Re: Kaprun Prozess
Verfasst: 04.11.2010 - 17:58
Sind die Bürger aus Kaprun also keine Staatsbürger. Wieder was gelernt...!
Das vermag ein Außenstehender zu beurteilen? Ich traue mir diese Einschätzung nicht zu.citta dei sassi hat geschrieben:Tatsache ist nun mal das das Ergebnis des Prozesses nicht dem gültigen Rechtsstandart einer westlichen Demokratie entspricht.
Wenn jemand sagen würde, an der "Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn AG" ist die Bundesrepublik Deutschland Mehrheitseigentümer, dann würdet ihr das auch als Schwachsinn abstempeln. Maximal ist der Markt Garmisch-Partenkirchen Mehrheitseigentümer, und selbst die ist es gemäß Wikipedia nicht (es sind die Gemeindewerke, welche wiederum eine eigene juristische Person sind).mic hat geschrieben:Sind die Bürger aus Kaprun also keine Staatsbürger. Wieder was gelernt...!
Hier mal nachlesen:lanschi hat geschrieben:Das vermag ein Außenstehender zu beurteilen? Ich traue mir diese Einschätzung nicht zu.citta dei sassi hat geschrieben:Tatsache ist nun mal das das Ergebnis des Prozesses nicht dem gültigen Rechtsstandart einer westlichen Demokratie entspricht.
Aber nicht im Eigentum der Republik, datum gehts. Genausowenig gehört Garmisch dem Deutschen Staate. Es wird ja gesagt, dass die Mehrheitsanteile im Besitz der Republik Österreich wären. Und das ist eben falsch. Schließlich steht ja der Verdacht im Raum, es wäre etwas gedreht worden. Wenn jetzt noch gesagt wird, dass die Republik der Mehrheitseigentümer ist, so wird damit sofort antizipiert, dass von ganz Oben da eine Linke gedreht worden wäre, zumindest wird der Versuch unternommen das so aussehen zu lassen. Ob und wie was gedreht wurde, dazu kann ich nichts sagen, weil dazu einfach das Wissen fehlt. Wir stützen uns nur auf Zeitungsartikel, und da steht sicher nicht alles drinnen, was wir wissen müssten, um genau urteilen zu können.baeckerbursch hat geschrieben: Juristische Person hin oder her - Die Gemeinde Kaprun ist immernoch Teil der Republik Österreich. Genauso wie Garmisch ein Teil Deutschlands ist.
Bitte überleg dir noch mal genau was du da geschrieben hast. Und betrachte dann den "Urteilspruch" des Richters (Fabrikationsfehler Heizlüfter)Die Tatsache, dass die damalige Rechtslage sagte, dass ein SSB Wagen kein Fahrzeug sondern ein FBM ist, ist imo. urteilsentscheidend. Ist zwar eine juristische Spitzfindigkeit, aber dennoch richtig geurteilt. Es stellt sich aber die (begründete) Frage, ob das Gesetz nicht auch argumentativ anders auszulegen gewesen wäre. Faktisch bedeutet aber die Auslegung dieses Gesetzpunktes das Nichtschlagendwerden beider Gutachten. Und das wird im deutschen Artikel auch nicht erwähnt. Die menschliche Seite ist die Eine, die Juristische immer die Zweite.
tja, pfusch scheint in Österreich "in" zu sein (sh. eine aktuelle Nachricht aus Klagenfurt)lsap freak hat geschrieben:Respekt vor denen, die einen Baumarktheizlüfter einbauen, um die höheren Kosten eines FBM-spezifischen Heizsystems zu meiden! Klasse gemacht!
hast eigentlich rechtlsap freak hat geschrieben:Solange die Kaprun-Geschichte nicht vollständig nach westlichen Rechtsstaatsprinzipien aufgerollt ist, sieht mich kein österreiches Skigebiet! Glasklar!
