Im Artikel ist es ja schon angeklungen. Das verfassungsrechtlich geschütze freie Betretungsrecht der Natur müsste da seine Grenze haben wo es um Verkehrssicherungspflichten geht, die denjenigen treffen der einen Verkehr bzw. eine Gefahrenquelle unterhält (was auf eine Skipiste wohl zweifelsfrei zutrifft). Ich glaube nicht, dass eine Klage der Pistengeher Aussicht auf Erfolg hätte.DAB hat geschrieben:http://www.merkur-online.de/lokales/gar ... 98120.html
Also ich finde es unverantwortlich, dass man ausgerechnet auf einer präparierten Familienpiste den Berg hoch muss, zumal man ja am Wank faktisch ein Gebiet für sich hat!
Aber natürlich geht es auch um finanzielle Dinge, was die Bergbahnen nicht bestreiten. Es kostet nunmal Geld die Pisten herzurichten und zu beschneien. Ich kann die Argumentation der Bergbahnen daher nachvollziehen. Und auch, dass man sich dabei besonders auf den Sicherheitsaspekt konzentriert.
Die Pistengeher kommen mir ein wenig wie winterliche Wutbürger vor. Sehen sich moralisch im Recht, "naturverträglich" unterwegs zu sein, vermeintlich mit der Verfassung im Rücken. Denen darf ein wirtschaftlich orientiertes Unternehmen keine Vorschriften machen.