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Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 29.09.2020 - 21:43
von ski-chrigel
Ich würde vor allem darauf hoffen, dass der ganze Quarantäne-/Risikogebiet-Blödsinn bis zum Winter abgeschafft wird...

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 29.09.2020 - 21:47
von Buckelpistenfan
ski-chrigel hat geschrieben: 29.09.2020 - 21:43 Ich würde vor allem darauf hoffen, dass der ganze Quarantäne-/Risikogebiet-Blödsinn bis zum Winter abgeschafft wird...
Diese Hoffnung hatte ich bis diesen Herbst auch, jetzt gehe ich noch von mindestens weiteren 6 Monaten aus.

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 29.09.2020 - 22:13
von WackelPudding
Buckelpistenfan hat geschrieben: 29.09.2020 - 21:47
ski-chrigel hat geschrieben: 29.09.2020 - 21:43 Ich würde vor allem darauf hoffen, dass der ganze Quarantäne-/Risikogebiet-Blödsinn bis zum Winter abgeschafft wird...
Diese Hoffnung hatte ich bis diesen Herbst auch, jetzt gehe ich noch von mindestens weiteren 6 Monaten aus.
Ich gehe auch von den mindestens 6 Monaten aus, wenn überhaupt...
Man hat mittlerweile einfach so viel vom gesellschaftlichen Leben, sei es im ganz normalen Umgang untereinander, aber gerade auch in den Vereinen und in der Jugendarbeit, sodass ein Zurückdrehen kaum mehr möglich sein wird.
Ich hoffe sehr, dass ich mich irre :/

Trotz der steigenden Zahlen brauchen wir daher aktuell dringend Lockerungen. Denn wenn wir Lebensfreude und Freiheit aufgeben, dann geben wir das Leben auf - und das wird weitaus schlimmere Folgen haben, als Corona jemals haben kann.

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 30.09.2020 - 07:34
von Ralf321
Weis jemand wie der Aufenthalt im Hemaitlanddefiniert ist? Muss man sich eine bestimmte Zeit dort Aufhalten?
Wenn ich zb >2 Tage im KWT bin und dort alle 48h einmal nach Deutschland fahre z.Bsp. Einkaufen, Wandern, Skifahren usw. dann sind doch die 48h wieder Rückgesetzt?

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 30.09.2020 - 07:53
von noisi
Meckelbörger hat geschrieben: 29.09.2020 - 19:51 Ich habe für mich die Saison abgehakt, ich würde bei eventuellen Auslandsreisen nur Schwierigkeiten kriegen, da bei uns im Betrieb irgendwie alles außerhalb von Deutschland als Risikogebiet angesehen wird. Wenn ich bedenke welche Diskussionen ich Anfang März führen musste als ich in die Schweiz wollte, erspare ich mir lieber den Ärger. Dann wird halt in Deutschland gefahren, irgendwo wird schon was gehen.
Sieht bei mir ganz ähnlich aus. Vielleicht buchen wir etwas kurzfristig stornierbares, vielleicht spontan.
Ansonsten stehen noch die schadensfreie Obere Wurmbergabfahrt und die offzielle Befahrung der Talabfahrt auf meinem Zettel, wie wärs?

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 30.09.2020 - 07:55
von molotov
Ralf321 hat geschrieben: 30.09.2020 - 07:34 Weis jemand wie der Aufenthalt im Hemaitlanddefiniert ist? Muss man sich eine bestimmte Zeit dort Aufhalten?
Wenn ich zb >2 Tage im KWT bin und dort alle 48h einmal nach Deutschland fahre z.Bsp. Einkaufen, Wandern, Skifahren usw. dann sind doch die 48h wieder Rückgesetzt?
ich glaube es wäre hilfreich für alle solche Diskussionen nicht zu führen. Sonst können wir uns von dieser Regelung bald verabschieden...
denn für eine Woche Urlaub war sie nie gedacht.

