"...Die schlechteste VBS-Maske filterte nur gerade 80 Prozent der Aerosole..."Ich finde den Wert sogar ziemlich gut. 80% ist sehr viel besser als 0%ski-chrigel hat geschrieben: ↑23.09.2020 - 13:26 Es ist ja schon seit drei Wochen ein Thema, aber jetzt scheint es sich zu bestätigen: Die allermeisten Masken, die wir Schweizer tragen (mich inklusive, wo ich denn nicht drum rum komme) nützen und schützen wohl zu wenig...https://www.blick.ch/news/wirtschaft/18 ... 07817.htmlVBS-Maske nutzlos gegen Corona
https://www.srf.ch/news/schweiz/peinlic ... test-durchMan kann keine Aussagen machen, ob diese Produkte noch vor einer Ansteckung schützen.
Zuerst wird lange Zeit vom Bundesrat verklickert, dass die Bevölkerung keine Masken zu tragen brauche, weil das nichts nütze. Dann macht man eine 180° Kehrtwende und erklärt Masken an immer mehr Orten als obligatorisch. Und jetzt merkt man, dass die millionenfach gekauften zu wenig Schutz bieten. Möglicherweise sogar noch weniger als ein Buff, der ja in der Schweiz nicht zulässig ist. Und so einem Bundesrat soll man vertrauen???
By the way hat sich das VBS schön auf die Schultern geklopft, als sie die Masken kaufen konnten, dabei war die treibende Kraft dahinter das SRK (Rotes Kreuz). Mit keinem Wort erwähnte man damals das SRK. Jetzt aber, wo die Masken Mängel zeigen, schiebt man die Schuld aufs SRK ab...
Coronavirus 2019-nCoV
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
Interessantes Interview mit Anders Tegnell aus Schweden:
https://www.ft.com/content/5cc92d45-fbd ... pe=nongift (Financial Times)
und hier auf deutsch mit original Textstellen:
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/ ... f-0L2ZKJMg
Besonders Interessant:
https://www.ft.com/content/5cc92d45-fbd ... pe=nongift (Financial Times)
und hier auf deutsch mit original Textstellen:
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/ ... f-0L2ZKJMg
Besonders Interessant:
Die Schweden hatten schon länger kontakt mit dem Virus. Auch wenn die Immunität nicht für eine komplette "Herde" reicht, so hilft es die Ausbreitung deutlich zu verlangsamen. Auch waren die Schweden so schlau das ganze (die Ausbreitung) über den Sommer zuzulassen. Und bei uns sagt (bald) Bundesverdiensträger Drosten das die Pandemie erst so richtig los geht.In anderen Ländern würde es seiner Meinung nach kritischer, sie seien wahrscheinlich anfälliger für Spitzen, weil sie keine Immunität als Bremse hätten.
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
Du hast dich leider vertippt, du wolltest sicher schreiben:Neandertaler hat geschrieben: ↑22.09.2020 - 22:02 Ich hätte gerne verbindliche und länger als zwei Wochen gültige Regeln. Und zwar solche, an die man sich halten kann, die in sich schlüssig sind und nachvollzogen werden können.
"Ich hätte gerne verbindliche und länger als zwei Wochen gültige Regeln. Und zwar solche, an die ich mich halten kann, die für mich schlüssig sind und von mir nachvollzogen werden können."
Jetzt passt es...
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
Wissenschaft ist nie eindeutig und spiegelt nebenbei immer nur den jeweils aktuellen Kenntnisstand wieder. Ein kritisches Hinterfragen ist dabei eine notwendige Voraussetzung, um einen Erkenntnisgewinn zu erzielen.
In Belgien kursiert nun ein offener Brief, der schon u.a. von über 1400 medizinisch geschulten Personen unterzeichnet wurde. Lässt sich gut mit google translate übersetzen. Da steht übrigens auch was über das Tragen von Masken und dessen Nebenwirkungen drin.
