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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Verfasst: 25.04.2011 - 16:44
von ATV
Mal eine andere Frage. Wenn ich jetzt ein Foto von einem Lift mache, also von öffentlichem Grund irgenwelche Stützen Stationen usw. Auf dem Foto sind keine Personen zu sehen.
Kann der Besitzer der Anlage verlangen, dass ich diese Bilde vom Netz lösche?

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Verfasst: 25.04.2011 - 18:19
von Ram-Brand
Mit welcher Begründung sollte er das tun?

Das Foto verletzt doch keine Persönlichkeitsrechte und es verstößt nicht gegen Gesetze.

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Verfasst: 26.04.2011 - 21:44
von Dachstein
@ ATV: das bezweifel ich schwer. Selbst wenn eine Person zu sehen wäre (beispielsweise als Maschinist im Kommandoraum) hätte er ein Problem, weil er zum Bild einfach nur Beiwerk darstellt. Ein ähnlicher Sachverhalt besteht beispielsweise auch bei der Straßenbahnfotografie...

Sonst kannst ja gar nichts mehr Fotografieren. ;)

MFG Dachstein

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Verfasst: 27.04.2011 - 20:56
von Petz
Bei einer Objektfotographie von öffentlichen Grund aus seh ich ebenfalls rechtlich überhaupt keine "Verhinderungsmöglichkeit" eines Betreibers; auch wenn das einigen Liftmitarbeitern offensichtlich gar nicht passt wie manche von uns das leider auch schon persönlich feststellen mussten.
Wenn beispielsweise ein Mitarbeiter mit abgelichtet wird könnte er meines Erachtens aber dann berechtigterweise Einspruch erheben wenn er z. B. für seine Bekannten am Foto identifizierbar ist.

Meine Erfahrungen dazu ist, daß meist jene Betreiber glauben einem blöd kommen zu müssen deren Anlagen bei genauerem Hinsehen technische Mängel aufweisen - das sollte man allerdings beim Petz besser nicht machen denn meist werd ich dann ziemlich akribisch mit der Fehlersuche welches meist auch ein behördliches Boomerangerlebnis als "Nachtisch" zur Folge hat.
Rache ist nämlich süß wenn Petz :sauer: wird...:ja:

transfer

Verfasst: 31.05.2011 - 18:39
von Schöditaz
Löscht Du alles ratz fatz oder speicherst du die Berichte noch irgendwo (Man weiss ja nie)...?

Re: 4/320kg EPB Zum Loch-Altstafel, Ulrichen "Streiff Schwan

Verfasst: 31.05.2011 - 19:36
von MF3330
Der Cache von Google kann dich weiterhelfen. :wink:

Re: 4/320kg EPB Zum Loch-Altstafel, Ulrichen "Streiff Schwan

Verfasst: 31.05.2011 - 20:03
von Kris
Welches sind die Motivationen des Betreibers eine Löschung einzufordern?

* Sieht man auf Bildern technischen "Murks" oder Betriebszustände die nicht gesetzeskonform sind?

* Oder bist du MM mit der Anlage gefahren, und zwar Dank eines großzügigen Mitarbeiters der dies eigentlich nicht hätte erlauben dürfen?

* Oder wurden durch die Bilder 14 Jährige Seilbahnexperten angelockt, die dann in der Anlage rumkrabbelten?

* Oder ..... ?


Aber ...einfach so festzustellen "ich lösche jetzt alles"...ist schon ein bisschen sehr strange!

Wobei..."das ist halt MM in Reinkultur" *g*

Re: 4/320kg EPB Zum Loch-Altstafel, Ulrichen "Streiff Schwan

Verfasst: 01.06.2011 - 09:46
von Ram-Brand
Vielleicht sollte man das Forum dann ganz löschen. Wer weiß was noch alles kommt.

