Re: Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie
Verfasst: 29.09.2020 - 21:43
Ich würde vor allem darauf hoffen, dass der ganze Quarantäne-/Risikogebiet-Blödsinn bis zum Winter abgeschafft wird...
Skigebiete, Seilbahnen und mehr
https://test.alpinforum.com/forum/
Diese Hoffnung hatte ich bis diesen Herbst auch, jetzt gehe ich noch von mindestens weiteren 6 Monaten aus.ski-chrigel hat geschrieben: 29.09.2020 - 21:43 Ich würde vor allem darauf hoffen, dass der ganze Quarantäne-/Risikogebiet-Blödsinn bis zum Winter abgeschafft wird...
Ich gehe auch von den mindestens 6 Monaten aus, wenn überhaupt...Buckelpistenfan hat geschrieben: 29.09.2020 - 21:47Diese Hoffnung hatte ich bis diesen Herbst auch, jetzt gehe ich noch von mindestens weiteren 6 Monaten aus.ski-chrigel hat geschrieben: 29.09.2020 - 21:43 Ich würde vor allem darauf hoffen, dass der ganze Quarantäne-/Risikogebiet-Blödsinn bis zum Winter abgeschafft wird...
Sieht bei mir ganz ähnlich aus. Vielleicht buchen wir etwas kurzfristig stornierbares, vielleicht spontan.Meckelbörger hat geschrieben: 29.09.2020 - 19:51 Ich habe für mich die Saison abgehakt, ich würde bei eventuellen Auslandsreisen nur Schwierigkeiten kriegen, da bei uns im Betrieb irgendwie alles außerhalb von Deutschland als Risikogebiet angesehen wird. Wenn ich bedenke welche Diskussionen ich Anfang März führen musste als ich in die Schweiz wollte, erspare ich mir lieber den Ärger. Dann wird halt in Deutschland gefahren, irgendwo wird schon was gehen.
ich glaube es wäre hilfreich für alle solche Diskussionen nicht zu führen. Sonst können wir uns von dieser Regelung bald verabschieden...Ralf321 hat geschrieben: 30.09.2020 - 07:34 Weis jemand wie der Aufenthalt im Hemaitlanddefiniert ist? Muss man sich eine bestimmte Zeit dort Aufhalten?
Wenn ich zb >2 Tage im KWT bin und dort alle 48h einmal nach Deutschland fahre z.Bsp. Einkaufen, Wandern, Skifahren usw. dann sind doch die 48h wieder Rückgesetzt?
Danke @lanschilanschi hat geschrieben: 19.09.2020 - 06:13 Ski amadé mit nutzungsabhängiger Covid-Payback-Garantie bei Saisonkarten im Falle eines erneuten Lockdowns:
https://www.skiamade.com/de/Tickets/Ski ... isonkarten
Aber für 2 Tage?molotov hat geschrieben: 30.09.2020 - 07:55ich glaube es wäre hilfreich für alle solche Diskussionen nicht zu führen. Sonst können wir uns von dieser Regelung bald verabschieden...Ralf321 hat geschrieben: 30.09.2020 - 07:34 Weis jemand wie der Aufenthalt im Hemaitlanddefiniert ist? Muss man sich eine bestimmte Zeit dort Aufhalten?
Wenn ich zb >2 Tage im KWT bin und dort alle 48h einmal nach Deutschland fahre z.Bsp. Einkaufen, Wandern, Skifahren usw. dann sind doch die 48h wieder Rückgesetzt?
denn für eine Woche Urlaub war sie nie gedacht.
Bin bei der passenden Schneelage dabei, des Weiteren wäre auch mal eine Ausflug ins Sauerland fällignoisi hat geschrieben: 30.09.2020 - 07:53 Sieht bei mir ganz ähnlich aus. Vielleicht buchen wir etwas kurzfristig stornierbares, vielleicht spontan.
Ansonsten stehen noch die schadensfreie Obere Wurmbergabfahrt und die offzielle Befahrung der Talabfahrt auf meinem Zettel, wie wärs?
