Tobi-DE hat geschrieben: ↑09.10.2020 - 18:45
simmonelli hat geschrieben: ↑07.10.2020 - 10:46
Tobi-DE hat geschrieben: ↑05.10.2020 - 18:57
Sorry für zwei Posts untereinander, ist aber IMHO sauberer als den ersten zu ändern.
Die haben Panik, wie sonst kann man erklären, dass ganze Jahrgangsstufen in Quarantäne geschickt werden, weil ein Schüler Kontakt zu einem Covid Fall hatte?
Wo bitte gibt es denn das? Die Regeln in BaWü sagen klar etwas anderes und es wird auch so gelebt: Mein Sohn ist gerade in Quarantäne, weil es in seiner Fussballmannschaft einen positiven Fall gibt. Er ist auch genau 8 Tage in Quarantäne, da die Zeit sinnvollerweise ab dem letzten intensiven Kontakt zählt. Weder der Rest der Familie noch die Mitschüler seiner Klasse, geschweige denn seines Jahrgangs sind auch nur im Ansatz betroffen. Für die geht das Leben weiter, als sei mein Junge mit Erkältung zu Hause. Und das wird auch so bleiben, solange sein Test negativ ist.
Im schönen Bayern. Wobei man fairerweise sagen muss, dass das in dieser Härte nicht gilt, wenn ein Schüler nur Kontakt hatte (K1), sodern wenn ein Schüler positiv getestet wurde. Kontakt führt "nur" dazu, dass alle Mitschüler von K1 vom Unterricht ausgeschlossen werden, bis der negative Test der K1 vorliegt).
Aber wehe, ein Schüler / Lehrer ist positiv:
Gesundheitsamt LK Eichstätt hat geschrieben:
Tritt ein bestätigter COVID-19-Fall bei einem Schüler/Lehrer in einer Klasse auf, so wird die gesamte Klasse für 14 Tage vom Unterricht ausgeschlossen sowie eine Quarantäne durch das zuständige Gesundheitsamt angeordnet. Alle Schüler/Lehrer der Klasse gelten als Kontaktpersonen der Risikogruppe 1 (nach RKI-Richtlinien) und werden am Tag 1 nach Ermittlung sowie zwischen 5. und 7. Tag nach Exposition auf SARS-CoV-2 getestet. Eine Verkürzung der Quarantänezeit kann nur dann in Erwägung gezogen werden, wo (sic!) eine Maskenpflicht (auch im Unterricht) zum Zeitpunkt der Exposition gegolten hat und strikt eingehalten wurde.
Übersehen wir mal, dass sich dem Germanisten die Fußnägel aufrollen ("nur dort, wo" oder "nur dann, wenn"). Aber bedenkt man, dass es in Bayern in der Q11 i.d.R. keine Klassen mehr gibt (Oberstufe mit Kurssystem --> maximale Vermischung) und es sogar gemeinsame Kurse der Q11 und der Q12 gibt, sind recht schnell sehr viele Schüler in Quarantäne.
Die Schule ist nun auch nicht dumm und weiß, dass eine häusliche Quarantäne auch bei einem Oberstufenschüler in der Familie nur schwerlich dauerhaft umsetzbar ist und schließt deshalb als Vorsichtsmaßnahme auch die Geschwisterkinder vom Unterricht aus. Das ist keine Vorgabe des Gesundheitsamts, die sagen ja: "Quarantäne! Komm also bitte 14 Tage nicht aus dem Zimmer, wenn andere Familienmitglieder anwesend sind."
Der Schüler mit Quarantäne-Anordnung profitiert als dann vom vollumfänglichen Distanzunterricht, schließlich sind seine Mitschüler und Lehrer auch in Quarantäne. Die Geschwisterkinder müssen schauen wo sie bleiben, ähnlich als wären sie krank. Den Stoff müssen sie sich also nachmittags von den Klassenkameraden besorgen, bis dahin hängen sie aufgabenlos zu Hause rum und verdaddeln die Zeit und gehen den Werktätigen im Homeoffice auf die Nerven...
Geschwisterkinder K2 dürfen wieder in die Schule, wenn das K1 Geschwister negativ getestet ist...
Das ist schon alles schwer erträglich, Skifahren wird wirklich für die meisten in den nächsten Monaten zum kleinsten Problem.