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Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Verfasst: 07.01.2013 - 20:27
von bergfuxx
Dem beschriebenen 'Gummizellenwahn' kann ich nur beipflichten!
Bin ich früher als Kind von einem Baum gesegelt und habe mich verletzt, bezahlten meine Eltern das Pflaster für die Wunde. Heute würde es derjenige blechen müssen, auf dessen Grundstück der Baum steht, und die anschließend erforderliche psychologische Behandlung der Traumata ebenfalls noch!
Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Verfasst: 07.01.2013 - 20:30
von Tibor
Ich glaube nicht, dass die Zäune direkt links und rechts am Ausstieg gemeint sind, da sehr kurz. Im TT Artikel steht "man eine 100 Meter lange Betonmauer nicht mit Aufprallschutz für 10.000 Euro überziehen könne". Bei den Panoramio-Bilder gibt es noch ein Bild gegenüber dem Ausstieg.
http://www.panoramio.com/photo/66992345
Wenn ich mir auf der Panoramio-Seite rechts Google-Maps anschaue, dürfte das die erwähnte 100m lange Mauer sein. Die beste Sicht hat man übrigens, wenn man die Bergstation in Google Maps aufruft und das Google Street View Männchen neben die Bergstation zieht. "scharfkantige Betonmauer" interpretiere ich jetzt mal nicht als rechteckig/gegossen, sondern 'enthält spitze Steine". Wie es hinter der Mauer ausschaut, kann man auch in Google Street View aufrufen.
Im Artikel taucht mehrmals "Fangnetz" und "Verbindung des Fangnetz mit dem Betonsockel" auf, auf den Bildern sieht man aber nur einen Holzzaun, sowohl am Ausstieg als auch gegenüber
Gräbt jemand noch Bilder von April 2010 aus ? In Google Maps sieht man den Holzzaunschatten, auf den Kacheln steht (c) 2012, Street View ist mit Aufnahmedatum April 2011 angegeben.
Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Verfasst: 07.01.2013 - 21:25
von Theo
Da ich grad gut drauf bin hab ich hier noch ein Beispiel für chiantis Allwissenheit.
wie dumm deine Polemik ist zeigt sich schon alleine daran, dass die Mauer nicht einfach so dastand, sondern mit einem Fangzaun gesichert war.
Tipp: Lies doch erst mal durch was du da für einen Schwachsinn schreibst oder ist das etwa ernst gemeint?
Tipp2. Bessere zuerst mal dein Fachwissen auf bevor du andere als dumm bezeichnest.
Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Verfasst: 07.01.2013 - 22:12
von Rüganer
Ich vermute mal unser chianti ist Jurastudent im 4 Semester. Die argumentieren so, haben die in Hausarbeiten gelernt.
Hab auch so eine Person zuhause
Im 7. Semester ändert sich das....
Re: AW: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Verfasst: 07.01.2013 - 22:14
von PhilK
Rüganer hat geschrieben:Ich vermute mal unser chianti ist Jurastudent im 4 Semester. Die argumentieren so, haben die in Hausarbeiten gelernt.
Hab auch so eine Person zuhause
Im 7. Semester ändert sich das....
Oder Azubi bei Google :p
Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Verfasst: 07.01.2013 - 22:30
von McMaf
Tibor hat geschrieben:
Ich glaube nicht, dass die Zäune direkt links und rechts am Ausstieg gemeint sind, da sehr kurz. Im TT Artikel steht "man eine 100 Meter lange Betonmauer nicht mit Aufprallschutz für 10.000 Euro überziehen könne". Bei den Panoramio-Bilder gibt es noch ein Bild gegenüber dem Ausstieg.
So würde ich das auch sehen. Ich denke du hast den Artikel wohl besser verstanden als derjenige der den anderen hier vorhält den Text nicht zu verstehen und etwaige Zweifel mit mit selbsterdachten Mutmaßungen füllt um diese sodann als Faktum zu definieren. Wie ich oben schon geschrieben habe: Ich würde mir hier im Endeffekt kein Urteil anmaßen wollen.
Kris hat geschrieben:Übersicherheit und das Einklagen ebendieser. Das ist alles sowas von Krank. Aber es ist die Zukunft ...