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
Es gibt wissenschaftliche Erkenntnisse, die gesichert sind und die lediglich nicht verstanden werden.
Das passiert dir leider öfter. Kritik ist zu allererst immer Selbstkritik. Davon bist Du beneidenswert unbeschwert.
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
Interessant auch:baeckerbursch hat geschrieben: ↑23.09.2020 - 14:19 Interessantes Interview mit Anders Tegnell aus Schweden:
https://www.ft.com/content/5cc92d45-fbd ... pe=nongift (Financial Times)
und hier auf deutsch mit original Textstellen:
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/ ... f-0L2ZKJMg
Besonders Interessant:
Die Schweden hatten schon länger kontakt mit dem Virus. Auch wenn die Immunität nicht für eine komplette "Herde" reicht, so hilft es die Ausbreitung deutlich zu verlangsamen. Auch waren die Schweden so schlau das ganze (die Ausbreitung) über den Sommer zuzulassen. Und bei uns sagt (bald) Bundesverdiensträger Drosten das die Pandemie erst so richtig los geht.In anderen Ländern würde es seiner Meinung nach kritischer, sie seien wahrscheinlich anfälliger für Spitzen, weil sie keine Immunität als Bremse hätten.
https://tirol.orf.at/stories/3068149/
„Nicht jeder, der einen positiven Test hat, ist auch infektiös“, so Weiss. Eine Untersuchung würde zeigen, dass die meisten ohne Symptome auch keine Virusüberträger sind. Die Ansteckungsrate bei symptomatischen Patienten liege bei 18 Prozent. Bei asymptomatischen Personen liegt diese Rate laut Weiss hingegen nur bei 0,7 Prozent. Daraus resultiere ein Problem des derzeitigen Systems – es kommt vor, dass Menschen positiv getestet werden und in Quarantäne müssen, ohne aber andere Menschen überhaupt anstecken zu können.
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
Da hab ich ja heute in all meiner von dir angedeuteten Dummheit Glück gehabt, dass diese Meldung nicht um 12 Uhr rausgekommen sondern erst um halb acht: Vorarlberg steht jetzt auf der Hochrisiko-Liste.valdebagnes hat geschrieben: ↑23.09.2020 - 14:28Du hast dich leider vertippt, du wolltest sicher schreiben:Neandertaler hat geschrieben: ↑22.09.2020 - 22:02 Ich hätte gerne verbindliche und länger als zwei Wochen gültige Regeln. Und zwar solche, an die man sich halten kann, die in sich schlüssig sind und nachvollzogen werden können.
"Ich hätte gerne verbindliche und länger als zwei Wochen gültige Regeln. Und zwar solche, an die ich mich halten kann, die für mich schlüssig sind und von mir nachvollzogen werden können."
Jetzt passt es...
Da habe ich ja noch ganz legal Benzin gekauft und am Montag ein Forumsmitglied besucht ohne jetzt eine Weile zu Hause bleiben zu müssen.
Aber warum steht da jetzt Vorarlberg drauf und Tirol nicht? Erkläre mir das bitte so, das ich es nachvollziehen kann.Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI
Stand: 23.9.2020, 19:30 Uhr
...
Österreich: es gilt nun auch das Bundesland Vorarlberg als Risikogebiet.
...
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... e_neu.html
Und wo wir jetzt eh schon dabei sind: erkläre mir bitte warum die tollen Hygienepläne in den Schulen vorsehen, die Abstände einzuhalten, aus Gängen "Einbahnstraßen" zu machen, nicht mit anderen Jahrgängen die Pause zu verbringen und so weiter (was ja alles einen Sinn macht) nur bis zur Schulbushaltestelle gültig ist. Da werden dann alle in ein Fahrzeug, teilweise mit Schülern aus anderen Schulen, gestellt und gequetscht, meist länger als 20 Minuten. Busreisen über Reisebüros sind aber wiederum nur mit sehr aufwendigen Hygienekonzept möglich. Warum?