Stattdessen wird es dann AlpinLeaks geben. ;-)

Re: 4/320kg EPB Zum Loch-Altstafel, Ulrichen "Streiff Schwan

Verfasst: 01.06.2011 - 18:20
von ATV
Schöditaz hat geschrieben:Löscht Du alles ratz fatz oder speicherst du die Berichte noch irgendwo (Man weiss ja nie)...?
Backup ist Sache des Forenbetreibers.
Kris hat geschrieben: Aber ...einfach so festzustellen "ich lösche jetzt alles"...ist schon ein bisschen sehr strange!
Mal im ernst. Ich arbeite 100%, daneben studiere ich, dann habe ich eine Freundin, Diverse Fahrzeuge und daneben fahr ich noch mit meiner Kamera in die Berge um Fotos zu machen. Und ganz am Schluss kommt dann vielleicht noch das AF denen ich einen Teil der Fotos kostenlos zur Verfügung stelle. Dann kommt aber der Krux. Der eine sucht Fotos und Findet sie. Rechtsklicke speicher, der andere Druckt die gleichen Bilder in ein Heft, wieder andere stelle es auf ihre Webseite und zu guter Letzt kommt dasnn noch die Sorte Mensch die sich, aus welchem Grund auch immer daran anstösst.

Tja und was denkst Du, was die Folge davon ist???? Ich spare da ein wos am Wenigsten weh tut. Wer die Prioritätenliste oben gesehen hat weis wo das ist. im AF.

Wo ihr euch bedanken könnt wisst ihr ja. So einfach ist es. Mich stört es nicht im geringsten. Der Zeitaufwand fürs löschen steht in keinem Verhältnis mit dem Zeitaufwand fürs Berichteschreiben.
Ram-Brand hat geschrieben:Vielleicht sollte man das Forum dann ganz löschen. Wer weiß was noch alles kommt.
Du bist Gott über die Blumenkiste. iegt in Deinem ermessen.

Defakto hat die Löschaktion rein gar nichts gebracht ausser ein paar sauren Gurken, denn in den letzten 3 Tagen haben das Topic und damit die Bahn mehr Leute angeklickt als im ganzen letzten halben Jahr...... :lol:

Re: 4/320kg EPB Zum Loch-Altstafel, Ulrichen "Streiff Schwan

Verfasst: 01.06.2011 - 20:18
von Migi
Ganz ehrlich:Ich habe mich heute in die ganze Geschichte im Urheberrechtsthread eingelesen. Ich kann deine Handlungsweise absolut verstehen. Sicher, ich finde es auch schade, dass die vielen interessanten Bilder weg sind und davon auszugehen ist, dass in Zukunft von dir auch keine weiteren Folgen. Du als Fachmann direkt an der Quelle konntest immer sehr viel interessantes Insiderwissen beitragen, immer schön geschmückt mit tollen Fotos. Aber ich habe grosses Verständnis dafür dass du deine Rechte an deinen Bildern schützen willst. Ich kenne das Problem gut genug und kann verstehen dass du nach dieser Menge an geklauten Bilder keine Lust mehr hast mit weiteren Berichten das Ganze weiter zu unterstützen.

Von daher verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht, was hier nun alle so für ein Tumult veranstalten. Es sind deine Bilder, also kannst du damit machen was du möchtest - auch wenn ich es schade finde dass sie weg sind, ich finde es mit deiner Begründung absolut ok! :)

Re: 4/320kg EPB Zum Loch-Altstafel, Ulrichen "Streiff Schwan

Verfasst: 01.06.2011 - 20:49
von Petz
Wie schon auch früher erwähnt versteh ich Deine Vorgangsweise völlig; was mich bissl stört ist die Formulierung aus der man auch rauslesen könnte, daß das AF irgendeine Form von Schuld daran trifft.
Dies ist meiner Meinung nach definitiv nicht der Fall und ich geh auch nicht davon aus, daß irgendeiner der registrierten User Deine Pics widerrechtlich gewerblich verwendet hat. Die Banditen sitzen "auswärts" wobei ich aber beispielsweise durchaus locker damit leben könnte, wenn Topics und daher auch zugehörige Bilder generell nur registrierten Usern zugänglich sind so wie es beispielsweise in bestimmten Bereichen von RMN der Fall ist. Das würde beispielsweise eine themenbezogene Bildersuche über Google verhindern.

Re: 4/320kg EPB Zum Loch-Altstafel, Ulrichen "Streiff Schwan

Verfasst: 01.06.2011 - 20:51
von philippe ch
ATV, auch wenn es schade ist dass deine Bilder nicht mehr zu sehen sind, deine Berichte waren immer top, verstehe ich deine Handlung absolut. Würde ich auch so machen.

