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Dazu eine Frage: Die Ausnahme für 24 Stunden Aufenthalte wurden damit aber nicht abgeschafft? Und den Transit Ö-D-Ö betrifft das auch nicht?
Die Verordnung kommt vermutlich erst wieder Sonntag abends?
Ich finde das alles mal wieder mehr als verwirrend. Unter dem als Quelle angegeben Link finde ich folgendes:hch hat geschrieben: ↑17.12.2021 - 18:34 Neue Einreiseregeln für Österreich ab Montag:
https://liveblog.tt.com/414/coronavirus ... omikron-anKonkret ist die Einreise nach Österreich für alle Personen nur mehr mit einem gültigen 2-G-Nachweis möglich. Zusätzlich ist ein gültiger PCR-Test (72 Stunden) vorzuweisen, sofern noch keine Auffrischungsimpfung nachgewiesen werden kann. Kann ein zusätzlicher PCR-Tests oder die Auffrischungsimpfung nicht nachgewiesen werden, ist eine Einreise zwar möglich, jedoch ist nach der Einreise eine sofortige Heimquarantäne anzutreten. Diese ist erst beendet, wenn nach Einreise ein PCR-Test gemacht und ein negatives Ergebnis bestätigt wurde. In diesem Fall ist zudem eine Registrierung durch Pre-Travel-Clearance verpflichtend.
Bedeutet für mich, mit gültigem 2G Status eben KEINE Testpflicht?Österreich verschärft seine Einreisebestimmungen zur Eindämmung der Omikron-Variante. Die neue Verordnung tritt bereits am kommenden Montag, dem 20. Dezember, in Kraft, wie das Gesundheitsministerium Freitagabend mitteilte. Nach Österreich dürfen künftig nur noch Männer und Frauen, die über einen gültigen 2G-Nachweis verfügen. Sie müssen also geimpft oder genesen sein. Ansonsten müssen die Reisenden sofort in Quarantäne.
Ja ist wieder mal sehr verwirrend formuliert. So wie ich das verstanden habe, brauchen nur Leute mit 3 Impfungen und Kinder unter 12 keinen Test. Ab 16 Jahre und 2 Impfungen PCR-Test und Kinder von 12-15 Jahren einen Schnelltest. Aber das dürfte in den nächsten Monaten mit anstehender 4. und 5. Impfung nicht weniger kompliziert werdenPancho hat geschrieben: ↑17.12.2021 - 19:59Ich finde das alles mal wieder mehr als verwirrend. Unter dem als Quelle angegeben Link finde ich folgendes:hch hat geschrieben: ↑17.12.2021 - 18:34 Neue Einreiseregeln für Österreich ab Montag:
https://liveblog.tt.com/414/coronavirus ... omikron-anKonkret ist die Einreise nach Österreich für alle Personen nur mehr mit einem gültigen 2-G-Nachweis möglich. Zusätzlich ist ein gültiger PCR-Test (72 Stunden) vorzuweisen, sofern noch keine Auffrischungsimpfung nachgewiesen werden kann. Kann ein zusätzlicher PCR-Tests oder die Auffrischungsimpfung nicht nachgewiesen werden, ist eine Einreise zwar möglich, jedoch ist nach der Einreise eine sofortige Heimquarantäne anzutreten. Diese ist erst beendet, wenn nach Einreise ein PCR-Test gemacht und ein negatives Ergebnis bestätigt wurde. In diesem Fall ist zudem eine Registrierung durch Pre-Travel-Clearance verpflichtend.
Bedeutet für mich, mit gültigem 2G Status eben KEINE Testpflicht?Österreich verschärft seine Einreisebestimmungen zur Eindämmung der Omikron-Variante. Die neue Verordnung tritt bereits am kommenden Montag, dem 20. Dezember, in Kraft, wie das Gesundheitsministerium Freitagabend mitteilte. Nach Österreich dürfen künftig nur noch Männer und Frauen, die über einen gültigen 2G-Nachweis verfügen. Sie müssen also geimpft oder genesen sein. Ansonsten müssen die Reisenden sofort in Quarantäne.
Oder verstehe ich etwas falsch?
Da hat sich Berset definitiv vertan. In Hotel galt nie eine 3G-Pflicht und weil die Prämisse eindeutig heisst „dort wo bisher 3G galt gilt nun 2G“, wird für die reine Übernachtung weiterhin kein G nötig sein.WackelPudding hat geschrieben: ↑17.12.2021 - 18:07Hmm, schon ein bisschen komisch. Bislang galt 3G nur für die Übernachtung nämlich definitiv nicht (schreibt z.B. auch die Hotelleriesuisse unter: https://www.hotelleriesuisse.ch/de/leis ... zertifikat oder der Engadiner Tourismusverband unter https://www.engadin.ch/de/covid-19/)br403 hat geschrieben: ↑17.12.2021 - 17:35 16:35
Dürfen Restaurants in Hotels die Hotelgäste mit 3G bedienen?