Home-Office hatte ich im März 4 Wochen, könnte ich auch wieder machen, war aber nicht so meins.Das Ganze bringt aber den Nachteil mit sich, dass die Problememlösungen/Besprechungen auf der Baustelle entfallen und so evtl. was liegen bleibt.Schneefuchs hat geschrieben: 29.09.2020 - 20:27 Ach ja, die Sache mit den Arbeitgebern... Ich bin bei meinem irgendwie nicht mehr glücklich. Da muss mal was neues her. Das erleichtert es die eigene Position durchzusetzen.![]()
Aber doch ein Vorteil: Ich kann problemlos im Home-Office arbeiten.
Ralf321 hat geschrieben: 30.09.2020 - 09:33Aber für 2 Tage?molotov hat geschrieben: 30.09.2020 - 07:55ich glaube es wäre hilfreich für alle solche Diskussionen nicht zu führen. Sonst können wir uns von dieser Regelung bald verabschieden...Ralf321 hat geschrieben: 30.09.2020 - 07:34 Weis jemand wie der Aufenthalt im Hemaitlanddefiniert ist? Muss man sich eine bestimmte Zeit dort Aufhalten?
Wenn ich zb >2 Tage im KWT bin und dort alle 48h einmal nach Deutschland fahre z.Bsp. Einkaufen, Wandern, Skifahren usw. dann sind doch die 48h wieder Rückgesetzt?
denn für eine Woche Urlaub war sie nie gedacht.
Da ich die Regelung eh schwachsinnig finde, kommt man auf solche Ideen. Da das Riskio, sich in 2 Tagen anzustecken oder in 1 Woche auch nicht viel Größer ist wenn man an die Regeln hält.
Für Pendler zur Arbeit macht das fast Sinn, wobei auch nicht, da passt die 72h regionale Ausnahme ja viel besser.
Aber eigentlich sollte ja ab 1. Oktober neue Regeln gelten. Dies verschiebt sich nun auf die Zeit nach den Herbstferien. Die nationale Teststrategie der Bundesregierung soll nun bis zum 15 Oktober vorgestellt werden, dann muss sie in den Bundesländern umgesetzt werden auf 1.November. Denk vor Dezember weis man nicht was kommt, und was möglich sein wird.
Das ist ja mal wirklich absurd. In München wird das so gehandhabt: Aufenthalt im Risikogebiet führt zur Quarantäneverpflichtung, und man muss sich beim Gesundheitsamt melden. Daraufhin wird in einer Mail ebenfalls auf die Quarantäneverpflichtung hingewiesen. Sobald man ein negatives Testergebnis erhalten hat, z.B. per Mail, kann man dieses ans Gesundheitsamt weiterleiten. Mit zusenden der Mail endet die Quarantäne automatisch sofern man keine Symptome hat. Man muss also gar nicht abwarten bis eine weitere Mail vom Gesundheitsamt kommt. Diese kam bei uns aber dennoch und wies ebenfalls auf die entsprechende Sachlage hin.ramon23 hat geschrieben: 29.09.2020 - 18:25 Gilt das auch wenn man einen aktuellen, negativen Corona Test vorweisen kann?
Ein Kollege war mit seiner Frau in Wien und musste sich dann hier(Thüringen, Sonntags) einem Test unterziehen und (vorläufig) in Quarantäne. Seine Frau hatte Montag einen negativen Test und durfte Dienstag wieder zur Arbeit. Unserer Firma (Stadtwerke) reichte ein negativer Test nicht. Verlangt wurde eine Bescheinigung vom Amt, das man die Quarantäne verlassen darf. Nach einigen Anrufen und vielen Mails, war auch das geschafft. Rückwirkend (!) wurde die Quarantäne beendet, sodass mein Kollege am 4 Tag nach dem Test wieder zur Arbeit durfte. Jetzt muss er aber in der Firma erklären, warum er 2 Tage auf Arbeit gefehlt hat. (21.09. rückwirkend, am 23.09. wieder auf Arbeit).
Ich freue mich echt schon auf den Winter....
