
Für mich war es nie nachvollziehbar das bei den zumindest allgemein publizierten Fakten nicht jemand zumindest eine Teilschuld an dem Unglück trug

Eine Einsatzlösung wie diese hier hätte weder die Katastrophe verhindert noch die Menschen gerettet. Es war viel mehr die Verkettung unglücklichster Umstände gepaart mit einem Versagen vieler Kontrollmechanismen. Gegen sowas helfen keine Notlichter und Notausgangsschilder.citta dei sassi hat geschrieben: Die Lösung für die Kapruner Gletscherbahn war im Vorfeld so einfach, aber es hätte Geld gekostet ein paar Notlampen in den Tunnel zu schrauben und die Notausgangsschilder anzubringen............
Dann versuche doch bitte mal, mit einem Nothammer eine Plexiglasscheibe einzuschlagen.citta dei sassi hat geschrieben:Feuerlöscher und Nothämmer (in jedem Bus und Zug vorgeschrieben) waren nicht vorhanden.
Das wäre die einfachste Lösung - wobei ich persönlich in diesem Fall glaube, dass der nicht für das Desaster verantwortlich ist. Die Frage für mich ist: wenn man als Betreiber eine Seilbahn baut, die nach der Behörde den damaligen Gesetzmäßigkeiten entspricht, es aber dann trotzdem zu einer Katastrophe kommt, dann man man imo. schwer sagen, dass der Betreiber schuld ist. Imo. ist es kaum machbar, als Gesetzgeber respektive Staat jemanden für etwas haftbar zu machen, an was man vorher als Gesetzgeber auch nicht gedacht hat (an so ein Inferno hat niemand gedacht - auch ich habe so etwas für unmöglich gehalten und nicht man in keinen kühnsten (Alp)träumen daran gedacht). Das ist für mich der springende Punkt.seilbahner hat geschrieben:Genau dafür sind sie ja auch für die Bahn verantwortliche Betriebsleiter, oder?
Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder, der über Menschenleben eine Verantwortung hat bei einem Unglücksfall sich einfach davor stehlen kann?
Ja, nur der Heizlüfter war nicht seit kurzem installiert, sonder der TÜV hat die Bahn nach dem Einbau abgenommen... Und damit bescheinigt, dass sie den Gesetzen der Republik Österreich entspricht.tigerfishli hat geschrieben: die Heizlüfter sind doch meines Wissens nachträglich reingekommen?
Diese sogenannten richterlichen Garantien gelten generell und sollen gerade die Unabhängigkeit der Richter garantieren - wenn ein Richter Angst haben müsste, versetzt oder einfach so entlassen zu werden, wäre er politischen Einflüssen stärker ausgesetzt. Dass die Richter deshalb machen könnten, was sie wollten, stimmt allerdings nicht, dafür gibt's das Disziplinarrecht inkl. Möglichkeit der Entlassung.Theo hat geschrieben:Richter sind hoffentlich in allen Ländern unabhängig. Dass diese aber in A nicht absetzbar und nicht versetzbar sein sollen ist aber nicht ohne. Gilt jetzt das nur für den jeweiligen Fall oder generell? falls für den jeweiligen Fall ist das ok, falls generell könnten die Richter ja machen was sie wollten und könnten nie belangt werden.
Also hat die Bahn neue Wagen bekommen von denen einer nach sechs Jahren in Rauch aufgegangen ist. Und der Heizlüfter war nach dieser Schilderung schon montiert.Spiegel 09.11.09 Nr 46 Seite 42 ff
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Muhr (der Gutachter) ließ die Züge nach Linz bringen, in eine Halle, und er bekam endlich den Heizlüfter aus dem "Gletscherdrachen", Modell Fakir Hobby TLB. Einen gewöhnlichen grauen Heizlüfter, der schon beim Bau der Züge 1994 ins Bedienpult montiert wurden, damit die Zugführer nicht froren. Fest stand: Der gleiche Heizlüfter hatte in der "Kitzsteingams" gebrannt, das Inferno ausgelöst.
