In der BRD ist es wegen des grundgesetzbasierenden Bestandsschutzes (der teilweise das EU - Seilbahnrecht aushebelt) möglich, alte Anlagen bis zum St. Nimmerleinstag weiterzubetreihen vorausgesetzt sie bestehen die vorgeschriebenen Prüfungen; in anderen EU - Mitgliedsländern oder bei Neubauten sieht das anders aus. Und leider wird auch bei einer Neuerrichtung überhaupt kein Unterschied gemacht ob ich ne Seilförderanlage ausschließlich privat nutze oder nicht was meines Erachtens nach ne Sauerei ist denn wenn ich z. B. auf eigenem Grundstück selbst nen Lift baue geht das meines Erachtens jemand nen feuchten Kehricht an soferne ich damit keinen Nachbarn mit Lärm etc. belästige.
Ich denke sowieso das zumindest 50 % aller Einsprüche bei Bauverhandlungen etc. ausschließlich den "Neidhammel - und Wichtigmachgenen" geschuldet sind und nicht auf wirklich nachvollziehbaren Gründen beruhen...
