Wichtige Frage wegen Skiunfall
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- Seebrünzler
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Da muss ich dir ein wenig wiedersprechen. In der Schweiz ist es so, dass für zivilrechtliche Ansprüche durch den Anspruchsteller ein Verschulden der Gegenpartei bewiesen werden muss. Zur Beurteilung der Schuldfrage werden auch durch die Gerichte die FIS-Regeln beigezogen da diese die einzigen für die Mehrheit bekannten Verhaltensregeln auf Skipisten sind.
- buzi
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Welches ist da zuständig. Bin da jetzt nicht so bewandert. Das in Karlsruhe oder das in Dortmund, wo die Klagende lebt?Nehmt zunächst die kostenlose Rechtsberatung am zuständigen Amtsgericht war
Das es wegen der Vorlage nicht zu einer Anklage kommen muss ist klar, nur man möchte dieses Ding ja möglichst wasserdicht halten.
Wie ihr aber schon oben festgestllt habt, ist die Sache leider auch ansichtssache des Richters bzw. Staatsanwalt, wer da schuld hat! Aus anderen Gerichturteilen ist bekannt, dass sie Fisregeln als verbindlich angesehen werden. Sieht der entscheidungsträger nur die Bergneigung sprich talseite und bergseite, oder sieht er auch die reative Fahrbewegung?
Das mit den zeugen ist halt echt blöd, das nur ich das gesehen habe. Ihr Mann kam erst später hinzu und sie selber meinte am Unfallort, sie wisse nicht, wie der Unfall zusande kam... Jetzt erfindet sie schöne Geschichten
Nach dem Unfall kamen noch zwei oder drei andere Personen hinzu, die ich aber nciht genau zuordnen konnte und ich glaube aber auch nicht, das die das gesehen haben. Jedoch traue ich der klagenden zu, dass sie denen einfach sagt, was sie sagen sollen... hört sich jetzt ein bischen hirngepinnstig an ist aber durchaus möglich.
Ihrem Anwalt hat sie erzählt ich hätte ihrem Mann gesagt, meine freundin sei schuld, was aber gelogen ist. Der Krankenkassehat Sie erzählt, meine Freundin hätte gesagt, dass sie schuld sein, das ist aber ebenfalls gelogen. Dieser Widerspruch zeigt ja schon, das sie wirklich nicht genau weiß, was da passiert ist. Das ist auch das, was wir halt so als kleines Ass im Ärmel betrachten... Aber wirklcih weiterhelfen tut uns das nicht.
Ich weiß, dass meine Freundin da sicher nicht fahrlässig runter gefahren ist. Erstens weil ich sie gut und ihre Fahrkünste kenne, zweitens weil ich es gesehen habe.
Aber wir werden wohl doch einen anwalt einschalten, da man besser dort en paar hundert Euro bezahlt, als später einige tausend.
- oli
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Hab aus Snowflats Bericht mal ein Bild rausgesucht. Ist die Stelle zufällig drauf zu sehen. Zumindest ist das der obere Bereich, an dem an der linken Seite der 8er Almlift verlaufen müßte.
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- oli
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- Roberto
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Mal ganz prinzipiell:
- Der Unfall ist in Österreich passiert. Kann in letzter Konsequenz ein deutsches Gericht überhaupt dafür zuständig sein?
- Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen? Gibt es unbefangene Zeugen (der Mann der Frau ist befangen)? Wenn Nein: Aussage gegen Aussage => keine Klärung der Schuldfrage möglich => Einstellung des Verfahrens.
- Der Unfall ist in Österreich passiert. Kann in letzter Konsequenz ein deutsches Gericht überhaupt dafür zuständig sein?
- Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen? Gibt es unbefangene Zeugen (der Mann der Frau ist befangen)? Wenn Nein: Aussage gegen Aussage => keine Klärung der Schuldfrage möglich => Einstellung des Verfahrens.
- buzi
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ja, man kann das in Deutschalnd einklagen, da es beide deutsche Staatsbürger sind... das habe ich schon wo gelesen. Und nein, der Unfall wurde nicht polizeilich aufgenommen. Sowohl ihr Mann als auch ich gingen nicht davon aus, dass es was wirklich ernsthaftes werden würde.
