Nun nachdem ich eher verstehen kann warum du, diese Meinungen vertrittst und nachdem ich mich auch mit ein paar anderen Kollegen unterhalten habe, nochmal eine Antwort darauf:Kakadu hat geschrieben: ↑13.06.2021 - 11:51Eine "künstliche Aufblähung" ist ein temporärer Zustand – bevor die Kategorien überhaupt erst angefüllt werden. Wie gesagt: momentan geht es darum, die Unterscheidungskriterien und die sich daraus ergebenden Kategorien zu definieren. Hierbei müssen die Grenzen erkennbar sein – d.h. es muß klar sein, daß hinter der Grenze etwas ist, das nicht mehr dazugehört – sonst wäre nicht klar, ob die Grenze nicht zu früh gezogen wurde. Es sollte aber erkennbar sein, weshalb etwas nicht mehr dazugehört, auch wenn es nach den meisten Kriterien eigentlich auch dazugehören müsste (Bsp.: Schrägaufzüge).Das ist ein Teil – aber nicht der einzige! Denn damit ist das Beförderungsgut noch nicht im Betrachtungsperimeter. Das allein würde auf fahrgastfreien Betrieb hinauslaufen – und das ist nicht die Idee des Erfinders; denn kann könnte er gleich nur Modellbahnen betreiben und es liefe auf dasselbe hinaus.... Es ist klar definiert und einhelliger Konsens in der Seilbahntechnik, dass die Funktion von Seilen gegenüber dem Fahrzeug relevant ist ...Eben – Du definierst ja auch auf unterschiedlichen Ebenen ...... und das "Transportgut" oder wie auch immer du es nennen willst einfach im Teilsystem 1 niemanden interessiert... und in der nächsten Kategorie macht es dann einen Unterschied, womit das Fahzeug beladen wird ... denn sehr wohl interessiert nicht nur die Art des Transportguts (und zwar massiv; denn es macht einen Unterschied – der sich auch in vielen Vorschriften niederschlägt, ob dieses Transportgut aus toter Materie (wie irgendwelches Bau- oder Alpbewirtschaftungsmaterial) oder aus lebendigen Passagieren besteht), sondern auch, wie das Transportgut "mit den "Fahrzeugen" (oder wie auch immer man die nennen will) "verbunden" wird (resp. in die Fahrzeuge geladen – wobei das aber bei einem Schlepplift eben nicht zutreffend ist, da kein Behälter vorhanden ist, in den etwas geladen wird).Die Schnittstelle zum Fahrgast ist das Teilsystem 4 "Fahrzeug".Darum geht es hier nicht. Wir stellen hier unsere eigene Klassifikation auf, die nach unserem Befinden für das Verständnis des Themas "Seilbahnen" am sinnvollsten ist. Wie das diese oder jene Behörde macht, interssiert uns nur insofern, als auch daraus Kriterien erkennbar sein könnten, die in unsere Systematik auch einfließen könnten. Aber wir müssen uns von keinem Ministerium vorschreiben lassen, wie wir unsere Systematik strukturieren.Kannst das natürlich gerne auch mit den Herren vom Ministerium ausschnapsen die dir vermutlich, wenn du bei der Zertifizierung behauptest ein Schlepplift hätte "sowas ähnliches wie ein Förderseil" oder "ein Zugseil" die Unterlagen direkt um die Ohren hauen.Was nennst Du "Fakten"? Technik und deren Anwendung (per se) – oder behördliche Auflagen, um die staatliche Verwaltung effizient arbeiten zu lassen? Daß schon nur bei der Begrifflichkeit im deutschsprachigen Raum nicht mal allgemeiner Konsens herrscht, hat ja das Beispiel "Schwebebahn" schon gezeigt.Ich halte mich dann doch lieber an die seit Jahrzehnten gängigen Fakten.