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 30.09.2020 - 09:08
von Roymarcoi
lanschi hat geschrieben: 19.09.2020 - 06:13 Ski amadé mit nutzungsabhängiger Covid-Payback-Garantie bei Saisonkarten im Falle eines erneuten Lockdowns:
https://www.skiamade.com/de/Tickets/Ski ... isonkarten
Danke @lanschi
Passt zwar nicht zum Thema, aber zu dem von dir geposteten Link. Die Saisonkarte für Jungfamilien finde ich eine sehr gute Sache. Genau nach so etwas haben meine Frau und ich gesucht. Darauf werden wir in der übernächsten Saison zurückkommen.

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 30.09.2020 - 09:33
von Ralf321
molotov hat geschrieben: 30.09.2020 - 07:55
Ralf321 hat geschrieben: 30.09.2020 - 07:34 Weis jemand wie der Aufenthalt im Hemaitlanddefiniert ist? Muss man sich eine bestimmte Zeit dort Aufhalten?
Wenn ich zb >2 Tage im KWT bin und dort alle 48h einmal nach Deutschland fahre z.Bsp. Einkaufen, Wandern, Skifahren usw. dann sind doch die 48h wieder Rückgesetzt?
ich glaube es wäre hilfreich für alle solche Diskussionen nicht zu führen. Sonst können wir uns von dieser Regelung bald verabschieden...
denn für eine Woche Urlaub war sie nie gedacht.
Aber für 2 Tage?
Da ich die Regelung eh schwachsinnig finde, kommt man auf solche Ideen. Da das Riskio, sich in 2 Tagen anzustecken oder in 1 Woche auch nicht viel Größer ist wenn man an die Regeln hält.
Für Pendler zur Arbeit macht das fast Sinn, wobei auch nicht, da passt die 72h regionale Ausnahme ja viel besser.

Aber eigentlich sollte ja ab 1. Oktober neue Regeln gelten. Dies verschiebt sich nun auf die Zeit nach den Herbstferien. Die nationale Teststrategie der Bundesregierung soll nun bis zum 15 Oktober vorgestellt werden, dann muss sie in den Bundesländern umgesetzt werden auf 1.November. Denk vor Dezember weis man nicht was kommt, und was möglich sein wird.

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 30.09.2020 - 11:03
von Meckelbörger
noisi hat geschrieben: 30.09.2020 - 07:53 Sieht bei mir ganz ähnlich aus. Vielleicht buchen wir etwas kurzfristig stornierbares, vielleicht spontan.
Ansonsten stehen noch die schadensfreie Obere Wurmbergabfahrt und die offzielle Befahrung der Talabfahrt auf meinem Zettel, wie wärs?
Bin bei der passenden Schneelage dabei, des Weiteren wäre auch mal eine Ausflug ins Sauerland fällig
Schneefuchs hat geschrieben: 29.09.2020 - 20:27 Ach ja, die Sache mit den Arbeitgebern... Ich bin bei meinem irgendwie nicht mehr glücklich. Da muss mal was neues her. Das erleichtert es die eigene Position durchzusetzen. :wink:

Aber doch ein Vorteil: Ich kann problemlos im Home-Office arbeiten.
Home-Office hatte ich im März 4 Wochen, könnte ich auch wieder machen, war aber nicht so meins.Das Ganze bringt aber den Nachteil mit sich, dass die Problememlösungen/Besprechungen auf der Baustelle entfallen und so evtl. was liegen bleibt.

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 30.09.2020 - 11:27
von Dede
Ralf321 hat geschrieben: 30.09.2020 - 09:33
molotov hat geschrieben: 30.09.2020 - 07:55
Ralf321 hat geschrieben: 30.09.2020 - 07:34 Weis jemand wie der Aufenthalt im Hemaitlanddefiniert ist? Muss man sich eine bestimmte Zeit dort Aufhalten?
Wenn ich zb >2 Tage im KWT bin und dort alle 48h einmal nach Deutschland fahre z.Bsp. Einkaufen, Wandern, Skifahren usw. dann sind doch die 48h wieder Rückgesetzt?
ich glaube es wäre hilfreich für alle solche Diskussionen nicht zu führen. Sonst können wir uns von dieser Regelung bald verabschieden...
denn für eine Woche Urlaub war sie nie gedacht.
Aber für 2 Tage?
Da ich die Regelung eh schwachsinnig finde, kommt man auf solche Ideen. Da das Riskio, sich in 2 Tagen anzustecken oder in 1 Woche auch nicht viel Größer ist wenn man an die Regeln hält.
Für Pendler zur Arbeit macht das fast Sinn, wobei auch nicht, da passt die 72h regionale Ausnahme ja viel besser.

