Naja, komplette nebelgranate ja nicht: zumindest für die Briten würds greifen wenn ich nicht irre - die gehören ja nicht mehr zum EWR...hch hat geschrieben: 28.01.2021 - 10:40Das ist aber eine komplette Nebelgranate.der Wächter hat geschrieben: 28.01.2021 - 10:30 In St. Anton versuchen sie jetzt die möchte gern Skifahrer / Saisonarbeiter ( vielleicht auch nicht ) schärfer kontrollieren.
So soll nicht mehr einfach die Aussage möglich sein ich suche Arbeit. In Zukunft muss eine Einladung das Arbeitgebers vorliegen bzw. glaubhaft nachgewiesen werden das jemand Arbeit sucht.
Paragraph 15a des Fremdenpolizeigesetzes (welcher EU-Recht kodifiziert) erlaubt jedem EWR Bürger (+ Schweiz) einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten ohne jeden Grund:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20004241
Nur danach gelten die Bestimmungen in Paragraph 11ff des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20004242
und da könnte man ggf mit dem öffentlichen Interesse argumentieren, aber selbst das wird Unionsrechtlich schwierig.
Und bis dahin ist die Skisaison eh vorbei..
Jan