Offenbar war da aber der Bauchgurt offen, womit solch ein Problem ja gerade daher kommt, wenn man den Rucksack abnimmt, nicht wenn man ihn auflässt. Wenn ich den Rucksack anhabe, dann sind immer alle Schnallen usw. zu - nichts könnte sich verheddern. Wenn ich aber den Rucksack abnehme, ist der Bauchgurt natürlich offen, und die Sache wird deutlich gefährlicher.ATV hat geschrieben:Das du der ganz Schlaue bist wissen wir ja schon.
Diese Frau hier war fast so schlau:
http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/f ... -125975357
http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/ve ... y/26161652
@Markus und Mightyjust: Euch ist es also lieber, wenn ich den Rucksack abnehme, obwohl das gefährlicher ist? Und das nur um stur Beförderungsbedingungen einzuhalten? (Und euch trotzdem nicht das Recht geben, billigend eine Gefahr heraufzubeschwören. Die allgemeinen Gesetze stehen immer noch über privatrechtlichen Beförderungsbedingungen. Von denen im Übrigen regelmäßig Teile nichtig sind, bspw. die oftgehörte "Skipasseinziehungsklausel", denn die kann gar nicht rechtmäßig umgesetzt werden, weil dafür erst ein ordentliches Verfahren nötig wäre. Jemandem vor Ort den rechtmäßig erworbenen Skipass wegnehmen ist immer rechtswidrig.)