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Kaprun Prozess

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citta dei sassi
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Re: Kaprun Prozess

Beitrag von citta dei sassi »

Das Obrige ist geklärt, die Bergung wurde wegen Wind mit dem Helikopter eingestellt.

Zurück zu Kaprun und der österreichischen Justiz:
Spiegel Nr11 15.03.10 Seite 14

Katastrophen

Verdächtige Streifen

Neun Jahre nach der Brandkatastrophe in der Gletscherbahn des Österreichischen Skiorts Kaprun, bei der 155 Menschen ums Leben kamen, werden neue Vorwürfe laut. Bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn haben zwei Stuttgarter Privatsachverständige Strafanzeige gestellt, unter anderem gegen die Betreiber der Gletscherbahn. Dabei haben sie bisher unveröffentlichte Fotos vorgelegt. diese nähren den Verdacht, dass der deutschen Staatsanwaltschaft, die schon bis 2007 in diesem Fall ermittelt hat, seinerzeit manipulierte Beweismittel aus Österreich vorgelegt worden sind. Dabei geht es um das wichtigste Beweisstück: einen Heizlüfter der deutschen Firma Fakir. Es handelt sich um jenes Gerät, das nach dem Unglück aus dem zweiten, unbeschädigten Zug der Gletscherbahn gesichert worden war. Ein baugleiches Gerät hatte im Unglückszug das Feuer ausgelöst. Die Fotos, die unmittelbar nach der Katastrophe entstanden, zeigen in dem noch erhaltenem Lüfter an mehreren Stellen dunkle Unterlegstreifen aus Kunstschaumstoff, die nicht dem Orginalzustand entsprechen und daher nachträglich eingebaut worden sein müssen. Den Gutachtern zufolge war damit die Position der elektrischen Schalter des Lüfters unfachmännisch und ohne Erlaubnis des Herstellers verändert worden.Um dies gegenüber der deutschen Staatsanwaltschaft zu verschleiern, seien die Streifen aber entfernt worden - erst danach sei das Gerät aus Österreich zur Untersuchung nach Deutschland geschickt worden. Ein Sprecher der Gletscherbahn sagte, sämtliche Aspekte des Falls seien in mehreren Verfahren bereits hinlänglich ausermittelt worden; mit der Übersendung von Beweismitteln aus Österreich habe die Gletscherbahn nichts zu tun gehabt
Entweder ist der Lüfter jetzt ein Eigenbau mit Teilen der Firma Fakir oder die Post ist schuld.....
Mir gehts auf den Keks, ich bin weg.

Rüganer
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Re: Kaprun Prozess

Beitrag von Rüganer »

Kaprun: Vorwürfe des Bayerischen Rundfunks:
http://ooe.orf.at/stories/433391/
Danke Bulgarien !
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Re: Kaprun Prozess

Beitrag von Rüganer »

Auch interessant :
http://www.salzburger-fenster.at/rubrik ... 15546.html

Im Zentrum der Kritik stand auch Einzelrichter Manfred Seiss. Der Richter ist nebenberuflich als Fremdenführer tätig und habe möglicherweise die Interessen des österreichischen Tourismus im Auge gehabt. Dass der Richter am Ende des Prozesses mit Anwälten und Gutachtern „feiern“ ging, ist Faktum. Dass er ein, zwei Mal im Jahr den Edelbordellbetreiber Peter Bretterklieber in dessen Küche besucht, bestätigt Seiss selber. Am Prozess sei jedoch nichts geschoben gewesen.
:stupid:
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citta dei sassi
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Re: Kaprun Prozess

Beitrag von citta dei sassi »

Ja Mahlzeit! Da ging wirklich ein Licht aus..............

Wie tief ist den der Sumpf dort?
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Rüganer
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Re: Kaprun Prozess

Beitrag von Rüganer »

Kaprun-Brand: "Justiz und Staat decken sich"
http://salzburg.orf.at/stories/434754/
Danke Bulgarien !
Rüganer
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Re: Kaprun Prozess

Beitrag von Rüganer »