Re: 4/320kg EPB Zum Loch-Altstafel, Ulrichen "Streiff Schwan

Verfasst: 01.06.2011 - 23:31
von GMD
Sosehr ich deinen Ärger und Beweggründe verstehe, mit deiner Löschaktion bestrafst du nicht nur die unverschämten Bilderdiebe, sondern auch all die ehrlichen AF-User, die sich sehr über deine Berichte gefreut haben. Ich versehe meine Bilder beispielsweise mit einem Wasserzeichen, welches ich aber immer sehr gut verstecke. Ich kann nicht nachvollziehen, warum du sowas kategorisch ausschliesst.

Re: 4/320kg EPB Zum Loch-Altstafel, Ulrichen "Streiff Schwan

Verfasst: 02.06.2011 - 09:46
von Petz
GMD hat geschrieben:mit deiner Löschaktion bestrafst du nicht nur die unverschämten Bilderdiebe
Ich fürchte die schon gar nicht weil sich die alle für sie interessanten Bilder längst offline gesichert haben und sie daher auch ohne Einschränkungen weiterverwenden können und auch werden.

Re: 4/320kg EPB Zum Loch-Altstafel, Ulrichen "Streiff Schwan

Verfasst: 02.06.2011 - 12:33
von Kakadu
Ich kann nur den Kopf schütteln über solche Löschaktionen - sorry. Wenn schon, hätten die Bilder durch Thumbnails (max. 320x240 o.ä.) ersetzt werden können, die aufgrund der Grösse nicht wirklich anderswie verwertbar wären.

Wobei das Problem an einer anderen Stelle liegt: wenn die UHR-Bestimmungen ein Problem sein sollen, so sollte sich erst klären lassen, ob sich diese nicht anpassen lassen, so dass das Problem entschärft wird. Wo ist jene Diskussion? Gibt's die überhaupt?

Re: 4/320kg EPB Zum Loch-Altstafel, Ulrichen "Streiff Schwan

Verfasst: 02.06.2011 - 13:57
von Ram-Brand
Gott überläst die Blumenkiste sich selbst und macht mal Urlaub.

Re: 4/320kg EPB Zum Loch-Altstafel, Ulrichen "Streiff Schwan

Verfasst: 02.06.2011 - 14:07
von Petz
ATV hat geschrieben:Wo ihr euch bedanken könnt wisst ihr ja. So einfach ist es.
Nachdem ich mir erst jetzt das ganze Topic bis ins Detail durchgelesen habe ist die Geschichte für mich bez. "Dankbarkeit" jedenfalls noch nicht gegessen.
Der Bahnbetreiber ist nicht mal der Urheberrechteeigner aber verlangt von Dir zwar die Löschung der Bilder im AF, hat aber andererseits offensichtlich nichts dagegen, daß die anderweitig sehr wohl noch Verwendung finden. Offensichtlich glaubt der er könne seine eigenen Gesetze machen und solche juristische Eigenbrötler gehören zu meinen besonderen "Freunden". Hab jedenfalls unabhängig davon ob die Pics gelöscht sind nicht die Absicht das einfach so auf sich beruhen zu lassen falls Du Deine Bilder nicht auf eine unrechtmäßige Art und Weise gemacht haben solltest.

@Ram; schönen Urlaub; den hast Du Dir redlich verdient.

Re: 4/320kg EPB Zum Loch-Altstafel, Ulrichen "Streiff Schwan

Verfasst: 02.06.2011 - 14:21
von Kakadu
ATV hat geschrieben:Auf geheiss des Betreibers mussten die Fotos entfernt werden.
Darf er das überhaupt - Stichwort Panoramafreiheit?
ATV hat geschrieben:... und daneben fahr ich noch mit meiner Kamera in die Berge um Fotos zu machen. Und ganz am Schluss kommt dann vielleicht noch das AF denen ich einen Teil der Fotos kostenlos zur Verfügung stelle. Dann kommt aber der Krux. Der eine sucht Fotos und Findet sie. Rechtsklicke speicher, der andere Druckt die gleichen Bilder in ein Heft, wieder andere stelle es auf ihre Webseite und zu guter Letzt kommt dasnn noch die Sorte Mensch die sich, aus welchem Grund auch immer daran anstösst.
Dreh' doch den Spiess um und verklag' diejenigen, die Deine Bilder unrechtmässig kommerziell verwerten! Du brauchst nur einen guten Anwalt - und dann hast Du sogar noch eine Geldquelle mehr!