Aber eigentlich sollte ja ab 1. Oktober neue Regeln gelten. Dies verschiebt sich nun auf die Zeit nach den Herbstferien. Die nationale Teststrategie der Bundesregierung soll nun bis zum 15 Oktober vorgestellt werden, dann muss sie in den Bundesländern umgesetzt werden auf 1.November. Denk vor Dezember weis man nicht was kommt, und was möglich sein wird.

ALLGEMEINVERFÜGUNG DES LANDRATSAMTES OBERALLGÄU ZUR KONKRETISIERUNG DER REGELUNGEN DER BAYERISCHEN EINREISEQUARANTÄNEVERORDNUNG (EQV) FÜR BERUFSPENDLER ZWISCHEN DEM LANDKREIS OBERALLGÄU UND DEM LAND VORARLBERG
Bei der Einreise vom Kleinwalsertal ins Allgäu gilt die Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung (EQV). Gemäß § 2 Abs 2 Ziffer 5 EQV sind Personen,die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat, von den Einschränkungen ausgenommen.

Damit sollte leider die Möglichkeit ins KWT zum Skifahren zu gehen nicht gegeben sein.

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 30.09.2020 - 11:33
von Florian86
ramon23 hat geschrieben: 29.09.2020 - 18:25 Gilt das auch wenn man einen aktuellen, negativen Corona Test vorweisen kann?

Ein Kollege war mit seiner Frau in Wien und musste sich dann hier(Thüringen, Sonntags) einem Test unterziehen und (vorläufig) in Quarantäne. Seine Frau hatte Montag einen negativen Test und durfte Dienstag wieder zur Arbeit. Unserer Firma (Stadtwerke) reichte ein negativer Test nicht. Verlangt wurde eine Bescheinigung vom Amt, das man die Quarantäne verlassen darf. Nach einigen Anrufen und vielen Mails, war auch das geschafft. Rückwirkend (!) wurde die Quarantäne beendet, sodass mein Kollege am 4 Tag nach dem Test wieder zur Arbeit durfte. Jetzt muss er aber in der Firma erklären, warum er 2 Tage auf Arbeit gefehlt hat. (21.09. rückwirkend, am 23.09. wieder auf Arbeit).
Ich freue mich echt schon auf den Winter....

Gruß Nils
Das ist ja mal wirklich absurd. In München wird das so gehandhabt: Aufenthalt im Risikogebiet führt zur Quarantäneverpflichtung, und man muss sich beim Gesundheitsamt melden. Daraufhin wird in einer Mail ebenfalls auf die Quarantäneverpflichtung hingewiesen. Sobald man ein negatives Testergebnis erhalten hat, z.B. per Mail, kann man dieses ans Gesundheitsamt weiterleiten. Mit zusenden der Mail endet die Quarantäne automatisch sofern man keine Symptome hat. Man muss also gar nicht abwarten bis eine weitere Mail vom Gesundheitsamt kommt. Diese kam bei uns aber dennoch und wies ebenfalls auf die entsprechende Sachlage hin.
Einen offiziellen Schrieb vom Gesundheitsamt gabs nicht, und ich glaube, man versucht hier in München das Ganze trotz allem möglichst unbürokratisch zu halten, auch weil die Ämter sicher überlastet sind.

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 30.09.2020 - 11:38
von Florian86
Dede hat geschrieben: 30.09.2020 - 11:27
ALLGEMEINVERFÜGUNG DES LANDRATSAMTES OBERALLGÄU ZUR KONKRETISIERUNG DER REGELUNGEN DER BAYERISCHEN EINREISEQUARANTÄNEVERORDNUNG (EQV) FÜR BERUFSPENDLER ZWISCHEN DEM LANDKREIS OBERALLGÄU UND DEM LAND VORARLBERG
Bei der Einreise vom Kleinwalsertal ins Allgäu gilt die Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung (EQV). Gemäß § 2 Abs 2 Ziffer 5 EQV sind Personen,die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat, von den Einschränkungen ausgenommen.

