Hier steht jetzt eindeutigStäntn hat geschrieben: ↑11.05.2021 - 09:13Ist das jetzt offiziell so? Für Sommer Bergbahnen kein „3G“ nötig, nur zum Skifahren?hch hat geschrieben: ↑06.05.2021 - 17:01 Zumindest in Österreich muss man nirgendwo einen Test vorweisen um eine Bergbahn zu betreten. In Tirol (und nur dort) muß man gegebenfalls für das Betreten von Skipisten einen Test vorweisen können.
Wer aber nur Schlepplift fahren will braucht das auch nicht wenn er sich erst nach der Bergfahrt in der Gondel z.B. die Skischuhe anzieht oder sich ein wenig aufwärmt.Schipisten dürfen von Personen, die zum Zweck der Ausübung des Schi- und Snowboardsports unmittelbar zuvor eine Seilbahn nach § 5 Seilbahngesetz 2003 benutzt haben, nur betreten werden, wenn diese über einen Nachweis über ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 verfügen, deren Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf. Dieser Nachweis ist für eine Überprüfung durch die Gesundheitsbehörde für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.
"FAQ zur Benützung von Pisten
Die Verordnung ist ab 19. Mai außer Kraft."
Unter dem oberen (entscheidenden) Link steht noch die alte Verordnung.
Wenn sich das so bestätigt braucht man zum Skifahren nichts, so lange man nicht in die Gastro will.