Bund und Länder haben sich bei ihrem Corona-Krisengespräch angesichts deutlich gestiegener Infektionszahlen auf massive Einschränkungen verständigt, die am kommenden Montag in ganz Deutschland in Kraft treten sollen.
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Nach zwei Wochen soll überprüft werden, ob und wie die Maßnahmen wirken.
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Kontaktbeschränkungen sollen am 2. November starten
Folgende Beschlüsse gibt es, wie aus einer Mitteilung der Regierung hervorgeht:
Kontakte: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen - maximal zehn Personen. Zudem werden Bürger angehalten, Kontakte jenseits des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. "Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel", heißt es in dem Beschluss.
Nicht notwendige private Reisen und Besuche von Verwandten sollen vermieden werden.
Gastronomiebetriebe sollen vom 2. November an für den restlichen Monat schließen, ebenso wie Bars, Diskotheken und Kneipen. Davon ausgenommen sein soll die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause, Kantinen sollen offen bleiben dürfen.
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Supermärkte: Der Einzelhandel bleibt geöffnet - es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.
Schulen und Kindergärten sollen offen bleiben.
Profisport, dazu zählt auch die Bundesliga, soll im November nur noch ohne Zuschauer stattfinden.
Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa allein joggen, soll weiter erlaubt sein. Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen.
Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeitgestaltung dienen, wollen Bund und Länder ab nächster Woche bis Ende November deutschlandweit weitgehend untersagen. Dazu zahlen Theater, Opern und Konzerthäuser. Auch Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen und Bordelle müssen schließen, ebenso wie Kinos, Freizeitparks und Messen.
Touristische Übernachtungsangebote im Inland sind im November verboten. Diese dürften nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen gemacht werden.
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