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Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

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lanschi
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von lanschi »

Übrigens:
Nach Paragraf 451 - einer vor allem für Touristen vorgesehenen Vorschrift - könne ein Angeklagter mit seiner Zustimmung umgehend verurteilt werden, wenn die Beweislage klar sei oder ein Geständnis vorliege.

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jens.f
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von jens.f »

lanschi hat geschrieben:Eine etwas eigenartige Geschichte ist das Ganze trotzdem.
Soweit also meine Meinung zum Strafausmaß an sich, was ich aber nicht verstehen kann, ist die Urteilsbegründung/Beweisfolge: Scheinbar gab´s ja keine Zeugen, eine Unfallbeteiligte kam ums Leben, der andere Unfallbeteiligte kann sich nicht an den Unfall erinnern. Wie kommt man da zu schlüssigen Beweisen?
Ganz einfach:
a) Althaus kam ja dir Rote Piste heruntergefahren.
Der Unfallpunkt liegt aber "hangaufwärts" auf der Blauen Piste.
Somit ist schon mal klar, das er sozusagen "Die Vorfahrt missachtet hat".

b) Die Gutachten konnten - wie auch immer genau - feststellen, das Althaus mit ca. 40 km/h unterwegs war, während die Frau "nur" ca. 10 km/h drauf hatte.
Zudem fuhr die Frau "normal" Ihre Piste herunter.

Übrigens: Auch bei Verkehrsunfällen werden die meisten Urteile nicht durch Zeugen-Aussagen, sondern durch die Unfallspuren und Gutachter gestützt.

Das hat ja sogar Althaus selbst überzeugt.
Wenn der Fall anders läge, hätte er (bzw. sein Anwalt) sicherlich auch nicht so schnell zugestimmt.

Gruß, Jens
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lanschi
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von lanschi »

jens.f hat geschrieben:b) Die Gutachten konnten - wie auch immer genau - feststellen, das Althaus mit ca. 40 km/h unterwegs war, während die Frau "nur" ca. 10 km/h drauf hatte.
Zudem fuhr die Frau "normal" Ihre Piste herunter.

Übrigens: Auch bei Verkehrsunfällen werden die meisten Urteile nicht durch Zeugen-Aussagen, sondern durch die Unfallspuren und Gutachter gestützt.

Das hat ja sogar Althaus selbst überzeugt.
Wenn der Fall anders läge, hätte er (bzw. sein Anwalt) sicherlich auch nicht so schnell zugestimmt.

Gruß, Jens
Ich bin selber jede Saison 40-50 Tage auf Skiern unterwegs, aber anhand etwaiger Spuren wäre ich noch nie auf die Idee gekommen, die Geschwindigkeiten der Skifahrer abzuschätzen.

Und was das mit den Verkehrsunfällen angeht: Ja, aber da gibt´s (zumeist) Bremsspuren, beschädigte Verkehrsschilder - was auch immer. Aber 1-2 Tage nach dem Skiunfall kann man meiner Meinung nach die Spuren nicht mehr nachvollziehen, und schon gar nicht die Geschwindigkeit abschätzen.

Das wirft für mich ein zweifelhaftes Licht auf die Geschichte, aber ja...

Im Übrigen hat´s geheißen, dass ein Geständnis von Herrn Althaus zu einer Strafminderung führen würde (was ja auch sonst üblich ist). Wie er aber in diesem speziellen Fall etwas gestehen will, woran er sich gar nicht erinnern kann, ist mir ebenso suspekt.
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jens.f
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von jens.f »

lanschi hat geschrieben: Ich bin selber jede Saison 40-50 Tage auf Skiern unterwegs, aber anhand etwaiger Spuren wäre ich noch nie auf die Idee gekommen, die Geschwindigkeiten der Skifahrer abzuschätzen.

Und was das mit den Verkehrsunfällen angeht: Ja, aber da gibt´s (zumeist) Bremsspuren, beschädigte Verkehrsschilder - was auch immer. Aber 1-2 Tage nach dem Skiunfall kann man meiner Meinung nach die Spuren nicht mehr nachvollziehen, und schon gar nicht die Geschwindigkeit abschätzen.
So, wie ich es verstanden haben, konnten die Geschwindigkeiten anhand der Verletzungsbilder und der Lage der Personen abgeschätzt werden.
Hierzu müßte man aber jetzt das Gutachten kennen - ich gehe aber schon davon aus, dass das Gutachten richtig erstellt wurde.

Wobei in diesem Fall die Geschwindigkeiten sogar m.e. relativ unerheblich sind - auch wenn er langsamer und sie schneller gefahren wäre, wäre die Lage die gleiche:
er ist (nachweisbar) hangaufwärts in eine andere Piste hineingefahren - und damit wäre er eben in der Pflicht gewesen, sich zu vergewissern, dass dies ohne Gefahr für Fahrer der anderen Piste möglich ist.
Ob er nun 20,30,40 oder 60 km/h drauf hatte spielt m.E. in diesem Fall nur eine untergeordnete rolle.

