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Angriff auf die Schwarzfahrer

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Werna76
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer

Beitrag von Werna76 »

burgi83 hat geschrieben:Zu diesem Thema gibt es auch ein interessantes Video bei Skidata:
http://www.skidata.com/bergsportregione ... ngate.html
Also, dass bei der Kontrolle auch meine Körpergröße gemessen wird, war mir nicht bewusst. Sachen gibts...
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oli
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer

Beitrag von oli »

Che hat geschrieben:Wie meinst du gespeichert? Gespeichert ist der, von dem das Foto beim Skipasskauf gemacht wurde.
Und es wird den ganzen Tag verglichen.
Nein Che, dass hast Du falsch verstanden bzw. den Start der Diskussion auf der Seite 8 nicht gelesen.
Es kann nur so sein, dass in dem Moment, wo man durch das Drehkreuz geht, zeitgleich mindestens ein Bild von einem Vortag eingeblendet wird. Möglicherweise auch mehrere Bilder von mehreren Vortagen, sodass ggf. sogar eine Chronologie entsteht. Das hat überhaupt nichts mit dem Bild auf dem Skipass zu tun. Es geht um Skipässe ohne Bild.
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fettiz
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Re: Rechtsgrundlagen

Beitrag von fettiz »

chianti hat geschrieben:Hab mir jetzt mal das Thema durchgelesen und bin darauf gestoßen:
Roberto hat geschrieben:
Wenn du der Meinung bist, dass das nur für eingezäunte Grundstücke gilt, so nenne bitte hier auch das Gesetz, das das Eigentumsrecht einschränkt.
Auf die Schnelle kann ich Dir zunächst §123 des dt. Strafgesetzbuchs anbieten:

§ 123 Hausfriedensbruch
...
Ein Grundeigner in D muss zum Ausdruck bringen, dass es das Betreten seines Grundstücks nicht wünscht.
...
Wie gesagt, ich suche nach einer entsprechenden Quelle.
Damit das nicht so stehenbleibt: die entsprechende Quelle in Deutschland ist

§ 858 BGB - Verbotene Eigenmacht

(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).


und

§ 862 - Anspruch wegen Besitzstörung

(1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen
.

ES geht hier nämlich nicht um Strafverfolgung, sondern um gegenseitige Ansprüche.

Um das Beispiel Tourengeher wieder aufzugreifen: natürlich wird ein Pistenbetreiber in seinem Besitz gestört, wenn die abends frisch präparierte Piste von nächtlichen Touren- bzw- Pistengehern durch ihre Abfahrt im noch weichen Schnee wieder durchgepflügt wird, so dass eine erneute Präparierung notwendig ist. Er kann also, wenn er die Piste als gesperrt gekennzeichnet hat (da genügt ein Schild, wie beim Privatparkplatz), von dem Skifahrer die Personalien feststellen lassen und Herstellung des vorherigen Zustands verlangen (analog zum Wegfahren des auf einem Privatparkplatz unbefugt abgestellten Autos). Dann kann es sich der Skifahrer überlegen, ob er die Piste selber treten will oder ob er die Kosten der zur Nachpräparierung notwendigen Fahrt des Pistenbully übernimmt.
Außerdem kann er vom Skifahrer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ("Abmahnung") verlangen - ein Mittel, das auch beim Falschparken immer häufiger gebraucht wird.

Das sind wie gesagt die Möglichkeiten, die der Pistenbetreiber hätte - ausgeschöpft werden sie bisher wohl so gut wie nie.


So einfach ist es aber nicht.

Mit dieser Verarbeitung wird massiv in die Persönlichkeitsrechte eingegriffen. Und hier wäre es rechtlich zu klären, ob diese Verarbeitung überhaupt erlaubt ist. Ein Schild hinsichtlich Videoüberwachung irgendwo im Talstationsbereich wird hier sicher nicht ausreichen.