Erkläre mir das jetzt bitte damit die Dummheit, die du mir unterstellst, beseitigt wird und ich mich wirklich auskenne.
Dankeschön
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
In LechZürs wird auf der Homepage immer noch alles auf Grün gestellt:Neandertaler hat geschrieben: ↑23.09.2020 - 22:13 (...) Österreich: es gilt nun auch das Bundesland Vorarlberg als Risikogebiet.
(...)
https://www.lechzuers.com/COVID-AMPEL IN LECH ZÜRS AM ARLBERG NOCH AUF GRÜN
Liebe Gäste von Lech Zürs am Arlberg,
die Corona-Ampel wurde im Bezirk Bludenz auf orange gestellt, nicht aber die Region Lech Zürs, diese ist grün.
Das heißt, momentan können alle Urlaubsgäste bedenkenlos nach Lech Zürs am Arlberg anreisen.
Zumindest der letzte Satz dürfte nicht mehr aktuell sein.
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
Doch - paßt schon: "bedenkenlos" (aber nicht "unbedenklich")Buckelpistenfan hat geschrieben: ↑23.09.2020 - 22:19Zumindest der letzte Satz dürfte nicht mehr aktuell sein....momentan können alle Urlaubsgäste bedenkenlos nach Lech Zürs am Arlberg anreisen.
(Ich weiß schon, die beiden Wörter werden z.T. als synonym behandelt - aber "bedenkenlos" hat halt noch eine andere Bedeutung)
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
Na dann, viel Glück dabei aber jammer hier bitte nicht rum, wenn das alles sauber daneben gegangen ist.
Ja, da wird gerade die deutsch Sprache voll ausgereizt. In einem Anfall von Bedenkenlosigkeit darf man anreisen, auf eigene Gefahr. Was mir auch ganz neu ist, das die tolle Coronaampel nach Gemeinden unterscheidet. Aber ich lerne ja nicht aus, jeden Tag was neues.gfm49 hat geschrieben: ↑23.09.2020 - 22:31Doch - paßt schon: "bedenkenlos" (aber nicht "unbedenklich")Buckelpistenfan hat geschrieben: ↑23.09.2020 - 22:19Zumindest der letzte Satz dürfte nicht mehr aktuell sein....momentan können alle Urlaubsgäste bedenkenlos nach Lech Zürs am Arlberg anreisen.
(Ich weiß schon, die beiden Wörter werden z.T. als synonym behandelt - aber "bedenkenlos" hat halt noch eine andere Bedeutung)
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
Kann mich bitte jemand aufklären, ob nun die hier schon öfters erwähnte 48 Stunden Regel gilt oder ist der Test unabdingbar? Bei diesem willkürlichen tohuwabohu hab ich den Überblick verloren Hintergrund wäre, das ich bei meinem Roadtrip am Wochenende auch Vorarlberg ohne auszusteigen durchkreuzt hätte.
Wenn Wien und Vorarlberg jetzt schon auf der Risikoliste stehen sehe ich schwarz für die Skisaison, die "anfällige zeit" geht jetzt erst los...
Edit: die 48h Ausnahmeregel scheint wohl nur noch bei triftigen Gründen zu greifen?
Viele Grüße
Wenn Wien und Vorarlberg jetzt schon auf der Risikoliste stehen sehe ich schwarz für die Skisaison, die "anfällige zeit" geht jetzt erst los...
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
Für dich als Bayer (?) lese ich die EQV - Par. 2 Abs. 2 Nr. 5 so, dass du fahren kannst, also die 48-Stunden-Regel gilt. Scheint wohl vom Bundesland abzuhängen. Hatte irgendwo gelesen, dass es in anderen Bundesländern diese Ausnahme nicht gibt.tobi27 hat geschrieben: ↑23.09.2020 - 23:16 Kann mich bitte jemand aufklären, ob nun die hier schon öfters erwähnte 48 Stunden Regel gilt oder ist der Test unabdingbar? Bei diesem willkürlichen tohuwabohu hab ich den Überblick verloren Hintergrund wäre, das ich bei meinem Roadtrip am Wochenende auch Vorarlberg ohne auszusteigen durchkreuzt hätte.