Für die reine Hotellerie bzw. die Übernachtung im Hotelzimmer gilt zwar weiterhin nur die 3G-Regel, sagt Berset. Doch für Wellness- und Fitnessanlagen, Bars, Clubs und Restaurants in Hotels gilt für alle Besuchenden die 2G-Regel.
https://www.srf.ch/news/schweiz/das-neu ... -monaten-1
Die Aussage von Berset ist daher auf jeden Fall falsch, was aber nicht ausschließt, dass nun neu auch für die Übernachtung die 3G-Regel gilt.
Wird bestimmt aber noch irgendwann präzisiert.
16:15
Was gilt für Hotels und Vereinsanlässe?
Für Hotels gelte die zugangsbeschränkende 2G-Regel nicht, sondern reguläre Maskenpflicht, konkretisiert Jurist Michael Gerber (BAG).
Letzten Winter und letzte Woche in Zell am See wurden im Pinzgau FFP2 Schlauchschals vom ÖSV akzeptiert. In Alta Badia werden normale Schlauchschals und Einwegmasken auch akzeptiert; keine Einzelfälle es sind hier Tausende ohne FFP2 unterwegs.freerider13 hat geschrieben: ↑17.12.2021 - 15:06Dazu: ich hatte mal aufgeschnappt, dass diese FFP2 zertifizierten Buffs in Österreich nicht anerkannt werden würden. Wurde wohl damit begründet, dass der Kontrolleur ja nicht erkennen kann, ob der Skifahrer den FFP2 Filter auch tatsächlich reingemacht hat.sheridan hat geschrieben: ↑17.12.2021 - 10:38 Wie sieht es eigentlich mit zertifizierten Buffs aus ? Ich hatte mal in Frankreich bei Isola 2000 vor zwei Wochen nachgefragt und die Antwort war, dass das dort auch als Maskenersatz akzeptiert wird. Weiss aber nicht, ob das wirklich überall in FR so gehandhabt wird. In Italien wohl eher nicht ? In Andorra werden Buffs auch akzeptiert, das steht z.B. auf der Website von Grandvalira.
Kann aber nirgends was zu dem Thema finden.
Kann das irgendwer bestätigen oder dementieren?
Von einer Frist steht in der o.a.Erklärung zumindest nichts…?JohnnyDriver hat geschrieben: ↑17.12.2021 - 20:12 Gilt die Auffrischungsimpfung in Österreich ab Tag der Spritze, oder erst 14 Tage später, wie hier in DE?
Bekomme meine erst kommenden Mittwoch, 5 Monate sind noch nicht ganz um, wollte es aber gerne vor Weihnachten. Ich war seinerzeit allerdings eher früher mit der Impfung an, viele in meinem Alter durften erst später (hatte etwas glück, war noch nicht priorisiert). Eigentlich zu früh für so eine Regel, da noch zu wenige geboostert sind.
„sofern noch keine Auffrischungsimpfung nachgewiesen werden kann.
Es wurde hier doch schon mehrfach erklärt, dass bei Bergbahnen in IT chirurgische Masken, aber KEINE FFP2 vorgeschrieben sind.Werna76 hat geschrieben: ↑17.12.2021 - 20:14Letzten Winter und letzte Woche in Zell am See wurden im Pinzgau FFP2 Schlauchschals vom ÖSV akzeptiert. In Alta Badia werden normale Schlauchschals und Einwegmasken auch akzeptiert; keine Einzelfälle es sind hier Tausende ohne FFP2 unterwegs.freerider13 hat geschrieben: ↑17.12.2021 - 15:06Dazu: ich hatte mal aufgeschnappt, dass diese FFP2 zertifizierten Buffs in Österreich nicht anerkannt werden würden. Wurde wohl damit begründet, dass der Kontrolleur ja nicht erkennen kann, ob der Skifahrer den FFP2 Filter auch tatsächlich reingemacht hat.sheridan hat geschrieben: ↑17.12.2021 - 10:38 Wie sieht es eigentlich mit zertifizierten Buffs aus ? Ich hatte mal in Frankreich bei Isola 2000 vor zwei Wochen nachgefragt und die Antwort war, dass das dort auch als Maskenersatz akzeptiert wird. Weiss aber nicht, ob das wirklich überall in FR so gehandhabt wird. In Italien wohl eher nicht ? In Andorra werden Buffs auch akzeptiert, das steht z.B. auf der Website von Grandvalira.
Kann aber nirgends was zu dem Thema finden.
Kann das irgendwer bestätigen oder dementieren?
Heute in Val di Zoldo hat die Mehrheit keine Maske getragen auch in der Gondel nicht, in Alleghe fahren Carabinieri herum und verlangen auch im Anstehbereich vom Sessellift zumindest irgendetwas vorm Mund zu tragen, ob FFP2 oder nicht war denen egal.