Der Mann der Frau ist eh ein fast unbrauchbarer Zeuge, da er nichts gesehen hat, sondern den Unfallhergang von mir erzählt bekomen hat, aber ohne dass ich erwähnt hätte wer schuld ist, oder das man hätte meinen können es hätte jemand schuld, ich habs neutral erzählt.
Wenn er was anderes erzählt, dann lügt er.
Der Mann der Frau ist eh ein fast unbrauchbarer Zeuge, da er nichts gesehen hat, sondern den Unfallhergang von mir erzählt bekomen hat, aber ohne dass ich erwähnt hätte wer schuld ist, oder das man hätte meinen können es hätte jemand schuld, ich habs neutral erzählt.
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- buzi
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Also meine Freundin hat heute ihre Aussage gemacht und dabei auch deutlich gemacht, dass sich die Klägerin schon im Vorfeld widersprochen hat und ihr falsche Aussagen unterstellt.
Dabei kam raus, das die Gegenpartei noch mehr lügt, als vorher angenommen.
Jetzt behauptet der Ehemann der Klägerin sogar, er hätte den Unfall genau gesehen, was definitiv falsch ist.
Demnächst muss nun ich eine Aussage machen. Der Polizeibeamte meinte, dass die Chance, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, aber eher gering ist, da es hier wirklich Aussage gegen Aussage stehen wird.
Über soviel Dreistigkeit kann man echt nur den Kopf schütteln...
Dabei kam raus, das die Gegenpartei noch mehr lügt, als vorher angenommen.
Jetzt behauptet der Ehemann der Klägerin sogar, er hätte den Unfall genau gesehen, was definitiv falsch ist.
Demnächst muss nun ich eine Aussage machen. Der Polizeibeamte meinte, dass die Chance, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, aber eher gering ist, da es hier wirklich Aussage gegen Aussage stehen wird.
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- Roberto
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Mach Dir keine Sorgen, die können nicht beweisen, was nicht passiert ist. Die Sache wird sich im Sande verlaufen.
Im übrigen bist du der einzige unbefangene Zeuge der Ereignisse, da mit keinem der Beteiligten verwandt, verschwägert oder verheiratet. Somit wird deine Aussage ausschlaggebend sein. Lass die Olga aus DO einfach stumpf auflaufen.
Im übrigen bist du der einzige unbefangene Zeuge der Ereignisse, da mit keinem der Beteiligten verwandt, verschwägert oder verheiratet. Somit wird deine Aussage ausschlaggebend sein. Lass die Olga aus DO einfach stumpf auflaufen.
- Seilbahnjunkie
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Wenn der Richtersich auf die FIS Regeln beruft, dann sollte das eine klare Angelegenheit sein. Es gibt zwar unzählige Formulierungen, aber meines Wissens steht da sinngemäß drinn, das der fordere, langsamer Schifahrer Vorfahrt hat, und das war wohl eindeutig deine Freundin.Von unterer Schifahrer istda nie die Rede.
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wird ja immer krasser, da is wohl jemand arg geldgeil!!!buzi hat geschrieben:Also meine Freundin hat heute ihre Aussage gemacht und dabei auch deutlich gemacht, dass sich die Klägerin schon im Vorfeld widersprochen hat und ihr falsche Aussagen unterstellt.
Dabei kam raus, das die Gegenpartei noch mehr lügt, als vorher angenommen.
Jetzt behauptet der Ehemann der Klägerin sogar, er hätte den Unfall genau gesehen, was definitiv falsch ist.
kotzen mich solche Leute an die sich unberechtigt durch Klagen bereichern wollen

- Roberto
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Definiere "Freund".GMD hat geschrieben:Aber er ist ihr Freund. Zählt das nicht?

Das ist ein weites Spektrum von-bis und eben nichts, was sich urkundlich vor einem dt. Gericht nachweisen ließe. Vor dem Gericht haben die beiden das gleiche Verhältnis wie mein Postbote und mein Zahnarzt: Gar keines. Die beiden können sich auch als "Bekannte" ausgeben oder als Bewohner einer Wohngemeinschaft, falls sie zusammen wohnen.
Kurz: Es zählt nicht.

- buzi
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Nun ja, ich habe meine Aussage gemacht und noch eine Unfallskize, wie die Klägerin meiner Freundin in die Spur gefahren ist, gemacht. Der Beamte war eigentlich ganz nett. 20min hats alles in allem gedauert!
