3303 hat geschrieben:Das ganze Fahrzeug gefällt mir unheimlich gut. Wesentlich besser als das Knuddeldesign, was BMW auf einmal meint von Smart kopieren zu müssen.
Fairerweise solltest du dann aber auch den BMW i8 als Vergleich nehmen, und nicht den i3.
Der nimmt sich mit dem Tesla Model S IMHO nicht viel vom Grunddesign.
@mic: Genau darum sollte ja eine Standardisierung stattfinden. Zudem war vorgesehen, die ausgetauschten Batterien zu prüfen. Somit wäre sichergestellt gewesen, dass keiner seine alte Batterie gegen eine Neue tauscht. Ausserdem: Die Qualität des getankten Treibstoffes lässt sich als Konsument auch nicht überprüfen. Da musst du dich auch darauf verlassen, dass niemand geschlampt oder gar gepanscht hat.
Welcher Hersteller vom Handys oder Fotos lässt sich auf einen oder wenige Akktypen festlegen?
Sowas hemmt doch über Jahre die Entwicklung durch vogegebene Abmessungen.
Auch sollte man eine die Lagerhaltung , Bevoratung der Akkus nicht unterschätzen.
Wie gesagt das sind keine Bohrmaschinen oder Radlakkus.
Ausserdem ist der notwendige einheitliche Tauschmechanismus, der die Design u- Konstruktionsfreiheit der Hersteller vereinheitlicht undenkbar.
Man wird sich weiterhin mit dem Schnellladen auseinander setzen.
Auf einen gemeinsamen "Stecker" konnte man sich ja schon einigen.
Zumindest mal ein Anfang.
@ Mic: Von wegen gleicher Stecker.... die Apple-Geräte(zumindest das 5er) ham wieder nen Sonderstecker, der weder mit dem Micro USB der Androiden, noch mit den Alten Applestecker kompatibel ist. Oder hat sich das beim 5S geändert?
Edit: Also lt. dem Wikipedia Eintrag hat das 5er Iphone nen Standardstecker. Wir habens in der Arbeit jedoch nicht geschafft, ein Android Ladekabel an das Iphone zu bekommen, da der Iphonestecker eindeutig anders ist.
^^jow gut das Apple was anderes macht steht ja außer Frage.
Die Stecker Veränderung war in meinen Augen kein Vorteil.
Uns haben's wegen der vorhandenen Soundanlagen abgehalten neue iP5 zu kaufen.
1, Der Ladestecker. So ein normaler 64 Ampere CCE Stecker hat ja schon was furchteinflössendes - obwohl der ja nicht für E Autos verwendet wird. Ob das Laden mit den subjektiv "gefährlichen" Strömen jemand davon abhält? Immerhin fließt ja da ordentlich was an Strom.
2, Die Energie an sich. Es gibt ja viele Esoteriker die schon Wohnungen stromlos schalten, Elektrowecker aus Schlafzimmern verbannen und vor Handystrahlen Angst haben. Und die setzen sich dann auf eine 80 kw/h Batterie mit Starkstromelektronik?
Das Model S von Tesla hab ich konzeptionell nicht so ganz verstanden. Sieht aus wie ein Grand Tourismo aber ohne das man wirklich weit fahren kann (gehen wir mal reell von 200 - 300 km aus; im Winter garantiert noch viel weniger). Will super komfortabel sein (man liest immer wieder S-Klasse), obwohl ich mir kaum vorstellen kann das die vom Stand weg auf dieses Niveau kommen. Wenn ich die Konzepte von Tesla mit denen von BMW vergleiche (Design hin oder her) wirkt der Tesla dagegen richtig "altbacken".
@bäckerbursch Du meinst 63A!
Die sind halt auch einfach besser, moderner, aufgebaut als ein blöder Schukostecker.
Da hab ich schon viele abrauchen sehen. Gerade bei dicken Heizern mit Schukosteckern und alten Dosem kannst schnell "brenzlig"
werden.
Zum den Lademodi kannst im Wikipedia Artikel oben was nachlesen.
Es gibt verschiedene Modis - von der einfachen Steckdose auf der Alm bis zur Schnellladetankstelle (die aber auch den kleinen E Roller Laden/ tanken kann)
Eine Werbe- und Marketingkooperation der Tirol Werbung mit BMW sorgt für Diskussionsstoff. Die Grünen kritisieren den Umgang mit der Natur, für Tourismusexperten macht die Zusammenarbeit der Premiummarken Sinn.