Damit sollte leider die Möglichkeit ins KWT zum Skifahren zu gehen nicht gegeben sein.
Etwas weiter oben im Faden eine Mail des Bayerischen Gesundheitsministeriums, das ja wohl mehr zu sagen hat als ein Landratsamt: Skifahren zählt nicht als Sportereignis oder Freizeitveranstaltung. Also darf man sehr wohl auch ins KWT zum skifahren gehen, aktuell. Natürlich können sich die Regeln bis zum Winter noch ändern...

Dank recht herzlich an JohnnyDriver fürs Nachfragen!

Tante Edith meint: natürlich ist es irrelevant, wer "mehr" zu sagen hat - sorry für die Formulierung. Melde ich mich beim Gesundheisamt, so befolge ich selbstverständlich die Anweisungen, die "mein" Gesundheitsamt mir gibt.
Ansonsten - auch wenn es schon weiter unten gesagt wurde: das Landratsamt Oberallgäu schreibt nix anderes als das, was in der Bayerischen EQV steht. Durch die entsprechende, gepostete E-Mail wurde hingegen konkretisiert, was als "Veranstaltung" bzw. "Ereignis" zählt, und was nicht. Skifahren, Wandern o.Ä. sind weder Veranstaltung noch Ereignis.

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 30.09.2020 - 11:54
von molotov
Ralf321 hat geschrieben: 30.09.2020 - 09:33
molotov hat geschrieben: 30.09.2020 - 07:55
Ralf321 hat geschrieben: 30.09.2020 - 07:34 Weis jemand wie der Aufenthalt im Hemaitlanddefiniert ist? Muss man sich eine bestimmte Zeit dort Aufhalten?
Wenn ich zb >2 Tage im KWT bin und dort alle 48h einmal nach Deutschland fahre z.Bsp. Einkaufen, Wandern, Skifahren usw. dann sind doch die 48h wieder Rückgesetzt?
ich glaube es wäre hilfreich für alle solche Diskussionen nicht zu führen. Sonst können wir uns von dieser Regelung bald verabschieden...
denn für eine Woche Urlaub war sie nie gedacht.
Aber für 2 Tage?
Da ich die Regelung eh schwachsinnig finde, kommt man auf solche Ideen. Da das Riskio, sich in 2 Tagen anzustecken oder in 1 Woche auch nicht viel Größer ist wenn man an die Regeln hält.
Für Pendler zur Arbeit macht das fast Sinn, wobei auch nicht, da passt die 72h regionale Ausnahme ja viel besser.

Aber eigentlich sollte ja ab 1. Oktober neue Regeln gelten. Dies verschiebt sich nun auf die Zeit nach den Herbstferien. Die nationale Teststrategie der Bundesregierung soll nun bis zum 15 Oktober vorgestellt werden, dann muss sie in den Bundesländern umgesetzt werden auf 1.November. Denk vor Dezember weis man nicht was kommt, und was möglich sein wird.
darum geht's mir nicht, ich sehe vor allen Dingen den tagesbesuch als unkritisch an.

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 30.09.2020 - 12:17
von snowstyle
Florian86 hat geschrieben: 30.09.2020 - 11:38
Dede hat geschrieben: 30.09.2020 - 11:27
ALLGEMEINVERFÜGUNG DES LANDRATSAMTES OBERALLGÄU ZUR KONKRETISIERUNG DER REGELUNGEN DER BAYERISCHEN EINREISEQUARANTÄNEVERORDNUNG (EQV) FÜR BERUFSPENDLER ZWISCHEN DEM LANDKREIS OBERALLGÄU UND DEM LAND VORARLBERG
Bei der Einreise vom Kleinwalsertal ins Allgäu gilt die Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung (EQV). Gemäß § 2 Abs 2 Ziffer 5 EQV sind Personen,die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat, von den Einschränkungen ausgenommen.