Wenn ich beim Kartenkauf gleich verlautbaren lasse, dass ich mit der Speicherung meiner Bilder nicht einverstanden bin, dürfen derartige Bilder z.B. überhaupt nicht verwendet werden. Auch wenn es in den AGB steht. Sobald die Frau an der Kasse dir trotzdem die Karte in die Hand drückt, ist dieser Punkt der AGB nämlich gestrichen.

Ich möchte hier auch den §6 BDSCHG zitieren:

§ 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen


(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
(3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.
(4) Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet, ist diese über eine Verarbeitung oder Nutzung entsprechend den §§ 19a und 33 zu benachrichtigen.
(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

Wenn ich meiner Skikarte das Gesicht zuordne, sind die Bergbahnen lt. BDSCHG in Deutschland also verpflichtet, die Person darüber zu benachrichtigen. Damit handelt es sich also möglicherweise um eine Ordnungswidrigkeit. Und diese kann nur durch Verhinderung einer Straftat oder konkrete Gefahrenlage geheilt werden. Gefahr besteht in dem Fall sicher nicht. Und ob es sich überhaupt um Betrug handeln kann. Sollte sogar noch ein Verstoss nach KUG vorliegen ist es sogar strafbar und wird mit Gefängnis bestraft.

Ich denke, dass die derzeitigen technischen Möglichkeiten schnell von den Gerichten einkassiert werden, wenn denn die Bergbahnen ernst machen und den Leuten die Tickets wegnehmen wollen (mit der Basis der Videoüberwachung) und dann doch mal jemand dagegen klagt.
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j.wayne
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer

Beitrag von j.wayne »

Dann würd ich dir keine Karte geben :mrgreen:
fettiz
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Re:

Beitrag von fettiz »

Oscar hat geschrieben:
GMD hat geschrieben:
Sowieso muss es mal gesagt werden: Die AGB der Bergbahnen sind im Grunde genommen sehr kundenunfreundlich! Sogar wenn sie ihren Teil des Vertrages nicht erfüllen, sprich den Betrieb einstellen, sind sie nicht zur Rückerstattung verpflichtet….

Die Aussage ist so falsch! Wenn DU mal die AGBs der Bergbahnen durchliest erfüllen sie auch Ihren Vertrag, wenn nicht alle Anlagen laufen!
Hab bisher auf Allen Skipässen, die ich in den Fingern gehabt habe, den Satz:
„Keine Rückerstattung, Ermässigung oder Ersatz bei Ausfall von Anlagen, Schlechtwetter oder Einstellung der Anlagen“ gehabt!

Wenn du mit dem Passus, der jetzt nicht wörtlich, aber Sinngemäss zitiert ist, nicht einverstanden bist, dann musst du eben den Skipass nicht kaufen.


Zum Thema zurück, die Kontrollen sind schön und gut aber was übereifrig, vergangenen Sonntag war ich in Damüls, wir haben Karten gekauft, haben uns in die Gasstätte gehockt bis es weniger schneite und dann erst später auf die Skier gegangen. Auf dem Parkplatz haben wir noch mit ein paar Jungs geredet, die runter kamen und keinen Bock mehr hatten.
Danach sind wir dann zum Drehkreuz und es stürmte eine wild gewordenen Kassentussi auf uns zu und behauptete wir würden Ärger bekommen, weil wir den Jungs die Karten abgekauft hätten!
Nach einiger Diskussion sind wir dann einfach an ihr vorbei zum Drehkreuz und sie hatt dann unssere Karten gesperrt!

Was lerne ich draus?
- Reden mit Leuten auf dem Parkplatz ist strafbar! :(
- immer den Kassenbon einstecken und nie wegschmeissen, wie ich es bei Tageskarten bisher immer gemacht habe!
- Damüls ist wohl doch ned so schön wie ich dachte, zumindest was den Service und die freundlichkeit angeht

Nachdenm wir dann naoch ne Weile am Lift standen habe ich das Spielchen noch mehrmals gesehen, sicherlich sind bestimmt auch dort Karten verkauft worden, aber es haben eben nicht alle welche schwarz gekauft und die haben auch zum Teil Ärger bekommen.