Gruß, Jens
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schmittenfahrer
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von schmittenfahrer »

Herrn Althaus war sicherlich auch wegen seiner Politischen Karriere daran gelegen, ein schnelles und unspektakuläres Ende des Prozesses zu fördern. Wenn er jetzt noch Einspruch usw. gegeben hätte, hätte sich auch das Verfahren herausgezogen und Althaus wäre schlussendlich noch als "Geizkragen" oder ähnliches dargestellt worden, weil er seine Strafe nicht zahlen will :roll: .
Da wäre mir auch lieber mal "eben 33000+ 5000€" zu zahlen, als hinterher völlig am Boden zu liegen.
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jens.f
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von jens.f »

lanschi hat geschrieben: Im Übrigen hat´s geheißen, dass ein Geständnis von Herrn Althaus zu einer Strafminderung führen würde (was ja auch sonst üblich ist). Wie er aber in diesem speziellen Fall etwas gestehen will, woran er sich gar nicht erinnern kann, ist mir ebenso suspekt.
Was heisst Geständis?
Laut: http://de.wikipedia.org/wiki/Gest%C3%A4ndnis
Das Geständnis ist das Einräumen eines bestimmten Sachverhaltes, das dem Gestehenden zur Last gelegt wird.
Wenn er also nach Lesen der Gutachten davon überzeugt war, dass der Unfall so abgelaufen ist, kann er ihn natürlich einräumen, ohne sich daran zu erinnern.

Zwei gute Beispiele:

a) Geschwindigkeitskontrollen:
Du bist zu schnell Gefahren und bekommst dann ein paar Wochen später ein Verwarngeld/Bussgeldbescheid.
Durch Zahlung des Bussgeldes erkennst Du ja auch die Tat an - Du "gestehst" also.
Solange Du den Blitzer nicht gesehen hast, wirst Du Dich aber wahrscheinlich auch nicht mehr daran erinnern, wie schnell genau Du vor 2 Woche an einer bestimmten Stelle gefahren bist.
Du "gestehst" also auch, weil Du dem Blitzfoto glaubst.

b) Auffahrunfall auf der Autobahn:
Was willst Du hier gross gestehen? Warum genau der Unfall passiert ist und Du genau in dem moment nicht aufgepasst hast, weist Du ja wahrscheinlich auch nicht.
Hier kannst Du auch nur anerkennen, dass Du einen Fehler gemacht haben musst.

Gruß, Jens
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von schafi »

http://salzburg.orf.at/stories/346415/
Das Schnellverfahren gegen Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) entspricht nach Einschätzung des Salzburger Rechtsprofessors Otto Lagodny den Vorgaben der österreichischen Strafprozessordnung. "Der Fall Althaus ist geradezu prädestiniert dafür", sagte Lagodny am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur dpa.

"Wenn jemand meint, das wäre eine Sonderjustiz für Althaus, dann ist das Stammtischgewätz", sagte der Jurist.
Da hat er wohl recht. Sicher ist es eher unüblich, dass das Verfahren so schnell über die Bühne gegangen, aber das heißt ja noch lange nicht, dass die Vorgangsweise nicht den Vorschriften der StPO entsprochen hat.

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jens.f
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von jens.f »

schmittenfahrer hat geschrieben:Herrn Althaus war sicherlich auch wegen seiner Politischen Karriere daran gelegen, ein schnelles und unspektakuläres Ende des Prozesses zu fördern. Wenn er jetzt noch Einspruch usw. gegeben hätte, hätte sich auch das Verfahren herausgezogen und Althaus wäre schlussendlich noch als "Geizkragen" oder ähnliches dargestellt worden, weil er seine Strafe nicht zahlen will :roll: .
Da wäre mir auch lieber mal "eben 33000+ 5000€" zu zahlen, als hinterher völlig am Boden zu liegen.
Das mag zwar auch ein Grund gewesen sein, aber das glaube ich bei der Sachlage ehrlich gesagt nicht.

Das Problem beim Einspruch wäre, das er auch eine höhere Strafe bekommen könnte.
Bei einer fahrlässigen Tötung können immerhin (nach Deutschen Recht) bis zu 5 Jahre haft verhängt werden (Ich weiss jetzt nicht, wie das in Ö ist, aber ich denke mal, dass wird ähnlich sein).
Wie schon gesagt: Bei der Sachlage wäre eine Gefängnisstrafe zwar unüblich - aber vor Gericht ist man nie vor Überraschungen sicher.

Daher wird kaum jemand gegen eine Geldstrafe Einspruch einlegen, solange nicht zu erwarten ist, hier einen Freispruch erreichen zu können.
Das Risiko, das doch noch eine Freiheitsstrafe herauskommt, ist einfach zu hoch.
Bei der Beweislage würde der Anwalt auch jedem "normalen" Angeklagten raten, die Geldstrafe zu Akzeptieren.
Viel besser wird es kaum werden, es könnte aber wesentlich schlimmer kommen...