Wenn Wien und Vorarlberg jetzt schon auf der Risikoliste stehen sehe ich schwarz für die Skisaison, die "anfällige zeit" geht jetzt erst los...
Edit: die 48h Ausnahmeregel scheint wohl nur noch bei triftigen Gründen zu greifen?
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
Skifahren ist normalerweise keine FreizeitVERANSTALTUNG oder EVENT oder sonstiges Ereignis.... Also kannst du eh 48h aus Bayern nach AT und wieder raus - darfst halt nicht an Events, Veranstaltungen oder Festivitäten teilnehmen laut dem Text. Wenn du natürlich mit Radiosender XY zum skifahren fährst - schauts anders aus.
Dazu kann man ja immer durchreisen... Ging ja auch während dem Lockdown eigentlich immer über die Grenzen zu kommen - nur Italien war wohl mal wirklich schwer (aber zum Ende (1 Woche vor Ablauf des strikten Lockdowns in Italien, 3-4 Wochen vor offizieller Grenzöffnung seitens DE/AT) als es offiziell noch verboten war von beiden Seiten - war es es schon recht problemlos wenn man sich einen Wisch geschrieben hat (der nicht kontrolliert wurde außer in Sonderfällen, und retour nach AT hat man halt ein Formular unterschrieben was einem nur so kurz gezeigt wurde - dass man es eh nicht lesen konnte).
Dazu kann man ja immer durchreisen... Ging ja auch während dem Lockdown eigentlich immer über die Grenzen zu kommen - nur Italien war wohl mal wirklich schwer (aber zum Ende (1 Woche vor Ablauf des strikten Lockdowns in Italien, 3-4 Wochen vor offizieller Grenzöffnung seitens DE/AT) als es offiziell noch verboten war von beiden Seiten - war es es schon recht problemlos wenn man sich einen Wisch geschrieben hat (der nicht kontrolliert wurde außer in Sonderfällen, und retour nach AT hat man halt ein Formular unterschrieben was einem nur so kurz gezeigt wurde - dass man es eh nicht lesen konnte).
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
Auch in Baden-Württemberg gibt es die 48h-Regelung:
Die spannende Frage ist aus meiner Sicht nur, ob ich in den jeweils letzten 14 Tagen nicht mehr als 48h in Summe im Risikogebiet sein darf oder ob man den Timer durch einen Aufenthalt im Nicht-Risikogebiet oder in der Heimat unterbrechen kann oder muss.
Glücklicherweise steht ja im entsprechenden Abschnitt "oder" und nicht "und"(1) Von § 3 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst sind Personen,
1. die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter auf der Straße, der
Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren,
2. die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-, Schiffs-,
Bahn- oder Busverkehrsunternehmen oder als Besatzung von Flugzeugen, Schiffen, Bah-
nen und Bussen außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten haben,
3. die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst in das
Bundesgebiet einreisen, oder
4. die sich weniger als 48 Stunden oder zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich
veranlasst im Ausland aufgehalten haben oder einen sonstigen triftigen Reisegrund haben;
hierzu zählen insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, ein Um-
gangsrecht, der Besuch des nicht in demselben Hausstand wohnenden Lebenspartners,
dringende medizinische Behandlungen oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Perso-
nen
Die spannende Frage ist aus meiner Sicht nur, ob ich in den jeweils letzten 14 Tagen nicht mehr als 48h in Summe im Risikogebiet sein darf oder ob man den Timer durch einen Aufenthalt im Nicht-Risikogebiet oder in der Heimat unterbrechen kann oder muss.