Da frage ich mich doch ernsthaft was mehr schadet:
Auf dauer vergraulte Gäste (Skipass gekauft den man nicht nutzen darf, und einer Straftat bezichtigt werden)
Oder
Ein paar schwarz verkaufte Karten, die dann in der Endabrechnung fehlen

Denkt mal drüber nach in Damüls! Vielleicht komm ich dann doch noch Mal :(
Eben:
Zudem ist eine AGB noch keine Garantie darauf, dass diese auch gesetzeskonform sind. Zudem könnte die Kassiererin zwar aufgrund der AGB gehandelt haben, wenn diese aber gegen die Gesetze sind, trotzdem Schadensersatzpflichtig sein.
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer

Beitrag von Talabfahrer »

Che hat geschrieben:
duhit hat geschrieben:Eine Frage hätte ich noch, da auch ich mir immer eine Karte mit meiner Frau geteilt habe. (Jeder drei Tage,abwechselnd)

Wird das Foto die ganze Woche verglichen, oder nur jeden Tag!
Wer als erster am Morgen die Karte nutzt ist für den Tag gespeichert?
Wie meinst du gespeichert? Gespeichert ist der, von dem das Foto beim Skipasskauf gemacht wurde. Und es wird den ganzen Tag verglichen.
Also da muss man auf jeden Fall zwischen Karten mit abgebildetem Photo auf der Karte und Karten ohne Photo unterscheiden. Auch wenn das in den Bergbahn-AGBs wohl immer noch nicht sauber formuliert drinnen steht, erfolgt die Personalisierung einer Karte ohne Photo de facto durch den ersten mit dieser Karte vorgenommenen Zutritt. Wenn das Skidata-System "Photo Compare" wie vorgesehen funktioniert, dann ist immer das beim Erstzutritt, und zwar bei Mehrtageskarten des Erstzutritts am ersten Nutzungstag aufgenommene Photo die Referenz fuer die nachfolgenden Vergleiche. Auf den Kontrollbildschirmen in dem Raum neben den Zutrittsschranken (z.B. in der Skiwelt) werden das Erstzutrittsphoto und das beim aktuellen Zutritt aufgenommenen Photo nebeneinander dargestellt.
Bei Skikarten, bei denen bereits beim Kauf ein Photo gemacht wurde, das auch auf der Karte abgebildet ist, also insbesondere bei Wochen-, Saison-, TSC usw. Karten, ist jeweils das beim Kauf gespeicherte Bild die Vergleichsreferenz, die dann auch zusammen mit dem aktuellen Zutrittsbild auf den Kontrollterminals angezeigt wird.

Zur Problematik der unklaren Definition, wann eigentlich die Personalisierung einer Karte erfolgt, hab ich schon mal frueher was geschrieben:
http://www.alpinforum.com/forum/viewtop ... z#p4654850
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer

Beitrag von Winterhugo »

:nein:
Zuletzt geändert von Winterhugo am 07.02.2013 - 21:16, insgesamt 1-mal geändert.
There's nothing like the first one

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duhit
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer

Beitrag von duhit »

Gute Möglichkeit :wink:

Man sollte dann auch keinem einen Skipass mehr abkaufen, der 5 Tage gefahren ist und am 6sten verhindert ist und die Karte noch verlustmindernt vor der Talstation loswerden will.
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Dachstein
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Re: Rechtsgrundlagen

