Hallo,
wir sind auf unserer Schiwiese derzeit an der Planung eines Seilliftes, scheitern tut es derzeit jedoch an folgenden Punkt, an dem keiner wirklich durchblickt.
So wie wir das Seilbahngesetz auslegen benötigen wir hierfür einen Betriebsleiter mit entspechender Ausbildung, den wir in dem Fall nicht stellen können. Viele von uns meinen jedoch, dass dies nur bei einer gewerblichen Nutzung gilt und wir den Seillift trotzdem vereinsintern betreiben können. Mich würde es freuen wenn sich im Forum jemand finden würde der sich hier mit der rechtlichen Situation auskennt und uns hier eine Antwort geben kann, was wir jetzt genau brauchen um uns den Wunsch eines Seilliftes erfüllen zu können.
Zur Info: Standort der Schiwiese ist Österreich (Niederösterreich)
Danke für eure Antworten!
Benötigt vereinsinterner Seillift einen Betriebsleiter?
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Re: Benötigt vereinsinterner Seillift einen Betriebsleiter?
Also zumindest auf Privat(!)gelände und bei ausschließlicher Privatnutzung sollte das kein Problem sein.
Genieße den Winter solange es ihn noch gibt
- swobi
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Re: Benötigt vereinsinterner Seillift einen Betriebsleiter?
Das Geländer gehört dem Verein, ist aber öffentlich zugänglich. Im Falle eines Betriebs wären aber immer Vereinsmitglieder anwesend, die dann auch drauf schauen dass nur Vereinsmitglieder den Lift benutzen
LG Swobi
- Spezialwidde
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Re: Benötigt vereinsinterner Seillift einen Betriebsleiter?
Ein verein ist nicht mehr rein privat, dann wirds schon schwierig.
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- Seilbahnfreak_23
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Re: Benötigt vereinsinterner Seillift einen Betriebsleiter?
Hallo,
du schreibst, dass dein Seillift in Niederösterreich steht. Damit greift für diesen Lift das österreichische Seilbahngesetz von 2003 (SeilbG2003).Hier gehts zum Langtitel vom SeilbG2003
In §2 steht, dass es auch für Schlepplifte gilt.
Man unterscheidet bei Schleppliften in zwei Arten:
[*]Schlepplift mit hoher Seilführung .... Bsp. Schlepplift mit hoher Seilführung
[*]Schlepplift mit niederer Seilführung .... Bsp. Schlepplift mit niederer Seilführung
Ich schätze mal mit Seillift meinst du dann so einen Schlepplift mit niederer Seilführung. Das ist ein Schlepplift und somit brauchst du einen Betriebsleiter, egal ob der (Schlepp-Seil)-Lift einem Unternehmen, Skischule oder Verein gehört. Speziell für Schlepplifte gibt es die Schleppliftverordnung (SchleppVO2004): Hier gehts zur SchleppVO 2004
Man siehe SchleppVO §1 und §2, somit dürften deine Fragen glaube ich geklärt sein.
Lg Seilbahnfreak_23
du schreibst, dass dein Seillift in Niederösterreich steht. Damit greift für diesen Lift das österreichische Seilbahngesetz von 2003 (SeilbG2003).Hier gehts zum Langtitel vom SeilbG2003
In §2 steht, dass es auch für Schlepplifte gilt.
Man unterscheidet bei Schleppliften in zwei Arten:
[*]Schlepplift mit hoher Seilführung .... Bsp. Schlepplift mit hoher Seilführung
[*]Schlepplift mit niederer Seilführung .... Bsp. Schlepplift mit niederer Seilführung
Ich schätze mal mit Seillift meinst du dann so einen Schlepplift mit niederer Seilführung. Das ist ein Schlepplift und somit brauchst du einen Betriebsleiter, egal ob der (Schlepp-Seil)-Lift einem Unternehmen, Skischule oder Verein gehört. Speziell für Schlepplifte gibt es die Schleppliftverordnung (SchleppVO2004): Hier gehts zur SchleppVO 2004
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Re: Benötigt vereinsinterner Seillift einen Betriebsleiter?
Du brauchst auch für einen Kleinschlepplift also mit niederer Seilführung einen Betriebsleiter, wenn dieser nicht einer rein privaten Nutzung (nennen wir es Materialschlepplift
) unterliegt. Dafür genügt ein Betriebsleiter Schlepplift, ein BL-Stv. Seilbahn oder Strittig aber wohl auch geduldet ein Seilbahntechniker

Erst wenn der letzte SL stillgelegt,
die letzte PB abgebrochen,
und die letzte Piste modelliert ist,
werdet Ihr herausfinden, daß der Skisport tot ist!
Für ein trollfreies Forum - Dummschwätzer und Aluhüte raus! 
Für eine Rückkehr zur alten Qualität
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