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
Das mit den 48h verwirrt mich grade auch extrem. Ich war vor 9 Tagen mit einer Freundin am Lünersee. Wir wohnen beide in BW und sind damit mit den 48h raus aus der Test-und Quarantänepflicht. Sie pendelt allerdings beruflich nach Bayern, ist sie dann doch betroffen?
Saison 21/22: Skitage 1: 1x Ofterschwanger Horn
Saison 19/20: Skitage 9: 2x Hochgurgl/Obergurgl, 1x Kappl, 1x See, 1x Nauders, 1x Serfaus-Fiss-Ladis, 1x Pitztaler Gletscher, 1x Diedamskopf, 1x Fellhorn/Kanzelwand
Saison 18/19: Skitage 16: 2x Hochgurgl/Obergurgl, 3x Davos, 1x Hochzeiger, 2x Sölden, 2x Serfaus-Fiss-Ladis, 1x Thaler Höhe, 1x Arlberg, 1x Iberg, 1x Oberjoch, 1x Brandnertal, 1x Pitztaler Gletscher
Saison 19/20: Skitage 9: 2x Hochgurgl/Obergurgl, 1x Kappl, 1x See, 1x Nauders, 1x Serfaus-Fiss-Ladis, 1x Pitztaler Gletscher, 1x Diedamskopf, 1x Fellhorn/Kanzelwand
Saison 18/19: Skitage 16: 2x Hochgurgl/Obergurgl, 3x Davos, 1x Hochzeiger, 2x Sölden, 2x Serfaus-Fiss-Ladis, 1x Thaler Höhe, 1x Arlberg, 1x Iberg, 1x Oberjoch, 1x Brandnertal, 1x Pitztaler Gletscher
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
- die 48H Regel gilt ja momentan nur für "Events". Bei der Geschwindigkeit, wie sich das alles ändert, wäre ich nicht überrascht wenn nach dem ersten "Superspreader Fall" (auch wenn das nur Fake wie z.B. in Garmisch war) die Regel so verändert wird das da auch Skifahren drunter fällt.
- Umso komplizierter und nicht nachvollziehbarer die Regeln, desto mehr werden die Leute auch Sinnvolle Regeln in Frage stellen.
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
Ganz schön bescheiden die Vorarlberg Geschichte. Das ist kein guter Start in den Herbst...
Fürchte auch dass die 48h Regelung bald Geschichte ist...
Fürchte auch dass die 48h Regelung bald Geschichte ist...
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
wäre einer der Kritiker der Reglementierung auch bereit mal einen kontruktiven Vorschlag zu unterbreiten wie
'einfache Regeln
die verständlich sind und
nicht trickreich unterwandert werden könnten und damit in Frage zu stellen sind und
nebenbei auch eine nachvollziehbare Wirkung haben und
man sich deswegen auch selbst daran halten kann und wird'
denn seiner Meinung nach aussehen sollen?
Ich bin gespannt...
[edit]
ach ja, aber bitte so, das sich nicht ständig geändert werden müssen, weill sich die Lager verändert hat, also so gültig für 6 Monate wäre schon toll, damit man auch gut planen kann...
'einfache Regeln
die verständlich sind und
nicht trickreich unterwandert werden könnten und damit in Frage zu stellen sind und
nebenbei auch eine nachvollziehbare Wirkung haben und
man sich deswegen auch selbst daran halten kann und wird'
denn seiner Meinung nach aussehen sollen?
Ich bin gespannt...
[edit]
ach ja, aber bitte so, das sich nicht ständig geändert werden müssen, weill sich die Lager verändert hat, also so gültig für 6 Monate wäre schon toll, damit man auch gut planen kann...
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
Ihr ward doch eh dort bevor es Risikogebiet wurde, also total egal?!Julian96 hat geschrieben: ↑24.09.2020 - 08:00 Das mit den 48h verwirrt mich grade auch extrem. Ich war vor 9 Tagen mit einer Freundin am Lünersee. Wir wohnen beide in BW und sind damit mit den 48h raus aus der Test-und Quarantänepflicht. Sie pendelt allerdings beruflich nach Bayern, ist sie dann doch betroffen?