Beitrag von Dachstein »

fettiz hat geschrieben:
Wenn ich beim Kartenkauf gleich verlautbaren lasse, dass ich mit der Speicherung meiner Bilder nicht einverstanden bin, dürfen derartige Bilder z.B. überhaupt nicht verwendet werden. Auch wenn es in den AGB steht. Sobald die Frau an der Kasse dir trotzdem die Karte in die Hand drückt, ist dieser Punkt der AGB nämlich gestrichen.
Ich kann mich an AGBs erinnern, wo explizit drauf hingewiesen wird, dass ein Bild gespeichert wird. So gesehen stellt sich die Frage, ob das dann legitim ist, oder ob deine Argumentation zieht. Im Zweifelsfall sitzt vermutlich du auf dem kürzeren Ast, denn du wirst beweisen müssen, dass sie dir die Karte gegeben hat, obwohl du die AGBs nicht akzeptiert hast. Da wirst wohl Zeugen brauchen.

Aber interessantes Thema, eventuell für eine Diplomarbeit für einen angegehenden Juristen.

MFG Dachstein
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer

Beitrag von Kerker »

Zu diesem Thema gab es auch schon an anderer Stelle eine Diskussion:
http://www.alpinforum.com/forum/viewtop ... 37&t=41681

Rückblickend betrachtet hatte ich vor ein paar Jahren Glück, dass es dieses System wohl noch nicht gab - 2007 (Kaltenbach) und 2009 (Flachau) habe ich mir mit meiner Frau einen 6-Tages-Skipass geteilt (täglich abgewechselt), ging ohne Probleme. Mittlerweile ist der Nachwuchs groß genug und wir fahren wieder beide mit eigenem Skipass.
Aber wahrscheinlich sind Leute wie ich mit daran schuld, dass ein solches Kontrollsystem installiert wurde - nach den AGB's waren natürlich auch damals schon die Skipässe nicht übertragbar und wir haben auf gut deutsch beschissen. Wobei ich es sehr begrüßenswert und kundenfreundlich finden würde, wenn von Bergbahnen ein übertragbarer Skipass angeboten würde - dafür wäre ich auch bereit, einen angemessenen Mehrpreis zu zahlen.

Die eigentlich interessanteste Frage ist die der Zulässigkeit der (ungefragten) Fotoaufnahmen und -vergleiche. Die Rechtslage in Österreich ist mir nicht bekannt, in Deutschland dürfte dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig sein (meine Einschätzung - bin zwar kein Jurist, aber in dieser Hinsicht ziemlich bewandert).
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Che
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer

Beitrag von Che »

Die Fotos sind doch auch nur nötig, da eben Betrug stattfindet. Das komische ist, dass dies hier einige nichtmal als Betrug ansehen.
Im Schwimmbad seht ihr es doch auch ein, dass man die Karte nicht übertragen kann?! Übertragt ihr dann auch Saisonpässe? Da besteht ja letzten Endes kein Unterschied. Also kaufen sich ab sofort alle am Anfang der Saison einen Saisonpass und verkaufen den dann, wenn sie fertig sind mit Skifahren, ein bissl billiger weiter?
Also was der ein oder andere hier von sich gibt ist nicht nur in meinen Augen kriminell, sondern auch rechtlich gesehen.
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Pistencruiser
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer

Beitrag von Pistencruiser »

Der vermeintliche Betrug wir doch nur durch die AGB begründet und dient lediglich dem Zweck der Umsatzmaximierung und nichts anderem.
Ich kann moralisch nichts Verwerfliches daran finden z. B. innerhalb einer Familie wo sich mit der Kinderbetreuung abgewechselt wird, den Pass weiterzugeben.
Es wird keine Leistung erschlichen, sondern lediglich eine genutzt, für die bereits regulär bezahlt wurde. Durch wen ist hier für mich völlig unerheblich - AGB hin oder her. Wenn ich mir ne Flasche Cola kaufe schreibt mir auch niemand vor, dass ich die auch selbst zu trinken habe.
Und ja,... Ich habe auch schon mal einen Pass weiterverkauft- Puuh, bin ich böse!
Mein schlechtes Gewissen ob dieser moralisch verwerflichen Tat beschert mir noch heute schlaflose Nächte - gerade vor dem Hintergrund der Schilderungen von Oskar. :tot:
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer

Beitrag von chianti »

Pistencruiser hat geschrieben: AGB hin oder her. Wenn ich mir ne Flasche Cola kaufe schreibt mir auch niemand vor, dass ich die auch selbst zu trinken habe.
Cola = Ware

Liftbeförderung = Dienstleistung

Unterschied soweit klar?