Gruß Nils
Etwas weiter oben im Faden eine Mail des Bayerischen Gesundheitsministeriums, das ja wohl mehr zu sagen hat als ein Landratsamt: Skifahren zählt nicht als Sportereignis oder Freizeitveranstaltung. Also darf man sehr wohl auch ins KWT zum skifahren gehen, aktuell. Natürlich können sich die Regeln bis zum Winter noch ändern...Dede hat geschrieben: 30.09.2020 - 11:27
ALLGEMEINVERFÜGUNG DES LANDRATSAMTES OBERALLGÄU ZUR KONKRETISIERUNG DER REGELUNGEN DER BAYERISCHEN EINREISEQUARANTÄNEVERORDNUNG (EQV) FÜR BERUFSPENDLER ZWISCHEN DEM LANDKREIS OBERALLGÄU UND DEM LAND VORARLBERG
Bei der Einreise vom Kleinwalsertal ins Allgäu gilt die Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung (EQV). Gemäß § 2 Abs 2 Ziffer 5 EQV sind Personen,die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat, von den Einschränkungen ausgenommen.
Damit sollte leider die Möglichkeit ins KWT zum Skifahren zu gehen nicht gegeben sein.
darum geht's mir nicht, ich sehe vor allen Dingen den tagesbesuch als unkritisch an.Ralf321 hat geschrieben: 30.09.2020 - 09:33Aber für 2 Tage?molotov hat geschrieben: 30.09.2020 - 07:55ich glaube es wäre hilfreich für alle solche Diskussionen nicht zu führen. Sonst können wir uns von dieser Regelung bald verabschieden...Ralf321 hat geschrieben: 30.09.2020 - 07:34 Weis jemand wie der Aufenthalt im Hemaitlanddefiniert ist? Muss man sich eine bestimmte Zeit dort Aufhalten?
Wenn ich zb >2 Tage im KWT bin und dort alle 48h einmal nach Deutschland fahre z.Bsp. Einkaufen, Wandern, Skifahren usw. dann sind doch die 48h wieder Rückgesetzt?
denn für eine Woche Urlaub war sie nie gedacht.
Da ich die Regelung eh schwachsinnig finde, kommt man auf solche Ideen. Da das Riskio, sich in 2 Tagen anzustecken oder in 1 Woche auch nicht viel Größer ist wenn man an die Regeln hält.
Für Pendler zur Arbeit macht das fast Sinn, wobei auch nicht, da passt die 72h regionale Ausnahme ja viel besser.
Aber eigentlich sollte ja ab 1. Oktober neue Regeln gelten. Dies verschiebt sich nun auf die Zeit nach den Herbstferien. Die nationale Teststrategie der Bundesregierung soll nun bis zum 15 Oktober vorgestellt werden, dann muss sie in den Bundesländern umgesetzt werden auf 1.November. Denk vor Dezember weis man nicht was kommt, und was möglich sein wird.
Es gilt aber nicht wer "mehr zu sagen hat" sondern wer rechtlich zuständig ist. Dies ist in jedem Falle die Stadt, oder der Landkreis, wie hier das Landratsamt als untereste Behörde. Und wenn die einen Bescheid erlassen, dann musst du dagegen vorgehen und möglichweise die nächsthöhere Instanz anrufen. Dabei ist völlig wurscht, wer "mehr zu sagen hat" und wer nicht. Ergo bringt das alles viel Ärger, wird Nerven und auch eine Menge Geld kosten, wenn man sich dagehen wehren möchte.Florian86 hat geschrieben: 30.09.2020 - 11:38Etwas weiter oben im Faden eine Mail des Bayerischen Gesundheitsministeriums, das ja wohl mehr zu sagen hat als ein Landratsamt: Skifahren zählt nicht als Sportereignis oder Freizeitveranstaltung. Also darf man sehr wohl auch ins KWT zum skifahren gehen, aktuell. Natürlich können sich die Regeln bis zum Winter noch ändern...Dede hat geschrieben: 30.09.2020 - 11:27
ALLGEMEINVERFÜGUNG DES LANDRATSAMTES OBERALLGÄU ZUR KONKRETISIERUNG DER REGELUNGEN DER BAYERISCHEN EINREISEQUARANTÄNEVERORDNUNG (EQV) FÜR BERUFSPENDLER ZWISCHEN DEM LANDKREIS OBERALLGÄU UND DEM LAND VORARLBERG
Bei der Einreise vom Kleinwalsertal ins Allgäu gilt die Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung (EQV). Gemäß § 2 Abs 2 Ziffer 5 EQV sind Personen,die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat, von den Einschränkungen ausgenommen.