Im Nachhinein war der Heizlüfter am falschen Platz eingebaut. Nur wusste man das vorher, bzw. hat man es bedacht? Im Zweifel für den Angeklagten.baeckerbursch hat geschrieben:1, Dieser Heizlüfter wurde eingebaut, dort hätte gar keiner sein dürfen
Meines Wissens stand drauf, nicht für Fahrzeuge geeignet (der originale Text in der Bedienungsanleitung wäre jetzt interessant) - aber nach Gesetz ist ein SSB Wagen ein FBM und kein Fahrzeug. Auch wenn ich es persönlich auch anders sehe. Wieder im Zweifel für den Angeklagten.2, Der Heizlüfter war ein Baumarktmodell, für frei stehenden Betrieb in unbewegten Objekten
Nur wen willst du von den 16 Angeklagten dafür schuldig machen? Im Zweifel den, der ihn eingebaut hat. Es stellt sich aber dann die Frage, ob derjenige auch der Richtige ist.3, Der Heizlüfter wurde Eingebaut (verboten) und sogar am Schalter modifiziert (noch mehr verboten)
Siehe Punkt 1. Es stand nirgens, dass dort kein Heizlüfter sein darf. Derjenige der ihn eingebaut hat, hat sicher den Schwarzen Peter in der Hand, fragt sich nur, ob er wusste was er damit auslöst.4, Der Heizlüfter wurde direkt vor Hydraulikleitungen mit Verschraubungen (Öl - Brandlast) montiert
Aber nicht für Standseilbahnen zu dieser Zeit.5, Das Hydrauliköl war auf Petroliumbasis! Zündpunkt bei 93C!!! (das Öl ist in der Luftfahrt schon lange veboten)
Ich glaube es ist noch gar nicht so lange her, da gab es in deutschen Kliniken bei Weitem schwerwiegendere Fehler.Fabi111 hat geschrieben:tja, pfusch scheint in Österreich "in" zu sein (sh. eine aktuelle Nachricht aus Klagenfurt)lsap freak hat geschrieben:Respekt vor denen, die einen Baumarktheizlüfter einbauen, um die höheren Kosten eines FBM-spezifischen Heizsystems zu meiden! Klasse gemacht!
Und auch dort ist die Konstellation ähnlich - viele "Kleinigkeiten" die zu diesem Ergebniss geführt haben - und auch hier wird es schwer, eindeutig Schuldige ausfindig machen zu können.lanschi hat geschrieben: Ich glaube es ist noch gar nicht so lange her, da gab es in deutschen Kliniken bei Weitem schwerwiegendere Fehler.
- Wofür gibt es Zulassungsstellen und den Tüv?Womit ich ehrlichgesagt ein Problem habe, ist die Tatsache, dass immer nach EINEM Schuldigen gesucht wird. Imo. besteht darin ein Problem, weil erst die Verkettung der Sachen zur Feuersbrunst geführt hat. Es stellt sich für mich die allesentscheidende Frage: konnten die Verantwortlichen das wissen, was da passieren wird? Ich meine nicht. Und nachher ist man sicher klüger. Heute wird sicher kein Mensch mehr auf die Idee kommen, ein derartiges öl zu verwenden, auch wird niemand auf die Idee kommen, einen derartigen Heizlüfter so einzubauen. Die Frage ist: wusste man das alles im Vorhinein? Im Zweifelsfall wieder für den Angeklagten...
Grundsätzlich stimme ich dir zu. Diese Leute wären dafür da, solche Sachen zu verhindern. Nur: kann man jemanden für etwas haftbar machen, was jenseits der Vorstellungskraft dieser Person liegt? Sicher, es hat eine schiefe Optik und der fahle Beigeschmack wird bleiben.- Wofür gibt es Zulassungsstellen und den Tüv?
- Brandschutzbeauftragte
- Sicherheitsbeauftragte
Jetzt ja, ich frage dich (und mich gleichzeitig) aber: hätten wir die Tragweite erkannt, wenn wir involviert gewesen wären? Ich wage das mal zu bezweifeln. Erst nach diesem Unglück wurden alle in Frage kommenden Anlagen dahingehend überprüft. Man konnte sich einfach einen derartigen Fall nicht vorstellen. Und das konnte im Endeffekt niemand von uns.Und das ist so offensichtlich und gegen jeglichen Stand der Technik das es schon schmerzt.