Damit sollte leider die Möglichkeit ins KWT zum Skifahren zu gehen nicht gegeben sein.
Etwas weiter oben im Faden eine Mail des Bayerischen Gesundheitsministeriums, das ja wohl mehr zu sagen hat als ein Landratsamt: Skifahren zählt nicht als Sportereignis oder Freizeitveranstaltung. Also darf man sehr wohl auch ins KWT zum skifahren gehen, aktuell. Natürlich können sich die Regeln bis zum Winter noch ändern...

Dank recht herzlich an JohnnyDriver fürs Nachfragen!
Es gilt aber nicht wer "mehr zu sagen hat" sondern wer rechtlich zuständig ist. Dies ist in jedem Falle die Stadt, oder der Landkreis, wie hier das Landratsamt als untereste Behörde. Und wenn die einen Bescheid erlassen, dann musst du dagegen vorgehen und möglichweise die nächsthöhere Instanz anrufen. Dabei ist völlig wurscht, wer "mehr zu sagen hat" und wer nicht. Ergo bringt das alles viel Ärger, wird Nerven und auch eine Menge Geld kosten, wenn man sich dagehen wehren möchte.

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 30.09.2020 - 12:20
von WackelPudding
Dede hat geschrieben: 30.09.2020 - 11:27
Ralf321 hat geschrieben: 30.09.2020 - 09:33
molotov hat geschrieben: 30.09.2020 - 07:55

ich glaube es wäre hilfreich für alle solche Diskussionen nicht zu führen. Sonst können wir uns von dieser Regelung bald verabschieden...
denn für eine Woche Urlaub war sie nie gedacht.
Aber für 2 Tage?
Da ich die Regelung eh schwachsinnig finde, kommt man auf solche Ideen. Da das Riskio, sich in 2 Tagen anzustecken oder in 1 Woche auch nicht viel Größer ist wenn man an die Regeln hält.
Für Pendler zur Arbeit macht das fast Sinn, wobei auch nicht, da passt die 72h regionale Ausnahme ja viel besser.

Aber eigentlich sollte ja ab 1. Oktober neue Regeln gelten. Dies verschiebt sich nun auf die Zeit nach den Herbstferien. Die nationale Teststrategie der Bundesregierung soll nun bis zum 15 Oktober vorgestellt werden, dann muss sie in den Bundesländern umgesetzt werden auf 1.November. Denk vor Dezember weis man nicht was kommt, und was möglich sein wird.

ALLGEMEINVERFÜGUNG DES LANDRATSAMTES OBERALLGÄU ZUR KONKRETISIERUNG DER REGELUNGEN DER BAYERISCHEN EINREISEQUARANTÄNEVERORDNUNG (EQV) FÜR BERUFSPENDLER ZWISCHEN DEM LANDKREIS OBERALLGÄU UND DEM LAND VORARLBERG
Bei der Einreise vom Kleinwalsertal ins Allgäu gilt die Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung (EQV). Gemäß § 2 Abs 2 Ziffer 5 EQV sind Personen,die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat, von den Einschränkungen ausgenommen.

Damit sollte leider die Möglichkeit ins KWT zum Skifahren zu gehen nicht gegeben sein.
Und wo liest du da jetzt, dass man nicht zum Skifahren oder Wandern ins Kleinwalsertal fahren dürfte???

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 30.09.2020 - 12:29
von Skitobi
Also abgesehen davon, dass ich auch keinen inhaltlichen Unterschied zur bayrischen Regelung erkenne: Ich habe bisher immer nur gelesen, dass man in den Regelungen für sein Bundesland nachschauen muss, was gilt - was es schon kompliziert genug macht. Wenn jetzt auch noch die Landkreise eigene Regelungen erlassen, wer soll denn da noch durchblicken?

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 30.09.2020 - 12:38
von snowstyle
So ist es aber. Der Landkreis, insbesondere das Gesundheitsamt ist die Behörde, von dem jeder Bürger einen eventuellen Bescheid bekommt. Das Hauptproblem ist ja auch, dass es keine aufschiebende Wirkung hat, wenn man sich dagegen wehrt. Das bedeutet, das kein Antrag der Aussetzung der Vollziehung möglich ist. Und wenn man das alles rechtlich aufrollt, dann ist es sehr wahrscheinlich das die zeitlich begrenzt verfügte Maßnahme des Gesundheitsamtes längst abgelaufen ist.