Und weiter gehts :
http://salzburg.orf.at/stories/435070/

Interessant auch das Zitat im Kommentarteil :
Auszug aus dem Zeit-Artikel

Gerechtigkeit für Kaprun

DIE ZEIT, 06.08.2009 Nr. 33

"...Dieser Erkenntnisstand war ebenfalls Gegenstand einer Besprechung, die zwischen Gericht, Gutachtern und Staatsanwaltschaft im März 2001 in Linz stattfand. Wenige Tage danach wurde ohne Wissen des Hauptgutachters Muhr der bereits erteilte Ermittlungsauftrag reduziert. Den Gutachtern war nun untersagt, bei der Gletscherbahn Nachforschungen über die »Eignung und Zulässigkeit der verbauten Materialien in Zügen nach Ö-Normen« sowie über die »Genehmigungsverfahren und Bescheide aller zuständigen Behörden« anzustellen. Ebenso verwehrte das Gericht dem KTZ jeden Zugang zu den Beweismitteln. Resigniert warfen die Ermittler das Handtuch. »Die Klärung der Brandursache scheitert an den von Seiten des Gerichts vorenthaltenen Dokumentationen, untersagten Untersuchungen und Behinderungen bei den Ermittlungen«, gaben sie ein halbes Jahr später zu Protokoll...."
Danke Bulgarien !
skitime
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Re: Kaprun Prozess

Beitrag von skitime »

Hoch interessantes Dokument: http://home.tiscali.cz/kaprundisaster/G ... ilborn.pdf

Hieraus die entscheidenden Stellen als Zitat, da das Dokument selbst sehr umfangreich ist:

Daraus:
Tatsächlich wurde der Heizlü fter als Einbaugerät in einem Fahrzeug verwendet. Die
Fa. Fakir wies in ihrer Bedienungsanleitung ausdr ü cklich darauf hin, dass das Gerät
nicht fü r den Einbau in Fahrzeuge bestimmt sei. Dazu wurde das Gerät in einer
Ö ffnung des Pultbleches eingebaut, was einer konstruktiven Änderung entsprach.
Dadurch wurde u.a. die Nut- und Federwirkung der beiden Gehäuseteile aufgehoben
und der Tropfwasserschutz war nicht mehr gewährleistet. Bereits durch diese Art des
Einbaus hat der Heizl ü fter die Gü ltigkeit der VDE-Prü fzeichen verloren.
weiter:
Der Umstand, dass Pr ü fzeichen bei
Veränderung in der Konstruktion und der Art der Anwendung ihre Gü ltigkeit verlieren,
mü sste jedem gelernten Handwerker im Elektrohandwerk be kannt sein, so auch den
Elektrikern der Fa. Siemens und den Betriebselektrikern der Gletscherbahn Kaprun
AG. Somit hätte es nie zu der baulichen Nähe zwischen Heizlü fter und
Hydraulikmessleitungen kommen dü rfen. Die Entscheidung ü ber diese Art des Einbaus
wurde nicht von Verantwortlichen der Fa. Fakir getrof fen. Somit dü rften sie auch nicht
fü r die mö glichen Folgen dieses Einbaus verantwortlich zu machen sein.