Das war jetzt eine Vermutung von mir - weiß das jemand gesichert?Pancho hat geschrieben: ↑17.12.2021 - 20:20Von einer Frist steht in der o.a.Erklärung zumindest nichts…?JohnnyDriver hat geschrieben: ↑17.12.2021 - 20:12 Gilt die Auffrischungsimpfung in Österreich ab Tag der Spritze, oder erst 14 Tage später, wie hier in DE?
Bekomme meine erst kommenden Mittwoch, 5 Monate sind noch nicht ganz um, wollte es aber gerne vor Weihnachten. Ich war seinerzeit allerdings eher früher mit der Impfung an, viele in meinem Alter durften erst später (hatte etwas glück, war noch nicht priorisiert). Eigentlich zu früh für so eine Regel, da noch zu wenige geboostert sind.
sofern noch keine Auffrischungsimpfung nachgewiesen werden kann.
Booster gilt in Österreich ab dem ersten TagDas Impfzertifikat ist eines der drei EU-konformen Zertifikate des Grünen Passes. Die Gültigkeit gestaltet sich in Österreich folgendermaßen:
• Impfzertifikate über Corona-Schutzimpfungen mit COVID-19 Impfstoffen, bei denen zwei Dosen vorgesehen sind (BioNTech/Pfizer, AstraZeneca, Moderna), sind ab dem Tag der 2. Impfung für 270 Tage gültig.
• Impfzertifikate über Corona-Schutzimpfungen mit COVID-19 Impfstoffen, bei denen nur eine Dosis vorgesehen ist (Janssen), sind ab dem 22. Tag nach der Impfung für 270 Tage gültig.**
• Impfzertifikate von bereits genesenen Personen, die mindestens eine Impfung erhalten haben, sind in Österreich ab dem Tag der Impfung für 270 Tage gültig.
• Impfzertifikate einer weiteren Dosis nach erster Impfserie sind ab dem Tag der Impfung für weitere 270 Tage gültig.
Ggfs. hierzu auftauchende fachliche/spezifische Fragen sind natürlich möglich.
Geimpft ist man in D bislang unbegrenzt lang 2G.
Ich finde eher interessanter, dass die Schweiz bei 2G+ Veranstaltungen der Zweitimpfung nur eine Gültigkeit von 4 Monaten gibt und man danach den Booster braucht.
Die Regeln gelten weiterhin nicht für die Durchreise durch Österreich, die Durchreise durchs Ausland auf Fahrten von und nach Österreich, sowie die Einreise ins KWT, nach Jungholz und nach Hinterriss.§ 5. (1) Personen, die in das Bundesgebiet einreisen und glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich in nicht in Anlage 1 genannten Staaten oder Gebieten aufgehalten haben, haben einen Impf- oder Genesungsnachweis und zusätzlich ein negatives Testergebnis oder ein ärztliches Zeugnis über die genannten Nachweise mitzuführen.
(2) Liegt kein negatives Testergebnis vor, ist eine Registrierung vorzunehmen und unverzüglich eine Quarantäne anzutreten. Die Quarantäne gilt als beendet, sobald ein negatives Testergebnis vorliegt.
(3) Österreichische Staatsbürger, EU-/EWR-Bürger und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat, die über keinen Impf- oder Genesungsnachweis verfügen, haben eine Registrierung vorzunehmen und unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Die Quarantäne gilt als beendet, wenn frühestens am fünften Tag nach der Einreise ein Test durchgeführt wird, dessen Ergebnis negativ ist.“
Falsch!Ich finde eher interessanter, dass die Schweiz bei 2G+ Veranstaltungen der Zweitimpfung nur eine Gültigkeit von 4 Monaten gibt und man danach den Booster braucht.
Danke für den Link.hch hat geschrieben: ↑18.12.2021 - 08:42 Die neue Einreiseverordnung für Österreich ist kurz vor Mitternacht schon veröffentlicht worden, allerdings als Novelle (also Änderungen) zur aktuellen Version:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_562.html
Best-Of:
Die Regeln gelten weiterhin nicht für die Durchreise durch Österreich, die Durchreise durchs Ausland auf Fahrten von und nach Österreich, sowie die Einreise ins KWT, nach Jungholz und nach Hinterriss.§ 5. (1) Personen, die in das Bundesgebiet einreisen und glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich in nicht in Anlage 1 genannten Staaten oder Gebieten aufgehalten haben, haben einen Impf- oder Genesungsnachweis und zusätzlich ein negatives Testergebnis oder ein ärztliches Zeugnis über die genannten Nachweise mitzuführen.
(2) Liegt kein negatives Testergebnis vor, ist eine Registrierung vorzunehmen und unverzüglich eine Quarantäne anzutreten. Die Quarantäne gilt als beendet, sobald ein negatives Testergebnis vorliegt.
(3) Österreichische Staatsbürger, EU-/EWR-Bürger und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat, die über keinen Impf- oder Genesungsnachweis verfügen, haben eine Registrierung vorzunehmen und unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Die Quarantäne gilt als beendet, wenn frühestens am fünften Tag nach der Einreise ein Test durchgeführt wird, dessen Ergebnis negativ ist.“