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 30.09.2020 - 12:50
von turms
Die Bundesregierung will deutschen Touristen, die aus Risikogebieten zurückkommen, die Lohnfortzahlung im Quarantänefall streichen!

https://www.bild.de/bild-plus/politik/i ... .bild.html

na ja.... 8O

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 30.09.2020 - 12:56
von WackelPudding
Da hier ja nun diverser Wildwuchs entstanden ist, versuche ich hier dann mal etwas aufzuräumen.

Ich bin zwar kein Jurist, aber durch meine Tätigkeit im Vertragsmanagement bin ich - so glaube ich zumindest - relativ tief in dem Thema drin.

Es gilt je Bundesland die jeweilige Verordnung, welche u.a. von den Landkreisen umgesetzt wird. Maßgebend ist aber das, was das jeweilige Bundesland verkündet, sofern kein Landkreis für sein Gebiet andere Regelungen verkündet (Förderalismus pur halt...). So wie ich das sehe, ist das bei den EinreiseVO zumindest im süddeutschen Raum noch nirgendwo geschehnen. Auch die Auskunft des Landkreises Oberallgäu ist ja identisch mit der bayernweiten Regelung.

Da es bezüglich der bayerischen Regelungen diverse Unklarheiten gab, würde ich diese mal etwas aufarbeiten. Andere Bundesländer haben andere oder keine Regelungen. Daher bezieht sich alles Folgende nur auf den Freistaat Bayern.

Skifahren im Risikogebiet ist, unter Beachtung der 48h-Regel, weiterhin möglich. Wie kommt es dazu?
Die bayerische Verordnung schließt bei der 48h-Regelung z.B. die Teilnahme an einem Sportereingnis oder einer Freizeitveranstaltung aus. Glücklicherweise fällt das Skifahren - solange ihr nicht an Skirennen (das wäre ein Sportereingnis) oder dergleichen teilnehmt - nicht darunter.
Es gibt nämlich einen großen Unterschied zwischen einer Freizeitveranstaltung und einer Freizeitaktivität.
Eine Veranstaltung ist eine örtlich und zeitlich begrenzte Sache. Das eigentliche Skifahren, also indem wir auf 2 Brettern einen Berg herunterfahren, ist zeitlich und örtlich nicht begrenzt (Pistensperren und Waldschutzgebiete, etc. mal ausgenommen). Theoretisch kann man immer und überall Ski fahren.
Die andere Komponente, die der Durchschnittsskifahrer für einen normalen Skitag braucht, sind Seilbahnen. Seilbahnen operieren zwar örtlich und zeitlich begrenzt, fallen aber unter den Passus der öffentlichen Verkehrsmittel. Ich denke, es wäre auch etwas abstrus, wenn man eine Seilbahnfahrt als Veranstaltung bezeichnet. Anders sähe es aus, wenn es sich um eine Sonderveranstaltung, wie z.B. Dinner in der Gondel (das wäre eine sonstige Freizeitveranstaltung), etc. handelt. Hier wäre die Seilbahnbenutzung dann eine Teilnahme an einer Veranstaltung.
Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln während der 48h ist gemäß der bayerischen Regelung nicht ausgeschlossen.

Die anderen Einschränkungen, spielen - mit Ausnahme von Trachtenskitagen (Teilnahme an einer kulturerllen Veranstaltung), etc. - keine Rolle fürs Skifahren.

Im Normalfall nimmt man also so während eines normalen Skitags weder an einer Freizeitveranstaltung, noch an einem Sportereignis teil, denn unter einem Sportereignis wird eine wettkampfartige Darbietung der jeweiligen Sportart verstanden.

Diese Regelung trifft aber nur auf Menschen zu, die beabsichtigen, nach der Rückkehr aus dem Risikogebiet Bayern nicht auf dem direkten Wege zu verlassen.
Wenn ihr also nach der Einreise direkt woanders hin wollt, braucht euch das alles nicht interessieren, denn die Durchreise durch Bayern nach einer Einreise aus einem Risikogebiet ist gemäß §2, Absatz 4 EQV immer erlaubt.
Dann zählt die Regelung des jeweiligen Ziellandes, die es einzuhalten gilt.