Gerade von Fachleuten, die, wie das Gericht immer wieder betonte, am Umbau der
Bahn sowie an der Abnahme beteiligt waren, hätte man erwarten kö nnen, dass dieser
Umstand festgestellt und ber ü cksichtigt wird. Tatsächlich, so scheint es, haben sich
die beteiligten Firmen und der TÜ V jeweils auf die fachliche Kompetenz der anderen
Firmen verlassen.
weiter heißt es:
Wenn es tatsächlich so war, dass in insgesamt 4 Packungen mit Heizlü ftern Hobby
TLB, die von der Fa. Hö ller an die Fa. Svoboda geliefert worden sind, keine
Bedienungsanleitungen vorhanden gewesen wären, so hätte spätestens dem
Elektromonteur, der das Gerät eingebaut hat auf Grund der Verpackung des Gerätes
auffallen mü ssen, dass dieses Gerät laut der dort aufgebrachten, in roter Far be
ausgefü hrten Aufschrift, ausschließ lich fü r Wohnzwecke bestimmt war. Dies ist von
drei Seiten der Verpackung deutlich erkennbar.
Von einem Fachkundigen wäre zu
erwarten gewesen, dass ihm die unterschiedliche Anwendungsweise aufge fallen wäre
und er sich zumindest bei einem weiteren Fachmann, bei einem Vorgesetzten oder
auch beim Hersteller selbst ü ber die Zulässigkeit der geplanten Verwendung erkundigt
hätte.
und Steigerung:
Die Wahrscheinlichkeit, dass bei 4 Heizl ü ftern jeweils die Bedienungsanleitungen nicht
eingepackt wurden und dass diese 4 Packungen alle zur Fa. Hö ller nach Ö sterreich
geliefert wurden ist als äuß erst unwahrscheinlich anzusehen. Nach Endmontage und
technischer Prü fung der zusammengebauten Geräte werden diese verpackt, mit
Garantieunterlagen und Bedienungsanleitung verse hen und schließ lich versiegelt.
Dieses Siegel soll dem späteren Käufer dokumentieren, dass die Verpackung seit der
Endmontage beim Werk nicht geö ffnet wurde.
Zum Gehäuse:
Das DKI kommt in seinem Gutachten zum Ergebnis, dass bezü glich der Herstellung des
Kunststoffgehäuses keine Produktionsfehler erkennbar sind und dass die Gehäuseteile
sowohl vom verwendeten Kunststoff als auch von der Konstruktion dem damaligen und
dem heutigen Stand der Technik entsprechen.
Das es nicht gestattet war, der Heizlüfter so in einem Fahrzeugzu betreiben wird nochmals klar:
Die eingebauten Heizlü fter waren ü ber eine Steckdose im Fü hrerstand mit dem
Stromnetz verbunden. Die Zü ge koppelten mit der Einfahrt in die Station ü ber ein
Kupplungsstü ck an das Stromnetz an, so dass der Heizl ü fter während der Aufent-
haltszeit in den Stationen permanent am Stromnetz angeschlossen war, soweit der
Heizlü fter entweder ü ber den Ein/Ausschalter am Heizgerät selbst oder ü ber das
Steuerpult eingeschalten war. Es war dem Fahrzeugbegleiter ohne umfang reiche
Arbeiten nicht mö glich, „den Stecker zu ziehen."
Dies widerspricht der Bedienungsanleitung. Hier wird gefordert: „Gerät ist nicht
geeignet zum Anschluss an fest verlegten Leitungen." Eine weitere Bestimmung
besagt: „Nach dem Gebrauch oder vor Reparatur - und Wartungsarbeiten Netzstecker
ziehen."
und weiter:
Im Überhitzungsfall stellt diese Betriebsweise eine erhö hte Brandgefahr dar, da der STB durch
diese Betriebsart zwangsläufig immer wieder zurü ckgestellt wird, ohne dass die
Stö rung selbst bemerkt wird."
Dieser Umstand mü sste jedem Elektriker, der mit solchen Ger äten arbeitet, bekannt
sein.
Auch hier stellt sich die Frage, warum die Mitarbeiter der Firma Swoboda und der
Gletscherbahn Kaprun AG diese Schwachstelle nicht erkannt haben, obwohl wie das
Gericht festgestellt hat, nur Spezialisten und Fachleute am Werk waren.
„Der Grundgedanke der in diesen Heizl ü ftern zur Anwendung kommenden
Sicherheitstemperaturbegrenzer liegt, wie auch in der Gebrauchsanweisung
beschrieben, darin, dass der Heizl ü fter nach einem ü berhitzungsbedingten Abschal ten
vom Inbetriebnehmer am Schalterknopf ausgeschaltet oder vom Netz getrennt werden
soll. Nach Abkü hlen des Geräts erfolgt dann ein selbsttätiges Wiedereinschalten des
STBs. Wenn das Gerät trotz sachgemäß em Einsatz wiederholt abschaltet, soll ein
Kundendienst zu Rate gezogen werden. Im Falle eines zyklischen selbstt ätigen Ein-
und Ausschaltens der Netzversorgung des Lü fters, was beim Betrieb der
Gletscherbahn zwangsläufig gegeben ist, kann der Schutzmechanismus des STBs nur
noch in eingeschränkter Weise wirksam werden. Im Ü berhit-
und man hätte es besser wissen müssen:
Ein fü r die Versicherung der Fa. Fakir tätiger Sachverständiger, Dipl.-lng. (FH) Hans-
Joachim Keim, Fa. Keimkonzept Stuttgart, f ü hrt in seinem Gutachten II v. 16.12.05 an,
dass durch die Fa. Gangloff in Bern bereits Ende der 80er Jahre viel weitgehender
Standards beim Bau von Standseilbahnen ü blich waren, als dies beim Umbau der
Kapruner Gletscherbahn der Fall war.
und letztendlich DER Satz:
Als Ergebnis der Ermittlungen lässt sich feststellen, dass sich das Ungl ü ck am
11.11.2000 hätte vermeiden lassen kö nnen, wenn seitens der Fa. Swoboda fahr -
zeuggeeignete Heizl ü fter eingebaut worden wären, die es auf dem Markt gab.
Danke für diesen hochinteressanten Link!
Freiheit für den Account "Buzi"!

