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Verfasst: 21.03.2004 - 18:27
von Tyrolens
Anonymous hat geschrieben:@petz: eigentlich ne gute Sache. Doch leider kann der Staatsanwalt, auch wenn er denn möchte, nicht viel machen, so denn der Fzg. Inhaber angibt nicht selbst gefahren zu sein. Schon aus diesem Grund machen die meisten Staatsanwälte da nichts, da es nur unnötige Arbeit bedeutet!
Warum? Dann gibt?s halt eine Lenkererhebung. Nur die wenigsten wissen, dass man bei ebensolcher am besten einen Freund aus Japan als Fahrzeuglenker angibt. 
Übrigens habe ich die Linksfahrergeschichte schon längst aufgegeben. Heute hänge ich mich bei hoher Verkehrsdichte einfach an einen netten LKW (mit Kühlaufbau. o.ä.) und lasse mich mit 90 Sachen mitziehen.
Das reduziert den Streß unheimlich und der Benzinverbrauch sinkt drastisch. Allerdings bin ich sehr selten in Eile..
Mitziehen
Verfasst: 22.03.2004 - 06:42
von schifreak
Des mach ich auch oft, vor allem bei Privatfahrten- da fahr i meistens nachts ( z. B. mal nach Berlin ...)was nützt da ne Raserei - daß ich dann um 4.00 in der Früh ankomme und nix los is ? - ne dann lieber langsamer und Benzinsparender ( tanke eh meistens in Österreich-- 84 Cent Benzin Bleifrei in Kitzbühl
) und den wertvollen Kraftstoff muß man schonend behandeln, sonst ham man nimmer lang...
Verfasst: 22.03.2004 - 13:27
von Chasseral
8erSesselbahn hat geschrieben:dann 3punkte da ich bei spiegelglatter straße 2m links von der strasse gerutscht bin... weder schaden am auto noch sonst wo, allerdings kam die polizei vorbei und machte daraus einfach zu schnelles fahren bei schlechten wetterverhältnissen (die drehen sichs hin wie sie brauchen, selbst den polizisten hats fast aufs maul gehauen)
Da wird anscheinend mit unterschiedlichem Maß gemessen. Ich hab letzten Sommer bei uns die Karre bei nasser Fahrbahn (bergab in ner Serpentine) in den Graben gesetzt: Totalschaden. Die Polizai kam weil jemand den Krankenwagen bestellt hat (war aber nix passiert). Die Polizisten haben mich nur mündlich ermahnt und gemeint, das könne jedem mal passieren. Keine Strafe, keine Punkte. Ich musste nur nochmal anrufen und mitteilen, dass meine Frau wirklich keine ärztliche Behandlung braucht. Andernfalls hätten die Strafanzeige stellen müssen. Aber nach dem Anruf war die mündliche Ermahnung dann "rechtskräftig".
Verfasst: 22.03.2004 - 15:11
von miki
Leicht OT, aber lustig: jetzt weiss ich erst warum man im deutschsprachigen Raum Polizisten auch Bullen nennt