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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 16.12.2010 - 16:39
von Vadret
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 16.12.2010 - 17:57
von Foto-Irrer
Wäre ja auch mal für uns interessant, ob und wie das in Deutschland ähnlich gehandhabt wird bzw. würde! Zurecht bekomme ich von unserm Feser einen auf den Deckel, wenn ich fremde Pistenkarten hier als Bilder einbette.
Würde aber das, was in C-Fans Artikel steht, praktisch umgesetzt werden können, könnten wir ja hier wie verrückt von woanders Bilder her aus dem Netz nehmen und sobald jemand anfängt zu meckern, kann man ja das Bild entfernen. Ist natürlich die Frage, ob die Mods das wollen, auch wenn es eher unwahrscheinlich ist, dass es auf einmal eine Unmenge an Beschwerden von ausserhalb geben würde.
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 16.12.2010 - 18:23
von Dachstein
Ich sags mal so: die Schweiz ist in vielerlei Hinsicht anders, auch im Urheberrecht. In D gab es Fälle, wo jemand wegen eines Fotos einer Tomate, was verlinkt wurde, zu einem höheren Geldbetrag verdonnert wurde.
MFG Dachstein
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 28.01.2011 - 13:02
von ATV
Seit wann hat eigendlich Seilbahn.net die Berechtigung hier Fotos zu benutzen?
http://www.seilbahn.net/snn/bericht.php?wert=3352
Vor allem von Seilbahn.net würde man ein bisschen professionalität erwarten.
http://www.alpinforum.com/forum/viewtop ... &p=4605117
Anscheinend hat mans von den Jungfraubahnen übernommen:
http://www.jungfrau.ch/nc/unternehmen/m ... rn-ag-602/
http://www.jungfrau.ch/nc/unternehmen/m ... //abp/199/
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 28.01.2011 - 13:08
von Af
@ ATV: Seit ein paar Jahren gibts doch die Kooperation mit Seilbahn.net, denen man im Gegenzu die Nutzerfreigabe an Bildern hier im Forum gab.
Oder ist das schon wieder hinfällig?
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 28.01.2011 - 13:09
von ATV
Zum einen nur wer dem zustimmt, und zum anderen, wer den Speicherplatz des Forums nutzt um die Bilder hochzuladen.
http://www.alpinforum.com/forum/viewtop ... =13&t=7007
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 31.01.2011 - 15:56
von Ram-Brand
Seilbahn.net sowie andere Seite bekommen die "Pressetexte inkl. Bilder" so von den Bergbahngesellschaften oder Firmen zugeschickt.
Die verlassen sich darauf, dass es korrekt zu geht.
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 31.01.2011 - 16:50
von ATV
Ram-Brand, wollt Ihr euch auf die schnelle 500 Euro für die Forenkasse verdienen? Immerhin wurde das Foto von eurer Seite geklaut. Wurde nur hier und bei Sommerschi.com veröffentlicht.
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 31.01.2011 - 17:19
von valdebagnes
Mal ehrlich, was tragen Skigebiete und Seilbahnbauer in diesem Forum bei? Etwa so viel wie garnichts, ausser velleicht etwas virales Marketing, im Gegenteil, man versucht es sogar noch zu unterwandern um gezielt Informationen zu manipulieren. Und genau die gleichen Leute benutzen dann solche Foren als kostenlose Bilderdatenbank für ihre Werbeprospekte.
Immerhin finanzieren und bauen sie die Motive.
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 31.01.2011 - 17:32
von Pilatus
valdebagnes hat geschrieben:Mal ehrlich, was tragen Skigebiete und Seilbahnbauer in diesem Forum bei? Etwa so viel wie garnichts, ausser velleicht etwas virales Marketing, im Gegenteil, man versucht es sogar noch zu unterwandern um gezielt Informationen zu manipulieren. Und genau die gleichen Leute benutzen dann solche Foren als kostenlose Bilderdatenbank für ihre Werbeprospekte.
Immerhin finanzieren und bauen sie die Motive.

Falsch, finanzieren tun die auch noch wir, schliesslich stammen die meisten Fotos vom Skifahren, welches bekanntlich nicht ganz gratis ist...
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 31.01.2011 - 22:45
von TPD
Andererseits können wir ja froh sein dass wir überhaupt Seilbahnen fotografieren können und ins Netz stellen dürfen.
Man denke an die Fotografierverbote von Eisenbahnen, die es in bestimmten Länder immer noch gibt !