Re: 4/320kg EPB Zum Loch-Altstafel, Ulrichen "Streiff Schwan

Verfasst: 02.06.2011 - 14:26
von TPD
Dreh' doch den Spiess um und verklag' diejenigen, die Deine Bilder unrechtmässig kommerziell verwerten! Du brauchst nur einen guten Anwalt - und dann hast Du sogar noch eine Geldquelle mehr!
In Deutschland wäre ich sofort dabei ;)
Jedoch in der Schweiz ist der Ausgang einer solchen Klage sehr ungewiss !
Und das Geld für den guten Anwalt muss man zuerst auch noch haben.

Re: 4/320kg EPB Zum Loch-Altstafel, Ulrichen "Streiff Schwan

Verfasst: 02.06.2011 - 16:52
von Kakadu
TPD hat geschrieben:
Dreh' doch den Spiess um und verklag' diejenigen, die Deine Bilder unrechtmässig kommerziell verwerten! Du brauchst nur einen guten Anwalt - und dann hast Du sogar noch eine Geldquelle mehr!
In Deutschland wäre ich sofort dabei ;)
Hmm ... das Forum untersteht doch deutschem Recht - wäre das nicht anwendbar - auch zwischen zwei Schweizern?
TPD hat geschrieben:Jedoch in der Schweiz ist der Ausgang einer solchen Klage sehr ungewiss!
Aber auch in der Schweiz gibt's sowohl Urheberrecht wie auch Panoramafreiheit - obwohl etwas anders ausformuliert ... und das gilt ja auch ohne die bekannten Exzesse des Abmahnwesens.
TPD hat geschrieben:Und das Geld für den guten Anwalt muss man zuerst auch noch haben.
Oder rechtsschutzversichert sein - was ich jedem nur empfehlen kann ...

Re: 4/320kg EPB Zum Loch-Altstafel, Ulrichen "Streiff Schwan

Verfasst: 02.06.2011 - 18:15
von Petz
Kakadu hat geschrieben:Darf er das überhaupt
Ich fürchte in dem Falle, daß ATV (auch uns zuliebe :!: ) die Bilder ohne das dezitierte Einverständnis des Betreibers gemacht hatte (und die Bahn nicht öffentlich ist) und der sich deshalb auf den Schlips getreten fühlt. Wenn also beispielsweise ein Mitarbeiter die Erlaubnis dazu gibt reicht das noch nicht solange dies nicht vom Boss oder einem befugnisberechtigten Vertreter abgesegnet ist...:ja:
Als ETT und ich beispielsweise in Sölden beispielsweise die EUB - Garagierung nach Betriebsschluß filmen und fotografieren durften, hielt der Mitarbeiter Rücksprache mit dem Betriebsleiter ob er dies genehmigen dürfte.
Ansonsten käm ein Mensch mit nur halbwegs gesundem Hirn nie auf die Idee diese Forderung zu stellen, weil dies ausschließlich in einer kapitalen Blamage vor Gericht enden würde.
Allerdings ist ne Veröffentlichungsbeschränkung auf´s AF meiner Ansicht nach dann rechtlich unzulässig, wenn er an anderer Stelle die Publikationserlaubnis gibt ohne dafür etwas zu verlangen weil dies dem juristischen Gleichheitsgrundsatz widerspräche.

Welchem Recht das Forum untersteht ist in dem Falle völlig unerheblich; wenn der Bildereigner ein Schweizer ist gilt das schweizer Urheberrecht. Wenn dann müßte ATV (falls dies juristisch überhaupt greift) die Nutzungsrechte per Vertrag exklusiv einem EU - Bürger veräußern der dann vermutlich auf Basis des EU - Rechtes tätig werden könnte.