Damit sollte leider die Möglichkeit ins KWT zum Skifahren zu gehen nicht gegeben sein.
Dank recht herzlich an JohnnyDriver fürs Nachfragen!
Und wo liest du da jetzt, dass man nicht zum Skifahren oder Wandern ins Kleinwalsertal fahren dürfte???Dede hat geschrieben: 30.09.2020 - 11:27Ralf321 hat geschrieben: 30.09.2020 - 09:33Aber für 2 Tage?molotov hat geschrieben: 30.09.2020 - 07:55
ich glaube es wäre hilfreich für alle solche Diskussionen nicht zu führen. Sonst können wir uns von dieser Regelung bald verabschieden...
denn für eine Woche Urlaub war sie nie gedacht.
Da ich die Regelung eh schwachsinnig finde, kommt man auf solche Ideen. Da das Riskio, sich in 2 Tagen anzustecken oder in 1 Woche auch nicht viel Größer ist wenn man an die Regeln hält.
Für Pendler zur Arbeit macht das fast Sinn, wobei auch nicht, da passt die 72h regionale Ausnahme ja viel besser.
Aber eigentlich sollte ja ab 1. Oktober neue Regeln gelten. Dies verschiebt sich nun auf die Zeit nach den Herbstferien. Die nationale Teststrategie der Bundesregierung soll nun bis zum 15 Oktober vorgestellt werden, dann muss sie in den Bundesländern umgesetzt werden auf 1.November. Denk vor Dezember weis man nicht was kommt, und was möglich sein wird.
ALLGEMEINVERFÜGUNG DES LANDRATSAMTES OBERALLGÄU ZUR KONKRETISIERUNG DER REGELUNGEN DER BAYERISCHEN EINREISEQUARANTÄNEVERORDNUNG (EQV) FÜR BERUFSPENDLER ZWISCHEN DEM LANDKREIS OBERALLGÄU UND DEM LAND VORARLBERG
Bei der Einreise vom Kleinwalsertal ins Allgäu gilt die Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung (EQV). Gemäß § 2 Abs 2 Ziffer 5 EQV sind Personen,die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat, von den Einschränkungen ausgenommen.
Damit sollte leider die Möglichkeit ins KWT zum Skifahren zu gehen nicht gegeben sein.
Das gilt doch schon länger...?turms hat geschrieben: 30.09.2020 - 12:50 Die Bundesregierung will deutschen Touristen, die aus Risikogebieten zurückkommen, die Lohnfortzahlung im Quarantänefall streichen!
https://www.bild.de/bild-plus/politik/i ... .bild.html
na ja....![]()
Quelle:Arbeitnehmer, die ihren Urlaub gezielt in einem Risikogebiet verbringen (d.h. bei denen bei Urlaubsantritt feststeht, dass ihr Reiseziel vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet qualifiziert ist) und die sich nach ihrer Urlaubsrückkehr für 14 Tage in häusliche Quarantäne „absondern“ müssen, haben keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung.
Nur eine Ergänzung:WackelPudding hat geschrieben: 30.09.2020 - 12:56Da hier ja nun diverser Wildwuchs entstanden ist, versuche ich hier dann mal etwas aufzuräumen.
zu "dergleichen" gehört imho auch ein Skikurs, weil das eine organisierte Veranstaltung ist.WackelPudding hat geschrieben: 30.09.2020 - 12:56Die bayerische Verordnung schließt bei der 48h-Regelung z.B. die Teilnahme an einem Sportereingnis oder einer Freizeitveranstaltung aus. Glücklicherweise fällt das Skifahren - solange ihr nicht an Skirennen (das wäre ein Sportereingnis) oder dergleichen teilnehmt - nicht darunter.