Ja, sochle Urteile sind mal wieder eine gute Gelegenheit für einen Rundumschlag gegen unsere kranke Gesellschaft, was? Ich weiß nicht ob früher wirklich alles besser war. Immerhin herrscht heute eine viel größere Rechtssicherheit. Das kann man aber leicht verkennen, wenn man sich nur die vermeintlich kleinen Fälle zur Brust nimmt, dessen Hintergrund möglicherweise doch eher in der finanziellen Besserstellung der Betroffenen zu suchen ist. Aber auch solche Urteile können im Großen zu Rechtssicherheit führen.
Im übrigen, wenn es um den konkreten Fall geht: Gerade Ischgl ist nicht einfach irgendein ausgesetzter Flecken der Welt auf den "Rechtsprechungsinteressen" Anwendung finden. Die Parteien haben zuvor einen Vertrag geschlossen. Das geht leider (oder eher Gott sei Dank) nicht ohne Recht. Ischgl tut alles um seine Gäste vor den Gefahren der Natur zu bewahren. Zäune, Geländekorrekturen etc. ... Der Gast erwartet das auch von den ischgler Bergbahnen. Man könnte also schon fast davon ausgehen, dass zwischen den Parteien eine stillschweigende Vereinbarung bzgl. eines solchen Maßes an Sicherheit besteht. Und wenn das so ist, dann ist für mich auch ganz klar, dass "weltliche" Gesetze hier Anwendung finden müssen.
Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Verfasst: 07.01.2013 - 22:36
von Dachstein
McMaf hat geschrieben:
Ja, sochle Urteile sind mal wieder eine gute Gelegenheit für einen Rundumschlag gegen unsere kranke Gesellschaft, was? Ich weiß nicht ob früher wirklich alles besser war. Immerhin herrscht heute eine viel größere Rechtssicherheit. Das kann man aber leicht verkennen, wenn man sich nur die vermeintlich kleinen Fälle zur Brust nimmt, dessen Hintergrund möglicherweise doch eher in der finanziellen Besserstellung der Betroffenen zu suchen ist. Aber auch solche Urteile können im Großen zu Rechtssicherheit führen.
Im übrigen, wenn es um den konkreten Fall geht: Gerade Ischgl ist nicht einfach irgendein ausgesetzter Flecken der Welt auf den "Rechtsprechungsinteressen" Anwendung finden. Die Parteien haben zuvor einen Vertrag geschlossen. Das geht leider (oder eher Gott sei Dank) nicht ohne Recht. Ischgl tut alles um seine Gäste vor den Gefahren der Natur zu bewahren. Zäune, Geländekorrekturen etc. ... Der Gast erwartet das auch von den ischgler Bergbahnen. Man könnte also schon fast davon ausgehen, dass zwischen den Parteien eine stillschweigende Vereinbarung bzgl. eines solchen Maßes an Sicherheit besteht. Und wenn das so ist, dann ist für mich auch ganz klar, dass "weltliche" Gesetze hier Anwendung finden müssen.
Ich würde sagen: ein wunderschönes Schlusswort!
MFG Dachstein
Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Verfasst: 07.01.2013 - 22:43
von TPD
Ich kann mit meinen gesitigen Fähigkeiten noch knapp verstehen wenn das Bergbahnunternehmen im Rahmen der Betriebshaftung die Unfallkosten übernehmen muss. Aber die Bezahlung eines Schmerzensgeld geht eindeutig zu weit. Ist ja direkt eine Einladung, dass die eh schon überlasteten Gerichte noch mit zusätzlicher Arbeit eingedeckt werden sollen.
Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Verfasst: 08.01.2013 - 12:54
von Winterhugo
Wenn ich nächste Woche in Ischgl bin, schmeiss ich mich an jeden Zaun, fotografiere das und verpflichte einen guten Anwalt. Kennt hier jemand einen - vllt. aus dem AF?
Klar geht es nicht direkt um den Zaun am Ausstieg, das geht doch logisch aus dem Text hervor (100m) - hab schon gedacht, ich bin bin der einzige dem das auffällt. Ich sag nur: Absturz, gerölldurchsetztes Gelände - na neben dem Ausstieg Palinkopf erstickt man eher im Schnee und kullert auf die Piste/Ziehweg.