Rüganer hat geschrieben:Raser können in der Schweiz seit Anfang 2013 ins Gefängnis kommen, ihr Fahrzeug darf beschlagnahmt werden.
bei den dafür vorausgesetzten Überschreitungen wird man im Normalfall kaum mehr von einem "Versehen" sprechen können:
"Laut Gesetz ist ein Raser, wer in einer Tempo-30-Zone mit 70 oder mehr Stundenkilometern erwischt wird. Innerorts – bei zulässigen 50 km/h – gilt dies ab 100 Stundenkilometern, außerorts beim Tempo 80 ab 140 km/h und auf Autobahnen mit Beschränkung auf 120 km/h ab 200 km/h."
Seh ich genauso und finde das italienische System wo bei ähnlich gravierenden Regelverletzungen automatisch das Fahrzeug beschlagnahmt und zwangsversteigert wird für sehr sinnvoll. Hat auch den Vorteil das es einkommensverhältnisproportional gerechter bestraft. Außerdem sollte man in dem Falle vorsätzliche Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer bei einer Strafbemessung stärker mit ins Kalkül ziehen und deshalb finde ich neben der praktischen "Fahrzeugenteignung" auch die in der Schweiz angedachten Haftstrafen für absolut sinnvoll wenn sie konsequent angewandt werden denn gerade vermögendere Leute schrecken Geldstrafen wenig ab, Haftstrafen hingegen sehr wohl.
Petz beendet seine Mitgliedschaft mit Ende Juni 2020 aufgrund unüberbrückbarer Differenzen bez. der Auslegung der Forennettique welche ich in der aktuell von den Moderatoren praktizierten Form als Zensur einstufe. Ich bleibe aber bis auf weiteres im persönlichen Ausstiegstopic und per PN für Fragen, Hilfe beim Modellbau etc. noch aktiv.
Öhhhm Petz, auch bei Geldstrafen wird man Einkommensabhängig bestraft, sogenannte Tagessätze. http://de.m.wikipedia.org/wiki/Tagessatz
Also mit 70km/h durch die 30er Zone.
Die "Straftaten" Regelung innerorts, besonders in 30-Bereichen finde ich OK.
Außerorts pauschal ab 140? Nein, das ist nicht zwingend gefährlich.
Autobahn 200? - da wird es sehr unverhältnismäßig. Es gibt auch in der Schweiz Autobahnen und Zeiten, wo 200 unproblematisch sein könnten, wenn sie denn erlaubt wären.
3303 hat geschrieben:Außerorts pauschal ab 140? Nein, das ist nicht zwingend gefährlich.
Autobahn 200? - da wird es sehr unverhältnismäßig. Es gibt auch in der Schweiz Autobahnen und Zeiten, wo 200 unproblematisch sein könnten...
mag schon sein - aber so ein Tempo zeugt von einer penetranten Mißachtung gesetzlicher Regelungen, die nun mal da sind.
Das ist absolut unverhältnismäßig und sollte in einem Rechtsstaat nicht vorkommen. Eine ungesetzliche Handlung muss immer nach Schwere der Schuld und verletztem Rechtsgut (hier: Ausmaß der Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs) beurteilt werden. Ich halte es für absurd, ab Tempo 200 auf Autobahnen von einer Straftat zu sprechen, nur weil man 200 gefahren ist - das ist kein objektives Merkmal des Gefahrenpotentials. Man müsste hingegen das genaue Ausmaß der Gefährdung im einzelnen beurteilen und dann entsprechend bestrafen. Das bedeutet, dass man schon mit Tempo 60 am Kindergarten in der Tempo 30 Zone vorbeirasen als schlimmer ansehen kann, als auf leerer Autobahn mit Tempo 250 drüberzubrettern.
Fahre öfters die N13 - zB Samstags Abends oder Sonntags Morgens ist die sehr oft quasi leer - im Sommerhalbjahr ist es dann auch oft hell.
Es macht aber keinen Sinn, hier Beweise zu suchen, welche Autobahn wann leer ist.
Wenn man gewohnt ist, bei entsprechenden Verhältnissen eigenverantwortlich auch schnell fahren zu dürfen und man das auch seit zB 20 Jahren problemlos so praktiziert, dann fällt es etwas schwer, die Beurteilung dieses Verhaltens als schwere Straftat nachzuvollziehen.
Da die Strafen in der Schweiz aber ohnehin großzügig bemessen sind und spätestens ab 2km/h Überschreitung nach Deutschland hinterhegeschickt wird, werde ich ziemlich sicher nicht von der Straftatenregelung betroffen sein ;)