Bei Gelenkbussen lässt sich das Gelenk für die Rückwärtsfahrt nicht sperren.Erstes lässt sich das Gelenk fürs Rückwärtfahren sperren und zweitens besitzen Gelenkbusse eine Abknicksicherung (Knickschutzsteuerung).
Dies trifft für alle Gelenkbusse zu, unabhängig vom Hersteller.
Aus diesem Grund haben die Fahrzeuge ja auch einen Knickschutz eingebaut. Ohne diesen Schutz würde die Gefahr bestehen, dass bei einem zu engen Winkel zwischen beiden Wagenteilen die Gelenkvorrichtung zersört wird.
Die Rückwärtsfahrt geschieht generell nur im Schritttempo und über die Außenspiegel. Bedingt durch den beengten Sichtwinkel gibt es Bestimmungen, z.B. im öffentlichen Verkehrsraum nur mit einem Einweiser rückwärts zu fahren, der auch die fahrdynamischen Eigenschaften eines Gelenkbusses kennt (dieser Enweiser muss auch eine Betriebsfahrberechtigung für Gelenkbusse haben).
Hallen für Gelenkbusse haben eine Ein- und Ausfahrt, so dass keine Rangierfahrt notwendig ist.
Dresdner