Und selbst das Fotografieren von einem Haus kann problematisch sein, weil dadurch die Urheberrechte des Architekten verletzt werden. Von dem her durchaus denkbar dass auch das Design der UNI-G Stationen geschützt ist und man eine Genehmigung benötigt um eine solche Station zu fotografieren 
Aber natürlich ist es schon ein bisschen tragisch, wenn die Skigebiete oder Hersteller die Bilder von den eigenen Bahnen im Internet zusammenklauen müssen. Denn selbst mit einer 08:15 Kamera kriegt man ja heutzutage recht anständige Bilder hin. Von dem her wäre dies doch eine gute Aufgabe für einen betriebseigenen Azubi oder Praktikant mal ein paar Bilder zu schiessen.
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 02.02.2011 - 00:37
von valdebagnes
Falsch, finanzieren tun die auch noch wir, schliesslich stammen die meisten Fotos vom Skifahren, welches bekanntlich nicht ganz gratis ist...
wenn ich meinen nicht ganz so bierernst geschriebenen Kommentar konsequent weiterdenke, dann gehören die Bilder teilweise allen die Geld in den Skigebieten ausgeben. (und nebenbei zu Teilen allen EU-Steuerzahlern)
Ich würde das Urheberrecht eher umkehren, d.h. man muss nicht ausdrücklich erlauben etwas weiter zu verwenden, sondern man müsste es ausdrücklich untersagen (ggf. im oder am Bild kenntlich machen). Das Internet ist dadurch groß geworden, dass man seine eigenen Dinge der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt hat.
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 02.02.2011 - 08:32
von ATV
valdebagnes hat geschrieben:Das Internet ist dadurch groß geworden, dass man seine eigenen Dinge der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt hat.
Sehe ich genauso, daher habe ich hier etliche Fotoberichte reingestellt. Keinerlei Kommerzielle absichten, Gratis und Franco.
Das begründet aber nicht, dass hier kommerzielle Firmen sich einfach bedienen und Werbung machen mit Fotos, OHNE nachzufragen.
Daher habe ich mich beschlossen, in Zukunft keine Bilder und Berichte mehr ins Netz zu stellen und die schon hochgeladenen Bilder wieder zu löschen, dass vor allem wegen den chinesischen Zuständen hier im Forum sowie das Verhalten von professionellen Tourismusbetrieben.
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 02.02.2011 - 08:56
von Foto-Irrer
ATV hat geschrieben:Daher habe ich mich beschlossen, in Zukunft keine Bilder und Berichte mehr ins Netz zu stellen und die schon hochgeladenen Bilder wieder zu löschen, dass vor allem wegen den chinesischen Zuständen hier im Forum sowie das Verhalten von professionellen Tourismusbetrieben.
nenene, bitte lass die!!! insbesondere Geschichten wie die PB am Nufenenpass, die ich im Sommer im Vorbeifahren gesehen habe und dann von Dir die Technik dazu sehe sind ja geradezu unbezahlbar!!!
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 02.02.2011 - 18:37
von TPD
Ich würde das Urheberrecht eher umkehren, d.h. man muss nicht ausdrücklich erlauben etwas weiter zu verwenden, sondern man müsste es ausdrücklich untersagen (ggf. im oder am Bild kenntlich machen). Das Internet ist dadurch groß geworden, dass man seine eigenen Dinge der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt hat.
Ganz tolle Idee 
Wäre tatsächlich eine Umkehrung unseres westlichen Rechtsverständnis.
Andererseits besteht da effektiv die Gefahr dass da gar keine Bilder mehr veröffentlicht werden.
Aber unbestritten das Urheberrecht müsste tatsächlich mal angepasst werden. Die "70 Jahre nach dem Tod Regel" sieht zwar auf dem Papier toll aus, aber in der Praxis bietet sie doch einige Probleme.
- Grosser Aufwand um herauszufinden ob die First schon erfüllt ist
- Was macht man, wenn der Urheber unbekannt ist ?
etc.
Ich denke in unserer kurzlebigen Zeit wäre es deutlich sinnvoller wenn (Landschafts-) Bilder z.B ab Aufnahmedatum für 20 Jahren geschützt sind.
Dadurch könnte der Urheber in den ersten paar Jahren tatsächlich noch ein Honorar verdienen. Danach wäre das Bild ein historisches Zeitdokument, das von der Allgemeinheit genutzt werden darf.
Klar gäbe es auch hier in gewissen Fällen Probleme mit dem herausfinden ob die Frist von 20 Jahren abgelaufen ist.