Mehr dazu gleich am Anfang dieses Themas: http://www.alpinforum.com/forum/viewtop ... 44#p398844

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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer

Beitrag von Foto-Irrer »

chianti hat geschrieben:Cola = Ware

Liftbeförderung = Dienstleistung
Sicher? Hast Du das gegooglet oder auch irgendwo eine glaubwürdige Quelle??? Fadenscheinige Argumentation!
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer

Beitrag von -tom- »

Um mal juristische Haare zu spalten:
Es gibt auch nicht übertragbare Waren. Oder könnt ihr beim "All you can eat" mit 5 Leuten essen und nur einmal bezahlen?

Über die Tarifstruktur zu diskutieren ist sicherlich sinnvoll.
Ein übertragbarer Skipass wäre z.B. ein guter Ansatz für Leute die nur wechselseitig fahren. Solche Tickets gibt es im ÖPNV ja auch.

Aber es als eine Sauerei zu bezeichnen dass ein jahrelang praktizierter Betrug jetzt durch neue technische Maßnahmen aufgedeckt werden kann ist schon etwas daneben. Freut Euch, dass Ihr bisher nicht erwischt worden seid.

Gruß, Tom
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer

Beitrag von j.wayne »

Wenn man das so sieht machen wir beim nächsten Bordellbesuch auch nur eine Nummer klar und wechsen dann alle durch :mrgreen: :mrgreen:

Achtung sehr Ironisch.

Aber bei der Diskussion kann einem fast nicht mehr einfallen.
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer

Beitrag von skilinde »

Die grundsätzliche Frage ist für mich, ob die AGB der Liftbetreiber überhaupt gültig sind, denn das s.g. "Kleingedruckte" ist erstens zu oft wirklich kleingedruckt (und damit im Sinne des Verbraucherschutzes m.W.n. nichtig) und es liegt zudem an der Skigebietskassa nie wirklich aus ... ich glaube wenn man es drauf anlegt, hätten die Liftbetreiber bei jeden Streit schlechte Karten. Und kann ich das Recht am eigenen Bild bei einem Kunden (und das bin ich für die Seilbahn) wirklich allein durch AGB ausschließen ... wo sind denn hier die waren Juristen? Mc Maf?

2012/2013 - 23 Tage: NSW (3), Bregenzer Wald (6), Hochhäderich, Kleinwalsertal, Bialka, Sella (7), Alpe Lusia, San Martino (3)
2013/2014 - 13 Tage: Zillertal (4), Feldberg (1), Sella (8)
2014/2015 - 20 Tage: Bialka (2), Serfaus-Fiss-Ladis (6), Sella (7), Bormio (3), NSW (2)
2015/2016 - 15 Tage: Kitzsteinhorn (1), die Sella (7), Saalbach (7)
2016/2017 - 13 Tage: Stubaier (2), Ischgl (3), See (1), Sella (7)
2017/2018 - 14 Tage: Bialka (4), Saalbach (2), Sella (7) + La Bresse (1)
2018/2019 - 9 Tage: Sella (7), Tiroler Zugspitze (2)
2019/2020 - 14 Tage: Sella (12), Catinaccio (1), Carezza (1)
2020/2021 - 3 Tage: 3xNSW Hundseck - Rent your own skilift (2xTag/1xNacht)
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer

Beitrag von Pistencruiser »

chianti hat geschrieben:
Pistencruiser hat geschrieben: AGB hin oder her. Wenn ich mir ne Flasche Cola kaufe schreibt mir auch niemand vor, dass ich die auch selbst zu trinken habe.
Cola = Ware

Liftbeförderung = Dienstleistung

Unterschied soweit klar?

