Hoch interessantes Dokument: http://home.tiscali.cz/kaprundisaster/G ... ilborn.pdf
Hieraus die entscheidenden Stellen als Zitat, da das Dokument selbst sehr umfangreich ist:
Daraus:
Tatsächlich wurde der Heizlü fter als Einbaugerät in einem Fahrzeug verwendet. Die
Fa. Fakir wies in ihrer Bedienungsanleitung ausdr ü cklich darauf hin, dass das Gerät
nicht fü r den Einbau in Fahrzeuge bestimmt sei. Dazu wurde das Gerät in einer
Ö ffnung des Pultbleches eingebaut, was einer konstruktiven Änderung entsprach.
Dadurch wurde u.a. die Nut- und Federwirkung der beiden Gehäuseteile aufgehoben
und der Tropfwasserschutz war nicht mehr gewährleistet. Bereits durch diese Art des
Einbaus hat der Heizl ü fter die Gü ltigkeit der VDE-Prü fzeichen verloren.
weiter:
Der Umstand, dass Pr ü fzeichen bei
Veränderung in der Konstruktion und der Art der Anwendung ihre Gü ltigkeit verlieren,
mü sste jedem gelernten Handwerker im Elektrohandwerk be kannt sein, so auch den
Elektrikern der Fa. Siemens und den Betriebselektrikern der Gletscherbahn Kaprun
AG. Somit hätte es nie zu der baulichen Nähe zwischen Heizlü fter und
Hydraulikmessleitungen kommen dü rfen. Die Entscheidung ü ber diese Art des Einbaus
wurde nicht von Verantwortlichen der Fa. Fakir getrof fen. Somit dü rften sie auch nicht
fü r die mö glichen Folgen dieses Einbaus verantwortlich zu machen sein.
Gerade von Fachleuten, die, wie das Gericht immer wieder betonte, am Umbau der
Bahn sowie an der Abnahme beteiligt waren, hätte man erwarten kö nnen, dass dieser
Umstand festgestellt und ber ü cksichtigt wird. Tatsächlich, so scheint es, haben sich
die beteiligten Firmen und der TÜ V jeweils auf die fachliche Kompetenz der anderen
Firmen verlassen.
weiter heißt es:
Wenn es tatsächlich so war, dass in insgesamt 4 Packungen mit Heizlü ftern Hobby
TLB, die von der Fa. Hö ller an die Fa. Svoboda geliefert worden sind, keine
Bedienungsanleitungen vorhanden gewesen wären, so hätte spätestens dem
Elektromonteur, der das Gerät eingebaut hat auf Grund der Verpackung des Gerätes
auffallen mü ssen, dass dieses Gerät laut der dort aufgebrachten, in roter Far be
ausgefü hrten Aufschrift, ausschließ lich fü r Wohnzwecke bestimmt war. Dies ist von
drei Seiten der Verpackung deutlich erkennbar. Von einem Fachkundigen wäre zu
erwarten gewesen, dass ihm die unterschiedliche Anwendungsweise aufge fallen wäre
und er sich zumindest bei einem weiteren Fachmann, bei einem Vorgesetzten oder
auch beim Hersteller selbst ü ber die Zulässigkeit der geplanten Verwendung erkundigt
hätte.
und Steigerung:
Die Wahrscheinlichkeit, dass bei 4 Heizl ü ftern jeweils die Bedienungsanleitungen nicht
eingepackt wurden und dass diese 4 Packungen alle zur Fa. Hö ller nach Ö sterreich
geliefert wurden ist als äuß erst unwahrscheinlich anzusehen. Nach Endmontage und
technischer Prü fung der zusammengebauten Geräte werden diese verpackt, mit
Garantieunterlagen und Bedienungsanleitung verse hen und schließ lich versiegelt.
Dieses Siegel soll dem späteren Käufer dokumentieren, dass die Verpackung seit der
Endmontage beim Werk nicht geö ffnet wurde.
