass die Eigenmasse des Fahrzeugs größer sein muss als das doppelte HZGG des Anhängers, erfüllt, und ich darf somit fahren. Klingt komisch, ist aber so.

Allerdings ist das mit dem Pferdeanhänger runtertypisieren sowieso so ne Geschichte, ich wünsch' denjenigen immer viel Spaß, wenn sie mal ins Planquadrat kommen :mrgreen: Wenn du irgendwas runtertypisieren musst, hast du sowieso nen schweren Anhänger (gehabt), und jetzt am Papier einen leichten, damit sich das eben ausgeht...

Tante Edith: Da wo das die Gespanngesamtmasse nicht mehr als 3,5to betragen darf, ist bei den schweren Anhängern, wenn man ohne E-Schein fahren will.

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Re: Auto ...

Beitrag von Dachstein »

Kannst du mir bitte das Gesetz nennen, auf welches du dich beziehst? Mit leichten Hängern habe ich keinerlei Erfahrung, ih bin bis dato nur schwere gefahren.

Btw.: du kannst einen schweren Hänger auch so runtertypisieren, dass er ein schwerer bleibt. Dann ist das höchstzulässige Gesamtgewicht statt 3,5 nur mehr 1,5 Tonnen beispielsweise. Und dann habe ich auch in keinem Planquadrat ein Problem. Denn in einen leichten Hänger bringe ich wohl kein Huftier rein. Das höchstzulässige Gesamtgewicht bleibt dann jedenfalls unter der magischen 3,5 Tonnen Grenze. Ich find dieses Vorgehen zwar etwas absurd, aber wenn es die Behörde so haben will....

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Re: AW: Auto ...

Beitrag von Af »

br403 hat geschrieben:Ist bei uns auch so. Wiede hat ja eh noch den guten alten Klasse III (ich auch), da kann man eh fast alles unterhalb LKW fahren.
Hehe... Ich dürfte sogar Sattelschlepper und Hängerzüge fahren dank BE und C1E ...Bin da noch ned mal drin gesessen :-)
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Re: Auto ...

Beitrag von Delirium »

Dachstein hat geschrieben:Btw.: du kannst einen schweren Hänger auch so runtertypisieren, dass er ein schwerer bleibt. Dann ist das höchstzulässige Gesamtgewicht statt 3,5 nur mehr 1,5 Tonnen beispielsweise.
Klar, dann hast du auch die 3,5to-Grenze, bevor du den BE-Schein machen musst. Das steht im Führerscheingesetz eigentlich ziemlich deutlich drin:
(2) Das Ziehen eines Anhängers mit Kraftfahrzeugen der nachfolgend genannten Klassen ist in folgendem Umfang gestattet:
[...]
2.
mit einem Zugfahrzeug der Klasse B:
a) einen leichten Anhänger,
b) falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist einen anderen als leichten Anhänger, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht übersteigt,
c) falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist einen anderen als leichten Anhänger, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg beträgt; zum Ziehen solcher Anhänger ist die Absolvierung einer theoretischen und praktischen Ausbildung im Ausmaß von insgesamt sieben Unterrichtseinheiten erforderlich;
Bei einem leichten Anhänger <= 750kg HZGG gibts keine Gewichtsbeschränkung, so einfach ist das ;-)
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Re: Auto ...

Beitrag von Foto-Irrer »

Ich hab auch noch so einen alten. Darf keinen LKW lenken, konnte aber damit tatsächlich als Nebenjob damals Unimog mit zwei Anhängern voll Getreide zur Getreide AG fahren, obwohl ich mit den Dingern hätte nicht ansatzweise rangieren können :D
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Re: Auto ...

Beitrag von br403 »

Heute wurde nun das bis dato innovativste Auto überhaupt enthüllt, der BMW i3: http://www.bmw.de/de/neufahrzeuge/bmw-i ... start.html
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GMD
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Re: Auto ...

Beitrag von GMD »

Innovativer als der Ford T? Oder die DS von Citroën? Mit Superlativen ist das so eine Sache. Natürlich stecken da viele Innovationen drin und ich finde es gut, dass nun auch die deutschen Premiumhersteller alternative Antriebskonzepte entwickeln, den Wagen aber gleich als die grösste Errungenschaft seit Carl Benz darzustellen halte ich für übertrieben. Würde mal sagen, da leistet die Marketingabteilung von BMW wieder ganze Arbeit!

Zum Auto selber. Hoffen wir, dass es auch Käufer findet. Aber da habe ich so meine Zweifel. Gerade bei den Kunden von BMW war der Faktor Leistung bisher immer wichtiger als der Umweltschutz.
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