Und entscheidend ist eher Wohnort und nicht Arbeitsort für die Regelung.
Und ihr habt doch eh an keiner Veranstaltung teilgenommen.
Ich denke aber die 48h Regelung wird fix vor den Weihnachtsferien noch für Skifahren gekippt.
Alles ein Humbug mit diesen Risikogebieten.
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
Rechtlich gesehn ist es tatsächlich nicht egal. Mir wurde vom Gesundheitsamt München bestätigt, dass ich bei folgender Konstellation in Quarantäne müsse und mich außerdem testen lassen müsse:christopher91 hat geschrieben: ↑24.09.2020 - 09:56Ihr ward doch eh dort bevor es Risikogebiet wurde, also total egal?!Julian96 hat geschrieben: ↑24.09.2020 - 08:00 Das mit den 48h verwirrt mich grade auch extrem. Ich war vor 9 Tagen mit einer Freundin am Lünersee. Wir wohnen beide in BW und sind damit mit den 48h raus aus der Test-und Quarantänepflicht. Sie pendelt allerdings beruflich nach Bayern, ist sie dann doch betroffen?
Und entscheidend ist eher Wohnort und nicht Arbeitsort für die Regelung.
Und ihr habt doch eh an keiner Veranstaltung teilgenommen.
Ich denke aber die 48h Regelung wird fix vor den Weihnachtsferien noch für Skifahren gekippt.
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6.9. Ausreise aus Okzitanien nach Italien (Durchreise Risikogebiet PACA ohne Halt)
9.9. Okzitanien wird Risikogebiet
11.9. Rückreise nach Bayern
Es zählt die Einreise nach Bayern und nicht die Ausreise aus dem Risikogebiet. Also genauer gesagt die Kombi Einreise nach Bayern + innerhalb der letzten 14 Tage im Risikogebiet aufgehalten. Ist man mal in Bayern drin ist die Regelung wiederum irrelevant. So sind unsere Mitreisenden am 5.9. direkt nach Bayern zurückgekehrt, und unterlagen nicht der Quarantänepflicht, weil zum Zeitpunkt der Einreise Okzitanien noch kein Risikogebiet war. Und ja: das ist höchstgradig unlogisch, aber in dem Fall hab ich mich auch an diese unlogische Regelung gehalten - wobei am 13.9. das negative Testergebnis da war und dadurch die Quarantäne geendet hat.
Wegen der Durchreise durch Risikogebiete hab ich mal ne Mail ans Gesundheitsministerium geschrieben, mal schaun, ob da was erhellendes kommt. In deren FAQs steht bisher nix dazu, aber ich denke, dass eine Durchreise nicht als Aufenthalt zählen wird. Die Antwort poste ich dann gerne hier oder teile zumindest den Inhalt mit.
Zu Berufspendlern steht in den FAQs was, und zwar dass man als täglicher Pendler sich ja "regelmäßig nicht länger als 48 Stunden" im Ausland aufhält, und deshalb nicht in Quarantäne muss, solange man keine Symptome hat. Was anderes ist es aber, wenn man z.B. übers Wochenende zu Hause ist. Das ist ja dann mehr als 48h und wird dann natürlich als >48h gewertet. Legal müsste man also zwischendrin mal zurück nach Bayern, oder den Aufenthalt daheim verkürzen. Und ja: auch das ist für Berufspendler hart und eigentlich fast nicht zumutbar...