Über die Stromversorgung weiß ich nichts, in irgendeiner Form muss es da aber definitiv etwas gegeben haben - der Zug war ja auch beleuchtet. Möglich wäre, dass das Ganze mittels leistungsstarker Bleiakkus o.ä. funktioniert hat.ATV hat geschrieben:Technische Frage:
Mich macht etwas anderes stutzig. Der Heizlüfter ist Schuld...... Wieso funktioniert der Heizlüfter während der Fahrt. Meinser Wissens hatte die Bahn weder Stromschienen noch Fahrleitungen????
Der Heizlüfter wurde mit 220 V Netzspannung nur während der Stopps in der Station versorgt. Sonst nur 24 V Niederspannung für Verbraucher ab Batterie. Antrieb mit 2x 800 kW in der Bergstation.lanschi hat geschrieben:Über die Stromversorgung weiß ich nichts, in irgendeiner Form muss es da aber definitiv etwas gegeben haben - der Zug war ja auch beleuchtet. Möglich wäre, dass das Ganze mittels leistungsstarker Bleiakkus o.ä. funktioniert hat.ATV hat geschrieben:Technische Frage:
Mich macht etwas anderes stutzig. Der Heizlüfter ist Schuld...... Wieso funktioniert der Heizlüfter während der Fahrt. Meinser Wissens hatte die Bahn weder Stromschienen noch Fahrleitungen????
Wenn du falsche Reifen auf dein Auto montierst und deshalb Mitfahrer umkommen kannst du haftbar gemacht werden.kann man jemanden für etwas haftbar machen, was jenseits der Vorstellungskraft dieser Person liegt? Sicher, es hat eine schiefe Optik und der fahle Beigeschmack wird bleiben.
Jemdem halbwegs nüchternem Brandschutzbeauftragten hätte das auffallen müssen.Es ist leider so, dass auch hier erst etwas passieren musste, damit man auf diese Situation aufmerksam wird.
Du als Bürger, aber ich denke da war den Verantwortlichen die brisanz der Lage schon früher bewußt. Nur ist es bei einem Tunnel ungleich schwieriger sicherheitseinrichtungen (2. Tunnel) nachzurüsten.Auf die Sicherheitslücken von Straßentunnels wurde man auch erst nach den Unfällen in Tauerntunnel und co richtig aufmerksam...
Das liegt aber nicht außerhalb der Vorstellungskraft, sondern ist hinlänglich bekannt, dass dem so ist. Ein Fall aber die Kaprun war bis dato nicht aufgetreten und lag deswegen außerhalb jeglicher Vorstellungskraft. Hättest du dir so etwas in einer derartigen Konstellation vorstellen können?baeckerbursch hat geschrieben: Wenn du falsche Reifen auf dein Auto montierst und deshalb Mitfahrer umkommen kannst du haftbar gemacht werden.
Wenn ein Mechaniker etwas an deinem Auto pfuscht und du kommst ums leben kann man den Monteur haftbar machen.
Soll ich es fort führen?
Oder anders herum:
Ich hoffe das du beim Tanken ca. 5cm neben dem Tankdeckel kein Feuerzeug anzündest.
Warum ist es denn niemanden aufgefallen? Weil schlichtweg keiner damit gerechnet hat. Nachher kann man gescheiter sein, aber im Vorhinein etwas zu verhindern, was sich keiner vorstellen kann (weder Behörde, TÜV, Betreiber) ist schon ziemlich unmöglich.baeckerbursch hat geschrieben:Jemdem halbwegs nüchternem Brandschutzbeauftragten hätte das auffallen müssen.Es ist leider so, dass auch hier erst etwas passieren musste, damit man auf diese Situation aufmerksam wird.