Aber in vielen Fällen könnte man sich recht einfach absichern dass diese Frist schon erfüllt ist:
- In der digitalen Fotografie ist das Datum häufig schon gespeichert. Klar man kann das Datum manipulieren. Aber in diesem Fall wäre dann halt das Datum der Erstveröffentlichung relevant.
- Bei einer alten Seilbahn, Haus etc. kennt man ja das Abbruchjahr. Somit könnte das Bild spätestens 20 Jahre nach dem Abbruch problemlos genutzt werden.
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 02.02.2011 - 19:15
von Petz
Ich würde bei einer Neufestlegung der Copyrightbestimmungen (für die es allerhöchste Zeit wäre) ebenfalls dafür plädieren das Copyright generell zumindest der Patentschutzfrist anzugleichen weil das für mich praktisch juristisch gleichzusetzen wäre.
Gedruckte Werke (Bücher, Prospekte, Fotos bzw. deren Scans) sollten automatisch dem Copyright unterliegen; elektronische Bilder aber nur dann, wenn sie entweder mit einem sichtbaren Vermerk im Bild versehen sind oder von passwortgeschützten Pages stammen.
Alles andere halt ich für längst überholte und hoffnungslos überzogene juristische Spitzfindigkeiten und nen Freibrief zu unsinnigen Rechtsanwaltskanzleiabzockmöglichkeiten.
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 02.02.2011 - 21:45
von TPD
Gedruckte Werke (Bücher, Prospekte, Fotos bzw. deren Scans) sollten automatisch dem Copyright unterliegen; elektronische Bilder aber nur dann, wenn sie entweder mit einem sichtbaren Vermerk im Bild versehen sind oder von passwortgeschützten Pages stammen.
Na super, dann scannt jemand ein Bild aus einem Buch ein und stellt es illegalerweise ins Internet.
Und schon gehen die anderen Leute davon aus dass man dieses Bild frei verwenden kann...
Irgendjemand kriegt dann eine saftige Abmahnung, obwohl er gar nicht wissen kann dass dieses Bild noch unter Schutz steht.
Denke da muss man beim jetzigen Weg bleiben und die Bilder explizit frei geben.
Aber unbestritten die Schutzdauer muss runter gesetzt werden. Ein Angleichung an die Patentdauer wäre da durchaus zum diskutieren.
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 03.02.2011 - 18:54
von Petz
Wenn ein Bild nicht von jemandem mit Profiausrüstung gescannt wurde fällt das normalerweise schon optisch auf und die juridische Verfolgbarkeit müßte man dann eben so ausgestalten, daß nur derjenige verdonnert werden kann der das Bild als erster elektronisch veröffentlichte.
Wenn´s nach mir persönlich ginge, unterlägen generell nur jene Bilder einem Urheberrecht, die egal welchen Ursprungs von Unternehmen für kommerzielle Zwecke genutzt würden; beispielsweise für Prospekte, Firmeninternetpages, Bücher etc..
Wenn beispielsweise interessante Pics aus einem Buch im Netz veröffentlicht werden ist das eher ne Werbung für das Buch und ich denke, es würden dann einige Leute mehr auch das Buch kaufen wenn sie neugierig gemacht würden
Dann hörte sich die ganze Abzocke der Anwälte auf und wer mit dieser Regelung nicht einverstanden wäre darf die Pics eben einfach nicht veröffentlichen. Insoferne sehe ich auch die schweizer Regelung, die ja meiner Kenntnis nach nur künstlerische Bilder für schützenswert hält, für nen Schritt in die richtige Richtung wobei zugegebenermassen die Definition recht schwierig weil sehr interpretationsfähig gefasst ist.
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 03.02.2011 - 22:35
von TPD
die egal welchen Ursprungs von Unternehmen für kommerzielle Zwecke genutzt würden; beispielsweise für Prospekte, Firmeninternetpages, Bücher etc..
Hier beginnt dann wiederum die Diskussion um den Begriff "kommerzielle Zwecke".
Der einfache Webshop vom AF könnte dann schon ausreichen, dass die ganze Seite als kommerziell gilt.
Hingegen irgend eine NGO könnte dann die Bilder frei verwenden, obwohl da ein saftiger Betrag in das Werbebudget fliesst.
Dann hörte sich die ganze Abzocke der Anwälte auf
Das ist dann wohl eher ein Problem von Deutschland. In der Schweiz kennt man dieses Problem eigentlich nicht.