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Das verwendete Hydrauliköl der Sorte Mobil Aero HFA wird Heute noch gerne für Schneekatzen genommen da es biologisch abbaubar ist. Es greift jedoch die Dichtungen an, hat jeder schon mal gesehen, die rosa bis roten Eisstücke auf der Piste. Des weitern ist dieses Öl in der Luftfahrt wegen seiner leichten Entzündbarkeit seit Jahrzehnten verboten! Verwendet wurde es angeblich wegen der hohen Temperaturunterschiede. Tal-Berg 10-15 Grad Differenz? Mehr wird es nur in den seltesten Fällen gewesen sein. Aber wenn der Flieger in Dubai bei +45 Grad im Schatten abhebt, auf 12000 Metern bei einer Außentemperatur von -45 Grad auf dem Weg ist und bei -20 in Moskau landet geht hier die Hydraulik auch noch. Es hat als andere Lösung gegeben....Nach der KTZ (Kriminaltechnische Zentralstelle des Wiener Innenministeriums) nahm auch Muhr den Lüfter auseinander. Schon außen fand er etwas Rotes, Schmieriges, und innen das Gleiche: einen rötlichen Sirup Darin zahlreiche Fusseln, offenbar von der Mineralwolle, mit der Gletscherbahn-Techniker Hohlräume des Zuges ausgestopft hatten.
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Für Muhr keine Frage: Das Öl im Lüfter kam von den Leitungen; sie hatten geleckt, wahrscheinlich an den Anschlussstücken, .... Und deshalb war der Lüfter auch nicht in Flammen aufgegangen weil er Vielleicht einen Defekt hatte,....... Sondern weil von oben Öl hinein gelaufen war. ...
Es geht dann weiter wie das Öl noch vollständig entsorg wurde und der Feststellung das der Hersteller des Heizlüfters den Einbau in Fahrzeugen verboten hatte. Die Wagen der Standseilbahn wurden zu Fahrbetriebsmitteln erklärt. Das Urteil von Richter Seiss ist 372 Seiten lang und er soll darin auf keinen einzigen Fehler der Angeklagten eingegangen sein. Die Salzburger Staatsanwältin sagte zu den Freisprüchen:" Der liebe Gott hat das Licht nicht im tunnel ausgemacht, sondern als das Urteil verkündet wurde." Im September bestätigte das Oberlandesgericht Linz die Freisprüche......Tropfendes Öl also: Das währe ein Wartungsfehler der Gletscherbahn gewesen,... Ein Konstruktionsfehler .... , weil... den heissen Lüfter ausgerechnet unter den Ölleitungen montiert..... Ein Kontrollfehler des TÜV. Und ein Genenmigunsfehler des Wiener Vehrkehrsministeriums, zuständig für Seilbahnen. Tropfendes Öl: Das wäre ein Debakel für Österreich gewesen.
Aber genau das schrieb Muhr in sein Gutachten.
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(Es geht dann weiter im Text wie mit diesem Menschen umgegangen wurde. Er hat die Sache dann aufgegeben und sich in psychologische Behandlung begeben)
... Helmut Prader, damals Chef der Tiroler Landesstelle für Brandverhütung der Muhr als Hauptgutachter für die Brandursache ersetzte. Außerdem drei Professoren: Udo Gaishofer, Spezialist für Elektronik, Karl-Leopold Maurer, der sich um das Kunststoffgehäuse kümmern sollte, und Georg Wagner, Fachmann für Hydraulik.
Zunächst Wagner: Richter Seiss entnahm seinem Bericht, nichts spreche dafür, dass solche Ölleitungen undicht würden, Maurer wiederum, der Mann für Kunststofffragen, bescheinigte dem Lüfter feine Risse in der Rückwand - angeblich ein krasser Produktionsfehler bei Fakir. Deshalb sei auch die Aufhängung des Heizsterns gebrochen, der 600 Grad heiß werden kann. Und Gaishofer und Prader machten dann Versuche, bei denen heraus kam, dass der Heizstern bei gebrochener Aufhängung durchs Gehäuse torkeln kann. Angeblich so, dass er an die Rückwand schlug und der Lüfter feuer fing. Freispruch Österreich.
Ja wie geht das denn? Jemanden nach Hörensagen strafen wollen? Und weder Zeugen noch Beweise liefern? Und darüber hinaus sind durch den Einbau der mit einer Manipulation des Gerätes einher ging, alle Prüfzeichen erloschen. Das muß jeder Elektriker wissen! Und nur ein Elektriker darf elektrische Einbauten in solchen Fällen vornehmen wenn es nachträglich war oder wenn es, wie hier angenommen, beim Hersteller war, jeder Ingenieur. Und das VDE-Sigel, auf das sich berufen wurde, wird nie für Fahrzeuge vergeben. Und so wird die ganze Sache noch mal neu aufgerollt und festgestellt das in den Gutachten einig Fehler sind.Damit hätte der Fall Kaprun am Ende sein können,.....