Mehr dazu gleich am Anfang dieses Themas: http://www.alpinforum.com/forum/viewtop ... 44#p398844
Ganz ehrlich,... das mag rechtlich einen Unterschied darstellen ändert jedoch nichts an meiner "moralischen" Sicht der Dinge.
Es geht in beiden Fällen um die Inanspruchnahme einer bezahlten Leistung bzw. um ein Produkt resp. Wirtschaftsgut.

Aber eigentlich ist die Diskussion eh obsolet, da dieser Art von "Kriminalität" ja mittlerweile flächendeckend mit aller zur Verfügung stehenden Hightech erfolgreich Einhalt geboten wird.
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer

Beitrag von chianti »

Pistencruiser hat geschrieben:das mag rechtlich einen Unterschied darstellen ändert jedoch nichts an meiner "moralischen" Sicht der Dinge.
Es geht in beiden Fällen um die Inanspruchnahme einer bezahlten Leistung bzw. um ein Produkt resp. Wirtschaftsgut.
Dann wäre die Konsequenz aus dieser Sichtweise, dass nur noch die kleinstmögliche Einheit der Dienstleistung angeboten wird, also eine Liftfahrt. Die kannst du dann gerne weiterverkaufen.

So wie beim Cola oder Bier: da kosten 20 Flaschen das Zwanzigfache von einer Flasche, egal ob ich sie in einen Pfandkasten packe oder einzeln transportiere.

Was du dann für eine Woche Skifahren zahlst, kannst du dir ja mal ausrechnen ...
skilinde hat geschrieben:Die grundsätzliche Frage ist für mich, ob die AGB der Liftbetreiber überhaupt gültig sind, denn das s.g. "Kleingedruckte" ist erstens zu oft wirklich kleingedruckt (und damit im Sinne des Verbraucherschutzes m.W.n. nichtig) und es liegt zudem an der Skigebietskassa nie wirklich aus
Sehe ich ähnlich, allerdings kann es sein dass - weil Bergbahnen (zumindest in Österreich) zumindest zum Teil unter das Eisenbahnrecht fallen - da gewisse Erleichterungen vorgesehen sind. Die Bundesbahn(en) oder Verkehrsverbünde müssen ihre Beförderungsbedingungen ja auch nicht an jeden Fahrkartenautomaten kleben.

Und bei gesetzwidrigen Bestimmungen (z.B. kein Ersatz bei Nichtleistung, selbst wenn keine höhere Gewalt vorliegt) gelten die anderen Vereinbarungen (z.B. Nichtübertragbarkeit) wegen der salvatorischen Klausel trotzdem.
skilinde hat geschrieben:Und kann ich das Recht am eigenen Bild bei einem Kunden (und das bin ich für die Seilbahn) wirklich allein durch AGB ausschließen
Da der Liftbetreiber das Bild nicht veröffentlicht ("verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt"), ist dein Recht am eigenen Bild nicht berührt. Bei Videoüberwachung musst du deswegen auch nicht gefragt werden. Ein Hinweis genügt - Beispiel: http://www.hocheck.com/befoerderungsbedingungen.html
Foto-Irrer hat geschrieben:Sicher? Hast Du das gegooglet oder auch irgendwo eine glaubwürdige Quelle??? Fadenscheinige Argumentation!
Mist, jetzt hast du mich erwischt -- ich muss mal schnell in die Uni-Bib, Literaturrecherche machen. Melde mich in ca. 3 Jahren wieder, dann mit einer Dissertation "Person und Gewiss... äh, Ware und Dienstleistung"
Zuletzt geändert von chianti am 07.02.2013 - 15:51, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer

Beitrag von Dachstein »