Zum Gehäuse:
Das DKI kommt in seinem Gutachten zum Ergebnis, dass bezü glich der Herstellung des
Kunststoffgehäuses keine Produktionsfehler erkennbar sind und dass die Gehäuseteile
sowohl vom verwendeten Kunststoff als auch von der Konstruktion dem damaligen und
dem heutigen Stand der Technik entsprechen.
Das es nicht gestattet war, der Heizlüfter so in einem Fahrzeugzu betreiben wird nochmals klar:
Die eingebauten Heizlü fter waren ü ber eine Steckdose im Fü hrerstand mit dem
Stromnetz verbunden. Die Zü ge koppelten mit der Einfahrt in die Station ü ber ein
Kupplungsstü ck an das Stromnetz an, so dass der Heizl ü fter während der Aufent-
haltszeit in den Stationen permanent am Stromnetz angeschlossen war, soweit der
Heizlü fter entweder ü ber den Ein/Ausschalter am Heizgerät selbst oder ü ber das
Steuerpult eingeschalten war. Es war dem Fahrzeugbegleiter ohne umfang reiche
Arbeiten nicht mö glich, „den Stecker zu ziehen."
Dies widerspricht der Bedienungsanleitung. Hier wird gefordert: „Gerät ist nicht
geeignet zum Anschluss an fest verlegten Leitungen." Eine weitere Bestimmung
besagt: „Nach dem Gebrauch oder vor Reparatur - und Wartungsarbeiten Netzstecker
ziehen."
und weiter:
Im Überhitzungsfall stellt diese Betriebsweise eine erhö hte Brandgefahr dar, da der STB durch
diese Betriebsart zwangsläufig immer wieder zurü ckgestellt wird, ohne dass die
Stö rung selbst bemerkt wird."
Dieser Umstand mü sste jedem Elektriker, der mit solchen Ger äten arbeitet, bekannt
sein. Auch hier stellt sich die Frage, warum die Mitarbeiter der Firma Swoboda und der
Gletscherbahn Kaprun AG diese Schwachstelle nicht erkannt haben, obwohl wie das
Gericht festgestellt hat, nur Spezialisten und Fachleute am Werk waren.
„Der Grundgedanke der in diesen Heizl ü ftern zur Anwendung kommenden
Sicherheitstemperaturbegrenzer liegt, wie auch in der Gebrauchsanweisung
beschrieben, darin, dass der Heizl ü fter nach einem ü berhitzungsbedingten Abschal ten
vom Inbetriebnehmer am Schalterknopf ausgeschaltet oder vom Netz getrennt werden
soll. Nach Abkü hlen des Geräts erfolgt dann ein selbsttätiges Wiedereinschalten des
STBs. Wenn das Gerät trotz sachgemäß em Einsatz wiederholt abschaltet, soll ein
Kundendienst zu Rate gezogen werden. Im Falle eines zyklischen selbstt ätigen Ein-
und Ausschaltens der Netzversorgung des Lü fters, was beim Betrieb der
Gletscherbahn zwangsläufig gegeben ist, kann der Schutzmechanismus des STBs nur
noch in eingeschränkter Weise wirksam werden. Im Ü berhit-
und man hätte es besser wissen müssen:
Ein fü r die Versicherung der Fa. Fakir tätiger Sachverständiger, Dipl.-lng. (FH) Hans-
Joachim Keim, Fa. Keimkonzept Stuttgart, f ü hrt in seinem Gutachten II v. 16.12.05 an,
dass durch die Fa. Gangloff in Bern bereits Ende der 80er Jahre viel weitgehender
Standards beim Bau von Standseilbahnen ü blich waren, als dies beim Umbau der
Kapruner Gletscherbahn der Fall war.
und letztendlich DER Satz:
Als Ergebnis der Ermittlungen lässt sich feststellen, dass sich das Ungl ü ck am
11.11.2000 hätte vermeiden lassen kö nnen, wenn seitens der Fa. Swoboda fahr -
zeuggeeignete Heizl ü fter eingebaut worden wären, die es auf dem Markt gab.
Danke für diesen hochinteressanten Link!