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155 Tote, ein tragischer Unfall, die Winterspiele in Kaprun müssen weitergehen.
Doch die Gletscherbahn machte einen Fehler: Sie zeigt Fakir an,.... Und womit offenbar keiner gerechnet hatte: Diesmal ging der Fall nicht vor ein österreichisches Gericht. Die Salzburger Staatsanwaltschaft,..., gab den Fall nach Deutschland ab.... Die Heilbronner Staatsanwaltschaft übernahm im November 2005 den Fall, das LKA (Landeskriminalamt) Begann mit den Ermittlungen. ...
Die Zweifel kamen schon mit dem Wichtigsten Beweismittel, dem Heizlüfter aus dem zweiten Zug. Als die Österreicher ihn rausrückten fehlte genau das Stück, an dem sie die angeblichen Schwachstellen gefunden hatten.
....2007 stellten die deutschen Ermittler das Verfahren gegen Fakir ein; mit ihrem letzten Satz schickte das LKA zornige Grüsse nach Österreich: Vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse "wäre ein andere Ausgang des Prozesses zu erwarten gewesen". So wie behauptet, könne es wohl kaum zur Katastrophe gekommen sein; dagegen sei durchaus "eine Brandentstehung möglich, wenn sich Hydrauliköl im Heizlüfterinneren befand".
Diese Garantien der richterlichen Unabhängigkeit sind in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert und (sollten) daher in allen Staaten Europas - weit über die EU hinaus - Standard sein.schafi hat geschrieben:Diese sogenannten richterlichen Garantien gelten generell und sollen gerade die Unabhängigkeit der Richter garantieren - wenn ein Richter Angst haben müsste, versetzt oder einfach so entlassen zu werden, wäre er politischen Einflüssen stärker ausgesetzt. Dass die Richter deshalb machen könnten, was sie wollten, stimmt allerdings nicht, dafür gibt's das Disziplinarrecht inkl. Möglichkeit der Entlassung.Theo hat geschrieben:Richter sind hoffentlich in allen Ländern unabhängig. Dass diese aber in A nicht absetzbar und nicht versetzbar sein sollen ist aber nicht ohne. Gilt jetzt das nur für den jeweiligen Fall oder generell? falls für den jeweiligen Fall ist das ok, falls generell könnten die Richter ja machen was sie wollten und könnten nie belangt werden.
Danke, vermeidet viele Fragenk2k hat geschrieben:Der bereits mehrfach erwähnte Artikel (Spiegel Nr. 46 / 2009):
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-67682693.html
Gibts dort auch als PDF mit den zugehörigen Bildern.
Da scheint die Schweiz etwas gelernt zu haben! Der ATV hat da ein nettes Rätsel unter der Rubrik Kulissen reingestellt. Wenn wir jetzt noch verraten bekommen ab wann diese Überwachung auf dem Foto eingebaut werden muss kann man das auch noch zuordnen ob es die Lehre aus diesem Unfall war.Ram-Brand hat geschrieben: Bezüglich Aufklärung in Österreich: Was ist den damals an der Schwarzen-Schneidbahn II passiert wo die Leute Stundenlang fest saßen. Eine genaue Erklärung gibt es da ja anscheinent nicht. Wird wohl auch nie was kommen. Still und heimlich tot schweigen.
Von einem Skigebiet zum nächsten zu schließen, was Windgeschwindigkeiten angeht, halte ich für nicht korrekt, weil Wind unter anderem ein sehr lokales Phänomen ist. Weiters ist die Situation von der Anlage und deren Ausrichtung selber abhängig.citta dei sassi hat geschrieben: Zu jenem Tage an dem die Kabine in Sölden abgestürzt ist kann ich nur sagen das bei meinem damaligen Arbeitgeber in Schnals die Lifte wegen Sturm geschlossen waren (ca 125km/h auf der Bergstation) Ich war aber an diesem besagten Tag nicht bei der Arbeit da ich den Kurs für die Prüfung zur Umlaufbahn in Bozen besuchte.
Doch, soche Phänomene gibt es tatsächlich. Habe ich auch schon selber erlebt. Im Kühtai windstill, am Patscherkofel Windspitzen von bis zu 100 km/h. Beim Wetter gibt es Sachen, wo man glaubt, dass es sie gar nicht gibt.citta dei sassi hat geschrieben:Ich gehe aber nicht davon aus das auf einer Distanz von maximal 20 km der Wind eine Differenz hat von 0 auf 125. Weiter ist das nämlich nicht, eher näher.