Die jetzige Regelung wird aber ohnehin nur eine Momentaufnahme sein und dürfte demnächst überarbeitet werden

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 30.09.2020 - 13:18
von Pancho
turms hat geschrieben: 30.09.2020 - 12:50 Die Bundesregierung will deutschen Touristen, die aus Risikogebieten zurückkommen, die Lohnfortzahlung im Quarantänefall streichen!

https://www.bild.de/bild-plus/politik/i ... .bild.html

na ja.... 8O
Das gilt doch schon länger...?
Arbeitnehmer, die ihren Urlaub gezielt in einem Risikogebiet verbringen (d.h. bei denen bei Urlaubsantritt feststeht, dass ihr Reiseziel vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet qualifiziert ist) und die sich nach ihrer Urlaubsrückkehr für 14 Tage in häusliche Quarantäne „absondern“ müssen, haben keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung.
Quelle:
https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/20 ... eitgebers/

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 30.09.2020 - 13:40
von turms
aha..
dann warum wieder jetzt? gibt es etwas neues?


Hier steht : Arbeitnehmer, die ihren Urlaub gezielt in einem Risikogebiet verbringen (d.h. bei denen bei Urlaubsantritt feststeht, dass ihr Reiseziel vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet qualifiziert ist) und die sich nach ihrer Urlaubsrückkehr für 14 Tage in häusliche Quarantäne „absondern“ müssen, haben keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung.

So ich fahre nach Tux, für nicht mehr als 48 St.
Dann komme ich zurück, habe ich Halsschmerzen etc, lasse ich mich testen und bammm...Positive...Theoretisch muss ich 14 in Quarantäne
Was wird passieren? theoretisch darf ich nach Tux fahren für weniger als 48 St
Aber ich bin gezielt in einem Risikogebiet gegangen...

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 30.09.2020 - 14:06
von Pancho
Tja, das ist tatsächlich ein interessanter Fall. Tendenziell würde ich mich darauf einstellen, dass ich keinen Lohn bekomme. Denn das Risiko weswegen es ein Risikogebiet ist, bin ich ja bewusst eingegangen...
...aber definitiv weiß ich es nicht.

Am besten immer vorher abklären... dann weiß man wenigstens, was man schlimmstenfalls riskiert.

Wobei sich das alles sehr schnell ändern kann momentan.

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 30.09.2020 - 14:22
von Skitobi
Corona kann man auch im Inland bekommen. Solange niemand den Zusammenhang zu dem Ausflug herstellt (bzw. herstellen kann) sollte es kein Problem sein.

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 30.09.2020 - 14:47
von NeusserGletscher
Ich würde dies prinzipiell auch auf Gebiete ausweiten, bei denen absehbar ist, dass sie während des geplantes Urlaubs zum Risikogebiet erklärt werden. :wink:

Mich wundert, dass noch niemand die Idee hatte, dass ein Grenzübertritt nur noch mit einem zuvor genehmtigten Ausreiseantrag gestattet ist. Aber offenbar hat (noch) niemand die Absicht, eine Mauer zu errichten. :lol:

Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

Verfasst: 30.09.2020 - 14:59
von gfm49
Gute Zusammenfassung:
WackelPudding hat geschrieben: 30.09.2020 - 12:56Da hier ja nun diverser Wildwuchs entstanden ist, versuche ich hier dann mal etwas aufzuräumen.
Nur eine Ergänzung:
WackelPudding hat geschrieben: 30.09.2020 - 12:56Die bayerische Verordnung schließt bei der 48h-Regelung z.B. die Teilnahme an einem Sportereingnis oder einer Freizeitveranstaltung aus. Glücklicherweise fällt das Skifahren - solange ihr nicht an Skirennen (das wäre ein Sportereingnis) oder dergleichen teilnehmt - nicht darunter.
zu "dergleichen" gehört imho auch ein Skikurs, weil das eine organisierte Veranstaltung ist.