Da muss dann schon noch eine Begründung geliefert werden, weshalb bei einem Bilderklau die Schadenersatzforderung von 1000€ gerechtfertigt ist.
und wer mit dieser Regelung nicht einverstanden wäre darf die Pics eben einfach nicht veröffentlichen.
Mit der Konsequenz dass gar keine interessanten Bilder mehr veröffentlicht werden.
Insoferne sehe ich auch die schweizer Regelung, die ja meiner Kenntnis nach nur künstlerische Bilder für schützenswert hält, für nen Schritt in die richtige Richtung wobei zugegebenermassen die Definition recht schwierig weil sehr interpretationsfähig gefasst ist.
Ja, der letzte Teil von deinem Satz ist die Krux am Urheberrecht in der Schweiz.
Der kleine Bürger muss aus Angst vor einem Prozess davon ausgehen dass jedes Bild geschützt ist. Jedoch muss er machtlos zuschauen wie seine eigenen Bilder legal geklaut werden.
Aber sobald man sich einen guten Anwalt leisten kann, wird auch ein völlig verwackelter Schnappschuss in ein Kunstwerk verwandelt...
Von dem her ist die ganze Sache auch nicht wirklich durchdacht. Aber die Grundidee wäre schon nicht schlecht.
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 04.02.2011 - 13:44
von Petz
Der kommerzielle Zweck wär für mich schlicht dann gegeben wenn eine Gewinnabsicht zugrundeliegt; das wär beim AF nur dann der Fall wenn beispielsweise Bilder auf Webshopartikeln verwendet würden.
Ich glaube nicht, daß eine geänderte Regelung viel weniger verfügbare Bilder nach sich ziehen würde. Wer ein Buch oder einen Fotoband verkaufen möchte muß dafür Werbung machen und halt dafür in Kauf nehmen, daß die veröffentlichten Bilder für private Zwecke auch weiterverwendet werden; wenn jemand einen Artikel zur besserem Verständnis mit einem Foto unterlegen will, wird er sich von einer privaten Weiternutzungsmöglichkeit kaum von einer Veröffentlichung abhalten lassen.
Und wer schon damit ein Problem hat soll seine Pics besser im stillen Kämmerlein horten.
Ich würde bei der schweizer Regelung zumindest jenen Bildern mal ganz klar nen Kunstwerksstatus absprechen die Ottonormalverbraucher vom betreffenden Objekt ebenfalls hätte machen können; dies würde die Einordnung mal schon sicher wesentlich vereinfachen.
Ein Fotographierverbot von Häusern wegen Architektenurheberrechtsverletzungen ist meiner Meinung nach absoluter Schwachsinn wenn dieses von nem öffentlichen Platz aus eingesehen werden kann und hoffentlich auch juristisch nicht haltbar. In vielen Fällen wär´s nämlich sowieso besser diese Objekte optischer Umweltverschmutzung würden hinter Betonwänden stehen; dann wär auch die Urheberrechtsverletzung für die ach so armen Architekten kein Thema mehr und gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen...
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 04.02.2011 - 22:15
von TPD
Ich würde bei der schweizer Regelung zumindest jenen Bildern mal ganz klar nen Kunstwerksstatus absprechen die Ottonormalverbraucher vom betreffenden Objekt ebenfalls hätte machen können; dies würde die Einordnung mal schon sicher wesentlich vereinfachen.
Ist ja in der Schweiz theoretisch schon jetzt der Fall. Jedoch die Gerichtsurteile zu konkreten Fällen widersprechen sich massiv. Im Endeffekt muss man einfach den richtigen Anwalt haben und schon wird aus einem simplen 08:15 Bild ein Kunstwerk !
Geh mal in irgend ein Kunstmuseum. Was da teilweise Angeboten wird und sogar noch als das Kunstwerk des Jahrhunderts bezeichnet wird, ist manchmal katastrophal.
Von dem her ist Kunst nun mal Geschmacksache und in vielen Fällen eher eine Sache des guten Marketings.
Wer ein Buch oder einen Fotoband verkaufen möchte muß dafür Werbung machen und halt dafür in Kauf nehmen, daß die veröffentlichten Bilder für private Zwecke auch weiterverwendet werden;
Kopien für private Zwecke sind ja schon Heute erlaubt. Jedoch das Hochladen im Internet ist schon ein bisschen mehr als nur private Nutzung.
Und wenn man von einem Buch schlussendlich alle Bilder im Internet finden kann, ist es fraglich ob da das Buch wirklich noch verkauft werden kann ?