Habe mich dann noch mit dem Polizisten unterhalten und der meinte, dass es in Deutlschland sogar möglich ist, dass wenn der Strafrechtsprozess eingestellt wird oder festgestellt wird, dass meine Freunid unschuldig ist, es weiterhin noch möglich ist auf Schmerzensgeld zu klagen... und da dann in Prozent unabhängig vom vorhergehenden Urteil, eine Schuld festgestellt werden könnte... Er selber hält das genau wie ich für völligen Irrsinn...
Habe mich dann noch mit dem Polizisten unterhalten und der meinte, dass es in Deutlschland sogar möglich ist, dass wenn der Strafrechtsprozess eingestellt wird oder festgestellt wird, dass meine Freunid unschuldig ist, es weiterhin noch möglich ist auf Schmerzensgeld zu klagen... und da dann in Prozent unabhängig vom vorhergehenden Urteil, eine Schuld festgestellt werden könnte... Er selber hält das genau wie ich für völligen Irrsinn...
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YEP. Das wäre dann ein Zivilverfahren. Ist übrigens oft sogar nötig, da Du aus einem Strafrechtsverfahren ja kein Schmerzengeld/Entschädigung ziehen kannst...
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Don't forget: Realize your dreams....
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- buzi
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Nein, leider gibt es garnichts Neues! Seit ich meine Aussage gemacht habe, kam nichts mehr vom Gericht oder sonst wo.
Der Polizist meinte, dass es Monate bis in den Herbst dauern könnte, bis man erfährt wie es weiter geht. Das kommt drauf an, wie beschäftigt die Gerichte sind, denn solche "Kleinigkeiten" werden hinten angestellt.
So wie es aussieht wird der Gerichtsstandort Karlsruhe sein... Keine Ahnung wie die hier ausgelastet sind.
Der Gute Mensch in Grün meinte ja, dass der Strafrechtsprozess eingestellt werden müsste, aber sicher sein, kann man halt erst, wenn man es schwarz auf weiß hat.
Ich persönlich finde es aber schon übel, dass man so garnichts mehr davon hört. Wenn es nicht eingestellt würde, dann kann sich das Jahre lang hinziehen....
Werde euch auf jeden Fall informieren, wenn sich etwas neues ergeben sollte!
Grüßle Buzi
Der Polizist meinte, dass es Monate bis in den Herbst dauern könnte, bis man erfährt wie es weiter geht. Das kommt drauf an, wie beschäftigt die Gerichte sind, denn solche "Kleinigkeiten" werden hinten angestellt.
So wie es aussieht wird der Gerichtsstandort Karlsruhe sein... Keine Ahnung wie die hier ausgelastet sind.
Der Gute Mensch in Grün meinte ja, dass der Strafrechtsprozess eingestellt werden müsste, aber sicher sein, kann man halt erst, wenn man es schwarz auf weiß hat.
Ich persönlich finde es aber schon übel, dass man so garnichts mehr davon hört. Wenn es nicht eingestellt würde, dann kann sich das Jahre lang hinziehen....
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Zunächst einmal sind die nicht zwingend relevant, das ist richtig. Aber: Für Sachverhalte, die nicht eindeutig in Gesetzen geregelt sind, ziehen Gerichte die sogenannten "Anerkannten Regeln" heran. Dies können Normen, wissenschaftlich anerkannte Erkenntnisse oder seitens relevanter Fachverbände definierte Konventionen sein. Zu letzteren zählen zweifelsohne die FIS-Regeln.mithrandir hat geschrieben: Fis-Regeln sind lediglich Verhaltenshinweise an Skifahrer. Sie haben aber weder straf- noch zivilrechtliche Relevanz. Mit Ihnen zu argumentieren, dürfte sinnlos sein.
Falls das etwas laienhaft ausgedrückt sein sollte, bitte ich die Juristen unter uns, meinen Text zu modifizieren. De facto kenne ich das aus meiner Branche: Wenn es keine eindeutigen Gesetze gibt, dann schauen die Gerichte, ob es irgendwelche Normen oder Veröffentlichungen unserer Branchenverbände gibt. Und daran orientieren sie sich dann. De facto sind diese Normen dann sehr relevant.
Winter 2012/13: 22 Skitage
6x Andorra, 1x Spanien, 12x Deutschland, 3x Österreich
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