Re: 4/320kg EPB Zum Loch-Altstafel, Ulrichen "Streiff Schwan

Verfasst: 02.06.2011 - 22:14
von Bjoerndetmold
Petz hat geschrieben: Welchem Recht das Forum untersteht ist in dem Falle völlig unerheblich; wenn der Bildereigner ein Schweizer ist gilt das schweizer Urheberrecht.
Ich bin schon lange nicht mehr im Zivilrecht unterwegs, aber so einfach ist das nicht. Das ist eine Frage des "internationalen Privatrechts" (IPR), und das wiederum ist entgegen seinem Namen nicht international, sondern national:

Vereinfacht gesagt:
Wenn Du Dich an ein Gericht im Lande X wegen irgendeines internationalen Sachverhaltes wendest, guckt das Gericht in das IPR des eigenen Landesrechts, aus welchem dann hervorgeht, ob auf den Fall das Recht des Landes X oder das Recht eines Drittstaates anzuwenden ist.
Wenn Du Dich an das Gericht in einem anderen Land wendest, kann das IPR dieses anderen Landes die genau umgekehrte Lösung bestimmen.

So kann es also sein, das auf die Scheidung eines iranisch-amerikanischen Ehepaares in Deutschland iranisches Recht anzuwenden ist, in den Niederlanden niederländisches Recht, in den USA amerikanisches Recht und im Iran auch amerikanisches Recht, je nach Ort der Scheidung. Rein fiktives Beispiel, der Iran wendet hier sicherlich kein US-Recht an. :-)

Für den Ausgangsfall heißt es, dass es erstmal davon abhängt, in welchem Land wegen der Urheberrechtsverletzung die Zivilklage eingereicht wird, dann darauf, ob dort Schweizer Recht zur Anwendung kommt und erst dann, ob nach diesem Recht ein Anspruch besteht.
Ein Schweizer kann daher vor deutschen Gerichten zum Beispiel Urheberrechte an in der Schweiz im Internet veröffentlichten Bildern gegen einen deutschen Rechtsverletzer geltend machen, auch wenn die Bilder nach schweizer Recht gar keinen Schutz genießen, nach deutschem aber schon.

Auch strafrechtlich kommt es - jedenfalls in Deutschland - auf den Ort der Rechtsverletzung an, das ist aber bei Veröffentlichungen im Internet unproblematisch, denn da ist - nach deutschem Recht - jeder Ort "Tatort", an welchem die Seite abgerufen werden kann.

Björn

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Verfasst: 03.06.2011 - 21:50
von Pilatus
http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a39.html

Siehe ich das richtig? 50 Jahre nach dem ein Werk erstellt wurde, ist das Urheberrecht flöten? Dann kann ich ja mal langsam meine AK Sammlung hervornehmen. Überall wo der Stempel diese 50 Jahre überschreitet, ist der Fall sowieso gleich klar... Ich war mir todsicher das sei viel eine längere Zeitspanne, oder ist das nur in der Schweiz so?
Wenn Du Dich an ein Gericht im Lande X wegen irgendeines internationalen Sachverhaltes wendest, guckt das Gericht in das IPR des eigenen Landesrechts, aus welchem dann hervorgeht, ob auf den Fall das Recht des Landes X oder das Recht eines Drittstaates anzuwenden ist.
Aber es ist schon nicht so, dass ein Schweizer in Deutschland eine Klage gegen einen Schweizer einreichen kann, oder? Da müssten schon ein Schweizer und ein Deutscher beteiligt sein?
Oder liegt hier der Hund begraben, wenn es in den USA jeweils Klagen hagelt, gegen Sachen, die nicht mal in den USA geschehen sind? :lach:

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Verfasst: 03.06.2011 - 21:56
von Whistlercarver
Pilatus hat geschrieben:http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a39.html

Siehe ich das richtig? 50 Jahre nach dem ein Werk erstellt wurde, ist das Urheberrecht flöten? Dann kann ich ja mal langsam meine AK Sammlung hervornehmen. Überall wo der Stempel diese 50 Jahre überschreitet, ist der Fall sowieso gleich klar... Ich war mir todsicher das sei viel eine längere Zeitspanne, oder ist das nur in der Schweiz so?
Hallo
Bei uns in D erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers so viel ich weis. Also wenn jemand ein Bild mit 5 Jahren macht und derjenige 105 Jahre alt wird so erlischt das Urheberrecht erst 175 Jahre nach dem Aufnahmedatum des Bildes.

Gruß Andreas

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Verfasst: 03.06.2011 - 22:01
von Pilatus
Sowas hatte ich auch im Kopf. Aber demfall war ich da auf der "deutschen" Fährte ;) Sehr gut...