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 04.02.2011 - 23:33
von Petz
TPD hat geschrieben:Geh mal in irgend ein Kunstmuseum.
Werd mich hüten - mit sowas kannst Du selbst nen Petz mit Bandscheibenvorfall noch auf die höchste Palme jagen...
Dein Argument bez. Bücherbildern ist stichhaltig, dagegen würde eventuell noch ne zusätzliche Beschränkung (beispielsweise 100 Kb) helfen ab der man ne Erlaubnis des Authors einholen müßte denn Googles kleine Vorschaubilder werden offensichtlich ja bereits toleriert.
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 05.02.2011 - 10:39
von TPD
dagegen würde eventuell noch ne zusätzliche Beschränkung (beispielsweise 100 Kb) helfen ab der man ne Erlaubnis des Authors einholen müßte denn Googles kleine Vorschaubilder werden offensichtlich ja bereits toleriert.
1. Grundsätzlich nutzt eine Suchmaschine keine Inhalte. Sondern sie stellt einfach die Links zu den entsprechenden Seiten zur Verfügung. Und ich denke an dieser Funktion haben bestimmt alle Websitenbetreiber ein Interessen.
Dass es da eventuell auch noch Zusatzfunktionen gibt, die rechtlich gesehen problematisch sein könnten ist unbestritten.
2. Es ist kein Problem eine Website so zu "programmieren" dass Google die Bilder oder kostenpflichten Inhalte nicht finden kann.
Also wenn der Suchroboter auf solche Inhalte stösst, würde ich eher behaupten dass die entsprechende Seite schlampig oder sogar fahrlässig programmiert worden ist. Da kann man Google nicht wirklich einen Vorwurf machen, wenn man auch solche Inhalte finden kann.
3. Google benimmt sich eh wie ein Internet-Gott, der sich nicht an die lokalen Gesetze halten muss... Von dem her ein schlechtes Beispiel wenn man zum Thema Urheberrecht Google als positives Beispiel verwendet.
Andererseits ist es in vielen Fällen auch eine sehr schlechte Idee wenn man sich mit Google anlegt.
Eine Zeitung hat auch geklagt, weil man über Google die kostenpflichtigen Inhalte gratis einsehen konnte. Konsequenz Google hat die entsprechende Zeitung aus dem Index gestrichen. Somit findet man über Google nicht einmal mehr die frei zugängliche Startseite. Da war die Zeitung auch wieder nicht zufrieden
4. Google wollte ja auch ganze Bücher einscannen und im Internet gratis zur Verfügung stellen. Bei dieser Aktion sind sie dann doch gestoppt worden und mussten teilweise saftige Lizenzgebühren den Verlagen abliefern. Oder auch auf Youtube wird recht rigoros durchgegriffen wenn da User z.B Videos von den TV-Anstalten hochladen.
Offensichtlich kann sich auch der Gott-Google nicht alles erlauben.
Denke die einzige Lösung wäre wohl tatsächlich eine recht kurze Schutzfrist, die beim Tod, Auflösung der Firma, Vergriffenen Bücher etc. vorzeitig erlischt.
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 05.02.2011 - 19:07
von Tripelmayr
Vielleicht interessiert das hier, da ist die Rechtslage in D zusammengefasst:
Rechtshandbuch für Fotografen
Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Verfasst: 05.02.2011 - 22:40
von Petz
TPD hat geschrieben:Von dem her ein schlechtes Beispiel wenn man zum Thema Urheberrecht Google als positives Beispiel verwendet.
Von meiner persönlichen Ansicht über das bestehende Urheberrecht allerdings positiv weil Google die Gesetzgeber mit seiner Marktmacht in die richtige Richtung treibt.
TPD hat geschrieben:Denke die einzige Lösung wäre wohl tatsächlich eine recht kurze Schutzfrist, die beim Tod, Auflösung der Firma, vergriffenen Bücher etc. vorzeitig erlischt.
Die sollte aber generell nur Druckwerke und Bilder auf passwortgeschützten Pages umfassen oder wenn in den Bildern ein CR - Vermerk eingebracht ist.
Ansonsten mietet sich Petz für spätere Projekte beim Wikileaksserver ein denn was der amerikanische Geheimdienst trotz intensiver Bemühungen nicht abzuschalten in der Lage ist, wird auch für Urheberrechtsjunkieanwälte nicht identifizierbar sein...

Youtube kann man auch überlisten wenn man den Künstlernamen weglässt und nur den Songtitel schreibt; dann registriert das offensichtlich die automatische Urheberrechtssuchfunktion nicht mehr.