Medienregeln - Diskussionsthread ALT (-10.09.2011)
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Re: NEUE Medienregeln - WICHTIG für ALLE !!! - aktualisiert!
Und wenn der Verfasser länger als 70 Jahre tot ist, sind auch die Urheberrechte erloschen.
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- Großer Müggelberg (115m)
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Re: NEUE Medienregeln - WICHTIG für ALLE !!! - aktualisiert!
Nach der österreichischen Judikatur ist alles relativ:
Zitat aus einem OGH-Urteil:
"Sinn und Zweck der dem Urheber exklusiv eingeräumten Nutzungsrechte ist es, dem Urheber ein Entgelt für diejenigen Nutzungshandlungen zu sichern, die darin bestehen, dass ein Werkgenuss durch Nutzungen des Originals erfolgt. (...) Es können daher nur solche Handlungen als Rechtsverletzung beurteilt werden, die in irgendeiner Form die Verwertungsmöglichkeiten des Urhebers beeinträchtigen.
Aber, da dieses Forum in Deutschland residiert, zählt nur deutsches Recht bzw. deutsche Judikatur.
Zitat aus einem OGH-Urteil:
"Sinn und Zweck der dem Urheber exklusiv eingeräumten Nutzungsrechte ist es, dem Urheber ein Entgelt für diejenigen Nutzungshandlungen zu sichern, die darin bestehen, dass ein Werkgenuss durch Nutzungen des Originals erfolgt. (...) Es können daher nur solche Handlungen als Rechtsverletzung beurteilt werden, die in irgendeiner Form die Verwertungsmöglichkeiten des Urhebers beeinträchtigen.
Aber, da dieses Forum in Deutschland residiert, zählt nur deutsches Recht bzw. deutsche Judikatur.
Zuletzt geändert von abcde-institute.org am 23.11.2010 - 23:48, insgesamt 1-mal geändert.
- TPD
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Re: NEUE Medienregeln - WICHTIG für ALLE !!! - aktualisiert!
Und darunter kann man z.B auch das Posten von fremden Bilder im Internet verstehen.Es können daher nur solche Handlungen als Rechtsverletzung beurteilt werden, die in irgendeiner Form die Verwertungsmöglichkeiten des Urhebers beeinträchtigen.
http://www.skichablais.net, die Bergbahnen der Region Chablais und Umgebung.
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- Großer Müggelberg (115m)
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Re: NEUE Medienregeln - WICHTIG für ALLE !!! - aktualisiert!
Jein.
In Österreich zählen Lichtbilder zu den Werken der Bildenden Künste. Und für die gilt, dass
"als Kriterium der Urheberrechtsschutzfähigkeit auch noch ein "ästhetischer Überschuß" über den Gebrauchszweck gefordert wird, also eine gewisse "Schaffenshöhe", "Werkhöhe" oder "Gestaltungshöhe". dass die Gestaltung "schon begrifflich mit einem gewissen Maß an Originalität verbunden" sein müsse; hier sei eine "entsprechende Werkhöhe" erforderlich, also eine Gestalt gewordene Idee, die den Stempel der persönlichen Eigenart ihres Schöpfers trägt oder sich zumindest durch eine persönliche Note von anderen Erzeugnissen ähnlicher Art abhebt.
Knipsbilder von Seilbahnen haben m.E. nicht die nötige "Werkhöhe". Außer Du erkennst "Das sind eindeutig Bilder vom LienzerSepp"
Aber
a) man solls nicht drauf ankommen lassen,
b) ist nicht alles so gefährlich wie's auf den ersten Blick aussieht,
c) ticken die Uhren in Deutschland grundsätzlich anders.
Im Österreichischen wie auch im Deutschen Urheberrecht gilt das "Schöpferprinzip".
Das schließt die Urheberschaft juristischer Personen (Firmen,etc.) begrifflich aus, da der Schöpfungsakt nur von natürlichen Personen geleistet werden kann.
http://www.jusline.de/index.php?cpid=75 ... e&limit=10
Zum deutschen "Zitatrecht" ein sehr informativer Artikel:
http://www.jusline.de/index.php?cpid=ba ... =2&paid=51
www.jusline.de ist überhaupt ein sehr gutes Rechtskompendium.
In Österreich zählen Lichtbilder zu den Werken der Bildenden Künste. Und für die gilt, dass
"als Kriterium der Urheberrechtsschutzfähigkeit auch noch ein "ästhetischer Überschuß" über den Gebrauchszweck gefordert wird, also eine gewisse "Schaffenshöhe", "Werkhöhe" oder "Gestaltungshöhe". dass die Gestaltung "schon begrifflich mit einem gewissen Maß an Originalität verbunden" sein müsse; hier sei eine "entsprechende Werkhöhe" erforderlich, also eine Gestalt gewordene Idee, die den Stempel der persönlichen Eigenart ihres Schöpfers trägt oder sich zumindest durch eine persönliche Note von anderen Erzeugnissen ähnlicher Art abhebt.
Knipsbilder von Seilbahnen haben m.E. nicht die nötige "Werkhöhe". Außer Du erkennst "Das sind eindeutig Bilder vom LienzerSepp"
Aber
a) man solls nicht drauf ankommen lassen,
b) ist nicht alles so gefährlich wie's auf den ersten Blick aussieht,
c) ticken die Uhren in Deutschland grundsätzlich anders.
Im Österreichischen wie auch im Deutschen Urheberrecht gilt das "Schöpferprinzip".