Das könnte im Fall der Freundin von Julian96 streng genommen tatsächlich ein Problem sein: die 48h beziehen sich auf Auslandsaufenthalt, war dieser Aufenthalt >48h ist schon mal diese Voraussetzung der EQV erfüllt. Wobei ein Aufenthalt in BaWü nicht Ausland ist. Ansonsten bezieht sich die EQV auf die Einreise nach Bayern, sprich "Einreise nach Bayern aus BaWü" in Kombination mit innerhalb der letzten 14 Tage im aktuell ausgewiesenen Risikogebiet würde wohl möglicherweise eine Quarantäne nach sich ziehen. Unklar ist aber, ob in diesem Fall die bis gestern legal erfolgte Einreise nach Bayern den Aufenthalt im Risikogebiet sozusagen "aufhebt". Andernfalls würde das nämlich bedeuten, dass Leute, die sich in Bayern dauerhaft aufhalten anders behandelt werden als diejenigen, die z.B. in BaWü wohnen aber regelmäßig nach Bayern fahren müssen.
Ob das vor einem Gericht Bestand hätte? Ich hatte mich das tatsächlich auch schon bei uns und unseren Mitreisenden übrigens gefragt, weil ich auch diese Ungleichbehandlung nicht so ganz nachvollziehen konnte.
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
Hab ich dir nicht unterstellt, wenn du das so interpretiert, dann sorry.Neandertaler hat geschrieben: ↑23.09.2020 - 22:13 ...
Erkläre mir das jetzt bitte damit die Dummheit, die du mir unterstellst, beseitigt wird und ich mich wirklich auskenne.
Dankeschön
Ich versuche es dir aber gerne zu erklären wen du auf folgende Frage:
viewtopic.php?f=10&t=63277&start=10850#p5283012
eine Antwort geben kannst. Wenn nicht, dann hast du die Erklärung jedoch bereits gelesen und hoffentlich verstanden...
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
Ja das schon, aber es gilt doch 2 Wochen rückwirkend dachte ich.christopher91 hat geschrieben: ↑24.09.2020 - 09:56 Ihr ward doch eh dort bevor es Risikogebiet wurde, also total egal?!
48h sind aber nicht erfüllt, es war ein Nachmittag also circa 6 Stunden.
Uns geht es beiden seit 9 Tagen gut, also würde ich mich jetzt einfach mal darauf berufen, dass ich nach meinem derzeitigen Kenntnisstand und den aktuellen Informationen nicht Test- oder Quarantänepflichtig bin. Wir haben ja an keinem Event Teilgenommen, somit gilt die 48h Regel selbst für Bayern ja immernoch.
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
Mein Verständnis:
Man muss immer bei der Einreise nach BY betrachten, was bisher passiert ist.
Rückwirkend gilt die Quarantäne nur, wenn du nach dem Verlassen des Gebietes und Klassifizierung dessen als Risikogebiet noch (zB irgendwo anders) im Ausland warst und nicht bereits zB nach BY eingereist bist.
Dann absurder Weise 14t Quarantäne ab Einreise nach BY. Ende der Quarantäne dann theoretisch bis zu 27 Tage nach Verlassen des Risikogebietes.
Kein Wunder, dass bei solchen Regeln die Ämter hier unterschiedlich agieren.....
Man muss immer bei der Einreise nach BY betrachten, was bisher passiert ist.
Rückwirkend gilt die Quarantäne nur, wenn du nach dem Verlassen des Gebietes und Klassifizierung dessen als Risikogebiet noch (zB irgendwo anders) im Ausland warst und nicht bereits zB nach BY eingereist bist.
Dann absurder Weise 14t Quarantäne ab Einreise nach BY. Ende der Quarantäne dann theoretisch bis zu 27 Tage nach Verlassen des Risikogebietes.
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“Wir sind gewohnt, daß die Menschen verhöhnen, was sie nicht versteh'n,
Dass sie vor dem Guten und Schönen, das ihnen oft beschwerlich ist, murren.“
[Johann Wolfgang von Goethe]
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
Wie sieht ihr das arbeitsrechtlich, viele Arbeitgeber verpflichten einen ja zu melden, wenn man sich im Risikogebiet aufgehalten hat...
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Re: Coronavirus 2019-nCoV
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