Rüganer
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Re: Kaprun Prozess

Beitrag von Rüganer »

Prozess wird nicht neu aufgerollt, Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

http://salzburg.orf.at/stories/451099/
Danke Bulgarien !
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Re: Kaprun Prozess

Beitrag von Freestyle-Mo »

http://www.br-online.de/bayerisches-fer ... 610437.xml

Videos glaube ich ab nächster Woche im Internet zu sehn.
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lanschi
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Re: Kaprun Prozess

Beitrag von lanschi »

Dachstein hat geschrieben:Der ORF wird demnächst auch etwas in Menschen und Mächte Spezial senden, müsse morgen oder übermorgen kommen.

MFG Dachstein
Donnerstag, 21.05 Uhr, ORF 2.

Und zu diesem Bericht im BR (man kann da einen Bericht vom April 2010 abrufen) kann sich wohl jeder selbst seine Meinung bilden. So tragisch das Unglück auch war, da werden schon einige haarsträubende Behauptungen aufgestellt, die durch nichts Handfestes zu untermauern sind. :roll:
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Re: Kaprun Prozess

Beitrag von Rüganer »

Stellt mal bitte einen Link rein zum Anschauen, danke.
lanschi hat geschrieben: Und zu diesem Bericht im BR (man kann da einen Bericht vom April 2010 abrufen) kann sich wohl jeder selbst seine Meinung bilden. So tragisch das Unglück auch war, da werden schon einige haarsträubende Behauptungen aufgestellt, die durch nichts Handfestes zu untermauern sind. :roll:
Na, wer hat denn mit den haarsträubenden Behauptungen angefangen ?
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Re: Kaprun Prozess

Beitrag von baeckerbursch »

Ich hab mir gerade den Beitrag angesehen - ich konnte keine haarsträubenden Behauptungen entdecken.

Ich bitte um Aufzählung der Haarsträubenden Behauptungen :!:
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Re: Kaprun Prozess

Beitrag von lanschi »

Die Behauptung, dass mit dem Urteil die österreichische Seilbahn- und Tourismuswirtschaft geschützt werden soll ist juristisch sicherlich nicht haltbar.

Weiters hält die Republik Österreich nicht als solche die Mehrheit an den Gletscherbahnen Kaprun AG. Das ist eine schlichtweg falsche Behauptung.

Stammkapital 4,5 Mio. Euro
Österreichische Elektrizitätswirtschafts AG 45,0%
Gemeinde Kaprun 34,0%
Fremdenverkehrsverband Kaprun 7,2 %
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Private und MitarbeiterInnen der Gesellschaft 6,9%
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Re: Kaprun Prozess

Beitrag von Latemar »

lanschi hat geschrieben:Die Behauptung, dass mit dem Urteil die österreichische Seilbahn- und Tourismuswirtschaft geschützt werden soll ist juristisch sicherlich nicht haltbar.

Weiters hält die Republik Österreich nicht als solche die Mehrheit an den Gletscherbahnen Kaprun AG. Das ist eine schlichtweg falsche Behauptung.

Stammkapital 4,5 Mio. Euro
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Gemeinde Kaprun 34,0%
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Naja, damit gehören immerhin 45 der Gletscherbahnen quasi dem Staat.
So abwegig ist das nicht.


Gruß!
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19/20 1T Kronplatz, 10T. rund um die Sella, 1T Meransen/Gitschberg, 2T Alpe Lusia, 2T Pellegrino, 2T Latemar, 1T Cermis, 1T San Martino, 1T. Catinaccio, 1T. Jochgrimm, 1T. Passo Rolle
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Re: Kaprun Prozess

Beitrag von baeckerbursch »

Weiters hält die Republik Österreich nicht als solche die Mehrheit an den Gletscherbahnen Kaprun AG. Das ist eine schlichtweg falsche Behauptung.