Gruß, Jens
schafi
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von schafi »

Der Strafrahmen für fahrlässige Tötung beträgt bei uns bis zu 1 Jahr Haft und "Einspruch" gibt es in dieser Form nicht bzw meint das bei uns was Anderes, aber Althaus hätte natürlich die Verantwortung nicht übernehmen müssen und einfach gar nichts sagen können. Damit wäre halt ein Milderungsgrund weggefallen, was aber nicht automatisch bedeutet hätte, dass er eine bedingte Freiheitsstrafe erhalten hätte. Eine unbedingte Freiheitsstrafe wäre in diesem Fall wohl kaum denkbar gewesen.

Und dass Althaus zuerst die Verantwortung übernimmt und dann gegen die Geldstrafe Berufung einlegt, wäre irgendwie widersprüchlich gewesen, auch wenn es nicht schlimmer kommen hätte können, wenn der Staatsanwalt nicht auch Berufung einlegt (reformatio in peius) - bekanntermaßen hat Althaus aber eh auf die Berufung verzichtet.

Ansonsten wäre es für Althaus in Hinblick auf seine Wiederkandidatur sicher nicht schlecht gewesen, dass der Prozess so schnell über die Bühne gegangen ist, die Diskussionen jetzt könnten allerdings auch die gegenteilige Wirkung erzielen.
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von schafi »

Das Urteil ist nun rechtskräftig.

http://steiermark.orf.at/stories/346935/
schneesucher
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von schneesucher »

Bemerkenswert finde ich, dass Althaus fast genau bis zu dem Zeitpunkt keine Aussage über seinen Zustand gemacht hat bis der Prozess vorbei war. Kurz nach dem Urteil wird er schlagartig aus der Klinik entlassen und ist plötzlich in der Lage wieder Politik zu betreiben.
Die ganze Sache stinkt. Aber es war ja abzusehen, dass Herr Althaus als ein höheres Tier in irgendeiner Form vor Gericht begünstigt würde. Das Urteil selbst scheint mir OK, es hätte allerdings sicherlich auch härter ausfallen können, angesichts der extrem fahrlässigen Handlungsweise von Herrn Althaus (vorher haben hier ja viele geschriehen, von wegen Vorverurteilung). Interessant, dass nur ein Tagessatz gefehlt hätte, und Althaus wäre in Österreich vorbestraft gewesen.
Das sind die merkwürdigen Zufälle, genauso wie bei Zumwinkel, der einer Gefängnisstrafe nur deshalb entgangen ist, weil ein Richter, eine Unterschrift am entscheidenden Tag, "vergessen" hatte..
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von Olli »

lanschi hat geschrieben:Übrigens:
Nach Paragraf 451 - einer vor allem für Touristen vorgesehenen Vorschrift - könne ein Angeklagter mit seiner Zustimmung umgehend verurteilt werden, wenn die Beweislage klar sei oder ein Geständnis vorliege.

Aber nicht für solche Fälle.


Gedacht ist beispielsweise am Wirtshausraufereien auf Urlauben, sodass man den Täter gleich verurteilen kann, ohne dass er wieder für das Verfahren nach Österreich muss.

Im konkreten Falle hat man aber die Öffentlichkeit in einem für sie interessanten Prozess fast völlig übergangen, und die Öffentlichkeit des Verfahrens ein Grundprinzip unserer Rechtsordnung ist.
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mic
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von mic »


schneesucher
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Althaus "verantwortlich, aber nicht schuld" !!!!!!!

Beitrag von schneesucher »

http://www.focus.de/politik/deutschland ... 80564.html

Die obige Aussage finde ich skandalös. Er hätte diese Aussage machen können, wenn er vor Gericht freigesprochen worden wäre. Herr Althaus wurde aber schuldig gesprochen, weil der Unfall eben nicht einfach so passiert ist, sondern weil Herr Althaus Regeln verletzt hat.
Und eigentlich hätte die Öffentlichkeit das Recht gehabt, zu erfahren, was wirklich genau passiert ist. Dies war durch das Blitzurteil nicht möglich, also im Übrigen "kein Urteil im Namen des Volkes".

Ein Mann, der aufgrund seiner gesellschaftlichen Stellung eine besondere Verpflichtung hat, für Andere Verantwortung zu übernehmen, verhält sich auf der Piste wie ein Rambo, verletzt Regeln, und sagt im Nachhinein dann auch noch er sei "nicht schuld".
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von stavro_ »

das passt doch zu seinem ganzen verhalten bisher in dieser causa.
so weit ich das mit bekommen habe.

bin schon gespannt wie die wähler das beurteilen werden.
ich könnte so jemanden unabhängig von jeder parteipolitik nicht wählen,
der mann ist doch nicht glaubwürdig.
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von BlauschneeSäntisälbler »

So ist es - es könnte auch sein, daß die Frau noch leben würde, wenn er keinen Helm getragen hätte...

(neulich auf der Piste in Madesimo sind auch einige viel zu schnell gefahren... das Beste ist, wenn es die dann reinhaut ...sie schauen nach oben und lächeln meiner einen gequält an...ich schüttle dann maximal ein bisserl den Kopf...bringt eh nix wenn du da was sagst)
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von schneesucher »

Auch der Spiegelkommentar sieht Althaus kritisch, hoffentlich bekommt er seine Quittung:

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 55,00.html

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