Das schließt die Urheberschaft juristischer Personen (Firmen,etc.) begrifflich aus, da der Schöpfungsakt nur von natürlichen Personen geleistet werden kann.
http://www.jusline.de/index.php?cpid=75 ... e&limit=10
Zum deutschen "Zitatrecht" ein sehr informativer Artikel:
http://www.jusline.de/index.php?cpid=ba ... =2&paid=51
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- Dachstein
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Re: NEUE Medienregeln - WICHTIG für ALLE !!! - aktualisiert!
Und jeztz erklärst uns bitte noch den Unterschied zwischen einem Dokumentarfoto und einem "Knipsbild".
MFG Dachstein
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Skitage 2012/13: 62 Stubaier Gletscher 11.10.12 Kurzbesuch, Hintertuxer Gletscher - 8.11.12 - Nach getaner Arbeit..., KSH 15.11.12 - Überm Nebelmeer, Obertauern (S) / 26.11.2012 / (Noch) klein, aber fein, Loferer Alm 8.12.12 - 8er Schwarzeck, Flachauwinkl - Kleinarl 9.12.12 - eine unbekannte Seite...,Schiwelt 13.12.12 - ein kalter Skinachmittag, Verbindungsbahn Alpbachtal 14.12.12,Dachstein West - 24.12.12 Antiweihnachtsstressski, Zinken, 31.12.12 --Jahresendski--, Heutal, 9.1.13 - Spaß im Schnee in der Näh', Rauris 9.1.13, Gemischte Gefühle, Gaißau Hintersee - 16.1.13 *Nebelflucht* Zauchensee 23.1.13, Reitherkogel 24.1.13 - Nachtschi überm Inntal, SFL - Ersatz Stubaier Gletscher 25.1.13, Fanningberg 2.3.13, Silvretta - Arena 24. / 25. 4. 13 - Ischg(ei)l, Sölden 5.5.13 - und die wollen wirklich zusperren?!
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Re: NEUE Medienregeln - WICHTIG für ALLE !!! - aktualisiert!
Die Diskussion hatten wir doch schon mal? Wobei ein "Dokumentarfoto" für mich auch noch keine "Schaffenshöhe" hätte. Wie aber fast überall sind die Grenzen fließend und im Zweifelsfall muss das Gericht entscheiden.
Ähnlich (und auch schon erwähnt, außer es hätte sich vor kurzem etwas geändert): Wenn du den Wald der öbf mit einer Handycam einfach so knippst und irgendwo online stellst, hast vmtl. kein Problem, wenn du aber mit Stativ und Spiegelreflex ein künstlerisch hochwertiges Foto machst und kommerziell verwertest, kanns passieren, dass du eine Abmahnung der öbf bekommst, wenn du keine Erlaubnis einholst...
Ähnlich (und auch schon erwähnt, außer es hätte sich vor kurzem etwas geändert): Wenn du den Wald der öbf mit einer Handycam einfach so knippst und irgendwo online stellst, hast vmtl. kein Problem, wenn du aber mit Stativ und Spiegelreflex ein künstlerisch hochwertiges Foto machst und kommerziell verwertest, kanns passieren, dass du eine Abmahnung der öbf bekommst, wenn du keine Erlaubnis einholst...
- TPD
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Re: NEUE Medienregeln - WICHTIG für ALLE !!! - aktualisiert!
Offensichtlich ist das Urheberrecht in Österreich und der Schweiz ähnlich.
Aber was in A und der CH gilt, muss nicht unbedingt für Deutschland gelten. Und das Forum ist nun mal in D gehostet. Und dieses Land ist bekannt für teure Abmahnungen...
Und ja; der Unterschied zwischen einem Lichtbild und Knipsbild muss im Endeffekt ein Richter entscheiden... Aber dieses Thema wurde schon mehrere Male hier im Forum durchgekaut.
Aber was in A und der CH gilt, muss nicht unbedingt für Deutschland gelten. Und das Forum ist nun mal in D gehostet. Und dieses Land ist bekannt für teure Abmahnungen...
Und ja; der Unterschied zwischen einem Lichtbild und Knipsbild muss im Endeffekt ein Richter entscheiden... Aber dieses Thema wurde schon mehrere Male hier im Forum durchgekaut.
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Re: NEUE Medienregeln - WICHTIG für ALLE !!! - aktualisiert!
danke lieber TPD, gerade wollte ich schreiben: "Sitz DE"


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Re: NEUE Medienregeln - WICHTIG für ALLE !!! - aktualisiert!
Die ÖBF erheben ein Urheberrecht darauf, wie ihre Bäume wachsen...?!starli2 hat geschrieben:Wenn du [vom] Wald der öbf [...] mit Stativ und Spiegelreflex ein künstlerisch hochwertiges Foto machst und kommerziell verwertest, kanns passieren, dass du eine Abmahnung der öbf bekommst, wenn du keine Erlaubnis einholst...
- starli2
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Re: NEUE Medienregeln - WICHTIG für ALLE !!! - aktualisiert!
B'ray: Zumindest war da mal im "Tirol Heute" vor wenigen Jahren ein Bericht, glaub da hatte einer eine Abmahnung erhalten oder so .. kann mich nicht mehr genau erinnern.
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Re: NEUE Medienregeln - WICHTIG für ALLE !!! - aktualisiert!
Jein. Schau mal da:Ähnlich (und auch schon erwähnt, außer es hätte sich vor kurzem etwas geändert): Wenn du den Wald der öbf mit einer Handycam einfach so knippst und irgendwo online stellst, hast vmtl. kein Problem, wenn du aber mit Stativ und Spiegelreflex ein künstlerisch hochwertiges Foto machst und kommerziell verwertest, kanns passieren, dass du eine Abmahnung der öbf bekommst, wenn du keine Erlaubnis einholst...
http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
Überhaupt sehr informativ zum Fotorecht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Fotorecht