Foto-Irrer hat geschrieben:
chianti hat geschrieben:Cola = Ware

Liftbeförderung = Dienstleistung
Sicher? Hast Du das gegooglet oder auch irgendwo eine glaubwürdige Quelle??? Fadenscheinige Argumentation!
Die "fadenscheinige" Argumentation stimmt. Eine Dienstleistung ist eine Leistung, die von einer juristischen Person (also Mensch oder Firma) erbracht wird (Haareschneiden, Rasenmähen, Transport), während eine Ware dadurch definiert ist, einen materiellen Wert zu haben, sie ist also angreifbar (Fotoapparat, Filmkamera, Objektive, Essen). Zumindest hab ich es so bei unseren VWL Vorlesungen gelernt.

Kurzgesagt: Cloa kannst saufen, das Haareschneiden beim Friseur hingegen eher weniger. ;)

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Che
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer

Beitrag von Che »

Na dass chianti und ich einer Meinung sind kommt auch nicht oft vor, aber ist doch auch mal schön :D
Sämtliche "All u can-Angebote", Flatrates etc könnte man mit einer derartigen Sicht der Dinge vergessen.
Deiner Meinung nach hat man dann ja auch das Recht, zu 5 1x für das All u can eat Buffet zu bezahlen, solange man nur 1 Teller nutzt. Um dass aber eben genau so ein Mist nicht geschieht, gibt es AGBs, die eben notwendig sind. Und wie gesagt, es gibt ja die Alternative mit den x Skitage aus x Tagen.

Aber ich verstehe, anstatt so etwas zu nutzen vermittelt man seinen Kindern lieber, dass wenn die einen nicht kriminell sein lassen man da nicht mehr hingeht, ist ja unverschämt sowas. Da hat man dann bei der Erziehung definitiv alles richtig gemacht :lol:

@Dachstein: Das war ironisch gemeint vom Foto-Irren. Er muss nur die Benutzung der SMilies noch lernen, dass es auch alle verstehen :D
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chianti
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer

Beitrag von chianti »

Dachstein hat geschrieben: Haareschneiden beim Friseur hingegen eher weniger. ;)
ganz neue Möglichkeiten tun sich auf - bei dem Preisunterschied zwischen Herren- und Damenhaarschnitt lohnt sich ein Weiterverkauf der Dienstleistung selbst mit Aufschlag noch für die Käuferin :mrgreen:

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Dachstein
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer

Beitrag von Dachstein »

Che hat geschrieben: @Dachstein: Das war ironisch gemeint vom Foto-Irren. Er muss nur die Benutzung der Smilies noch lernen, dass es auch alle verstehen :D
Aja.... Mit der Form von Ironie werde ich definitiv nie klar kommen und auch nie warm werden... ;)

@ Chianti:
chianti hat geschrieben: Sehe ich ähnlich, allerdings kann es sein dass - weil Bergbahnen (zumindest in Österreich) zumindest zum Teil unter das Eisenbahnrecht fallen - da gewisse Erleichterungen vorgesehen sind. Die Bundesbahn(en) oder Verkehrsverbünde müssen ihre Beförderungsbedingungen ja auch nicht an jeden Fahrkartenautomaten kleben.
§2 im Seilbahngesetz 2003 sagt hierzu alles:
Seilbahnen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Eisenbahnen, deren Fahrbetriebsmittel durch Seile spurgebunden bewegt werden sowie Schlepplifte. Seilbahnen sind:

1. Standseilbahnen, deren Fahrbetriebsmittel auf Schienen oder anderen festen Führungen fahren und durch ein oder mehrere Seile bewegt werden;

2. Seilschwebebahnen, deren Fahrbetriebsmittel ohne feste Führungen von einem oder mehreren Seilen getragen und bewegt werden. Das sind:

a) Seilschwebebahnen, deren Fahrbetriebsmittel ohne Wechsel der Fahrbahnseite zwischen den Stationen bewegt werden (Pendelseilbahnen);

b) Seilschwebebahnen, deren Fahrbetriebsmittel auf beiden Fahrbahnseiten umlaufend bewegt werden (Umlaufseilbahnen).