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51 % Republik Österreich
> 25 % Syndikat EVN und
Wiener Stadtwerke
> 5 % TIWAG
< 20 % Streubesitz

Die Behauptung, dass mit dem Urteil die österreichische Seilbahn- und Tourismuswirtschaft geschützt werden soll ist juristisch sicherlich nicht haltbar.
Sehe ich auch nicht unbedingt so - aber wer sollte dann durch das Urteil geschützt werden? Der Staat Österreich? Warum die Motivation niemand auch nur irgendeine Schuld zu geben (dem Fakir Quatsch mal abgesehen)?
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Re: Kaprun Prozess

Beitrag von lanschi »

baeckerbursch hat geschrieben:
Weiters hält die Republik Österreich nicht als solche die Mehrheit an den Gletscherbahnen Kaprun AG. Das ist eine schlichtweg falsche Behauptung.

Stammkapital 4,5 Mio. Euro
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Gemeinde Kaprun 34,0%
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> 5 % TIWAG
< 20 % Streubesitz
Das ist soweit selbstverständlich korrekt und auch weithin bekannt. Aber die Gemeinde Kaprun gehört trotzdem noch lange nicht der Republik Österreich, wenn auch dennoch eine öffentliche Beteiligung selbstverständlich nicht von der Hand zu weisen ist. :wink: Ich finde ganz einfach die Form dieser Pauschalisierung nicht okay; die Republik an sich ist nun einmal kein direkter Eigentümer. Der Verbund ist zwar mehrheitlich in öffentlicher Hand, aber dennoch noch lange nicht die Republik Österreich und in eigentlichem Sinne ein privatwirtschaftliches Unternehmen.

Aber gut, da sind wir offensichtlich anderer Sicht und das wird auch so bleiben.

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Re: Kaprun Prozess

Beitrag von seilbahner »

Was ich wiederum Haarsträubend finde, ich weiß ich wiederhole mich, ist die Tatsache wie mit den Opferhinterbliebenen umgegangen wurde. (Ich kenne 3 Familien persönlich)
Und dass kein mensch dafür Verantwortlich sein will.
Latemar
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Re: Kaprun Prozess

Beitrag von Latemar »

seilbahner hat geschrieben: Und dass kein mensch dafür Verantwortlich sein will.
Das ist für mich der Knackpunkt an der ganzen Sache.
Das Ganze ist einfach durch und durch unbefriedigend. Wie sich unmittelbar Beteiligte fühlen, das kann man wohl kaum nachvollziehen.


Gruß!
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Re: Kaprun Prozess

Beitrag von baeckerbursch »

Aber die Gemeinde Kaprun gehört trotzdem noch lange nicht der Republik Österreich
Wem "gehört" sie dann? Oder anders: Die gemeinde ist wohl ein teil der republik cnd die gemeinde ist der republik untergeordnet.

Aber das ist jetzt wirklich erbsenzählerei - wo sind nun die haarstäubende dinge?
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Dachstein
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Re: Kaprun Prozess

Beitrag von Dachstein »

baeckerbursch hat geschrieben:
Aber die Gemeinde Kaprun gehört trotzdem noch lange nicht der Republik Österreich
Wem "gehört" sie dann?
Hab heute mit einem Freund auf der Uni darüber geredet: Gemeinden sind per Definition juristische Personen öffentlichen Rechts und daher selbstständig (juristische Person). Damit gehörden die Anteile der Gemeinde nicht dem Staat, sondern eben der Gemeinde - und eine Gemeinde gehört definitiv nicht dem Staat.

Kurzgesagt: öffentliche Bedetiligung ist nicht gleich öffentliche Beteiligung.

MFG Dachstein
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Re: Kaprun Prozess

Beitrag von baeckerbursch »

Das ist jetzt lächerliche Haarspalterei.

Bitte jetzt zu den Haarsträubenden Dingen...
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Dachstein
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Re: Kaprun Prozess

Beitrag von Dachstein »

baeckerbursch hat geschrieben:Das ist jetzt lächerliche Haarspalterei.
Das ist alles andere als lächerlich, sondern macht einen erheblichen Unterschied aus, da es sich juristisch um zwei vollständig unterschiedliche juristische Personan handelt, die mitsammen nichts zu tun haben. Es ist eben ein erheblicher Unterschied, ob eine Gemeinde, ein Land oder der Bund der jeweilige Eigentümer ist.

MFG Dachstein

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