Anonymous hat geschrieben:@petz: eigentlich ne gute Sache. Doch leider kann der Staatsanwalt, auch wenn er denn möchte, nicht viel machen, so denn der Fzg. Inhaber angibt nicht selbst gefahren zu sein. Schon aus diesem Grund machen die meisten Staatsanwälte da nichts, da es nur unnötige Arbeit bedeutet!
Warum? Dann gibt?s halt eine Lenkererhebung. Nur die wenigsten wissen, dass man bei ebensolcher am besten einen Freund aus Japan als Fahrzeuglenker angibt.

Übrigens habe ich die Linksfahrergeschichte schon längst aufgegeben. Heute hänge ich mich bei hoher Verkehrsdichte einfach an einen netten LKW (mit Kühlaufbau. o.ä.) und lasse mich mit 90 Sachen mitziehen.
Das reduziert den Streß unheimlich und der Benzinverbrauch sinkt drastisch. Allerdings bin ich sehr selten in Eile..