Das sind:

ba) Umlaufseilbahnen, deren allseits geschlossene Fahrbetriebsmittel mit dem Seil betrieblich lösbar oder nicht lösbar verbunden sind (Kabinenseilbahnen);

bb) Umlaufseilbahnen mit allseits geschlossenen Fahrbetriebsmitteln und nicht allseits geschlossenen Fahrbetriebsmitteln (Kombibahnen);

bc) Umlaufseilbahnen, deren nicht allseits geschlossene Fahrbetriebsmittel mit dem Seil betrieblich lösbar verbunden sind (Sesselbahnen);

bd) Umlaufseilbahnen, deren nicht allseits geschlossene Fahrbetriebsmittel mit dem Seil betrieblich nicht lösbar verbunden sind (Sessellifte);

3.Schlepplifte, bei denen die mit Skiern oder anderen Sportgeräten auf dem Boden gleitenden oder fahrenden Personen durch ein Seil bewegt werden;

4. Seilschwebebahnen, die im Winter als Schlepplifte betrieben werden (Kombilifte);

5. Materialseilbahnen mit Werksverkehr oder beschränkt öffentlichem Verkehr.


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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer

Beitrag von terestric »

Rein Moralisch bin ich ich hier ganz bei Pistencruiser, denn Betrug am Kunden ist ja beispielsweise auch:

- hervorragende Pistenbedingungen anzugeben, obwohl tatsächlich mäßige Bedingungen herschen
- gesperrte/geschlossene Lifte ohne dies adäquat auszuweisen (höhere Gewalt selbstverständlich ausgeschlossen)
- gesperrte Pistenbereiche etwa für Rennteams
- falsch angegebene Pistenkilomter
- falsch angegebene Höhenmeter
- völlig überfüllte Pisten obwohl anders beworben

Fast alle Skigebiete betrügen vorsätzlich Ihre Kunden, freilich nicht im juristischen Sinne, denn Sie machen Ihre Werbung ja nicht zum Bestandteil Ihrer AGB, und im selbstgerechten Gegenzug bewerben Sie auch nicht Ihre "kundenorientierten" AGB´s. Rein moralisch habe ich ein Problem wenn (Industrie)Skigebiete Ihre Kunden auf diese Weise im Sinne der weiteren Erlösmaximierung krininalisieren, auch wenn ich Sie im Winterurlaub aus diesem Grunde nicht kosequent meide. Bei den vielen kleinen Skigebieten, welche teilweise nur mit ehrenamtlichen Engagement bspw. von Vereinen am Leben erhalten werden, gebe ich quasi immer einen 5er oder 10er für die Kaffeekasse bzw. Vereinskasse, ich mag diese Kleinode, diese Kostbarkeiten wo mich der Liftwart bspw. mit meinem skiverrückten Kind trotz Zehnerkarte auch ein elftes Mal nach oben lässt.

Es ist in meinem Normen- und Wertesystem schlicht unanständig, wenn Skigebiete, welche trotz enormer Investitionen immer noch satte Gewinne abwerfen, Ihre Kunden zur weiteren Gewinnmaximierung kriminalisieren. Die Infrastruktur eines Skiegebietes wird mit 1 x 6 Tagen nicht anders belastet als im 2x3er Rhytmus, insofern kann ich dieses Gescäftsgebahren nicht verstehen. Es liegt am Kunden dies entsprechend zu ahnden, sofern es Ausweichmöglichkeiten gibt.
Zuletzt geändert von terestric am 07.02.2013 - 16:22, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Angriff auf die Schwarzfahrer

Beitrag von mightyjust »

Winterhugo hat geschrieben: Was lehrt mich das nun? :D
Das bei deinem renommierten Skigebiet vielleicht die Putzfrau die Mails beantwortet? Welches Skigebiet war es denn? Wieso willst du das nicht verraten?

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