Zur "Aufblähung":
Können wir gerne machen und wie schon einmal gesagt ich finde es gut und richtig, wenn wir dann auch Abgrenzungen herstellen in welcher Form auch immer. Ich persönlich würde mich halt bei der Erstellung der Systematik weiter auf das bestehende System Seilbahn konzentrieren und diese auch darauf basieren lassen und erst in einem zweiten Schritt Abgrenzungen herstellen, das ist aber sicher eine Sache des Blickwinkels, des Horizontes und der Zielsetzung die ich halt möglicherweise auch anders verstehe als du. Hier werden wir sicher ein Lösung finden.
Zum "Förderseil":
Du hast natürlich recht, dass das Transportgut am Ende auch eine Rolle spielt, aber ich bin weiter der Meinung, dass man erst einmal der allgemeingültigen Klassifikation die auch schon früher als es noch keine europaweiten Normen gab sondern jedes Land sein eigenes Süppchen kochte (und inzwischen sind sich da sogar EU und Schweiz einig) folgen sollte was die Seile angeht. Der Zweck des Seiles wird erst einmal nach dem Zweck entgegen den Fahrzeugen klassifiziert.
- Tragseil: Stehendes Seil welches das Fahrzeug/FBM hält
- Zugseil: Sich bewegendes Seil welches Fahrzeug/FBM bewegt
- Förderseil: Sich bewegendes Seil welches Fahrzeug/FBM gleichzeitig bewegt und trägt
Dies sind auch so standardisierte Begriffe, welche nach meinen Nachfragen und Erfahrungen sowohl in Betrieb als auch Konstruktion nicht nur normativ angewendet werden, sondern auch in der Anwendung und Schulung gängig sind, wir können gerne etwas neues erfinden, aber hier herrscht über Landesgrenzen hinweg eigentlich eben der Konsens, dass man sich erstmal auf das Fahrzeug/FBM bezieht auch unabhängig von Teilsystemen und ihren Schnittstellen. In der Seilbahntechnik gilt dabei eigentlich der Grundsatz nach den Teilsystemen zu unterscheiden:
TS 1 Seile
TS 2 Antrieb
TS 3 Mechanische Einrichtungen
TS 4 Fahrzeuge
TS 5 Elektrische Einrichtungen
TS 6 Bergung
Infrastruktur
Dabei wird bei den Schnittstellen immer die Schnittstelle innerhalb des Systems angewendet z.B. TS 3.1 Mechanische Einrichtungen in den Stationen zu TS 3.2 Mechanische Einrichtungen auf der Strecke. Wenn man ein weiteres Teilsystem berührt wie z.B. bei der Schnittstelle zwischen TS1 und TS4 wird nur auf das Gesamtteilsystem verwiesen. Der Fahrgast bzw. das Transportgut kommt in diesen Teilsystemen eigentlich garnicht vor bzw. wird dann tatsächlich nur normativ einzeln behandelt, während die Teilsysteme sich zwischen Material - und Personentransport sich nicht unterscheiden.
Ich komme mit diesem System das allgemein im Seilbahnbau- und Betrieb verwendet wird gut klar, wir können aber natürlich auch eine andere Systematik verfolgen, hinter der könnte ich aber nicht stehen.
"Euresgleichen" mag da einfach einen etwas anderen Ansatz verfolgen, aber im Bereich der Seilbahnen ist es so etabliert und ich persönlich möchte da eben keine andere Unterscheidung treffen, wenn es zmd. technisch nicht eindeutig nachvollziehbar ist wieso, denn wir wollen hier ja und da sind wir uns wohl einig eine Klassifikation erstellen die:
- technisch richtig ist (und hier spiessen wir uns ja!)
- anerkannten Standards entspricht
- für Fachfremde und Fachinvolvierte gleichermaßen nutzbar ist
- ausbaubar ist
Eine andere Meinung deinerseits ist natürlich in Ordnung daher vllt. meinerseits folgender Vorschlag zur Güte:
Was man natürlich machen könnte wäre dann nochmal die zusätzliche Unterteilung zu treffen, wie und welches Transportgut dann befördert wird z.B.:
- Schlepplift: Förderseil - Tragfunktion gegenüber Fahrzeug - Keine Tragfunktion gegenüber Transportgut - Personentransport