Re: Regierung prüft Einführung von Strafen für Ski-Rowdys
Verfasst: 30.01.2019 - 14:16
Also ich kenne niemanden, der bei 2,5 Meter Wellen noch mit einer Jolle auf die Ostsee geht, wenn dann sind das eher Windsurfer, aber das Prinzip war ja gemeint. Wenn etwas passiert, dann liegt bei Windstärke 6, womöglich noch abseits der Küstengewässer (=off piste) die Vermutung nahe, dass die erforderliche seemännische Erfahrung fehlt und das hat Konsequenzen hinsichtlich Versicherung, fahrlässiger Tötung o.ä.. Gleiche Vermutung stelle ich an für jemand, der bei LWS 4 im Gelände unterwegs ist und tatsächlich eine Lawine auslöst, bei der Menschen getötet werden. Da spricht der erste Eindruck erst einmal dafür, dass die alpinistische Erfahrung fehlt und dann ist ein solches Verhalten bei LWS 4 eben grob fahrlässig mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen.NeusserGletscher hat geschrieben: 30.01.2019 - 12:45Windstärke 6 und 2,5 m Wellen sind doch jetzt wirklich keine Ausnahmesituation. Da kannst Du sogar noch mit einer Jolle raus.Kreon100 hat geschrieben: 25.01.2019 - 09:46 Wenn z.B. jemand bei Windstärke 6 und 2,5 m hohem Wellengang mit einem 8 Meter-Boot in Seenot gerät, ist die Frage angebracht, was er da draußen zu suchen hat.
Ja, das ist nachvollziehbar. Auch wenn für eine Lawine erst mal gleichgültig ist, ob sie von einem erfahrenem Bergführer oder einem unerfahrenem Tourengeher ausgelöst wurde. Fehler passieren halt. Nur pauschal bei Stufe 4 faktisch jedes Fahren abseits der Pisten zu verbieten, wie hier von Regierungsseite ins Spiel gebracht wurde, ist halt auch quatsch.Kreon100 hat geschrieben: 25.01.2019 - 09:46 Dann wird im Falle einer Havarie aber geschaut, was war die Ursache, was war für Equipment an Bord, was steht im Logbuch (wurde das überhaupt geführt) etc.. Wenn der Skipper dann noch eine entsprechende jahrelange Erfahrung nachweisen kann, wird er nicht automatisch belangt.